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Blog für den Onlinehandel

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Deppendiskussion der Woche: Könnten kostenlose Rücksendungen verboten werden?

18. September 2019 von Peter Höschl

Greenpeace wurde schon vor knapp 50 Jahren gegründet und trotzdem kommen die Politiker in Berlin erst jetzt auf die Idee, das man vielleicht doch mal was für den Umweltschutz tun müsse. Aber nicht nur der allerneueste Vorschlag scheint von Stümpern gemacht.

Was gerade passiert ist ja der absolute Klassiker. Da wird jahrzehntelang die Augen vor etwas verschlossen, was offensichtlich ist. Aber nix passiert. Doch kaum kippen die Umfragenwerte, versuchen sich Politiker mit möglichst dummen Vorschlägen gegenseitig zu übertrumpfen.

Bei der Klimadiskussion scheints jedoch immer noch dümmer zu gehen. Der neueste Vorschlag stammt nun vom CDU-Abgeordneten Christian Haase. Er plädiert für eine Stärkung der deutschen Innenstädte und des stationären Einzelhandels und wirft die Frage auf, ob kostenfreie Retouren im Online-Handel wirklich der Standard sein müssten. Diese würde auch die Emissionen senken, so Haase.

Sein Kalkül also: Wenn Verbraucher für Rücksendungen bezahlen müssen, gehen die Retouren zurück, die Leute strömen in Scharen wieder in die Innenstadt und er wird der neue Greta.

Sicher ist es richtig, dass Retouren das Klima belasten. Aber anstatt die wirklich großen Probleme und Hebel endlich mal anzugehen, trägt man die Kämpfe lieber auf – im Vergleich – nachrangige Nebenkriegsschauplätze aus.

Warum sprechen wir nicht zuerst über die 18 Mio. Tonnen jährlich in Deutschland vernichteten Lebensmittel und deren negative Auswirkungen aufs Klima bei der Produktion, Lieferkette und Vernichtung? Und derer Beispiele gibt es viele.

Arghh, das geht ja gar nicht: Lobby zu stark und schlecht fürs Geschäft.

Kategorie: Einspruch

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Multichannel Day: Optionen für eine Multimarktplatz-Strategie

17. September 2019 von Peter Höschl

Beim ersten „Multichannel Day“, gemeinsam veranstaltet von Multichannel-Rockstar Michael Atug und der INTERNET WORLD BUSINESS, wird es um das Marktplatz-Geschäft gehen – und darum, wie man dieses Geschäft auf mehreren Kanälen, also multi-channel, angeht. Klaus Forsthofer und ich sind auch dabei – denn die Basis für jede Marktplatz-Strategie, egal ob auf Amazon oder anderswo, sind Kennzahlen, Kennzahlen und nochmals Kennzahlen. Und eine tiefe Kenntnis des eigenen Sortiments.

Mit einem viel diskutierten Beitrag auf Sellerforum und Wortfilter hat sich Sellerforum-Admin Sebastian Feuster kürzlich Luft gemacht und in deutlichen Worten die Krux des „Chinesen-Problems“ auf Amazon skizziert: Chinesische Händler entern in rasender Geschwindigkeit ganze Geschäftsbereiche und pushen ihre Produkte  mit allen (unlauteren) Mitteln nach vorne. 

„Sind eure Artikel „vergleichbar / in China ähnlich produzierbar“, oder bestellt ihr auf Alibaba und verkauft die Artikel hier weiter, dazu noch über Amazon oder eBay? Dann solltet ihr euch bewusst sein, wie schnell der Verkauf abreißen könnte!“ so Feuster. 

Sein persönliche Konsequenz: „Reißleine ziehen.“

Mit seinem Bericht steht Feuster nicht allein da; viele Amazon-Händler mit Sortimenten ohne Alleinstellungsmerkmal spüren den Konkurrenzdruck aus China jeden Tag mehr. Auch Multichannel-Rockstar Michael Atug hat dieses Jahr auf mehreren Veranstaltungen immer wieder deutliche Worte für die zunehmend schwierige Situation auf Amazon gefunden. Seine persönliche Konsequenz: Auf mehrere Pferde setzen.

