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Aktuelle Seite: Startseite / Archiv für Recht & Datenschutz

Recht & Datenschutz

BGH: Wann ist der vorzeitige Abbruch einer ebay-Auktion zulässig?

24. September 2015 von Gast

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protectedshops-logoGastartikel: Mittlerweile dürfte es sich rumgesprochen haben, dass Verkäufer, die Waren über die Auktionsplattform ebay versteigern, ihr einmal eingestelltes Angebot nicht einfach zurücknehmen können. Dennoch kommt das immer wieder vor. Aktuell hat der Bundesgerichtshof (BGH) dazu Stellung genommen, wann das Streichen eines Gebotes zulässig ist, ohne dass der Verkäufer Schadenersatz zahlen muss.

Was war passiert?

Im konkreten Fall ging es um den Verkäufer eines Heizkörpers, der sämtliche Gebote 3 Tage nach Einstellen seines Angebotes gestrichen hatte. Der Kläger, der zu diesem Zeitpunk Höchstbietender war, verlangte daraufhin Schadenersatz in Höhe von 3.888,- EUR, also in Höhe der Differenz zwischen dem von ihm behaupteten Wiederverkaufswert des Heizkörpers (4.000,- EUR) und seinem Gebot (112,-EUR). Der beklagte Verkäufer verweigerte die Zahlung unter Hinweis darauf, dass der Heizkörper nach Beginn der Auktion zerstört worden wäre.

Da der Kläger das so nicht glauben und vor allem nicht hinnehmen wollte, zog er vor Gericht.

Die Entscheidung der Vorinstanzen

Beide Vorinstanzen (AG Perleberg, Urt. v. 21.11.2013, AZ: 11 C 413/14; LG Neuruppin, Urt. v. 24.09.2014; AZ: 4 S 59/14) haben die Klage abgewiesen. Begründet wurde das mit dem späteren Vortrag des Beklagten, der Kläger und sein Bruder hätten innerhalb der letzten 6 Monate insgesamt 370 auf ebay abgegebene Kaufgebote zurückgenommen und seien deshalb als „unseriös“ anzusehen. Das Streichen des Gebots solcher Bieter sei zulässig. Nach Ansicht der vorinstanzlichen Richter hatte das zur Folge, dass ein Vertrag nicht zustande gekommen sei, der Kläger also keinen Anspruch auf Schadenersatz habe.

Der BGH ist andere Ansicht

Dem widersprach nun der BGH mit Urteil vom 23.09.2015 (AZ: VIII ZR 284/14). Das Verhalten des Klägers in der Vergangenheit könne zwar ein Indiz dafür sein, dass nicht alle früheren Gebotsrücknahmen berechtigt waren. Daraus könne jedoch nicht der Schluss gezogen werden, der Kläger würde sich auch im konkreten Fall seiner vertraglichen Pflicht, nämlich der Kaufpreiszahlung, entziehen. Zudem habe der Beklagte dies als Begründung für die Angebotslöschung erst im Nachhinein vorgetragen. Dass dies der tatsächliche Grund für den Abbruch war, zweifeln die Richter daher an. [Weiterlesen…] Infos zum Plugin BGH: Wann ist der vorzeitige Abbruch einer ebay-Auktion zulässig?

Kategorie: Recht & Datenschutz Stichworte: Recht

Rückblick: die wichtigsten Urteile und Gesetze im August 2015

1. September 2015 von Onlinehändler News

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Mit dem Ende des Monats August neigt sich auch ein heißer Sommer dem Ende zu. Von einem Sommerloch war jedoch zumindest im IT-Recht nichts zu spüren. Das lag daran, dass auch im vergangenen Monat wieder zahlreiche spannende Gerichtsurteile die Runde machten und den Online-Handel auf Trab hielten. Es ist Zeit, noch einmal auf den August zurückzublicken.

Widerrufsrecht – Wie kann gewerblicher von privatem Kauf unterschieden werden?

Im Gesetz ist ein sog. Widerrufsrecht für Verbraucher verankert. Um in den Genuss dieses viel genutzten Rechtes zu kommen, wird auch bei gewerblichen Käufen hin und wieder „geflunkert“ und ein privater Kauf behauptet. Meist wissen Händler nicht, wie sie in solchen Fällen reagieren sollen und können.

