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Blog für den Onlinehandel

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Verkaufsbörse: Profitabler Online-Shop für Edelmetalle

20. August 2019 von Online Redaktion

(Anbietertext): Gewinnträchtiger Online Edelmetallhandel mit guten Wachstumsaussichten. Dank hoher Automatisierung geringer Personalaufwand und niedrige Fixkosten. Jahresumsatz (ø der letzten 3 Jahre): ca 510.000€

Der Online-Shop im Edelmetallbereich vertreibt seit 2016 erfolgreich Gold-, Silber-, Platin- und Palladiumbarren. Er kann einen hohen Stammkundenanteil, eine gute Reputation und eine Rücksendequote von 0% vorweisen. Das moderne Shopsystem mit exklusiv für diesen Shop entwickelter Lieferantenanbindung ist zukunftssicher und bietet zahlreiche Expansionsmöglichkeiten.

Geschäftsbetrieb:
Es wird weder Lagerfläche noch eine eigene Warenlogistik benötigt. Auch muss für den Wareneinkauf nicht in Vorleistung getreten werden. Dieses sonst übliche und nicht unerhebliche unternehmerische Risiko besteht folglich nicht. Ferner entfällt bei der derzeitigen Geschäftsgestaltung die komplette Retourenabwicklung. Zusammen mit der hohen Automatisierung des Shops ergeben sich so ein geringer Personalaufwand und niedrige Fixkosten.

Der Online-Shop verfügt über eine einfach zu bedienende Verwaltungsoberfläche. Die Preise Für den erfolgreichen Betrieb sind demnach keine technischen Vorkenntnisse erforderlich. Er ist standortunabhängig und kann prinzipiell auch aus dem Home-Office geführt werden. Aktuell wird der Shop durch eine GmbH betrieben, er eignet sich jedoch ebenfalls für Einzelunternehmer, GbR, etc.

Kennzahlen:
– Wirtschaftsjahr 2019: 397.272€ Umsatz, 16.266€ Rohertrag (Hochrechnung)
– Wirtschaftsjahr 2018: 369.115€ Umsatz, 17.781€ Rohertrag
– Wirtschaftsjahr 2017: 765.760€ Umsatz, 24.085€ Rohertrag 
– Mitarbeiter: 1 (inhabergeführt)

Vom Rohertrag müssen lediglich die Kosten für das Webhosting und eventuelle Zahlungsdienstleister abgezogen werden. Weitere Kosten fallen nicht an (!)

Zukunftsaussichten:
Da dem Edelmetallhandel eine weitere Verlagerung des Einkaufsverhaltens in das Internet prognostiziert wird, ist es wahrscheinlich, dass der Online-Shop davon profitieren kann. Weiterhin bestehen noch deutliche Wachstumschancen beim Artikelsortiment. So könnte dieses beispielsweise durch Münzen deutlich erweitert werden. Sollte für 2020 – gemäß des aktuellen Referentenentwurfs des Bundesfinanzministeriums – die Bargeldgrenze weiter sinken, würde dies den Online Edelmetallhandel nochmals stärken. Zusätzlich wird aufgrund der aktuellen Unsicherheiten weltweit mit einer steigenden Edelmetall Nachfrage gerechnet.

Kaufdetails:
Durch den Erwerb in Form eines Asset-Deals, können Sie den Shop frei von Altlasten oder sonstigen Verpflichtungen übernehmen. Eine ordnungsgemäße Einarbeitung, Übergabe und Rechnungsstellung sind selbstverständlich. Kaufpreis: Indikatives Angebot nach Einsichtnahme in das Unternehmensexposé erwünscht. Zur Übersendung des Exposés nehmen Sie bitte unter Nennung Ihrer vollständigen Kontaktdaten und Ihres beruflichen Hintergrunds Kontakt auf.

Anmerkungen der Redaktion: Die Kontaktaufnahme kann formlos erfolgen, muss jedoch die kompletten Kontaktdaten und idealerweise eine kurze Unternehmensdarstellung (2-3 Sätze) enthalten. Auf diese Weise kann sich der Verkäufer von Ihrer Seriosität überzeugen.

Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um einen Anbietertext handelt. Wir konnten die Angaben weder überprüfen, noch ist die Veröffentlichung des Angebots auf shopanbieter.de als Empfehlung unsererseits zu verstehen.