Auch deshalb hat Micha in diesem Jahr gemeinsam mit der INTERNET WORLD BUSINESS eine neue Veranstaltung aus der Taufe gehoben: Der 1. Multichannel Day am 26. September in Köln soll Händler über relevante Ergänzungen und Alternativen zum Amazon-Geschäft aufklären. Für Kurzentschlossene: Leser von shopanbieter.de können mit dem Gutschein-Code ShopanbieterMCD19 für nur 99 Euro (zzgl. MwSt.) an der Konferenz teilnehmen.

[Weiterlesen…] Infos zum Plugin Multichannel Day: Optionen für eine Multimarktplatz-Strategie

Kategorie: Veranstaltungen Stichworte: Amazon, Multi Channel, Veranstaltungen

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Presseschau 37: Alibabas Jack Ma kündigt Rückzug an, ebay Plus-Kunden senden kostenfrei zurück, Amazon testet Retargeting-Anzeigen und schnellere Bewertungen

16. September 2019 von Online Redaktion

In der KW 37 probiert Amazon Neues aus: Bewertungen sollen mit nur einem Klick abgegeben werden können. Und mit Sponsored Display-Anzeigen können Seller und Vendoren in den USA jetzt Display-Anzeigen mit Regarting schalten. Neues gibt es auch von Alibaba: Nach 20 Jahren an der Spitze hat Jack Ma für 2020 seinen Rückzug aus dem Vorstand des chinesischen Internetriesen angekündigt. Im folgt der CEO Daniel Zhang. Wenig Neues gibt es dagegen von Google Express zu berichten: Der Versuch, Amazon mit einem eigenen Online-Shopping-Service anzugreifen, ist gescheitert und wird in den nächsten Wochen geschlossen.

Die Themen der Woche

Amazon testet eine schnellere Möglichkeit, Bewertungen zu hinterlassen, schreibt die Internetworld unter Berufung auf Techcrunch. Dabei können User mit nur einem Klick eine Rezension für einen von ihnen gekauften Artikel abgeben. Durch die Änderung sollen auch die Kunden Rückmeldung geben, die bisher keine Zeit dafür hatten.

Derzeit testet Amazon das Schnell-Feedback bereits mit einigen Nutzern, so Techcrunch. Die teilnehmenden Kunden haben dabei die Möglichkeit, nur mit einem Klick die bereits bekannte Sterne-Wertung abzugeben

Kunden, die sich für das Kundenbindungsprogramm Ebay-Plus entschieden haben, dürfen künftig alle Artikel kostenfrei zurücksenden, berichtet t3n. Für Ebay-Plus-Händler hat das Online-Auktionshaus den Verkäuferschutz verbessert.

Seit rund fünf Jahren sind die Marktplätze Schuhe.de und Schuhe24 am Markt. Nach anfänglicher Euphorie stellt sich bei vielen Schuhfachhändlern in Sachen Roherträge Ernüchterung ein, schreibt die Textilwirtschaft. Der Schuhverbund GMS hat seine Zusammenarbeit mit Schuhe24 gar beendet und rät seinen Händlern ab, über solche Plattformen zu verkaufen. Die Plattform scheint das nicht zu stören: Schuhe24 wird Mitte Oktober eine eigene Plattform für den Bereich Taschen, Reisegepäck und Lederwaren starten, berichtet Schuhmarkt.de. [Weiterlesen…] Infos zum Plugin Presseschau 37: Alibabas Jack Ma kündigt Rückzug an, ebay Plus-Kunden senden kostenfrei zurück, Amazon testet Retargeting-Anzeigen und schnellere Bewertungen

Kategorie: Presseschau Stichworte: Presseschau

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Presseschau KW 36: Amazon-Händler ohne Umsatzsteuerbescheinigungen können FBA nicht mehr nutzen, ebay bringt neue Marketing-Tools, Google unterstützt KMU-Händler bei der Shop-Entwicklung

9. September 2019 von Peter Höschl

In der KW 36 zog Amazon die Daumenschrauben in Sachen Umsatzsteuer-Nachweis kräftig an: Händler, die ihre VAT-Bescheinigungen noch nicht hochgeladen haben, können jetzt anscheinend keine FBA-Services mehr nutzen. Konkurrent Wish wiederum umgarnt gerade besonders europäische Händler – und inszeniert sich als harter Streiter gegen Produktfälschungen auf der Plattform. Auch ebay präsentiert sich mit dem neuen Seller Update als Freund der Händler – und bringt endlich ein paar lang erwartete Tools, die den Sellern das Leben erleichtern könnten. 