In einem aktuell entschiedenen Fall des Amtsgerichts Bonn stritten sich ein Händler und ein Kunde um die Beratung und anschließende Installation einer Alarmanlage – und das Bestehen eines Widerrufsrechtes. Da der Termin zur Vorführung der Alarmanlage am Wohnhaus stattfand, sprach nach Meinung des Gerichts alles für einen privaten Kauf. Auch die Rechnungsstellung an die Geschäftsadresse und damit die Begehung eines steuerrechtlichen Deliktes hatte letztlich keinen Einfluss. Der Kauf als Verbraucher stand für das Gericht fest (Urteil vom 08.07.2015, Az.: 103 C 173/14).

Vorsicht bei Werbung mit „OUTLET“

Der deutsche Schnäppchenjäger verbindet mit den Worten „Outlet“ oder „Factory Outlet“ einen besonders günstigen Verkauf von Markenwaren direkt vom Hersteller. Gängigste und äußerst beliebte Vertriebsform ist dabei der Verkauf in einem Outlet-Center auf der grünen Wiese. [Weiterlesen…] Infos zum Plugin Rückblick: die wichtigsten Urteile und Gesetze im August 2015

Kategorie: Recht & Datenschutz Stichworte: Internetrecht, Online-Recht, Recht

Rückblick: die wichtigsten Urteile und Gesetze im Juli 2015

3. August 2015 von Onlinehändler News

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Von dem mit dem Beginn der Sommerferien in zahlreichen Bundesländern erwarteten Sommerloch war bisher nichts zu spüren. Sowohl auf Gesetzgebungsebene als auch bei den deutschen Gerichten hat sich viel bewegt. Wir haben den Juli noch einmal Revue passieren lassen und die spannendsten Urteile und Gesetze gesammelt.

„Tell a friend“-Funktion bei Amazon: Handel ist abmahngefährdet

Die sog. Weiterempfehlungs- oder auch „Tell a friend“-Funktionen stehen auf zahlreichen Online-Shops und auf Plattformen zur Verfügung. Diesen Tools hat der Bundesgerichtshof schon vor zwei Jahren einen Riegel vorgeschoben. Es ist nicht zulässig, für Nutzer eine „Tell a friend“-Funktionen anzubieten, weil einem Dritten dann unverlangt eine Empfehlungs-E-Mail zugeschickt wird (Urteil vom 12.09.2013 Az. I ZR 208/12).

Auch bei Amazon ist diese Funktion weiterhin anzutreffen, was fatale Folgen für Amazon-Händler haben kann. Mit einem aktuellen Urteil des Oberlandesgerichts Hamm wurde die Angst vieler Händler bestätigt (Urteil vom 09.07.2015, Az.: I-4 U 59/15): Auch die konkrete von Amazon verwendete Weiterempfehlungsfunktion von Amazon ist wettbewerbswidrig. Da die Händler keinerlei Einfluss auf die Ausgestaltung dieser Funktion haben, begeben sie sich in große Abmahngefahr.

„ „Sofortüberweisung“ ist keine zumutbare Zahlungsart

In jedem Online-Shop muss mindestens eine gängige, zumutbare und unentgeltliche Zahlungsart zur Auswahl stehen. Die Vorkasse per Überweisung ist ohne Zweifel zumutbar. Daneben gibt es aber noch eine Fülle von weiteren Zahlungsarten im Online-Handel. Welche davon ist noch zumutbar? Ist es eine vorausgehende Registrierung oder durchgeführte Bonitätsprüfungen, die die Zahlungsart unzumutbar machen?
[Weiterlesen…] Infos zum Plugin Rückblick: die wichtigsten Urteile und Gesetze im Juli 2015

Kategorie: Recht & Datenschutz Stichworte: Internetrecht, Online-Recht, Recht

Produktbilder im Webshop: Pflichtprogramm und Abmahnquelle zugleich

24. Juli 2015 von Gast

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protectedshops-logoGastartikel: Hochwertige und aussagekräftige Produktbilder sollen potenzielle Kunden zum Kauf im Webshop animieren und so den Umsatz des Händlers steigern. Sie gehören mittlerweile zum Pflichtprogramm eines jeden Shop-Betreibers, bilden gleichzeitig aber auch immer wieder eine Quelle für Abmahnungen aus den verschiedensten Gründen.

