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Blog für den Onlinehandel

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Amazon UdZ Light: Vierteilige Video-Reihe gibt praktische Einsteiger-Tipps

4. November 2019 von Online Redaktion

Die dritte Runde des Förderprogramms „Unternehmerinnen der Zukunft“ ist gelaufen, die vier Siegerinnen stehen fest. Die 20 Teilnehmerinnen und ihre Coaches haben sich, initiiert von Amazon, zusammengetan, um die wichtigsten Learning aus dem Programm in einer vierteiligen Video-Reihe zusammenzufassen. Reinschauen lohnt sich.

Im UdZ-Förderprogramm werden die besten Teilnehmerinnen in den Kategorien „Von Offline zu Online“, „Markenbildung“, „Internationalisierung“ und „Online-Marktplätze“ ausgezeichnet. In jeweils rund vierminütigen Videos stellen Teilnehmerinnen die wichtigsten Fragen dieser Kategorien. Die Videos stehen kostenfrei zur Verfügung; hier eine kurze Zusammenfassung des ersten Videos. Die anderen drei Videos, kommen dann die nächsten Tage.

„Von Offline zu Online“

Unternehmen, die in der Offline-Welt gestartet sind, tun sich oft schwer mit dem Wechsel in das Online-Business. Die Kunden sind plötzlich weiter weg, die Konkurrenz präsenter, und die gelernten Prozesse funktionieren oft nicht mehr.

„Glaub an Dich, Deine Produkte und Deine Stärken“, rät deshalb UdZ-Coach Peter Höschl. „Und lös Dich trotzdem von alten Denkmustern und Strukturen.“

In jedem Online-Business, speziell aber für stationäre Einsteiger ins Online-Business, gilt: Am Anfang steht die Analyse. Wer ist die Zielgruppe? Wo findet man diese Zielgruppe im Netz? Welche Produkte haben das beste Absatzpotenzial? Und in welchen Produktsegmenten ist der Konkurrenzkampf bereits so gnadenlos, dass ein wirtschaftlicher Preis nicht mehr durchgesetzt werden kann? „Amazon kann für alle diese Fragen als Marktforschungsinstitut dienen“, so Höschl.

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Nach der Analyse kommt die Besinnung auf die eigenen Stärken – und die eigene Geschichte.

„Kunden wollen Produkte, die sie begeistern“, so Farmtex-Gründerin und Udz-Coach Ines Spanier. „Deshalb muss man sich fragen: Was ist das besondere an meinen Produkten, was hebt sie von anderen ab?“

Diese Story-Telling-Inhalte eigenen sich dann auch bestens für die ersten Online-Marketing-Kampagnen, vor allem über die sozialen Medien. „Herkömmliche Marketing-Instrumente sind oft teuer“, so Höschl. „Auch hier kann man neu denken und andere Wege gehen. Zum Beispiel könnte man ein eigenes Produkt mit Influencern entwickeln und die Produktion über Crowdfunding finanzieren lassen.“

Auch wenn die neue Online-Welt aufregend ist und Unternehmer beim Start ins Netz eine Menge zu tun haben, darf der Kunde nicht aus den Augen verloren werden. Denn am Ende steht hinter jeder Empfängeradresse ein echter Mensch.

„100 Prozent Kundenzufriedenheit ist der Maßstab, der bei jedem Arbeitsschritt berücksichtigt werden sollte“, mahnt Höschl. „Aus Kulanz eine Retoure anzunehmen und dafür eine positive Bewertung zu bekommen, kann mehr wert sein, als der Verkauf des Produkts an sich.“

Denn der gute Ruf eines Unternehmens zahlt direkt in die Markenbildung ein – und die ist unverzichtbar, um sich aus der Masse an Angeboten abzuheben.

Bildquelle: © bigstock.com/1STunningArt

Kategorie: Artikel & Interviews Stichworte: Amazon, UdZ

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Das Verpackungsgesetz und die Datenmeldung: Was ist zu tun?

