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Blog für den Onlinehandel

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Zeitungs-Schlagzeilen
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Presseschau KW 41: ebay, Mastercard und Visa ziehen sich bei Libra zurück, Paypal-Gebühr geht vor den Bundesgerichtshof, Über 3.000 neue Amazon-Händler starten täglich

15. Oktober 2019 von Online Redaktion

In der KW 41 gab es einen weiteren Schlag für Facebooks Kryptowährung Libra: Auch ebay will mit dem Projekt nichts mehr zu tun haben. Die Rechtmäßigkeit der Paypal-Gebühren für Verbraucher beschäftigt schon eine Weile die Gerichte, und das wird auch noch so bleiben: Die Frage wird demnächst vor dem Bundesgerichtshof verhandelt. Und laut aktuellen Erhebungen von Marketplace Pulse starten täglich (!) über 3.000 neue Händler auf einem der 16 Amazon-Marktplätze – aber nur 60 Prozent der Neulinge überstehen die ersten Monate. 

Die Themen der Woche

Facebooks umstrittene Kryptowährung Libra steht unter Beschuss: Nach PayPal kehren jetzt auch eBay, Mastercard, Visa und Stripe dem Projekt den Rücken. US-Medien zufolge löste der massive regulatorische Widerstand Bedenken im Kreis der Libra-Partner aus. Der verantwortliche Facebook-Manager David Marcus sieht dies weniger als Rückschlag den als „befreiend“, las AllAboutPayment.de aus seinem Twitter-Feed.

Dürfen Online-Händler für die Nutzung der Payment-Varianten Paypal und Sofortüberweisung Gebühren verlangen? Diese Frage ist seit Mitte Januar 2018, als ein Gesetz gegen das Erheben von Gebühren für Bezahloptionen in Kraft trat, nicht zweifelsfrei geklärt. Schließlich betrifft das Gesetz vornehmlich Visa- und Mastercard-Zahlungen. Jetzt soll der Bundesgerichtshof Klarheit schaffen, berichtet die Internetworld: Das Oberlandesgericht München erklärte die Gebühren für rechtmäßig, ließ aber die Revision zum BGH zu. 

Der Ausbildungsberuf „Kaufmann/-frau im E-Commerce“ geht in die zweite Runde. Noch sind kleinere Kinderkrankheiten zu überwinden. Vor allem am Image gilt es zu arbeiten: Wie jüngst eine Erhebung des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) zeigte, rangiert die Ausbildung zum Einzelhandelskaufmann oder zur Einzelhandelskauffrau im Ansehen der 25 am stärksten besetzten Ausbildungsberufe auf einem miserablen 20. Platz. ->Internetworld.de

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Kategorie: Presseschau Stichworte: Presseschau

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Rechtsanwältin: „Händler werden beim Kampf gegen unfaire Wettbewerber im Stich gelassen“

10. Oktober 2019 von Ingrid Lommer

Der Handel auf Amazon ist kein Kindergeburtstag: Viele Dritthändler nutzen jeden nur denkbaren Trick, um sich gegen ihre Konkurrenten durchzusetzen. Häufig wird dabei die Grenze der Legalität überschritten. Vor allem Händlern aus Fernost sagen deutsche Seller besondere Rücksichtslosigkeit nach. Doch sollte das Gesetz den betroffenen Händlern nicht den Rücken stärken? Die IT-Rechtsanwältin Sabine Heukrodt-Bauer von der Mainzer Kanzlei res-media meint: Theoretisch ja – aber in Praxis… schwierig.