Vor kurzem musste sich der Bundesgerichtshof (BGH) mit der Frage befassen, ob die Produktbilder eines Möbelhändlers gegen das Urheberrecht verstoßen (Urteil vom 17.11.2014, AZ: I ZR 177/13).

Der betroffene Unternehmer ließ in seinen Ausstellungsräumen die von ihm angebotenen Möbel fotografieren. Diese waren thematisch arrangiert, um ihre Wirkung etwa in Büro- oder Wohnräumen zur verdeutlichen. Zusätzlich waren Dekorationsartikel verwendet worden. Unter anderem wurden Gemälde eines Künstlers ausgestellt, die in die Arrangements integriert waren. Die Gemälde erschienen ebenfalls auf den Fotos.

Kunstwerk im Produktbild

Die Produktbilder wurden anschließend im Möbelkatalog und auf der Webseite des Händlers veröffentlicht. Dagegen wandte sich der Schöpfer der Gemälde. Er hatte weder zur Vervielfältigung durch Abfotografieren seiner Werke noch zur Veröffentlichung der Fotos, auf denen sie abgebildet waren, sein Einverständnis gegeben. Der Unternehmer auf der anderen Seite war der Meinung, auch ohne Einverständnis zur Nutzung berechtigt zu sein und berief sich auf eine entsprechende urheberrechtliche Ausnahmeregelung.

Veröffentlichung ausnahmsweise auch ohne Lizenz zulässig

Nach § 57 Urhebergesetz (UrhG) darf ein Werk auch ohne Einwilligung des Urhebers vervielfältigt und veröffentlicht werden, wenn es nur „unwesentliches Beiwerk“ des Hauptgegenstandes der Vervielfältigung bzw. Veröffentlichung ist, es also nur zufällig benutzt bzw. gezeigt wird (etwa bei Filmaufnahmen in Innenräumen, die beim Kameraschwenk beiläufig ein Kunstwerk wiedergeben). Der Möbelhändler sah seine Produkte als Hauptgegenstand des Fotos an, bei denen das Gemälde nur eine unbedeutende Rolle spiele. [Weiterlesen…] Infos zum Plugin Produktbilder im Webshop: Pflichtprogramm und Abmahnquelle zugleich

Kategorie: Recht & Datenschutz Stichworte: Recht

LG Frankfurt: „SOFORT Überweisung“ für Verbraucher unzumutbare Zahlart

16. Juli 2015 von Gast

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Das LG Frankfurt hat entschieden, dass die Zahlart „SOFORT Überweisung“ für den Verbraucher unzumutbar ist und daher in Webshops eine andere oder weitere Bezahlmethode – neben den gebührenpflichtigen – kostenlos angeboten werden muss.

Hintergrund: Verbraucherrechte Richtlinie

Mit Umsetzung der Verbraucherrechte-Richtlinie (VRRL) am 13.06.2014 wurde gesetzlich festgelegt, dass Online-Händler ihren Kunden, sofern es sich um Verbraucher handelt, mindestens eine Art der Zahlung kostenlos anbieten muss. Bei dieser gebührenfreien Zahlungsmethode muss es sich um eine „gängige und zumutbare“ handeln. Welche Bezahlarten diese Vorgaben erfüllen, müssen Gerichte entscheiden.

Weder gängig noch zumutbar: „Visa Electron“ und „MasterCard Gold“ (in bestimmter Version)

Das Oberlandesgericht (OLG) Dresden hat in seinem Urteil vom 03.02.2015 (AZ: 14 U 1489/14) bereits die Zahlung über „Visa Electron“ und eine bestimmte Version der „MasterCard Gold“ als unzumutbar und darüber hinaus auch als nicht „gängig“ eingestuft. Nun hat das Landgericht (LG) Frankfurt a.M. entschieden, dass auch die Zahlung mittels „SOFORT Überweisung“ für Verbraucher unzumutbar ist. Für Online-Händler haben die Urteile zur Folge, dass die genannten Zahlarten nicht die einzigen kostenlosen Möglichkeiten für den Verbraucher sein dürfen, seine Rechnung zu begleichen.