Die Themen der Woche

Die Uhr tickt: Ab dem 1. Oktober haften Marktplätze aufgrund von Änderungen im Umsatzsteuergesetz für Umsatzsteuerausfälle ihrer Verkäufer. Deshalb drängen Amazon und auch ebay ihre Händler schon seit Monaten dazu, ihre Umsatzsteuerbescheinigungen vorzulegen. Amazon drückt jetzt noch deutlicher auf die Tube: Die ersten Amazon-Händler, die ihre Umsatzsteuerbescheinigung noch nicht hochgeladen haben, können keine Fulfilment-by-Amazon-Services mehr nutzen, erzählt Brancheninsider Andreas Roth von der Amazon-Agentur Seller Support gegenüber den Onlinehändler-News. 

Es ist zu erwarten, dass Amazon ab dem 1. Oktober Händlerkonten komplett sperrt, wenn die Bescheinigung bis dato nicht hochgeladen ist. Auch eBay hat Ähnliches angekündigt.

Wish auf Angriffskurs in Europa: Die Schnäppchen-App hat in Amsterdam das zweite europäische Zentrallager bezogen, berichtet Exciting Commerce. In der Schweiz hat der chinesische Online-Gigant neuerdings Shop-in-Shop-Flächen für ausgewählte Gadgets; die Vermieter beklagen gegenüber Blick.ch schlechte Konditionen. Und im Interview mit der Internetworld umwirbt Daniela Engel, General Manager Europe bei Wish, unverhohlen deutsche Händler für den Verkauf auf der Plattform. 

Abo-Commerce bleibt ein hartes Pflaster. Nun ist auch Meine-Spielzeugkiste.de, DHDL-Liebling und jahrelang das Vorzeigebeispiel für das Geschäftsmodell, insolvent. Das Berliner Unternehmen hatte entweder eine neue Finanzierung gebraucht oder einen Käufer finden müssen. Derzeit laufe der Geschäftsbetrieb weiter, so Geschäftsführer Spathelf gegenüber Gründerszene. Gleichzeitig gebe es Gespräche mit einem Interessenten, der die Firma gesamt oder in Teilen aus der Insolvenzmasse übernehmen könne. 

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Kategorie: Presseschau Stichworte: Presseschau

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Jetzt geht’s los: Black Friday, Cyber Monday, Weihnachtsgeschäft!

6. September 2019 von Nicola Straub

Die Sommerferien sind vorbei, nun geht es mit Siebenmeilenstiefeln in das Weihnachtsgeschäft — und damit für das Gros der Onlinehändler zum wichtigsten Zeitraum des Jahres. Vielerorts herrscht daher ab sofort Urlaubssperre, schließlich muss die ganze Organisation im Vorfeld neben dem Tagesgeschäft laufen und dabei darf nichts Wesentliches vergessen werden.

Hinzu kommt, dass im Weihnachtsgeschäft oft noch mehr Kanäle bespielt werden als sonst, was den Aufwand bei den Vorbereitungen multipliziert. Zudem müssen die verschiedenen Marktplätze auch noch optimal aufeinander — sowie auf den eigenen Shop, Social Media etc. pp. — abgestimmt werden.

Und wird dann auch noch über FBA versendet, gibt es noch den zusätzlichen Zeitdruck, dass die Amazon-Lager frühzeitig genug bestückt werden müssen: Nicht nur, dass der Einlager-Vorgang manchmal ganz schön dauern kann mittlerweile. Vor Weihnachten macht Amazon dann auch schon mal „komplett dicht“ und nimmt keine Ware mehr an, für betroffen Händler ein Super-GAU! Von daher heißt es für FBA-Nutzer, die Lager noch frühzeitiger und so pickepacke voll wie möglich aufzufüllen, um auf Nummer sicher zu gehen.