Als etailment Anfang des Jahres einen Artikel über das rücksichtslose Verhalten einiger Amazon Marketplace-Händler schrieb, las sich der Text wie eine Kriegsberichterstattung. „Händler kopieren, täuschen, sabotieren, bedrohen und erpressen Konkurrenten – und bestechen sogar Konzernmitarbeiter“, hieß es da; und tatsächlich war der Text voll von nachgerade verstörenden Beispielen an großen und kleinen Gemeinheiten, mit denen auf Amazon.de um Kunden gekämpft wird. Die Reaktion der Händlerschaft auf den blutigen Artikel war trotzdem verhalten; denn tatsächlich beschrieb etailment aus Sicht der meisten Händler nichts Neues. Manipulationen, Erpressungen und Sabotage gehören schon längst zum Händler-Alltag; und in den meisten Diskussionen in den Facebook-Händlergruppen dominiert die Überzeugung, dass man gegen das Hauen und Stechen eben nichts tun könne.

Dabei ist Resignation fehl am Platze, wie das Beispiel eines rührigen Händlers zeigt, der sich mithilfe seines Anwalts erfolgreich gegen die Billig-Produkte seiner chinesischen Konkurrenten wehrt. Der Gang zum Rechtsbeistand kann sich also lohnen – allerdings müssen Händler genau abwägen, für welche Zwecke sie in juristische Unterstützung investieren wollen, sagt Sabine Heukrodt-Bauer, IT-Rechtsanwältin bei der Mainzer Kanzlei res-media im Podcast-Interview mit shopanbieter.de. 

Mögliche Rechtswege gibt es viele, aber nur wenige sind wirtschaftlich sinnvoll und zeigen tatsächlich Wirkung“, so die Anwältin. Eine Strafanzeige beispielsweise verliefe häufig im Sand. „Sehr oft werden Anzeigen nicht weiter verfolgt, weil der Täter nicht zu ermitteln ist, oder weil gegen einen Täter bereits andere Verfahren laufen. Außerdem sind die deutschen Staatsanwaltschaften und Gerichte klar überlastet und nutzen deshalb die verfügbaren Möglichkeiten, um Aktendeckel einfach mal zuzumachen.“ 

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Kategorie: Recht & Datenschutz Stichworte: Amazon, Recht

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Verkaufsbörse: GmbH als Share Deal

8. Oktober 2019 von Online Redaktion

(Anbietertext): Zum Verkauf steht unsere GmbH als Share Deal. Das Unternehmen wurde im Jahre 2018 gegründet und befasst sich mit dem Vertrieb von Markenbekleidung für Damen, Herren und Kinder zu vergünstigten Preisen. Erworben wird die Ware aus Restposten, Geschäftsauflösungen oder Insolvenzen. Das Unternehmen wird aufgrund von Unstimmigkeiten unter den Gesellschaftern veräußert. Gegen die GmbH bestehen keine offenen Forderungen. Zum Verkaufsgegenstand gehören folgende Punkte:

GmbH als Firma

  • Webshop Shopware (Version 5.4.) mit eigenem Template sowie diversen Anpassungen und Optimierungen. (Wert der Domain im August 2018 3000€)
  • Facebook und Instagram Account
  • Ebay Account inklusive professionellem Template (12639 Bewertungen, 100% Positiv, Top Bewertung, Ebay Plus, 451 Follower)
  • Amazon Account (36 Bewertungen, 4,9 Sterne)
  • Lieferantenkontakt der GmbH für die im Shop angebotenen Waren.

In über 5000 ausgelieferten Bestellungen wurde über 9 Monate der „proof of concept“ bewiesen. Der negative Ertrag erklärt sich aus erstmaligen Einrichtungskosten. Dennoch steckten einige Wachstumsmöglichkeiten im Geschäftsmodell.

  • Erhöhung des Warenkorbs durch Anpassung des Sortiments auf hochpreisige Marken.
  • Aufbau eines parallelen B2B Handels optimiert den Umgang mit Restbeständen.
  • Stärkerer Fokus auf den Onlineshop
  • Bestandskundenmarketing durch einen intelligenten E-Mail Newsletter
  • Nutzung der Social Media Kanäle für Werbung ( Social Shopping, Content Marketing, Mikro Influencer)
  • Eröffnung von Pop Up Stores zum Etablieren der Marke „DeinOutfit“ und der effizienteren Verwertung von Resten
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Kategorie: Marktplatz Stichworte: Marktplatz, Verkaufsbörse

Teller Kekse und Kaffeetasse vor Laptop
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Cookie-Regelung: akuter Handlungsbedarf – ja oder nein?!

