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Blog für den Onlinehandel

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Zeitungs-Schlagzeilen
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Presseschau KW 28: Amazon-Sperrungen dauern an, Google Market Finder hilft bei der Internationalisierung, wieviel bringt Amazon-Werbung wirklich?

8. Juli 2019 von Online Redaktion

In der KW 27 weckte Amazon-Experte Christian Otto Kelm erhebliche Zweifel an der Wirkung von Amazon-Werbung – und viele Händler folgten seiner Meinung und verkaufen jetzt mit deutlich weniger Werbeausgaben auf dem Marktplatz genauso gut. Anderer Händler verkaufen dagegen aktuell gar nicht: Wegen Vorwürfen des Rezensionsbetrugs gesperrte Accounts sind teilweise seit über vier Wochen dicht. Außerdem bekamen etliche Händler diese Woche mahnende Post vom zentralen Verpackungsregister LUCID – die teils recht drastischen E-Mails erinnerten an die Registrierungspflicht bei einem dualen System, die seit Anfang des Jahres gilt. 

Die Themen der Woche

Vor einem Monat sperrte Amazonviele Händler-Accounts. Der Vorwurf: Rezensionsbetrug. Die meisten der betroffenen Händler-Konten sind immer noch suspendiert, eine Entsperrung ist schwierig und langwierig – auch weil Amazon wenig Interesse an einer Vermittlung zeigt. Eine Amazon-Verkäuferin, die Amazons aktuellem Kreuzzug gegen gefälschte Bewertungen zum Opfer fiel, wollte die Sperre ihres Accounts nicht hinnehmen und zog vor Gericht. Das Landgericht Hildesheim gab ihr fürs erste Recht und erließ eine einstweilige Verfügung gegen Amazon, berichtet die Internetworld. Auf die Reaktion des E-Commerce-Riesen darf man gespannt sein. 

Ikea rollt sein „Zweite-Chance-Programm“ ab dem 15. Juli bundesweit aus. Damit nimmt das Einrichtungshaus nun an allen Standorten in Deutschland gebrauchte Möbel zurück. Kunden bekommen dafür eine Guthabenkarte.Ein seit September laufender Rückkauf-Test in fünf Häusern sei gut verlaufen, teilte die Möbelhaus-Kette mit. Für den Rückkauf akzeptiert Ikea allerdings nur Möbel in gutem Zustand. Kunden können über die Website prüfen, ob ihr Artikel in Frage kommt und welchen Preis sie erwarten können.->Internetworld

Eine aktuelle Studie des IFH Köln hat gezeigt, dass durch Amazon rund 27% aller Handelsumsätze beeinflusst werden – aller Handelsumsätze wohlgemerkt, also auch der stationären. Daraus schließt Mark Steier auf Wortfilter.de: Der stationäre Handel profitiert gerade von dem Beratungsklau, den er in den vergangenen Jahren gebetsmühlenartig immer wieder kritisiert hat. 

Ein neues Tool, das Google kürzlich gemeinsam mit dem Bundesverband Deutsche Startups (BVDS) veröffentlichte, könnte Online-Händlern den Einstieg in den internationalen Handel erleichtern. Der „Google Market Finder“ beantwortet auf Basis einer Suchanfragen-Analyse: In welchen Auslandmärkten werden meine Produkte besonders nachgefragt? Außerdem gibt das Tool konkrete Hilfen für den Markteinstieg. ->Wortfilter

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Kategorie: Presseschau Stichworte: Presseschau

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Rückblick: Die wichtigsten Urteile und Gesetze im Juni 2019

3. Juli 2019 von Onlinehändler News

In diesem Monat sind es vor allem die Ideen der Politiker, die den Online-Handel beeinflussen werden. Ob globale Digitalsteuer oder extra Influencer-Gesetz. Sie lassen sich so einiges einfallen.