Preisgabe sensibler Finanzdaten gegenüber einem Dritten ist unzumutbar

Die Frankfurter Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass der Nutzer von „SOFORT Überweisung“ gezwungen ist, sensible Finanzdaten an einen Dritten weiterzugeben, der am eigentlichen Kaufprozess gar nicht beteiligt ist (nämlich die SOFORT GmbH). Anzugeben sind unter anderem PIN und TAN. Der Zahlungsdienstleister fragt nach Eingabe der Daten automatisiert die Gültigkeit der Angaben, den aktuellen Kontostand, die Umsätze der letzten 30 Tage, den Dispokreditrahmen, das Vorhandensein weiterer Konten samt deren Beständen ab, ohne den Nutzer zuvor darüber informiert zu haben. [Weiterlesen…] Infos zum Plugin LG Frankfurt: „SOFORT Überweisung“ für Verbraucher unzumutbare Zahlart

Kategorie: Payment, Recht & Datenschutz Stichworte: Payment, Recht

Rückblick: die wichtigsten Urteile und Gesetze im Juni 2015

3. Juli 2015 von Onlinehändler News

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Im Juni jährte sich die Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie zum ersten Mal. Viele Händler können sich sicherlich noch genau erinnern, wie sie in einer Nacht vom 12. auf den 13. Juni vor ihren Computern geschwitzt haben. Welche rechtlichen News es noch im Juni gab, lesen Sie in unserem Monatsrückblick.

Rechtstexte im Fließtext können abgemahnt werden

Um den Verbraucher über seine zahlreichen Rechte und Pflichten zu informieren, müssen Online-Händler bestimmte Belehrungen erteilen. So muss der Verbraucher in einer Widerrufsbelehrung beispielsweise informiert werden, ob er die Kosten für eine Rücksendung tragen muss. Da Rechtstexte für die meisten Menschen ohnehin sehr schwer verständlich sind, sollte wenigstens die Formatierung stimmen. Besteht eine Widerrufsbelehrung aus einem einzigen Fließtext ohne erkennbare Überschriften und Absätze ist er nicht transparent und deutlich genug, um den Verbraucher zu belehren (Landgericht Ellwangen, Beschluss vom 07.04.2015, Az.: 10 O 22/15). Online-Händler sollte ihre Rechtstexte daher so formatieren, dass klare Absätze zwischen den einzelnen Klauseln zu erkennen sind und die Überschriften möglichst allein gestellt sind.

Massenabmahnung wegen Facebook-Impressum: Verantwortliche freigesprochen

Schon im Jahr 2012 sorgte die Regenstauder Systemhaus Revolutive Systems (vormals Binery Services) für Aufsehen, indem das Unternehmen massenhaft Abmahnungen wegen eines fehlendes Facebook-Impressums versendete. Das rief auch die Strafverfolgungsbehörden auf den Plan. Der Verdacht lautete: gewerbsmäßiger Bandenbetrug. Das Landgericht Amberg hat die die beiden verantwortlichen IT-Spezialisten sowie ihren damaligen Rechtsanwalt nun jedoch von dem Vorwurf freigesprochen. [Weiterlesen…] Infos zum Plugin Rückblick: die wichtigsten Urteile und Gesetze im Juni 2015

Kategorie: Recht & Datenschutz Stichworte: Recht

EuGH konkretisiert Beweislast des Verbrauchers bei mangelhafter Ware

16. Juni 2015 von Gast

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protectedshops-logoGastartikel: Mit einer aktuellen Entscheidung hat der EuGH die Rechte und Pflichten von Verbrauchern innerhalb des Kauf- und Gewährleistungsrechts konkretisiert. Damit dürfte er die derzeitige Spruchpraxis des BGH auf den Kopf stellen.

Der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH; Urteil vom 04.06.2015, C-497/13) lag ein niederländischer Rechtstreit zugrunde, in dem die Käuferin eines Fahrzeugs Schadenersatzansprüche gegen den Verkäufer geltend machte, nachdem der Wagen vier Monate nach Kauf Feuer fing und ausbrande. Ob ihr diese zustehen, ist unter anderem davon abhängig, wie eine europäische Beweislastregelung anzuwenden ist. Diese Frage legte das mit dem Fall befasst niederländische Gericht dem EuGH vor.