Kurzum: Vor dem Verkaufs-Trubel steht der Organisations-Trubel. Und damit dabei nichts untergeht, gibt es auch in diesem Jahr unsere beliebte Weihnachtsgeschäft-Checkliste. Heute geht es los mit den Arbeiten für den September. Oder Sie laden sich gleich die gesamte Liste (September bis einschließlich Januar) hier als PDF herunter – wie immer natürlich gratis! [Weiterlesen…] Infos zum Plugin Jetzt geht’s los: Black Friday, Cyber Monday, Weihnachtsgeschäft!

Kategorie: Tipps & Tricks Stichworte: Checklisten, Gratis-Whitepaper, Weihnachtsgeschäft, Weihnachtswünsche

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How to Verpackungsgesetz – die wichtigsten Fragen kurz beantwortet

3. September 2019 von Online Redaktion

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Verpackungsgesetz: Jetzt Abmahnung vermeiden
Ihr Handel ist nicht VerpackG-konform? Achtung! Angesichts großer Aktionen der Zentralen Stelle Verpackungsregister und erster Abmahnungen wird es höchste Zeit!

Daher jetzt lizenzieren: Einfach online, günstig & in nur 3 Schritten – mit Lizenzero, extra auf kleine & mittlere Händler zugeschnitten!

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Noch immer sind die Fragezeichen im Kontext des Verpackungsgesetzes (VerpackG) groß – das haben nicht zuletzt die Aktionen der Zentralen Stelle Verpackungsregister  im Juni und Juli dieses Jahres verdeutlicht, in deren Folge viele Unternehmer noch ratloser vor dem Thema standen als zuvor.

Um diese Unsicherheit auszuräumen, klären wir im folgenden Beitrag die wichtigsten Fragen rund um das Verpackungsgesetz, decken Stolperfallen auf und räumen so alle noch übrigen Wissenslücken für betroffene Unternehmen aus. Also: Los geht’s!

1. Wer ist eigentlich konkret vom Verpackungsgesetz betroffen?

Das Verpackungsgesetz spricht jeden Hersteller und Händler von verpackten Produkten, die an den privaten Endverbraucher verkauft werden, an. Konkret heißt das: Jeder Unternehmer, der sogenannte Verkaufsverpackungen mit Ware befüllt und diese als Verkaufseinheit erstmals gewerbsmäßig in Verkehr bringt, ist verpflichtet, den Vorgaben des VerpackG zu folgen (dazu mehr in Frage 6). Hersteller und Händler von verpackten Produkten werden deshalb oftmals auch als „Erstinverkehrbringer“ bezeichnet.

Egal ist dabei, ob der betreffende Unternehmer offline in der Produktion tätig ist oder Waren online vertreibt. 

2. Was genau sind „Verkaufsverpackungen“?

Bei der Definition der Verpackungen, auf die das VerpackG abzielt, geht es vor allem darum, wo sie für gewöhnlich, also „typischerweise“, anfallen: Sollten die Verpackungen durch den Verkauf und/oder Versand der Waren typischerweise beim privaten Endverbraucher anfallen und dort entsorgt werden, ist der inverkehrbringende Unternehmer verpflichtet, dem VerpackG Folge zu leisten.

Denn bei solchen Verpackungen handelt es sich um sogenannte „Verkaufsverpackungen“ – und genau diese hat das VerpackG im Blick. Dazu zählen sowohl Produktverpackungen als auch solche Verpackungen, die zur Übergabe (Serviceverpackungen) oder zum Versand (Versandverpackungen) von Waren dienen.

3. Wie ist in den E-Commerce-Sonderfällen Fulfillment und Dropshipping zu verfahren?

Beim Dropshipping hat der Onlinehändler selbst keinerlei physischen Kontakt zur verpackten Ware, denn diese wird direkt vom Hersteller an den Endkunden versandt. Entsprechend ist hier der Hersteller und nicht der nur als „Mittler“ fungierende Onlinehändler zur Erfüllung der in Frage 6 aufgeführten Pflichten verantwortlich.