4. November 2019 von Online Redaktion

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Verpackungsgesetz: Jetzt Abmahnung vermeiden
Ihr Handel ist nicht VerpackG-konform? Achtung! Angesichts großer Aktionen der Zentralen Stelle Verpackungsregister und erster Abmahnungen wird es höchste Zeit!

Daher jetzt lizenzieren: Einfach online, günstig & in nur 3 Schritten – mit Lizenzero, extra auf kleine & mittlere Händler zugeschnitten!

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Drei Pflichten sind es, deren Erfüllung das Verpackungsgesetz (kurz: „VerpackG“) von betroffenen Händlern und Herstellern fordert: die Pflicht zu Registrierung, die Pflicht zur Systembeteiligung und schließlich die Pflicht zur Datenmeldung. So weit, so gut bis kompliziert. Denn die letzten Monate haben gezeigt, dass insbesondere im Punkt der Datenmeldung immer noch große Ratlosigkeit herrscht und Unternehmer aufgrund dessen (unbewusst) in großer Zahl nicht gesetzeskonform handeln. 

Geführt hat dies erst vor wenigen Monaten zu groß angelegten Warn-Mailings durch die Behörde Zentrale Stelle Verpackungsregister, die für den Vollzug des Gesetzes zuständig ist. Weitere solcher Aktionen sind angekündigt, Sanktionen in Aussicht gestellt. Um diese zu vermeiden, betrachten wir im Folgenden diesen etwas sperrigen Begriff der „Datenmeldung“ genauer: Was ist zu tun, worauf zu achten?

Kurzer Reminder: Was steckt hinter der Registrierungs- und der Systembeteiligungspflicht?

Schritt 1: Registrierungspflicht

Das VerpackG fordert von jedem Unternehmer, der Verkaufsverpackungen (Produkt-, Versand-, Serviceverpackungen) befüllt und in Verkehr bringt, die einmalige, kostenlose Registrierung bei LUCID; LUCID ist das Melderegister der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR), die als Kontrollbehörde des VerpackG ins Leben gerufen wurde.

Im Zuge der Registrierung wird ein Nutzerkonto erstellt, in das sich das registrierte Unternehmen immer wieder einloggen kann. Per E-Mail erhalten Sie im Anschluss an die Registrierung Ihre individuelle Registrierungsnummer, die im Folgeschritt – bei der Systembeteiligung – wichtig wird.

Schritt 2: Systembeteiligungspflicht (oder auch „Lizenzierungspflicht“)

Nach Abschluss der Registrierung müssen die individuellen Verpackungsmengen per Vertrag bei einem dualen System – beispielsweise über den Onlineshop Lizenzero – beteiligt bzw. lizenziert werden. Das in diesem Kontext zu entrichtende „Lizenzentgelt“ errechnet sich aus dem Material und der Menge der Verpackungen. 

Um nun beide Meldestellen – LUCID und das duale System – miteinander zu verknüpfen, muss die zuvor von LUCID vergebene Registrierungsnummer im Nutzerkonto des dualen Systems hinterlegt werden.

Achtung: Über diese persönliche Registrierungsnummererfolgt anschließend der Abgleich zwischen LUCID und dem dualen System. Gibt ein lizenzierungspflichtiger Unternehmer, der sich bis hierhin durch Registrierung und Lizenzierung gesetzeskonform verhalten hat, seine Registrierungsnummer nicht an sein duales System weiter, ergibt sich beim Versuch des Abgleichs ein Missmatch und die ZSVR muss einen Vorgabenverstoß feststellen.

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Kategorie: Backoffice & Logistik, Sponsored Posts Stichworte: Verpackungsgesetz, Verpackungsverordnung

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Verkaufsbörse: Onlineshop für Felgen, Reifen und Kompletträder

29. Oktober 2019 von Online Redaktion

(Anbietertext): Zum Verkauf steht ein Verbund von Onlineshops für die Bereiche Felgen, Reifen und Kompletträder, Schmierstoffe und Motoröl sowie Sport- bzw. Tuningbremsen. Das Angebot umfasst mehrere Websites und Shops.