Bildquelle: © bigstock.com/ eamesBot

Kategorie: Marktplatz Stichworte: BVerkuafsbörse, Marktplatz

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Presseschau KW 34: Otto.de verschiebt Schweiz-Start, Wish greift gegen Viel-Retournierer durch, Amazon launcht Sold by Amazon

19. August 2019 von Online Redaktion

In der KW 34 gab es eine Menge Neuigkeiten und Gerüchte zu Amazon: So klagen Prime-by-Seller-Verkäufer seit Monaten, dass ihre Prime-Logos in vielen verschiedenen Kategorien immer wieder verschwinden. FBA-Händlern will Amazon dagegen in den USA noch mehr Arbeit abnehmen und im Rahmen des neuen Sold-by-Programms jetzt auch noch die Preisgestaltung für ihre Produkte übernehmen. Wie Vendoren wiederum an das Amazon Choice-Label herankommen, will der US-Senat demnächst genauer überprüfen – mögliche Absprachen rund um das Vergabeverfahren stoßen Wettbewerbshütern sauer auf. Währenddesssen müht sich Amazons jüngster Konkurrent Wish um mehr Akzeptanz von Seiten europäischer Händler – und markiert dafür auch gegenüber vielretournierenden Kunden den harten Hund. 

Die Themen der Woche

Eigentlich wollte Otto.de im Sommer 2019 im Schweizer Online-Markt durchstarten. Bisher hat sich an dieser Front nichts Sichtbares getan. Jetzt räumten die Hamburger ein: Es kann noch dauern. Als frühester Termin steht 2020, eher 2021 im Raum. Weil es da ein Ringen hinter den Kulissen gibt, berichtet die Schweizer Handelszeitung. 

Wish versucht aktuell in Europa, speziell in Deutschland, Fuß zu fassen und mehr einheimische Händler für den Verkauf auf der Schnäppchen-App zu begeistert. Dafür geriert sich der umstrittene Marktplatz auch gern mal als Freund der Händler: Aktuell greift Wish in Deutschland verstärkt zu Kontensperrungen – auf Kundenseite. Der Anbieter wirft einem Teil seiner Kunden vor, die „großzügigen Rückerstattungs- und Rückgaberichtlinien“ zu missbrauchen. Wie die Verbraucherzentrale Brandenburg berichtet, verlieren die Kunden dabei ohne Vorwarnung den Zugang zum Kundenservice und damit die Möglichkeit, offene Bestellungen zu widerrufen oder zu reklamieren. ->Golem.de

Marktplatzhändler, die am Prime-Verkäufer-Programm teilnehmen, kämpfen seit Monaten mit Problemen in Amazons Prime-Programm, hat die t3n recherchiert: In vielen verschiedenen Kategorien sind die Prime-Logos von den Prime-Angeboten der Händler verschwunden.  Das kostet Umsatz – und Nerven. 

Amazon macht seinen Händlern ja gerne das Verkaufen besonders einfach. Mit dem neuesten Streich nimmt der Marktplatz den teilnehmenden Sellern jetzt sogar die Preisgestaltung ab. Bei „Sold by Amazon“ (SBA) geben die Dritthändler Amazon einen festgelegten Mindestbetrag für ein Produkt an – und Amazon variiert dann selbst die Preise. Das Programm gibt es bisher nur in den USA, berichtet die Internetworld. 

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Kategorie: Presseschau Stichworte: Presseschau

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Das beste Mittel gegen die Angst vor der Konjunkturkrise

13. August 2019 von Peter Höschl

Momentan ist in den täglichen Nachrichten wieder vermehrt die Rede vom Schreckgespenst eines jeden Händlers: Konjunkturkrise und wer es drastischer mag, spricht gleich von der Rezession. Wir können es nicht ändern, aber aufzuzeigen wie sich Onlinehändler davor wappnen können. 

Der Angstgegner eines jeden Händlers treibt wieder sein Unwesen. Die Befürchtung, dass es bald Schluss ist mit dem jahrelangen Aufschwung und die Leute statt zu konsumieren, den Gürtel erstmal enger schnallen. Für die Händler könnte dies zumeist katastrophale Folgen haben. Kaum jemand kann sich einen Umsatzrückgang wirklich leisten bzw. ist darauf vorbereitet. 