Käufer muss Vorliegen und Zeitpunkt des Mangels beweisen

Will ein Käufer Schadenersatzansprüche gegen den Verkäufer wegen eines Mangels an der Kaufsache geltend machen, muss er zum einen beweisen, dass überhaupt ein Mangel im Sinne des Gesetzes vorhanden war und zum anderen, dass dieser auch schon bei Übergabe der Kaufsache vorlag. Ist der Käufer allerdings ein Verbraucher, gilt für ihn die Beweiserleichterung des Art. 5 Abs. 3 der „Richtlinie zu bestimmten Aspekten des Verbrauchsgüterkaufs und der Garantie für Verbrauchsgüter“ (RL 1999/44/EG).

Beweiserleichterung für Verbraucher

Nach dieser wird „bis zum Beweis des Gegenteils vermutet, dass Vertragswidrigkeiten, die binnen sechs Monaten nach der Lieferung des Gutes offenbar werden, bereits zum Zeitpunkt der Lieferung bestanden…“. Das vorlegende Gericht wollte nun wissen, welche Tatsachen der Verbraucher beweisen muss, damit diese Regelung zum Zuge kommt.

Verbraucher muss nicht den Grund für den Mangel beweisen

Der EuGH urteilte, dass der Verbraucher vortragen – und im Zweifel auch beweisen – muss, dass die Kaufsache mangelhaft ist, entweder weil sie nicht die vereinbarten Eigenschaften aufweist oder weil sie sich nicht zum Gebrauch eignet, der von einem derartigen Gegenstand gewöhnlich erwartet wird. Den Grund der Mangelhaftigkeit muss er hingegen nicht beweisen. Beim Kauf eines Fahrzeugs würde das bedeuten, dass er darlegen müsste, dass der Wagen nicht fährt, nicht aber, warum das so ist. [Weiterlesen…] Infos zum Plugin EuGH konkretisiert Beweislast des Verbrauchers bei mangelhafter Ware

Kategorie: Recht & Datenschutz Stichworte: Recht

Die wichtigsten Aspekte beim Markenschutz

10. Juni 2015 von Peter Höschl

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„Nomen est Omen“ – diese lateinische Redensart zeigt kurz und knapp eines der wichtigsten Phänomene des modernen Marketings auf: Ein unverwechselbarer Name, eine starke Marke schützen die Glaubwürdigkeit und das Profil eines Unternehmens und bieten Kunden und Verbrauchern wichtige Orientierung und Entscheidungssicherheit.

Marken ermöglichen die Identifikation mit den Angeboten und Leistungen des Unternehmens. Sie sollten daher nicht lediglich als Kostenfaktor, sondern als wichtiger Einflussfaktor gesehen werden, der den Gesamtwert eines Unternehmens steigern kann.

Doch welche Arten von Marken gibt es überhaupt? Welcher Ablauf liegt dem Markenschutz zugrunde? Welche Kosten fallen an? Wie Markenschutz als wertvolle Maßnahme zur Individualisierung und Kundenbindung eingesetzt werden kann, zeigt das kompakte und praxisnahe Wissen des kostenlosen Ratgebers. [Weiterlesen…] Infos zum Plugin Die wichtigsten Aspekte beim Markenschutz

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Rückblick: die wichtigsten Urteile und Gesetze im Mai 2015

3. Juni 2015 von Onlinehändler News

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Und nun ist auch schon wieder der Wonnemonat Mai zu Ende und brachte in der Rückschau einige für den Online-Handel interessante Gerichtsentscheidungen zu Tage. Neben den Gerichten mit vielen neuen Urteilen hat sich auch der Gesetzgeber im Bereich des Verbraucherschutzes bemüht. Welche neuen Urteile und Gesetze für Online-Händler im Mai wichtig waren, haben wir in unserem Monatsrückblick zusammengefasst.

Vorsicht bei falscher Auskunft gegenüber Verbrauchern

Für Online-Händler gehört es zum Alltag, für Fragen zum Vertrag oder zu Produkten per Telefon und E-Mail, Rede und Antwort zu stehen. Dazu zählen beispielsweise Auskünfte zur Laufzeit von bestehenden Verträgen oder die Bedingungen der Kündigung. Online-Händler sollten die Auskünfte aber nicht leichtfertig erteilen, denn wenn sie sich als falsch erweisen, begeht der Händler eine Wettbewerbsverletzung. Dies hat im April der Europäische Gerichtshof entschieden, was im Mai bekannt wurde. Die Erteilung einer falschen Auskunft durch einen Gewerbetreibenden an einen Verbraucher sei als „irreführende Geschäftspraxis” einzustufen, da es die Privatperson an einer sachlichen Entscheidung hindere (EuGH, Urteil vom 16.04.2015, Az.: C 388/13).