Grüne fordern Verbot von Retouren-Vernichtung

Eine Meldung sorgte Mitte des Monats für Furore: Die Grünen fordern ein Gesetz, nach dem es verboten werden soll, Retouren zu vernichten. Grund für diese Forderung ist die Annahme der Grüne, dass gerade große Unternehmen retournierte Ware, die noch gut ist, vernichten, da dies günstiger sei, als sie zu spenden oder für den Wiederverkauf aufzubereiten. 

Die behauptete massenhafte Vernichtung noch guter Ware bezeichnete Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt als „Perversion der Wegwerfgesellschaft“. Aus einer Studie geht allerdings hervor, dass gerade mal vier Prozent der retournierten Waren vernichtet werden. Die große Mehrheit, fast 80 Prozent, wird als Neuware weiter verkauft. Der Rest landet als B-Ware in den Geschäften oder wird gespendet.

Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs

Ein weiteres Vorhaben der Regierung wird zur Zeit im Bundesrat diskutiert: Das Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs. Bei dem Entwurf geht es vor allem darum, die Voraussetzungen für das Aussprechen von Abmahnungen zu erschweren und so den wirtschaftlichen Aspekt hinter dem Abmahnwesen unattraktiver zu machen. Besonders umstritten ist die Einführung der geringfügigen Verstöße, die umgangssprachlich Bagatellverstöße genannt werden. Laut einer Stellungnahme des Händlerbunds fallen unter diese Verstöße auch schwerwiegende Fehler, wie das Weglassen einer Widerrufsbelehrung. Abmahnungen wegen solcher Verstöße sollen laut dem Entwurf für den den Abgemahnten quasi kostenlos sein, wenn er durch einen Mitbewerber abgemahnt wird.

Gesetz für Influencer

Der Gesetzgeber hat eine Lücke gefunden, die es eigentlich nicht gibt. Was Schleichwerbung ist und was nicht, ist eigentlich bereits seit Jahren durch die Gesetze und die Anwendung durch die Gerichte geregelt. Allerdings scheinen sich besonders Influencer in Sachen Werbekennzeichnung schwer zu tun: Auslöser der Unsicherheit sind hier die zahlreichen Abmahnungen vom Verband Sozialer Wettbewerb. Um Influencer besser vor ungerechtfertigten Abmahnungen zu schützen, soll ein Gesetz her, welches genau regelt, wann Influencer ihre Beiträge als Werbung kennzeichnen müssen.

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Kategorie: Recht & Datenschutz Stichworte: Online-Recht, Recht

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Warenfinanzierung für Onlinehändler: Es muss nicht immer die Hausbank sein

2. Juli 2019 von Peter Höschl

Der Onlinehandel ist ein kapitalintensives Geschäft: Bis ein Händler Geld verdient, muss er erst einmal welches ausgeben – für Lagerkapazitäten, Versandstrukturen und natürlich für die Ware selbst. Wer nicht ausreichend Kapital, den führt sein Weg bei Finanzierungsgesprächen meist zur eigenen Hausbank. Doch das ist nicht zwangsweise die beste Alternative für die Warenfinanzierung.

Zugegeben: Das nicht mehr so neue Online-Business ist mittlerweile auch bei vielen Banken angekommen. Längst werden Onlinehändler nicht mehr von den meisten Bankberatern misstrauisch beäugt, längst finden sich, auch dank einer ganzen Reihe an verfügbaren staatlichen Förderprogrammen, auch in kleineren Geldinstituten wohlmeinende Partner, die Onlinehändler beim Auf- und Ausbau ihres Geschäfts unterstützen können und inzwischen auch wollen. 

Doch im Portfolio der E-Commerce-Förderung der meisten Banken gibt es immer noch eine schmerzhafte Lücke – und die heißt Warenfinanzierung. 