7. Oktober 2019 von Nicola Straub

Letzten Dienstag fällte der Europäische Gerichtshof EuGH ein Urteil zur Einholung von Cookie-Zustimmungen, das weithin als Paukenschlag wahrgenommen wurde. Warum? Weil der EuGH die bislang meist verbreitetste Lösung der Zustimmungseinholung als unzulässig befand — nämlich die reine Information bei bereits aktivierter Cookie-Setzung unter Angebot einer Möglichkeit, diese zu deaktivieren „Opt-out-Lösung“. Was ist nun zu tun – ist dringender Handlungsbedarf angesagt?

Die Antwort ist: jein – es kommt darauf an:

  • Wer derzeit reine Hinweise auf Cookies nutzt,
  • die Zustimmung implizit einholt (durch Voreinstellung, Scrollen, „weitere Nutzung der Site“…) und
  • dabei mehr als nur rein „technisch notwendige“ Cookies setzt,

MUSS schnell handeln.

  • Wer ausschließlich rein „technisch notwendige“ Cookies nutzt und
  • darüber ausreichend deutlich informiert,

hat KEINEN Handlungsbedarf.

In der Praxis bedeutet dies für viele reine Content-Websites ohne Integration von Marketingfunktionen – aber auch Shops, die lediglich Cookies für den Warenkorb o.ä. einsetzen: Hier kann man sich beruhigt wieder hinlegen.

Allerdings dürften die wenigsten professionellen Websites so geführt werden, dass rein „technisch notwendige“ Cookies verwendet werden. Die meisten werden darüber hinaus Tracking-/Analyse-Funktionen enthalten sowie weitere Funktionen, die als nicht technisch essentiell für die Funktion der Website anzusehen sind.

Soviel im Schnelldurchlauf. Hier die Details:

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Kategorie: Recht & Datenschutz

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Wie ein Amazon-Seller mit Hilfe seines Anwalts unfaire chinesische Konkurrenten los wird

2. Oktober 2019 von Peter Höschl

Ein typisches Problem, mit dem Marktplatz-Händler immer wieder zu kämpfen haben: Konkurrenten (vornehmlich aus China), die sich nicht an die Regeln halten. Und Plattformen, die unfaire Listungen ungestraft zulassen. Speziell Amazon wird von den Händlern in diesem Zusammenhang immer wieder vorgeworfen, nichts zu unternehmen, wenn deutsche Händler die gefährlichen oder unlauteren Angebote ihrer chinesischen Konkurrenten an den Marktplatz melden. Doch ein Amazon-Seller hat uns jetzt berichtet: Amazon unternimmt durchaus etwas – wenn ein Anwaltsschreiben der Meldung Nachdruck verleiht.

 Der unfaire Wettbewerb einiger chinesischer Händler auf dem westlichen Online-Markt ist seit einer guten Woche wieder verschärft Thema, auch weil US-Präsident Trump sich der Sache angenommen hat und beim Weltpostverein die Abschaffung der vergünstigten Portopreise für chinesische Händler erwirken will. Der bevh nutzte auch gleich die Gelegenheit, um auf weitere Probleme mit unfairem chinesischen Wettbewerb in Deutschland hinzuweisen: „Viele ausländische Anbieter, vor allem im Elektronikbereich, sparen an der Produktsicherheit“, mahnte bevh-Präsident Gero Furchheim. So kämen massenhaft mangelhafte Geräte auf den deutschen Markt. „Ich fordere 1.000 zusätzliche Zöllner, um der Warenflut einen Kontrolldruck entgegenzustellen.“

Bis allerdings die aktuell 39.000 deutschen Zöllner tatsächlich Verstärkung bekommen, dürfte noch einige Zeit vergehen – und bis dahin müssen die deutschen Händler damit umgehen, dass chinesische Konkurrenten vor allem auf großen Marktplätzen wie Amazon und ebay ihnen das Leben mit Produkten schwer machen, die nicht nach europäischen Standards zertifiziert sind.