Wir wissen nicht, ob es so kommt und wie schlimm es wird. Wissen nur, dass nach Regen irgendwann wieder die Sonne scheint. Da diese Binsenweisheit jedoch niemanden weiterhilft, haben wir einen kleinen Werkzeugkasten an wertvollen Artikeln aus den letzte 12 Monaten zusammengestellt.

Diese setzen nicht nur Leitplanken für die Vorgehensweise, sondern geben auch sehr konkrete Tipps für die Umsetzung. Letztlich besteht unser typisches Erfolgsrezept bei Sanierungsfällen und denjenigen, die vermeiden wollen einer zu werden, aus fünf Schritten:

  1. Lagerbestand abbauen, Liquidität erhöhen
  2. Renner und Penner aus Umsatz- und Margensicht identifizieren
  3. Feststellen, welche Marketing- und Vertriebskanäle, sowie Marktplätze sich wie lohnen (oder auch nicht) 
  4. BWA nach vermeidbaren Kosten durchforsten und die BWA zur aussagekräftigen Waffe machen
  5. Pricing für Topseller optimieren, um den besten Preis, aus Umsatz- und Margensicht, zu finden

Mit einem aussagekräftigem Controlling-Tool, können wir die Optimierung und Gewinnmaximierung natürlich exzessiv auf die Spitze treiben. Schade nur, dass die wenigsten Marken und Händler, die personellen Ressourcen haben, um das alles umzusetzen. Lohnen würde es sich allemal.

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Kategorie: Businessplanung Stichworte: Businessplanung, Controlling, E-Commerce Analyse, Sortimentssteuerung

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Verkaufsbörse: Etablierter Online-Shop für hochwertige Wohnaccessoires sucht engagierten Nachfolger oder strategischen Investor

13. August 2019 von Online Redaktion

(Anbietertext): Das Unternehmen hat sich im Laufe der Jahre durch eine konsequente Produktauswahl, bei der Qualität und Nachhaltigkeit im Vordergrund stehen, einen sehr guten Ruf erworben, so dass Zeitschriften, wie „Schöner Wohnen“, „ELLE“, „Vogue“ etc immer wieder Produkte des Unternehmens redaktionell vorstellen. 

Der Online-Shop handelt seit 10 Jahren erfolgreich mit hochwertigem Design, ausgesuchten Wohnaccessoires & besonderen Geschenkideen namhafter Hersteller. In einem Asset-Deal können sämtliche Anteile an dem gut eingeführten Online-Shop abgegeben werden. 

Der Online-Shop ist auch hervorragend geeignet für Hersteller, Lieferanten, stationäre Händler oder (Marketing-)Agenturen, die den vorbereiteten Einstieg in den E-Commerce und den direkten Kundenzugang zu einer attraktiven und einkommensstarken Zielgruppe suchen. Der Inhaber kann, auf Wunsch, das Projekt ganz oder teilweise weiter begleiten.

Der Online-Shop handelt seit 10 Jahren erfolgreich mit hochwertigem Design, ausgesuchten Wohnaccessoires & besonderen Geschenkideen namhafter Hersteller. In einem Asset-Deal werden sämtliche Anteile an dem gut-eingeführten Online-Shop abgegeben. Dieser ist auch hervorragend für Hersteller, Lieferanten, stationäre Händler oder (Marketing-)Agenturen geeignet, die den vorbereiteten Einstieg in den E-Commerce oder/und einen direkten Kundenzugang suchen, geeignet. Der Inhaber, kann auf Wunsch, das Projekt ganz oder teilweise weiter begleiten.

Das Angebotsportfolio 

  • besteht aus zwei registrierten und gut eingeführten Marken – davon eine margenträchtige Eigenmarke 
  • bietet ein vielseitiges Angebot aus mehr als 4000 Artikeln; 
  • basiert auf langjährigen Lieferantenbeziehungen mit Vorzugskonditionen
  • wurde laufend redaktionell in verschiedenen Zeitschriften vorgestellt
  • Der Shop ist seit 10 Jahren am Markt und ist mehrfach ausgezeichnet
  •  ist durch gewachsene Google Rankings vielfach auf Seite 1 zu finden
  •  bietet ein zukunftsfähiges Shopsystem und ein hochskalierbares Warenwirtschaftssystem
  •  hat ein modernes Wegdesign unter Berücksichtigung wichtiger SEO-Aspekte und steigender mobiler Zugriffsraten
  •  ist modern, professionell, responsive und mandantenfähig
  •  wird mit großen Erfolgen in Social Media geführt und hat viel Influencer-Beziehungen
  • wird auf breiter Basis marketingtechnisch begleitet (Newsletter, Mailings, Broschüren, SEO, SEA, Kooperationen, PR, Social Media, lokaler Store etc) 
  • wurde mehrfach ausgezeichnet   