Netto-Umsatz 2018: 115.000 Euro 

Alle Produkte werden im Streckengeschäft verkauft. Daher ist keinerlei Lagerfläche nötig. 

Das Sortiment umfasst:

  • Alufelgen und Kompletträder
  • Stahlfelgen und Kompletträder
  • Felgenzubehör (u.a. RDKS Sensoren)
  • Reifen (PKW, NKW und Motorrad)
  • Sport- und Tuningbremsen für PKW, NKW Motorrad
  • Schmierstoffe Motoröle

Die Firma und die entsprechenden Webseiten bestehen seit 2007 und wurden jedoch nur im Nebenerwerb betrieben. Die Plattformen bieten ein deutlich höheres Potential. Sofortige Umsätze sind garantiert und lassen sich mit entsprechendem Engagement drastisch steigern. Die Webseiten enthalten zudem eine Reihe aufwendig programmierter Features. Es bestehen sehr gute Beziehungen zu den Lieferanten.  Weiterhin sind eine Reihe von Social Media Kanälen vorhanden, welches jedoch nicht intensiv genutzt wurden, aber eine sehr gute Basis mit ebenfalls hohem Potential darstellen.  

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Kategorie: Marktplatz Stichworte: Marktplatz, Verkaufsbörse

Zeitungs-Schlagzeilen
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Presseschau KW 43: Google ändert erneut den Algorithmus, Real.de gründet internationales Marktplatz-Netzwerk, Amazon büßt Gewinn ein, ebays GMV schrumpft

28. Oktober 2019 von Online Redaktion

In der KW43 schreckte eine neue Änderung am Google-Algorithmus die gesamte Branche ordentlich auf – immerhin jede zehnte Suche könnte davon betroffen sein. Real.de macht sich im Gegensatz zu den Branchenbearbeitern keine öffentlichen Gedanken über sein Schicksal nach der anstehenden Zerschlagung der Supermarktkette und spricht lieber über ein neues internationales Marktplatz-Netzwerk kleinerer Online-Marktplätze. Und Amazon und ebay legten ihre Quartalszahlen vor – bei Amazon schrumpfte der Gewinn, bei ebay das Marktplatzvolumen. 

Die Themen der Woche

Google ändert mal wieder die Mechanismen, nach denen die Ergebnisse in der Suchmaschine zu sehen sind. Dieses Mal ist es allerdings wesentlich. Jede zehnte Suche soll von dem aktuellen Algorithmus-Update betroffen sein. ->FAZ.net

Real.de kämpft weiter mit dem Anspruch, den dritten Platz unter den deutschen Online-Marktplätzen zu halten. Ähnliche Schicksale einen das Unternehmen mit anderen Marktplätzen innerhalb Europas, die in ihren Märkten ebenfalls mit Amazon und ebay konkurrieren. Diese Gemeinsamkeit steckt hinter einer neuen Idee – dem International Marketplace Network, das Real.de zusammen mit andereneuropäischen Marktplätzen wie eMag, Cdiscount und ePrice gegründet hat. Die Idee: Marktplatzhändler können sich auf ihrer heimischen Plattform anmelden und dann auch über das Netzwerk internationaler Anbieter verkaufen. Grundsätzlich eine interessante Idee; aber wird die auch Bestand haben, wenn das bislang ungeklärte Schicksal von Real.de fest steht, fragt sich Jochen Krisch. 