Eine Möglichkeit: Händler können verdächtige Produkte, die ihrer Meinung nach gefährlich sind oder nicht den deutschen Standards entsprechen, an Amazon melden. Da der Marktplatz aber eine enorm große Anzahl solcher Tickets prüfen muss, und Sicherheitsmängel nicht einfach anhand der Produktbeschreibung erkannt werden können, dauert diese Prüfung ihre Zeit – und bis zu deren Ergebnis lässt Amazon die Unschuldsvermutung gelten und löscht das gemeldete Angebot nicht. 

Ein anderer, deutlich erfolgreicherer Weg, den uns ein Amazon-Seller gesteckt hat, führt über die Kanzlei eines Anwalts. Selbiger Seller hat einen Anwalt damit beauftragt, verdächtige Produkte chinesische Konkurrenten zu bestellen und auf Unstimmigkeiten zu untersuchen. Die Dokumentation über diese Prüfung legt der Anwalt dann einer hochoffiziellen Abmahnung an Amazon bei – und Amazon reagiert in der Regel auf das Anwaltsschreiben sofort und löscht das fragliche Angebot schnell und nachhaltend. Dieses Verfahren habe der Händler bereits über 40 Mal erfolgreich ausgeführt.

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Kategorie: Recht & Datenschutz Stichworte: China-Händler, Recht

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Presseschau KW 39: Devin Wenig tritt zurück, H&M öffnet sich zum Marktplatz, Marktplatz-Alternativen bitten Händler um Geduld

1. Oktober 2019 von Online Redaktion

In der KW 39 überraschte ein Tweet von eBay-CEO Devin Wenig die Branche: Der Hoffnungsträger des Marktplatz-Dinos kündigte seinen Rücktritt an. Als Interims-CEO übernimmt Finanzchef Scott Schenkel. Außerdem setzte H&M den aktuellen Trend zum Marktplatz fort und öffnet seinen Online-Shop für Dritthändler – testweise. Und auf dem Multichannel Day in Köln stellten sich mehrere Marktplätze als Amazon-Alternativen vor – mussten aber vornehmlich erklären, warum sie noch nicht da sind, wo sie hinwollen (Rakuten), warum die Anbindung der Händler noch nicht ganz so funktioniert wie gedacht (Otto), und warum der Bekanntheitsgrad noch nicht so ganz stimmt (Check24). Oder anders ausgedrückt: Man ist sehr bemüht. Aber es dauert noch. Wir tun, was wir können. 

Die Themen der Woche 

Die Bombe der Woche platzte überraschend: Auf Twitter gab eBay-CEO Dein Wenig seinen Rücktritt bekannt. Hintergrund dürften wohl Querelen mit dem Vorstand sein. Der Abgang des Hoffnungsträgers ist eine schlechte Nachricht für alle eBay-Seller, auch in Deutschland, meint Mark Steier. Interims-Chef bei ebay wird jetzt fürs erste das eBay-Urgestein Scott Schenkel. 

Eigentlich muss Amazon seinen Marktplatzhändler weltweit seit dem 16. August 30 Tage im Voraus darüber informieren, dass ihnen der Rauswurf von der Plattform droht. Das hatte das Bundeskartellamt durch sein Missbrauchsverfahren erwirkt. Doch noch immer beklagen sich Händler, dass sie ohne jeden Hinweis suspendiert werden – und die 30-Tage-Frist von Amazon schlicht nicht eingehalten wird. ->Business Insider

Die Wandlung zum Marktplatz ist immer noch en vogue. Nächster Kandidat ist H&M: Die schwedische Modekette öffnet ihren Online-Shop in einer Testphase für externe Marken und wird damit zum Marktplatz, berichtet die Internetworld. Ob der Wandel zur Verkaufsplattform der richtige Weg ist? Jochen Fuchs von der t3n hat da so seine Zweifel. 