Umsatz: 800.000€

Der Kundenstamm 


  • konnte im Laufe der Jahre (rund 40.000 Adressen) zu einem großen und treuen Bestand aufgebaut werden, der über ein überdurchschnittliches bis hohes Nettoeinkommen verfügt 
  • hat eine hohe Stammkundenrate
  • enthält zusätzlich namhafte B2C Kunden (Geschäftskunden) 
  • sehr gute Kundenbewertungen 
  • Marktplatzanbindungen: Amazon, weitere in Umsetzung: Otto.de, Rewe, wayfair, ebay
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Kategorie: Marktplatz Stichworte: Marktplatz, Verkaufsbörse

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Presseschau KW 33: ebay Fulfillment schließt JTL an, Stylebob macht 2020 dicht, DPD kündigt weitere Preiserhöhungen an

12. August 2019 von Online Redaktion

In der KW 33 endete die Beta-Phase für ebay Fulfillment. Gerade mal 70 Händler nutzen aktuell den  Rundum-Lieferservice des Marktplatzes. Damit diese Zahl in Zukunft kräftig wächst, werden bis Jahresende auch JTL, Afterbuy, Speed4Trade und Dreamrobot angeschlossen. Beim Online-Luxusmodenhändler Stylebob wächst dagegen nur der Verlust unterm Strich; seit Jahren kommt das Unternehmen nicht aus den roten Zahlen. 2020 sollen bei dem Händler jetzt die Lichter endgültig ausgehen. Damit genau das dem Logistiker DPD nicht passiert, setzt dessen Chef Boris Winkelmann erneut auf Preiserhöhungen. Noch in diesem Jahren könnten die DPD-Preise „deutlich ansteigen“. 

Die Themen der Woche

eBay hat die Beta-Phase für seinen FBA-Konkurrenten eBay Fulfillment abgeschlossen. Das Ergebnis: Rund 70 Händler nutzen den Service aktuell, 100 weitere stehen kurz vor der Anbindung. Rund acht Monate nach dem Start des Programms sind das nicht unbedingt beeindruckende Zahlen. Immerhin soll es jetzt weiter vorwärts gehen: Noch in diesem Monat sollen auch Händler, die JTL nutzen, an das Fulfillment-Programm angebunden werden. Bislang ging das nur mit Plentymarkts. Bis Ende des Jahres ist darüber hinaus geplant, Afterbuy, Speed4Trade und Dreamrobot an eBayFulfillment anzubinden. Rund 300 Händler, die diese Systeme nutzen, stünden aktuell auf der Warteliste, schreibt die Internetworld. 

Seit Jahren kommt der Online-Luxusmodehändler Stylebob nicht aus den roten Zahlen. 2020 will die Konzernmutter Stroer jetzt offenbar die Reißleine ziehen und den Online-Shop schließen. Bis dahin hat das Unternehmen bei seinen Lieferanten schriftlich um Zahlungsaufschub gebeten. Überraschend kommt das Ende nicht, meint Jochen Krisch: Schon seit 2016 ist das Geschäft bei Stylebob rückläufig. Auch ein Komplettaustausch der Geschäftsführung im letzten April konnte den Abwärtstrudel offenbar nicht aufhalten.

Der Bundesrat soll Amazon für die Handlungen seiner Marktplatzhändler haftbar machen – zumindest wenn es nach dem bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder geht, der eine entsprechende Initiative in das Gremium eingebracht hat. Vor allem chinesische Marktplatzhändler hat der bayerische Vorstoß auf dem Kieker. ->ibusiness.de (für registrierte Mitglieder)

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Kategorie: Presseschau Stichworte: Presseschau

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Wann Du Deinen Onlineshop besser zusperrst und ein Amazon Pure-Händler wirst

8. August 2019 von Peter Höschl

Die jungen Wilden in der E-Commerce-Branche schwärmen ja davon, wie smart und clever es doch sei, ausschließlich über Amazon zu verkaufen. Mag auf den ersten Blick so scheinen, nur ist es selten clever. Lassen sie doch so mitunter eine Menge Geld liegen. Und das war noch nie besonders smart. 