Gemälde im Hintergrund eines Möbelkataloges verletzt Urheberrechte?

Besonders im Möbelbereich machen sich Händler viel Mühe und stellen Wohn- und Dekorationsbeispiele aufwendig für ihre Produktfotos nach. Dazu zählen neben Zimmerpflanzen und Tieren auch Gemälde. Doch diese „Detailverliebtheit“ kann den bemühten Händler zum Verhängnis werden, wenn im Produktfoto neben den präsentierten Möbeln urheberrechtlich geschützte Werke (z. B. ein Gemälde) im Hintergrund gezeigt werden. Der Bundesgerichtshof machte deutlich, dass in solchen Fällen eine Urheberrechtsverletzung vorliegen kann (Urteil vom 17.11.2014, Az.: I ZR 177/13 – Möbelkatalog). [Weiterlesen…] Infos zum Plugin Rückblick: die wichtigsten Urteile und Gesetze im Mai 2015

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OLG Köln: Aus für die notarielle Unterwerfungserklärung?

1. Juni 2015 von Gast

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protectedshops-logoGastartikel: Noch bevor sie sich als Alternative zur strafbewehrten Unterlassungserklärung etablieren konnte, dürfte die notarielle Unterwerfungserklärung vor dem Aus stehen. Denn das OLG Köln hat entschieden, dass sie alleine nicht die Wiederholungsgefahr des Wettbewerbsverstoßes beseitigt.

Wer eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung erhält, steht vor der Frage, was tun? Ist sie berechtigt, liegt die beanstandete Verletzung einer gesetzlichen Bestimmung also vor, muss der Abgemahnte handeln. Als erstes sollte er den Verstoß abstellen, um weitere Abmahnungen zu vermeiden. Dann muss er sicherstellen, dass der Verstoß künftig nicht erneut begangen wird. Rechtlich bedeutet dies, die Wiederholungsgefahr auszuschließen. Das ist erforderlich, um weitere Ansprüche des Abmahners zu verhindern.

Strafbewehrte Unterlassungserklärung

Für die Beseitigung der Wiederholungsgefahr hat der abgemahnte Unternehmer verschiedene Möglichkeiten. Die gängigste dürfte die Abgabe einer sog. „strafbewehrten Unterlassungserklärung“ sein. Sie stellt einen Vertrag zwischen Abmahner und Abgemahntem dar, mit dem sich Letzterer verpflichtet, den gerügten Verstoß künftig zu unterlassen. Sollte er diese Pflicht verletzen, hat er eine Vertragsstrafe an den Abmahner zu zahlen.

Vertragsstrafe als Finanzielle Unterstützung der Konkurrenz

Derartige Unterlassungserklärungen können aber weitreichende Folgen haben. Wer die Rechtsverletzung weiterhin begeht, muss die – vereinbarte oder noch festzulegende – Vertragsstrafe an den Abmahner zahlen. Da Abmahnungen vielfach von Mitbewerbern ausgesprochen werden, leistet man auf diese Weise der Konkurrenz finanzielle Unterstützung.

Unterlassungserklärung bleibt ein Leben lang bestehen

Gravierender dürfte aber der Umstand sein, dass ein Unterlassungsvertrag die Parteien dauerhaft bindet, selbst wenn sich die Rechtslage ändert. Kommt es also zu Gesetzesänderungen oder Urteilen, die dazu führen, dass das einst rechtswidrige Verhalten zulässig oder sogar verpflichtend wird (aktuelles Beispiel ist die Angabe der Telefonnummer innerhalb der Widerrufsbelehrung), muss der Vertrag unverzüglich gekündigt werden, damit der betroffene Händler nicht in den Teufelskreis von Vertragsstrafe und Abmahnung gerät. [Weiterlesen…] Infos zum Plugin OLG Köln: Aus für die notarielle Unterwerfungserklärung?

Kategorie: Recht & Datenschutz Stichworte: Recht

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