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Kategorie: Presseschau Stichworte: Presseschau

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Der Preis ist, heiß – so ermitteln Online-Händler den richtigen Verkaufspreis

26. September 2019 von Peter Höschl

Den richtigen Preis zu setzen, spielt eine enorme Rolle, ob man zu den Gewinnern oder Verlierern im Onlinehandel gehört. Trotzdem kümmern sich Händler meist nicht sonderlich um den Preis, stülpen einfach jedem Produkt die Formel EK * Faktor x über. Der Artikel erläutert, worauf man achten sollte, um deutlich mehr Umsatz und Gewinn zu erzielen.     

Der Preis ist und bleibt aufgrund der hohen Transparenz im Online-Markt immer noch das unangefochtene Kaufentscheidungs-Kriterium Nummer eins. Doch um im Wettbewerb zu bestehen, ist es nicht ratsam, sich nur auf den günstigsten Preis festzulegen. Die Gefahr, dabei in eine Preisspirale nach unten zu geraten, ist immens. 

Daher müssen bei der Festsetzung des Preispunktes auch immer noch andere Faktoren mit in Betracht gezogen werden. Das angebotene Sortiment, die Produktverfügbarkeit, die Stärke des Markenimages, der dazugehörige Service  – alle Elemente beeinflussen letztendlich die Kaufentscheidung des potenziellen Kunden und spielen neben dem Preis eine entscheidende Rolle für den letzten verbindlichen Klick in den Warenkorb. 

Vielen Online-Händlern ist nicht bewusst, welche Daten überhaupt verfügbar sind und wie sie damit arbeiten können. Dabei haben sie einen Teil der relevanten Informationen bereits intern vorliegen. Ein Blick auf die historischen Absatzdaten hilft, Produkte mit ähnlicher Nachfrage entsprechend sinnvoll zu planen. In der Regel sind nur die am häufigsten nachgefragten Produkte auch Top Seller, bei denen es aufgrund der hohen Nachfrage und des damit verbundenen starken Wettbewerbs Sinn macht, in einen Kampf um den günstigsten Preis mit einzusteigen. Bei diesen Produkten spielt der Preis eine enorme Rolle für die Kaufentscheidung.

Bei Produkten mit geringerer Nachfrage, kann ein höherer Preis angeboten werden. Kritisch zu betrachten sind insbesondere jedoch auch die Produkte, die im Markt so gut wie nicht nachgefragt werden. Bei diesen Produkten muss genau beobachtet werden, ob es sich um Nischenprodukte mit generell geringer Nachfrage handelt, oder ob es sogenannte unattraktive Ladenhüter sind, bei denen die Lagerbestände dringend abgebaut werden müssen. In letzterem Fall spielt ein günstiger Preis eine große Rolle, um die Lagermengen auf schnellstem Weg zu reduzieren.

Der gesamte Warenkorb muss pro Einkauf betrachtet werden

Neben dem optimalen Sortimentsangebot spielt jedoch auch die Betrachtung des Kunden eine Rolle. Ziel einer sinnvollen Preisstrategie sollte es sein, mit jedem Kunden einen positiven Deckungsbeitrag zu erzielen. Dabei sollten drei mögliche Shopping-Szenarien unterschieden werden: der einmalige Einkauf eines Produktes eines Kunden, der einmalige Einkauf eines Produktes mit hohem Cross-Selling Potenzial und Bestandskunden mit mehrmaligem Einkaufsverhalten. Während mit einem Kunden, der einmalig ein Produkt in einem Online-Shop kauft, in der Regel sofort ein positiver Deckungsbeitrag erzielt werden sollte, gilt dies nicht bei Produkten mit einem hohen Cross-Selling Potenzial. Bei solchen Produkten muss nicht zwingend jedes einzelne Produkt ein positives Ergebnis erzielen. Wichtig ist jedoch, dass der Gesamt-Warenkorb des Kunden einen positiven Deckungsbeitrag ergibt. Bei festen Bestandskunden hingegen muss nicht jeder Einkauf einen positiven Deckungsbeitrag erzielen. Am Ende sollte allerdings die Summe der Einkäufe ein bestimmtes positives Ergebnis aufweisen.