Und noch eine Kooperation in der zweiten Marktplatz-Reihe: Durch die Zusammenarbeit mit dem Vergleichsportal Check24 erweitert die Online-Plattform schuhe.de die Reichweite: An Schuhe.de angebundene Händler der ANWR Group können ihre Waren auf dem Vergleichsportal Check24 präsentieren und damit einen weiteren Verkaufskanal zu den rund 15 Millionen Check24-Nutzern erschließen. ->Schumarkt-News.de

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Kategorie: Presseschau

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UdZ 2019: Spiel, Satz und Sieg für den weiblichen E-Commerce

25. Oktober 2019 von Peter Höschl

Diese Woche ging das diesjährige Förderprogramm „Unternehmerinnen der Zukunft“, organisiert von Amazon, dem Verband deutscher Unternehmerinnen, Global Digital Women und der Frauenzeitschrift Brigitte, mit einer angemessen glamourösen Abschlussveranstaltung im ehemaligen Filmcasino in München zu Ende. Begleitet von Polit- und Fernsehprominenz wurden vier Siegerinnen in den Kategorien „Von Offline zu Online“, „Online-Marktplätze“, „Export“ und „Markenbildung“ ausgezeichnet – gewonnen hat aber einmal mehr das Unternehmertum in Deutschland.

Die Stimmung unter den 19 Teilnehmerinnen des diesjährigen Förderprogramms und ihren Coaches war ausgelassen, als Veronika Wellge, Head of Seller Services bei Amazon.de, den Abend mit einer Lobeshymne eröffnete. Die Shop-Betreiberinnen hätten währen der sechsmonatigen Laufzeit von „UdZ19“ 16 neue Marken eingeführt oder ausgebaut, 14 Unternehmen auf Online-Marketplaces eingeführt, 6 Unternehmen für den internationalen Verkauf aufgestellt, 2.000 Produkte auf Amazon.de zum Kauf eingestellt, und 35 neue Voll- und Teilzeitstellen geschaffen.

Beeindruckende Zahlen, die sich mit den Erfahrungen der Coaches, zu denen auch meine Wenigkeit und mein Kollege Klaus Forsthofer von MarktPlatz1 zählten, decken: Das Teilnehmerfeld war in der Tat in diesem Jahr außergewöhnlich stark. Alle Unternehmerinnen zeigten großen Einsatz und den Willen, aus dem Programm so viel wie möglich mitzunehmen. 

Umso schwieriger war letztlich die Entscheidung, die die Jury zu fällen hatte – schließlich sollte es ja auch in diesem Jahr wieder vier Siegerinnen geben. Das Urteil fiel denkbar knapp aus, aber letztlich durften vier Damen den Preis mit nach Hause nehmen:

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Kategorie: Unternehmer der Zukunft, Women in E-Commerce Stichworte: Amazon, UdZ

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Verkaufsbörse: Online-Shop für ausgesuchten Accessoires & besonderen Geschenkideen rund um das Thema Golfsport

22. Oktober 2019 von Online Redaktion

(Anbietertext): Das Unternehmen zählt zu den bekanntesten Online-Shops in Deutschland und handelt seit 15 Jahren erfolgreich mit hochwertigen Produkten, ausgesuchten Accessoires & besonderen Geschenkideen namhafter Hersteller rund um das Thema Golfsport.

Die Kunden kommen zu 80% aus DE und zu 20% aus AT. Der aktive Shop funktioniert auf einer Eigenentwicklung und läuft mit PHP7.3

Der Käufer übernimmt den Shop inkl. einer konfigurierten Anbindung an die Warenwirtschaft CAO-Faktura.

Die mehr als zehntausend existierenden Kunden stellen dem Shop eine Bestnote aus. Die aktuelle Kundenbewertung liegt bei 4.95 (Facebook, Trusted Shops, Google, Trustpilot). 

Dies ist auch die Gelegenheit, eine starke E-Commerce Marke im Bereich Sport & Freizeit zu erwerben. Die Marke wurde 2011 gegründet und ist als Wortmarke beim DPMA registriert.