Aber wo ist der Denkfehler? – aufgewachsen mit Amazon, haben sie auch nur Amazon kennengelernt. Zugegeben, nirgends kann man schneller skalieren als auf dem Marktplatz der unbegrenzten Möglichkeiten. Nirgends wird einem mehr abgenommen, von der Logistik, dem Kundenservice, dem Payment über den einfachen Werbemöglichkeiten. Und nirgends ist es einfacher zu internationalisieren.  

Ein Onlineshop bedeutet dagegen erstmal den mühsamen Gang durch das Tal der Tränen. Alleine schon die Auswahl des richtigen Shopsystems ist eine Qual. Hinzu kommt, dass man sich in den verschiedensten Disziplinen wie Usability, Online-Marketing, Recht oder Payment einarbeiten und dann Entscheidungen treffen muss. Zu Dingen über die man eigentlich viel zu wenig weiß.

Dies ist tatsächlich der Hauptgrund, warum ich grundsätzlich (Ausnahmen bestätigen wie immer die Regel) jedem Neueinsteiger ins E-Commerce rate, seine Produkte zuerst auf Amazon zu verkaufen. Es ist wohl tatsächlich nirgends einfacher und günstiger die ersten Schritte als Onlinehändler zu machen. Und Amazon lehrt einem dann auch recht schnell, worauf man tunlichst achten sollte bzw. nicht tun sollte. Nämlich die Sache leger anzugehen. Auf Amazon lernt man E-Commerce recht schnell, wenn man weiterkommen möchte. Oder gibt schnell wieder auf.

Disclaimer: Wie mich ein aufmerksamer Leser hinwies, könnte mein letzter Absatz missverstanden werden. Ich meine damit nicht, dass man mit Amazon das Handwerk des E-Commerce erlernen kann. Aber man lernt worauf es ankommt: 100% Kundenzentrierung.

Aber wann macht ein Onlineshop Sinn und andersrum gefragt, wann macht er keinen Sinn mehr?

Über diese Frage ließe sich stundenlang und ausführlich referieren, aber da wir ja alle keine Zeit haben, nur ganz kurz und auch verkürzt: Für Amazon Pure-Händler macht es Sinn, wenn sie Amazon professionell im Griff haben, wachsen wollen und die notwendige Zeit und Ressourcen haben. Es kann auch Sinn machen, wenn sie es leid sind gegen die Konkurrenz der nächsten Private Label-Anbieter (die sie ja selbst einmal waren) und „Chinesen-Händler“ (die oft genug mit äußerst unfairen Mitteln arbeiten) anzukämpfen. 

Ein eigener Onlineshop, macht vor allem für den Sinn, der eine Marke aufbauen konnte und/oder wiederkehrende Käufer hat. Meist in Verbindung mit Verbrauchsgütern. Denn merke: 

Richtig gemacht, werden Stammkunden im eigenen Shop immer günstiger sein, als über Amazon! Da hilft auch Amazons Sparabo-Modell nichts. Wer etwas Anderes erzählt, hat keine Ahnung von E-Commerce. Und weiss auch nicht, dass Amazon immer noch, nur ein Teil vom Onlinehandel ist und nicht andersrum. 

Aber andersrum geht ja auch. Es gibt genügend Händler die ihren Onlineshop besser zusperren und Amazon Pure-Händler werden sollten. Beispielsweise wer vier oder mehr der sieben Fragen mit Ja beantworten muss: 

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Kategorie: Einspruch Stichworte: Amazon, Businessplanung, Einspruch

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Verkaufsbörse: Damenmode – Onlineshop

6. August 2019 von Online Redaktion

(Anbietertext): Mein Kernsortiment ist hochwertige Damenmode sowie passende Accessoires. Der Onlineshop seit 2009 im Netz präsent und beinhaltet ein umfangreiches, webbasiertes Multichannel System (Presta). Damit verkaufe ich hauptsächlich über Amazon, Ebay und den eigenen Onlineshop.

Außerdem bin ich auf Ladenzeile.de gelistet.

Der Onlineshop ist für Suchmaschinen optimiert (SEO) und wird gut gefunden. Es bestehen überwiegend langfristige Lieferantenbeziehungen.