Beim Fufillment sieht es ähnlich aus: Hier ist es der Logistikdienstleister, der das Verpacken und Versenden der Ware übernimmt und damit ist auch er es, der für die Erfüllung der VerpackG-Pflichten zuständig ist. Allein in dem Fall, in dem ausschließlich der Onlinehändler außen auf der Verpackung erkennbar ist, liegt die Erfüllung der Pflichten bei ihm. Importiert der Onlinehändler seine Produkte, bevor er sie durch den Logistikdienstleister weiterversenden lässt, kann u.U. die Lizenzierungs- und Registrierungspflicht für die Produktverpackung bei ihm liegen (siehe Frage 4.

4. Welche Zuständigkeiten bestehen beim Im- bzw. Export von Waren?

Da auch importierte Verpackungen in Deutschland beim privaten Endverbraucher anfallen, müssen auch sie gemäß VerpackG lizenziert werden. Lizenzierungspflichtig ist dann derjenige Unternehmer, der die entsprechenden Verpackungen gewerbsmäßig in Deutschland einführt. Normalerweise ist das der Importeur (also derjenige, der die Waren aktiv ins Land holt bzw. dies veranlasst). Er ist zuständig für alle mit eingeführten Verpackungen – d.h. sowohl für die Produkt- als auch etwaige Versandverpackungen. 

Verkauft wiederum ein ausländischer Händler direkt an Kunden in Deutschland, ohne dafür auf einen Zwischenhändler zurückzugreifen, ist er selbst zur Erfüllung der Pflichten des VerpackG zuständig. Egal ist dabei, ob ein Import aus EU- oder Nicht-EU-Ländern stammt.

Beim Export von Waren greift das deutsche Verpackungsgesetz nicht. Da in anderen Ländern jedoch andere Bestimmungen zur Einführung von Verpackungen gelten, sollten sich exportierende Händler hierzu individuell informieren.

5. Was hat es mit LUCID und der Zentralen Stelle Verpackungsregister auf sich?

Mit der ZSVR und der Registerdatenbank LUCID will der Gesetzgeber verhindern, dass Trittbrettfahrer auf Kosten anderer ihre Verpackungen entsorgen. Bei LUCID laufen die Registrierungs- und Datenmeldepflicht (siehe Frage 6) zusammen. So soll ein regelmäßiger Abgleich zwischen den Verpackungsmengen von LUCID und den dualen Systemen erfolgen. Damit ist prüfbar, welche Verpackungsmengen jeder Unternehmer in Verkehr bringt – das ist auch der Grund, warum durch betroffene Unternehmer beide Meldestellen, das duale System und LUCID, angesteuert werden müssen.

6. Was ist zu tun, wenn Sie betroffen sind?

Unterhalb des Schaubildes: Zu Beginn des Folgejahres ist dann noch einmal eine Jahresabschluss-Mengenmeldung verpflichtend, mit der die tatsächlich in Umlauf gebrachten Verpackungsmengen bestätigt werden müssen – siehe hierzu Frage 7.
Zu Beginn des Folgejahres ist dann noch einmal eine Jahresabschluss-Mengenmeldung verpflichtend, mit der die tatsächlich in Umlauf gebrachten Verpackungsmengen bestätigt werden müssen – siehe hierzu Frage 7.

https://www.lizenzero.de/#berechnungshilfe

7. Wie können Sie Ihre Verpackungsmengen berechnen?

Die Grundlage des Lizenzierungsvertrages ist die individuelle Menge an Verpackungen, die ein Händler bzw. Hersteller in einem Jahr in Umlauf bringt.* Diese muss sowohl beim dualen System als auch in der Registerdatenbank LUCID per Kilogramm-Angabe hinterlegt werden. 

Im Bestfall liegen diese Zahlen bereits vor – ist dies nicht der Fall, bietet es sich an, eine der Verpackungen beispielhaft zu verwiegen und das Gewicht anschließend mit der verwendeten Stückzahl an Verpackungen zu multiplizieren. Um die manuelle Berechnung zu erleichtern, können betroffene Unternehmer die Lizenzero-Berechnungshilfe verwenden und hier ihre Verpackungsanzahl eingeben. Sie erhalten automatisch die benötigten Gewichtsangaben pro Material.