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Kategorie: Businessplanung, Sortimentssteuerung Stichworte: Businessplanung, Preisgestaltung

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Amazon startet Award für Marketplace-Händler: Nominierungen ab sofort möglich

24. September 2019 von Peter Höschl

Amazon vergibt einen Amazon Verkaufspartner-Award und freut sich ab sofort auf Nominierungen. Mit den Amazon-Verkaufspartner-Awards werden inspirierende und einzigartige kleine und mittlere Unternehmen (KMU) aus Deutschland gewürdigt, die bei Amazon verkaufen. Dabei werden KMU in drei Kategorien ausgezeichnet: Verkaufspartner des Jahres, Innovation Champion des Jahres und Export Champion des Jahres.

Alle KMU mit einem aktiven Amazon-Verkäufer-Account sind dazu eingeladen, sich mit ihrem Unternehmen für die Auszeichnungen hier zu bewerben: amazon.de/Verkaufspartner-Awards. Die Nominierungsfrist endet am Sonntag, den 29. September, um 23:59 Uhr.

Zu gewinnen gibt es in jeder Kategorie ein Preispaket im Wert von bis zu 85.000 €. Dieses beinhaltet maßgeschneidertes Amazon Account-Management über einen Zeitraum von sechs Monaten, ein attraktives Marketingpaket inklusive Sponsored-Products-Guthaben und exklusiver Werbeplatzierungen, sowie eine Reise zum Hauptsitz von Amazon nach Seattle, um dort mit ausgewählten Amazon Teams zu arbeiten und die spannendsten Amazon Locations zu besichtigen.

Die Finalisten werden Mitte Oktober bekannt gegeben. Amazon-Kunden mit einem gültigen Amazon.de-Konto wählen dann die Gewinner, indem sie für ihre bevorzugten Nominierten in jeder Kategorie abstimmen. 

58% des weltweit über Amazon erwirtschafteten Bruttowarenumsatzes stammen von Verkaufspartnern– hauptsächlich kleinen und mittleren Unternehmen. Weitere Informationen über die Millionen kleiner und mittlerer Unternehmen, die über Amazon verkaufen, finden Sie unter: aboutamazon.de/Unternehmertum-fördern

Kategorie: Veranstaltungen Stichworte: Amazon

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Presseschau KW 38: Unfaire China-Konkurrenz kostet deutschen E-Commerce Millionen, DHL Express erhöht Preise, Amazon Shipping startet in UK

23. September 2019 von Online Redaktion

In der KW 38 hat der bevh ein weiteres Mal auf die Auswirkungen der unfairen Konkurrenz aus China auf den deutschen Markt hingewiesen. Chinesische Online-Händler profitierten von subventionierten Portokosten, investierten zu wenig in Produktsicherheit und scherten sich kaum um europäische Steuerregeln, so der Verband. Auch US-Präsident Trump drängt den Weltpostverein dazu, die Subventionen beim Versand für das Schwellenland China aufzuheben. Derweil steigen in Deutschland die Versandkosten weiter: Die DHL erhöht die Versandkosten für Geschäftskunden mit individuell vereinbarten Konditionen und auch DHL Express wird teurer. 