Daten & Fakten zum Online Shop

  • Onlineshop aktiv seit Mai 2004
  • Lagerbestand von rd. 10T€ (im Preis inbegriffen)
  • 2017 und 2018 / je rund EUR 450.000.- Nettoumsatz

Wir gehen davon aus, dass mit den aktuellen Geschäftsstrukturen und einer Ausweitung des Sortiments bis zu EUR 2.000.000.- netto Jahresumsatz generiert werden können.

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Kategorie: Marktplatz Stichworte: Marktplatz, Verkaufsbörse

Zeitungs-Schlagzeilen
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Presseschau KW42: EU-Rüge gegen deutsche Marktplatzhaftung, Neue Vorschriften für Lieferschwellen nach Österreich ab 2020, Black Friday-Umsätze könnten um 25 Prozent zulegen

22. Oktober 2019 von Online Redaktion

In der KW42 gab es überraschende Neuigkeiten aus Brüssel: Die EU sieht das gerade erst in Kraft getretene Gesetz zur Online-Markplatzhaftung kritisch. Das Verfahren, bei dem Händler eine Umsatzsteuerbescheinigung bei ihrem Marktplatz vorlegen müssen, um weiter verkaufen zu dürfen, verstoße gegen EU-Recht. Eine neue Rechtslage trifft ab 2020 auch Händler, die nach Österreich verkaufen: Dann treten neuen Lieferschwellen in Kraft. Und ob sich für Händler mit Kundenbeziehungen nach Großbritannien nach dem 31. Oktober sehr viel oder nur ein bisschen ändert, wissen wir erst sicher, wenn die Tinte unter dem Brexit-Vertrag zwischen Vereintem Königreich und EU tatsächlich trocken ist. 

Die Themen der Woche

Ist die Marktplatzhaftung rechtswidrig? Darauf scheint eine Pressemitteilung der EU-Kommission zu schließen, die Wortfilter entdeckt hat: Kurz nachdem am 1. Oktober 2019 der Stichtag für deutsche und europäische Händler zum Einreichen der Erfassungsbescheinigung ablief, meldete sich die Kommission zu Wort: Das Verfahren verstoße gegen EU-Recht.  

Die Regelungen, wann Lieferungen von Online-Shops von und nach Österreich steuerfrei sind und welche Lieferschwellen gelten, sind sehr unterschiedlich. Für Unternehmer mit oder ohne UID-Nummer gelten hier mitunter andere Regelungen. Ab 2020 ändern sich diese Regeln; Trend.at hat die neuen Vorschriften zusammengefasst.

Deutsche Online-Händler werden bekanntermaßen von zurückgegebener Ware überschwemmt. Was tun mit den teuren Retouren? Wiederaufbereiten? Wegwerfen? Ein Zauberwort heißt Reselling, und wie das vorbildlich geht, hat die Internetworldbei der norddeutschen Firma Avides beobachtet.

Marcel Weiß von Neunetz.com plädiert im neuen Report „E-Commerce Germany. Marktreport für Amazon & Co.“ von Digital Kompakt dringend dafür, dass Unternehmen mindestens eine Vollzeitstelle zur Betreuung des Marktplatz-Geschäfts schaffen. Nur mit so einem Chief Marketplace Officer könne sich dauerhaft Erfolg auf Amazon, Ebay und CO. einstellen, so Weiß. >>>Neunetz.com

In Amazons Spielzeugkatalog, der „Holiday Toy List“, stellt Amazon eine Liste der spannendsten Spielzeuge des Jahres zusammen. Brands, die besonders prominent platziert werden wollen, können sich mit zwei Millionen Dollar einkaufen, hat die Nachrichtenagentur Bloomberg erfahren. Je mehr die Marken bezahlen, desto mehr Produkte werden aufgenommen. Branchenbeobachter monieren, diese Angebote müssten mit „Werbung“ gekennzeichnet sein.