Umsätze:
2019 ( Januar bis Mai): € 75.000
2018: € 197.000
2017: € 171.000

Der Onlineshop wurde aus einem stationären Ladengeschäft heraus entwickelt und hat ein festes Stammkundenkapital im In-und Ausland. Ein Warenlager kann mit übernommen werden.

Der Onlineshop ist Standort unabhängig und kann auch an ein bestehendes stationäres Geschäft mit einem Standard PC angehängt werden.

Das ist besonders für kleine Unternehmen interessant, die schon länger mit dem Gedanken des Onlineverkaufes liebäugeln, aber bisher den Aufwand des Aufbaues eines eigenen Shops scheuten.

Der Onlineshop ist im live Betrieb, so dass ein fließender Übergang zu einem neuen Eigentümer möglich ist

Selbstverständlich erhalten Sie von mir die nötige Unterstützung und alle benötigten Informationen zu Artikel, Lieferanten und Software.

Darüber hinaus begleite ich sie auch gerne bei der Übernahme beziehungsweise Integration in ihre vorhandene Infrastruktur.

Kaufpreis € 50.000,-

Anmerkungen der Redaktion: Die Kontaktaufnahme kann formlos erfolgen, muss jedoch die kompletten Kontaktdaten und idealerweise eine kurze Unternehmensdarstellung (2-3 Sätze) enthalten. Auf diese Weise kann sich der Verkäufer von Ihrer Seriosität überzeugen.

Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um einen Anbietertext handelt. Wir konnten die Angaben weder überprüfen, noch ist die Veröffentlichung des Angebots auf shopanbieter.de als Empfehlung unsererseits zu verstehen.

Bildquelle: © unsplash.com/ Tamara Bellis

Kategorie: Marktplatz Stichworte: Marktplatz, Verkaufsbörse

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Rückblick: Die wichtigsten Urteile und Gesetze im Juli 2019

6. August 2019 von Onlinehändler News

Dieser Artikel wird Ihnen vorgestellt von:– Anzeige –

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Jetzt informieren: https://www.haendlerbund.de/de/shopanbieter

Der Name Amazon war im Juli 2019 besonders häufig in aller Munde. Kein Wunder: Vom Online-Riesen gibt es einiges zu berichten. Rechtliche Neuigkeiten gibt es aber auch von der Deutschen Umwelthilfe und Ebay.

A, wie Amazon: Drei wichtige Neuigkeiten

Rechtswidrige AGB mit Verkäufern: Einer Sellerin wurde von heute auf morgen das Amazon Konto gesperrt. Das, was vielen Händlern täglich passiert, wollte sie aber nicht auf sich sitzen lassen und wehrte sich gerichtlich. Vor dem Landgericht Hildesheim erwirkte sie eine einstweilige Verfügung, die Amazon dazu verpflichtet, das Konto zu entsperren. Grund für den Sieg ist eine rechtswidrige AGB-Klausel: Das Unternehmen behält sich nämlich vor, die Konten der Seller jederzeit, ohne Angaben von Gründen sperren zu können. Dies verstößt aber gegen den Grundsatz des § 307 BGB, wonach Klauseln Vertragspartner nicht unangemessen benachteiligen dürfen. „Natürlich steht es Amazon vor dem Hintergrund der Vertragsfreiheit frei, den Vertrag mit einem Verkäufer ordentlich zu kündigen. In diesem Fall müsste Amazon jedoch bestimmte Fristen einhalten und könnte den betroffenen Händler nicht einfach ‚rauswerfen‘ und erst Recht kein Guthaben einbehalten“, begründet das Gericht seine Entscheidung.

Neue AGB: Die AGB von Amazon sind auch Grundlage der Ermittlungen vom Bundeskartellamt. Dieses hat festgestellt, das Amazon scheinbar seine marktbeherrschende Stellung gegenüber der Händler missbraucht. Der Versand-Riese hat nun aber Besserung gelobt. Mitte August sollen neue, transparentere AGB für die Verträge mit Händlern in Kraft treten. 