Die Themen der Woche

Zur Erinnerung: Alle in Deutschland umsatzsteuerpflichtigen Händler müssen Marktplätzen ihre umsatzsteuerliche Erfassung mit einer speziellen Bescheinigung nachweisen; die Frist zur Einreichung läuft zum 1. Oktober ab. Und das ist ernst zu nehmen. Der Online-Marktplatz eBay betonte, man werde ausnahmslos jeden Verkäuferaccount sperren, der keine Bescheinigung vorgelegt hat. Das hat zur Folge, dass alle Angebote gelöscht werden und kein Handel mehr möglich ist. Auch Amazon trifft schon Vorkehrungen, berichtet t3n.de

Die Deutsche Post DHL hebt ab 2020 die Preise für Geschäftskunden mit individuell vereinbarten Konditionen an. Als Grund nennt der Logistik-Dienstleister unter anderem die deutlich gestiegenen Transport- und Personalkosten. Was genau das in Zahlen bedeutet, hat der Logistik-Dienstleister nicht mitgeteilt, schreibt die Internetworld. Zum 1. September waren bereits die Preise für Geschäftskunden mit Listenpreis gestiegen. Auch DHL Express erhöht ab dem 1. Januar 2020 die Preise in Deutschland. Konkret steigen die Versandkosten für die meisten Kundenim Vorjahresvergleich um 4,9 Prozent.

Steigt Zalando nun doch bei About You ein? About-You-Chef Tarek Müller bereitet für die kommenden Monate die Aufnahme frischen Kapitals vor, um sein weiteres Wachstum zu finanzieren. Bei der jüngsten Finanzierungsrunde im Vorjahr hatte Müller mit Zalandos Vorstandschef Robert Gentz bereits über eine Beteiligung gesprochen. Damals hatte Gentz abgelehnt. Doch About You wird als Konkurrent gefährlicher – und damit für ein Investment interessanter, spekuliert das Manager Magazin.

ebay-Händler, die in den USA bezahlte Anzeigen gebucht haben, stehen vor einem Problem, berichtet E-Commerce Bytes: User, die Adblocker verwenden, sehen ihre Angebote nicht. Bisher war das kaum ein Problem, da ebay Produkte, für die Anzeigen vorlagen, doppelt auf Google ausspielte – einmal in Form der Anzeige und ein zweites Mal als organisches Suchergebnis. Das hat der Marktplatz nun geändert: Jedes Produkt wird nur noch einmal, im Zweifelsfall über die gebuchte Anzeige ausgespielt – das heißt, Kunden, die einen Adblocker installiert haben, sehen ein solches Produkt gar nicht mehr. In Deutschland scheint das Problem aktuell nicht zu bestehen. 

In Großbritannien können Händler ihre Logistik jetzt auch von Amazon abwickeln lassen, wenn sie nicht über den Marktplatz vertreiben. Das Leistungsversprechen von Amazon Shipping ist höher als bei fast jedem anderen Logistikanbieter,  schreibt Tamebay.

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Kategorie: Presseschau Stichworte: Presseschau

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Crowdfunding für Online-Händler, oder: Kleine Beträge, viel Arbeit

19. September 2019 von Ingrid Lommer

Nach fast zehn Jahren am Markt ist Crowdfunding zu einer ernstzunehmenden Finanzierungsvariante herangewachsen, vor allem für Unternehmer und Start-ups, die mit spannenden, gut erklärbaren Produkten den Nerv ihrer Kunden treffen. Doch man sollte nicht vergessen: Das Geld aus dem Schwarm ist in der Regel hart erarbeitet.

Bademäntel aus Holzfasern, Schokolade aus dem 3D-Drucker, eine neuartige Kräutermühle namens „Grinder“ oder die „beste Wasserpistole der Welt“ – Crowdfunding-Plattformen wie Startnext oder Kickstarter sind immer eine Mischung aus Zeitgeist-Spiegel, Kuriositätenkabinett und dem nächsten heißen Scheiß.

595 Millionen Euro haben deutsche Konsumenten 2017 in Crowdfunding-Projekte investiert, so eine Studie der Cambridge-Universität – neuere valide Zahlen zu dem nischigen Markt, der hierzulande mit dem Launch von Startnext begann, liegen noch nicht vor.