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Kategorie: Presseschau Stichworte: Presseschau

Holzweihnachtsmann mit Glocke
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Checkliste: Black Friday beginnt das Weihnachtsgeschäft

22. Oktober 2019 von Nicola Straub

Wer am Ball ist, hat die Oktober-Parts unserer Weihnachtsgeschäfts-Checkliste bereits unserem kostenfreien Download-Dokument entnommen. Mit einiger Verspätung veröffentlichen wir die aktuell anstehenden Arbeitspakete nun auch hier — sozusagen als kleine Erinnerung daran, am Ball zu bleiben.

Denn mit Riesenmeilenstiefeln naht bereits das „Black-Friday“-Geschäft. Und das ist nicht etwas als ein „Obenauf“ anzusehen, das man mitnehmen oder liegen lassen kann. Nein, Black Friday gehöht zum Weihnachtsgeschäft dazu:

Was hier nun umgesetzt wird, ist bereits Teil des Gesamtkuchens. Das mussten Media Markt/Saturn letztes Jahr schmerzhaft spüren. Das „Black Friday“-Geschäft brauste dank starker Rabatte für sie nämlich ganz wunderbar. Allerdings war damit dann ein gutes Stück des Weihnachtsgeschäftes auch „abgefrühstückt“ und der entsprechende Umsatzanteil fehlte später dann im Kern-Weihnachtsgeschäft. Die massiven Rabattierungen konnten somit auch nicht mehr aufgefangen werden, was sich in den Bilanzen bitter rächte.

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Kategorie: Marketing

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HSE24: „Unter 10.000 Euro Umsatzpotenzial lohnt sich ein Produkt für uns nicht“

16. Oktober 2019 von Ingrid Lommer

Teleshopping ist für Onlinehändler mit Eigenmarken ein interessanter Absatzkanal – und das nicht erst seit Amazon seinen letzten Prime Day in den USA auch zum Teleshopping-Event machte. Über Verkaufssender können auch kleinere Hersteller und Private Label-Anbieter in kurzer Zeit hohe Absatzzahlen erzielen. Aber wie funktioniert die Zusammenarbeit mit einem Teleshopping-Sender eigentlich genau? Wie stellen Händler den Kontakt her, und welche Produkte sind bei den Shopping-Kanälen überhaupt gesucht? Wir haben uns an HSE24 gewandt und, so wie Sie das von shopanbieter.de kennen, genau nachgefragt – nach Konditionen, Stückzahlen, Retourenregelungen und vielen weiteren Details. Roland Geringer, Leiter E-Commerce bei HSE24, stand uns Rede und Antwort.

Herr Geringer, welche Produkte sind für HSE24 am interessantesten? 

Roland Geringer ist Leiter E-Commerce bei HSE24.

Roland Geringer: Wir haben über 22.000 Artikel in unserem Sortiment, das sehr schnell dreht. Produkte, die bei HSE24 verkauft werden, sind innovative Produkte mit einem Clou, die den Alltag unserer Kunden schöner und komfortabler machen. Dabei sind 80 Prozent unseres Sortiments Exklusiv- oder Eigenmarken. Ein perfektes Beispiel für ein erfolgreiches Produkt und einen All-Time-Bestseller sind unsere kabellosen Weihnachtskerzen. Einer der Verkaufsschlager aus dem letzten Jahr ist die Styletics Vibrationsplatte, ein innovatives Fitnessgerät für ein effektives Workout zu Hause.

Allen Produkten gemeinsam ist der besondere HSE24 Twist: Man bekommt sie in dieser Form sonst nirgends. Manche Produkte werden für uns exklusiv angefertigt, andere können wir vor dem regulären Verkaufsstart verkaufen, für manche können wir einen besonders interessanten Preis anbieten oder ein einzigartiges Produkt-Bundle schnüren. 

Und in Zahlen ausgedrückt? Wie viele Artikel muss ein Lieferant liefern können, um bei Ihnen mitspielen zu können?