Keine Angabe der Telefonnummer: Ein aktueller Beschluss vom EuGH basiert zwar auf einem Rechtsstreit mit Amazon, wirkt sich aber auf den kompletten Online-Handel aus. Die Verbraucherzentrale Bundesverband hat Amazon verklagt, da das Unternehmen keine Telefonnummer zur Verfügung stellt. Der BGH wollte nun vom EuGH wissen, wie die zugrunde liegende Verbraucherrechterichtlinie auszulegen ist. Die europäischen Richter stellten fest, dass eine Telefonnummer nicht mit angegeben werden muss. Ein Kundenchat oder ein Rückrufformular tun es auch. Wichtig ist nur, dass eine direkte und schnelle Kontaktaufnahme möglich ist. Ob Amazon diese Anforderungen erfüllt, muss nun der BGH, bei dem die Akte wieder liegt, entscheiden. 

Rückwirkende Bußgelder wegen Verpackungsgesetz

Die Irritation unter vielen Händler ist groß: Vor wenigen Wochen erhielten sie Post von der Zentralen Stelle. In dem Schreiben wurde gefordert, eine Mengenmeldung für das Jahr 2018 abzugeben. Das ist auch ganz korrekt, denn: Die Lizenzierungspflicht für Verpackungen besteht bereits seit Anfang der 90er und das neue Verpackungsgesetz hat die alte Verpackungsordnung mit Wirkung zum 01.01.2019 nahtlos abgelöst. Allerdings müssen in der Vergangenheit nachlässige Händler nicht unbedingt mit Bußgeldern rechnen: Eine Lizenzierung ist auch für das Jahr 2018 noch rückwirkend möglich. 

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Kategorie: Recht & Datenschutz, Sponsored Posts

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Wish ist 11,2 Mrd. Dollar wert, ebay verklagt Amazon, DHL Paket erhöht Preise, französische Digitalsteuer wird auf Amazon-Seller umgelegt

5. August 2019 von Online Redaktion

In der KW 32 hat Wish, seit einigen Jahren DER Shooting-Star unter den Shopping-Apps und allgemeiner Analysten-Liebling, eine weitere Finanzierungsrunde abgeschlossen. Die Unternehmensbewertung stieg demnach gegenüber Ende 2017 um 28 Prozent, während sich die Umsätze im gleichen Zeitraum verdoppelt haben – ein gefundenes Fressen für professionelle Unken. Ungeduldig wird auch langsam ebay gegenüber dem großen Konkurrenten Amazon. Weil dessen Mitarbeiter trotz Abmahnung nicht aufhören, ebay-Seller offensiv abzuwerben, reichte die Nummer 2 der Marktplätze jetzt Klage ein. Deutlich näher am Händler-Alltag dürfte die letzte Woche angekündigte Preiserhöhung bei DHL Paket sein: Ab 1. September wird der Versand teurer.

Die Themen der Woche

Die Schnäppchen-App Wish hat eine weitere Unternehmensbewertung abgeschlossen.Das Investment wird von der globalen Equity-Gesellschaft General Atlantic angeführt, berichtet die Internetworld.In der Serie-H-Runde kommt der aktuelle Shooting-Star unter den Marktplätzen auf eine Unternehmensbewertung von 11,2 Mrd. US-Dollar. Ende 2017, nach der letzten Finanzierungsrunde, lag der Wert von Wish noch bei 8,7 Milliarden US-Dollar. Spannend: Der mobile Marktplatz erwirtschaftet inzwischen mehr als die Hälfte des Jahresumsatzes von zwei Milliarden Dollar in Europa – mit den größten Märkten in Frankreich, Deutschland, Großbritannien und Schweden. Mit der Bewertung ist trotzdem nicht jeder zufrieden: Jochen Krisch beispielsweise hätte eine deutlich höhere Bewertung erwartet. 

Bereits zum wiederholten Mal geraten Amazon und eBay wegen der aggressiven Abwerbung von ebay-Sellern durch Amazon-Mitarbeiter aneinander. Im Oktober 2018 war der Riese aus Seattle deshalb bereits von eBay abgemahnt worden. Jetzt hat ebay offiziell beim Bundesgericht in Kalifornien Klage gegen drei Amazon-Mitarbeiter eingereicht. Ihnen wird vorgeworfen, dass sie für ein illegales Akquise-Programm verantwortlich sein sollen, welches das eBay Nachrichten-System ausnutzt, um neue Händler für Amazon zu gewinnen. ->Wortfilter

Deutsche Markenhersteller auf Amazon (Vendoren) müssen ab dem 1. Oktober neue Verpackungsstandards erfüllen. Kommen sie diesen nicht nach, ist eine Geldstrafe fällig. Der E-Commerce-Riese will die Pakete so umweltfreundlicher machen und zugleich die Versandkosten senken. ->Internetworld