Doch die Aufmerksamkeit für Crowdfunding-Projekte wächst stetig; auch renommierte Handelszeitungen und TV-Redaktionen berichten mittlerweile über spektakuläre Finanzierungen und ausgefallene Produkte, die bei der Crowd besonderen Anklang gefunden haben.  Und mit der steigenden Anzahl an erfolgreichen Projekten sinkt die Hemmschwelle der Hobby-Investoren. 

Griffige Produkte für innovationsbegeisterte Kunden

„Crowdfunder sind in der Regel Menschen, die an neuen Ideen interessiert sind, die sich für Neuheiten, Kreativität und Innovation begeistern, oder die ein außergewöhnliches Geschenk suchen“, sagt Florian Bender, Betriebswirtschaftlicher Berater der IHK München und Oberbayern.

„Die wenigsten sehen das als Geldanlage. Bei der Ansprache der Crowd sollte also eher auf den Erlebnisfaktor wert gelegt werden – weniger auf nüchterne Zahlen und Business-relevante Informationen.“

Seit einem guten Jahr berät Bender im Auftrag der IHK Gründer zum Thema Crowdfunding – und darunter finden sich auch immer mehr Klein-Hersteller und Eigenmarken-Händler, die ihre Produkte ausschließlich online vertreiben.

90 Prozent davon streben so genannte Reward-based-Kampagnen an, bei denen die Investoren für ihr Geld einen handfesten Gegenwert bekommen – in der Regel das unterstützte Produkt oder einen Gutschein über die vorfinanzierte Dienstleistung.

Crowdfunding, so Bender, kann dadurch vor allem für die Finanzierung der Produktentwicklung eine gute Alternative zu klassischen Krediten oder dem Investment eines Business Angels sein – wenn das Produkt stimmt. „Crowdfunding eignet sich gut für neuartige und innovative Dienstleistungen und Produkte, für Dinge, die Interesse wecken und die vor allem leicht erklärbar und anfassbar sind“, so der Berater.

„In der Regel funktionieren Produkte für Privatpersonen besser, weil man damit eine größere Zielgruppe erreichen kann. Deshalb sollten die Produkte und Investitionsmöglichkeiten auch nicht zu hochpreisig sein, um keine Crowdfunder abzuschrecken.“

Nicht zu unterschätzen: Der Marketing- und Marktforschungsaspekt

Sprich: Wer mit seinem Produkt den Nerv der Zeit trifft (beispielsweise wie der „Unverpackt“-Laden in Berlin, der mit seiner Kampagne das Finanzierungsziel mit über 1000 Prozent überschreiten konnte) oder eine spannende oder witzige Geschichte zu erzählen hat (wie die Wasserspritzpistole Spyra One, die auf Kickstarter statt der erhofften 51.000 Euro über 400.000 Euro einsammelte), erhöht die Chancen auf eine erfolgreiche Finanzierung durch die Crowd.

Dass aber auch auf den ersten Blick weniger spektakuläre Produkte via Crowdfunding zum Erfolg geführt werden können, zeigt das Beispiel von Hendrike Gruber: Die Gründerin des Bio-Kosmetik-Labels Ponyhuetchen.com, die aktuell am UdZ-Förderprogramm von Amazon teilnimmt, hat im Juni eine Startnext-Kampagne erfolgreich abgeschlossen und dabei 20.000 Euro von knapp 750 Unterstützern eingesammelt – für die Entwicklung von drei neuen Produkten.

„Eine Bodylotion, ein Duschgel und ein Body Scrub, das hört sich erstmal nicht nach viel Geld an“, so Hendrike. „Aber bei einer Produktneuentwicklung sind doch sehr schnell Summen auf der Uhr, die ein junges Unternehmen aus dem Cashflow heraus nur schwer stemmen kann. Also ist die Frage: Wo kriegt man dann Geld her? Crowdfunding ist eine gute Möglichkeit, um relativ schnell an das benötigte Kapital zu kommen – und hat auch einen nicht zu verachtenden Marketing-Effekt und einen Marktforschungsaspekt.“ 

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Kategorie: Businessplanung Stichworte: Businessplanung, Finanzierung, Warenfinanzierung

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