Geringer: Uns geht es weniger um die Menge per se als um das Umsatzpotenzial eines Produkts. Der Aufwand lohnt sich für uns erst ab einem möglichen Umsatz von ca. 10.000 Euro. Um den zu berechnen, nehmen wir den Verkaufspreis, den uns der Lieferant nennt und multiplizieren diesen mit dem geschätzten Absatzvolumen für das Produkt. Für dieses Absatzvolumen haben wir Berechnungsmodelle, die durch unsere jahrelange Erfahrung geprägt sind und ein realistisches Bild wiedergeben. So können wir ziemlich genau abschätzen, welche Produkte gut laufen und welche eher nicht zu uns passen. 

Und wenn das Produkt passt? Wie sieht die Zusammenarbeit mit den Lieferanten aus, finanziell betrachtet?

Geringer: Im Gegensatz zu den großen Plattformen ist HSE24 ein Retailer. Wir sind kein Vermarkter und verdienen auch nicht auf Provisionsebene. Wir kaufen Produkte ein und verkaufen diese wiederum auf unseren Kanälen, also im TV und Online. Unter den Lieferanten und Herstellern, die bei uns listen, gibt es ganz unterschiedliche Modelle der Zusammenarbeit. Die Konditionen werden individuell abhängig von Volumen, Produkt, Margen, Retourenregelung etc. verhandelt und sehen für A-Brands wie AEG natürlich anders aus als für beispielsweise kleinere aufstrebende Marken im Kosmetik-Bereich. Details zur Kostenstruktur unterliegen natürlich der Vertraulichkeit. 

Wie funktioniert die Logistik zwischen dem Lieferanten und HSE24? 

Geringer: Wir übernehmen die Versandlogistik selbst. Erst wenn die Ware bei uns vorrätig ist, geht sie in den Verkauf. Die Produkte werden mit genügend Vorlaufzeit in unser Lager angeliefert, von dort versendet und kommen dort auch in den meisten Fällen als Rücksendung wieder an.  

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Kategorie: Artikel & Interviews

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Verkaufsbörse: Onlineshop im Bereich KFZ Elektronik zu verkaufen

15. Oktober 2019 von Online Redaktion

(Anbietertext): Der Online-Shop (über 10 Jahre etabliert) befindet sich in einer stabilen wirtschaftlichen Situation (aktuell kein Negativ-Trend erkennbar). Sehr geringe Lagerfläche und kaum Fachkenntnisse nötig.

Ausführliche Beschreibung:

Der Shop wurde vor 10 Jahren gegründet, wirft jährlich Gewinne ab und befindet sich in einer wirtschaftlich stabilen Lage (die Prognose für 2019 ist sehr gut und übertrifft die 2018er Zahlen bereits im Q3 2019). Verkaufsobjekt ist ein Online-Shop mit entsprechender Infrastruktur (Webshop, Cloud-Auftragsabwicklung, Social Media, Marketing, Lagerware usw.) im Bereich KFZ Elektrik. Es sind keine speziellen KFZ Kenntnisse von Nöten, die man sich nicht in kürzester Zeit aneignen könnte.

Umsatz 2017: > 300.000 EUR netto
Umsatz 2018: > 350.000 EUR netto
Umsatz 2019 (Prognose): ~ 400.000 EUR

Gewinn gem. GuV 2018 vor Steuern: ~ 115.000 EUR

Viele Prozesse sind automatisiert, weshalb das Unternehmen als 1-Mann-Unternehmen geführt werden kann (das Tagesgeschäft kann auch von einer Teilzeit-Kraft erledigt werden). Es gibt noch einige Möglichkeiten der Skalierbarkeit: Erweiterung des Sortiments um andere Fahrzeug-Marken, Marktplätze wie Amazon und eBay sowie Social Media werden aktuell aus zeitlichen Gründen nur sehr schwach bedient. Hier ist noch viel Potenzial. Für die Produkte sind nur wenige Regalmeter Lagerfläche (aktuell rund 3 Regalmeter) erforderlich.

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Kategorie: Marktplatz Stichworte: Marktplatz, Verkaufsbörse

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