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Kategorie: Presseschau Stichworte: Presseschau

Teleshopping bei Amazon.com
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Verkaufen auf Sendung: Wie Online-Händler Teleshopping nutzen können

30. Juli 2019 von Peter Höschl

Teleshopping ist nicht nur für große Marken ein geeigneter Absatzkanal. Gerade Private Label-Anbieter, die innovative Alltagshelfer vertreiben, können von einer Präsenz in den Programmen von HSE24, QVC und anderen sehr profitieren. Allerdings muss das Produkt passen – und der Händler gut auf den Kundenansturm vorbereitet sein.

„Hallo zu der neuen Ausgabe von ‚Lamps Plus'“ – so begrüßte die US-amerikanische Innen-Ausstatterin Jennifer Farrell am „Prime Day“ Amazon-Kunden, die auf die neue Unterseite Amazon.com/live geklickt hatten. Innerhalb von 10 Minuten stellte die Moderatorin des neuen Teleshopping-Formats neun verschiedene Lampenmodelle des Herstellers 360 Lighting vor, die an Amazons Schnäppchentag für Prime-Kunden zu reduzierten Preisen angeboten wurden. Farrell war nur eine von vielen professionellen Tele-Verkäuferinnnen, die den diesjährigen Prime Day in den USA auch zu einem Teleshopping-Event machten. Geadelt wurde die Domain Amazon.com/Live, die im Februar dieses Jahres startete, zusätzlich mit der Präsenz von Weltstar Lady Gaga, die mit einem 25-minütigen Livestream ihre exklusiv für Amazon entwickelte Kosmetik-Serie Haus Laboratories vorstellte. Das hochkarätige Aufgebot zeigt: Amazon nimmt – zumindest in den USA – den Absatzkanal Teleshopping mehr als ernst. Und damit ist der Marktplatz in der E-Commerce-Branche nicht allein.

Auch unter deutschen Online-Händlern wird Teleshopping immer beliebter

In den stundenlangen Shopping-Programmen, die in Deutschland unter anderem auf QVC, HSE24 oder 1-2-3.tv laufen, finden sich immer häufiger auch Eigenmarken von großen und kleineren Online-Händlern. Kein Wunder, meint der Online-Händler und E-Commerce-Berater Marvin Stammel, der mit seinem Unternehmen apiando Home & Living und mit verschiedenen Beratungskunden gerne Teleshopping als Absatzkanal nutzt.

„Wenn man Teleshopping richtig nutzt, dann kann das ein enormer Absatzhebel sein“, so der Unternehmer. „Davon können auch Private-Label-Händler sehr profitieren.“

Tatsächlich ist der Einstieg ins Teleshopping gar nicht so kompliziert: Händler können sich bei den Sendern mit einem bestimmten Produkt bewerben; besteht der Artikel im Casting, können die Händler rund 20- bis 30-minütige Slots an Sendezeit kaufen. „20 bis 30 Minuten Sendung müssen natürlich gefüllt werden“, mahnt Stammel. „Dafür eignen sich besonders Produkte, die man gut vorführen kann, die bestimmte Probleme lösen oder den Alltag auf innovative Art erleichtern. Solche Produkte kann visuell gut erklären – und je mehr USPs ein Produkt hat, desto leichter tut sich der Moderator bei der Präsentation.“

Apropos Moderator: Der Verkaufserfolg auf einem Teleshopping-Sender steht und fällt mit der Verkaufskompetenz der Moderatoren – und die ist wiederum zu einem Gutteil vom Briefing der Hersteller abhängig. „Online-Händler, die auf Teleshopping-Kanälen verkaufen wollen, sollten sich vorher ein Konzept schreiben: Was will ich verkaufen, was sind die besten Verkaufsargumente, welche dieser Argumente können visuell und ausführlich präsentiert werden?“, rät Stammel. „Nach diesem Konzept kann dann die Schulung des Moderators erfolgen.“ Die etablierten Sender können bei der Gestaltung der Verkaufsshow helfen; und da der Sender in der Regel eine Provision an den Verkäufen bekommt, fällt die erste Beratung meist recht hilfreich aus. 

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Kategorie: Marketing, Vertrieb Stichworte: Amazon, Teleshopping

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