*Hinweis: Bei den Verpackungsmengen, die für ein laufendes Kalenderjahr vor dessen Beginn beim dualen System beteiligt werden müssen, handelt es sich immer um einen fundierten Schätzwert. Hierfür kann man sich beispielsweise an Verkaufszahlen der Vorjahre orientieren. Nach Ablauf des entsprechenden Jahres ist der betroffene Unternehmer verpflichtet, diesen Schätzwert bei LUCID und beim dualen System auf den Realwert zu korrigieren und damit seine Jahresabschluss-Mengenmeldung einzureichen.

Bildquelle: © bigstock.com/ maxxyustas

Kategorie: Sponsored Posts Stichworte: Verpackungsgesetz, Verpackungsverordnung

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UdZ Close-Up Teil 2 mit Pott au Chocolat: Doppelte Kühlakkus und schwierige Listings

29. August 2019 von Online Redaktion

Amazon, sagt die Dortmunder Chocolatiére Marie-Luise Langehenke, macht es einem nicht leicht. Rund 30 Pakete hat die Teilnehmerin am diesjährigen Förderprogramm „Unternehmerin der Zukunft“ bereits an Amazon-Kunden verschickt – genug, um ein erstes Gefühl für den neuen Vertriebskanal zu bekommen, aber noch nicht genug für volle Amazon-Begeisterung. Aber Langehenke ist geduldig – die Zeit für Pott au Chocolat kommt, wenn die Temperaturen wieder kühler werden und der erste Hauch von Weihnachten durch den Marktplatz weht.

Vor gut 3 Monaten haben wir Marie-Luise Langehenke, die Schokoladenmacherin aus Dortmund kennengelernt, die im Rahmen des Amazon-Förderprogramms „Unternehmerinnen der Zukunft“ ihre ersten Schritte in den Online-Handel machen wollte.

Vor allem die Technik machte ihr beim Start auf Amazon zu schaffen; die Listings wollten einfach nicht so funktionieren, wie sie sollten. Mittlerweile hat die Unternehmerin ihre wichtigsten Produkte online, aber „dafür sind wir durch ein Tal der Tränen gegangen“, erzählt Langehenke im Podcast-Interview mit shopanbieter.de. Überrascht war sie, wie schnell sich die ersten Verkäufe realisieren ließen – trotz des heißen und damit schokoladen-unfreundlichen Wetters.

„Wir haben die ersten 50 Pakete verschickt; damit hatte ich nicht unbedingt gerechnet, weil ich Kunden bei der aktuellen Wetterlage eher davon abraten würde, Schokolade zu bestellen“, so die Unternehmerin. „Wir verschicken natürlich auf Wunsch trotzdem – dann halt mit extra Kühlakku und zusätzlicher Isolationsverpackung.“

Die zusätzlichen Kosten für den gekühlten Versand schreibt Langehenke aktuell auf Amazon als Marketing-Kosten ab; da sie auf dem Marktplatz versandkostenfrei verschickt, werden die Produkte dort etwas teurer verkauft als im Online-Shop. Eine weitere Differenzierung für zusätzliche Aufwände beim Versand ist da kaum zu realisieren. 

Sowieso nimmt Langehenke den heißen Sommer sportlich und nutzt die Zeit, um sich auf bessere Geschäfte vorzubereiten, sobald wieder kühlere Temperaturen Einzug halten. So freut sie sich über die wachsende Anzahl an Bewertungen auf ihren Amazon-Produkten.

„Die meisten Experten haben uns gesagt, dass auf etwa 200 Bestellungen eine Bewertung kommt, deshalb freut es mich, dass wir trotz der kleineren Versandmengen schon einige Rezensionen generieren konnten – schließlich geht ein gutes Drittel der Bestellungen an beschenkte Empfänger, die selbst gar nicht bewerten können.“ 

Neben Amazon kümmert sich die Chocolatière um ihren Online-Shop – hier steht ein demnächst ein Relaunch an – und um ihren Social-Media-Auftritt. Eine neue Mitarbeiterin kümmert sich um mehr Interaktion mit den Kunden sowie um neuen Content für den Shop. Gerade im Bereich Social Media sieht Langehenke gute Chancen für ihr Unternehmen.

„Ich kann mir denken, dass wir hier auf Dauer beim Kunden besser punkten können, als über Amazon“, so Langehenke. „Ein UdZ-Coach hat mir gesagt: Die Online-Welt ist so groß, und es macht soviel Spaß, in dieser Welt Vertrieb zu machen. Das hat mir, die ich Vertrieb bisher eher mit gemischten Gefühlen betrachtet habe, ein bisschen die Augen geöffnet. Es macht mir jetzt Spaß, mich da rein zu fuchsen und neue Vertriebsmöglichkeiten zu entdecken.“

Mehr über Marie-Luise Langehenkes Erfahrungen im Rahmen des UdZ-Förderprogramms hören Sie im Podcast-Interview.

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Kategorie: Unternehmer der Zukunft, Women in E-Commerce Stichworte: UdZ, Women in E-Commerce

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Verkaufsbörse: Erfolgreicher Nischenshop für Autozubehör

27. August 2019 von Online Redaktion

(Anbietertext): Ein ertragreiches Nischenthema in der großen Branche Autozubehör mit guten Ausbaumöglichkeiten. Der Inhaber startete den Shop 2011 und führte ihn stets profitabel  und aus eigener Kraft. Für dieses Jahr wird ein Umsatz von knapp 500.000 € bei einem Ebitda von etwa 150.000 € erwartet. 

Das Unternehmen vertreibt Autositzbezüge mehrerer namhafter Herstellern über ein eigenes Lager ausschließlich online in vier Sprachen mit eigenen Länderdomains. Die Kunden finden im Shop die wohl größte Auswahl an Sitzbezügen in Europa für alle gängigen Fabrikate.

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Kategorie: Marktplatz Stichworte: Marktplatz, Verkaufsbörse

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Preisparität durch die Hintertür: Wie Amazon seinen Händler doch wieder die Preise diktiert

22. August 2019 von Peter Höschl

Eigentlich ist das Thema Preisparität auf Amazon schon längst keines mehr: Auf Druck des Bundeskartellamts strich der Online-Marktplatz bereits Ende 2013 sämtliche Klauseln aus seinen AGB, mit denen Händler dazu verpflichtet wurden, ihre Waren auf Amazon im Vergleich zu anderen Verkaufskanälen am günstigsten anzubieten. Nach langem Ringen mit den US-Kartellbehörden flog die Klausel in diesem April endlich auch aus den US-amerikanischen Händler-Statuten. Also alles gut? Allen Versprechen gegenüber den Kartellämtern gestaltet sich der Händler-Alltag auf Amazon leider weiterhin ganz anders. Tatsächlich besteht Amazon offenbar weiterhin auf die günstigsten Preise – setzt für die Durchsetzung dieses Anspruchs allerdings auf subtilere, aber ebenso effektive Methoden.

Ein Bericht von Bloomberg.com ließ letzte Woche die Branche aufhorchen: Das Nachrichtenportal berichtete über mehrere E-Mails, in denen Amazon.com seine Händler darauf aufmerksam machte, dass ihre Artikel auf Konkurrenzplattformen, beispielsweise bei Walmart.com günstiger zu haben seien. Dass der Preis auf Amazon.com „nicht dem Marktpreis“ entspräche, würde sich negativ auf die Verkaufszahlen auswirken; eine Prophezeiung, die sich meist umgehend erfüllt, da Amazon das fragliche Angebot des Händlers in der Regel aus der Buybox nimmt. 

Das offensichtliche, aber seitens des Marktplatzes unausgesprochene Ziel der Maßnahme: Der Händler soll seine Preise anpassen – und entweder auf Amazon.com günstiger oder auf dem Konkurrenzkanal teurer verkaufen. Meistens, so der Bloomberg-Bericht, reagierten die betroffenen Händler, indem sie die Preise auf andere Verkaufskanälen anhoben, um mit dem Amazon-Angebot im Marktvergleich günstig genug für die Rückeroberung der Buy Box zu sein. 

In den USA, wo die Amazon-Händler bis zum April dieses Jahres darauf warten mussten, dass die US-Kartellbehörden der Paritätsklausel in den Amazon-AGB endlich ein Ende setzten, stößt der Bericht auf große Aufregung; in Deutschland hingegen, wo die Preisparität dem Namen nach schon 2013 dem Namen nach beseitigt wurde, ist das Verhalten des Marktplatzes in dieser Frage längst lästiger Alltag.

„Wir haben bei hunderten Artikeln die Buy Box verloren, weil in Google Shopping das Produkt ohne Versandkosten als Basis genommen wird, Amazon mich aber zwingen will inkl Versand billiger zu sein als bei Google Shopping ohne Versandkosten“, berichtet ein Händler in Facebook-Gruppe „Amazon Seller und Vendor“.

Ähnliche Fälle sind auch aus dem Vendoren-Bereich bekannt: So verlieren beispielsweise Markenhersteller die Buy Box an ihrem Produkt, obwohl sie auf Amazon der einzige Anbieter waren. Der Grund: Ein Handelspartner verkaufte das gleiche Produkt anderswo im Netz günstiger als die Marke auf Amazon. 

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Kategorie: Vertrieb Stichworte: Amazon, Amazon Buybox, Pricing

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UdZ Close-Up Teil 2 mit Ponyhuetchen: Shitstorms vs. Crowdfunding 0 – 1

21. August 2019 von Online Redaktion

Dass Hendrike Grubert, Geschäftsführerin von Ponyhuetchen.com, nicht lange fackelt, wenn es darum geht, neue Projekte umzusetzen, das dürften die Leser und Hörer unseres UdZ Close-Up-Formats schon in Teil 1 unserer Berichterstattung zum diesjährigen Förderprogramm „Unternehmerinnen der Zukunft“ mitbekommen haben. Zur Halbzeit des Programms hat Hendrike auch bereits eine Menge umgesetzt und den Amazon-Umsatz auf ein Viertel ihres Shop-Umsatzes gesteigert. Und nebenbei ein Crowdfunding-Projekt umgesetzt. Und, zu ihrem eigenen Erstaunen, keinen Shitstorm von ihrer Fanbase erlebt. Läuft also bei der Spezialistin für nachhaltige Kosmetik aus Berlin, könnte man sagen.

Hendrike Grubert ist vor rund 3 Monaten mit Feuereifer in das diesjährige Amazon-Förderprogramm „Unternehmerinnen der Zukunft“ gestartet. Mitterweile ist das gesamte Sortiment von Ponyhuetchen.com auf Amazon gelistet. Und weil die Amazon-Kundinnen vornehmlich bei Hendrikes Deo-Creme zugreifen, hat sie ihren Bestseller auf FBA-Versand umgestellt. Das hat sich länger hingezogen als gedacht. „Die Gefahrengut-Begutachtung hat drei bis vier Wochen gedauert statt drei bis vier Werktage“, grummelt die Berlinerin. „Aber da kann man dann halt auch nichts machen.“

Abgesehen von dieser Verzögerung ist der Start ihres Kosmetik-Labels auf Amazon reibungslos gelungen; sogar die eher kritische Fanbase, um deren Reaktion sich die Unternehmerin beim letzten Gespräch sorgte, blieb entspannt. „Wir hatten uns all diese langen Argumentationsketten überlegt, um zu erklären, warum wir jetzt auch auf Amazon verkaufen“, so Hendrike. „Und letztlich kam dazu kein einziger Kommentar.“

Der ausgebliebene Shitstorm kam der Unternehmerin besonders angesichts eines Projekts zugute, bei dem sie die Unterstützung ihrer regen Community einfordern musste: Auf der Crowdfunding-Plattform Startnext sammelte Hendrike mit ihrem Team von mehreren hundert Unterstützern insgesamt 20.000 Euro ein – die Belohnung für rund vier Wochen harte Arbeit, erzählt sie im Podcast-Interview mit shopanbieter.de.

„Wir haben viel Zeit und auch Geld in die Präsentation auf Startnext gesteckt, haben enorm viel Content auf unseren Social Media-Kanälen und im Newsletter-Marketing gespielt und so viel über das Projekt geredet, bis wir es bald selbst nicht mehr hören konnten“, lacht sie. „Crowdfunding ist sehr, sehr, SEHR viel Arbeit, wenn man es richtig machen will.“ 

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Kategorie: Unternehmer der Zukunft, Women in E-Commerce Stichworte: UdZ, Women in E-Commerce

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