„Wir haben vor einigen Jahren mit dem Verkauf auf Amazon begonnen und dort systematisch unser Produktportfolio ausgebaut“, erzählt beispielsweise der Amazon-Seller Sascha Krause. „Irgendwann steckten wir dann in der klassischen Cashflow-Falle: Unser Kapital war in Waren gebunden, die gerade erst auf dem Weg von China nach Deutschland waren, gleichzeitig wollte aber der chinesische Produzent eine Anzahlung für die Produktion der neuen Charge. Die Zeit zwischen dieser Anzahlung und den zu erwartenden Einnahmen beim nächsten Abverkauf mussten wir finanziell überbrücken.“

Krause trug dieses typische E-Commerce-Problem seiner Hausbank vor, die zwar durchaus bemüht war und Krause für seinen fünfstelligen Finanzierungsbedarf einen weiteren klassischen Kredit vorschlug. 

„Aber das Angebot war einfach zu unflexibel in der Rückzahlung. Ich wollte nicht über Monate Kreditzinsen zurückzahlen, obwohl ich dank der Warenverkäufe die gesamte geliehene Summe bereits nach wenigen Wochen hätte begleichen können.“

So wie Sascha Krause geht es vielen Onlinehändlern. Die meisten Banken bieten, so der Händler ihnen denn bekannt ist, einige Jahre im Geschäft ist und persönlich für einen Kredit bürgt, meist klassische Ratenkredite zu guten Konditionen an – der mit seinen festen Raten auch dann noch die Bilanz belastet, wenn die finanzielle Dürreperiode zwischen zwei Verkäufen längst überwunden ist. 

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Kategorie: Businessplanung Stichworte: Warenfinanzierung

Zeitungs-Schlagzeilen
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Presseschau KW 27: ebay antwortet auf Amazons Prime Day mit den Crash Deals, Portoerhöhung der Deutschen Post tritt in Kraft, größter Drogen-Shop Deutschlands abgeschaltet

1. Juli 2019 von Online Redaktion

In der KW 27 diskutierten die Händler mal wieder über den Prime Day: Mitmachen oder ignorieren? Ebay hat sich in diesem Jahr für eine andere Variante entschieden: veräppeln. In Anspielung auf die zahlreichen Performance-Einbrüche, die Amazon beim letzten Prime Day zu verzeichnen hatte, bietet ebay im Rahmen seiner Crash Deals Schnäppchen-Angebote, die dann besonders viel Spaß machen sollen, wenn beim großen Konkurrenten mal wieder die Server einbrechen.

Außerdem gelten seit heute die neuen Preise der Deutschen Post für den Brief-, Bücher- und Warenversand. Und das Bundeskriminalamt vermeldet einen vernichtenden Schlag gegen Deutschlands größten Online-Shop für Drogen. 

Die Themen der Woche

Nachdem die Bundesnetzagentur vergangene Woche die Portoerhöhung der Deutschen Post vorläufig genehmigt hat, gelten ab dem 1. Juli dieses Jahres die umstrittenen neuen Preise sowohl für verschiedene Briefformate als auch für die Postkarte. Die Neuregelung der Gebühren umfasst auch Änderungen im Bereich des Bücher- und Warenversandes. ->Logistik-Watchblog

Die Politik schimpft über die unnötige Vernichtung von Retouren – dabei können Händler bei manchen Retouren kaum anders, als sie direkt in die Mülltonne zu befördern. Manchmal funktionieren Verbraucher nämlich den Paket- zum Müllversand um. Die Wirtschaftswoche hat Geschichten von den ekligsten Online-Retouren Deutschlands zusammengefasst – und bei aller Sympathie für den Nachhaltigkeitsgedanken: Beim Lesen wünscht man sich einen zünftigen Schredder herbei. 

Nach einem turbulenten Jahr spricht Notebooksbilliger-Gründer Arnd von Wedemeyer im Interview mit Channelpartner von „hausgemachten Fehlern“. Mit neuen Initiativen im stationären Handel und im B2B-Geschäft will der Elektronikversender nun wieder in die Offensive gehen.

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Kategorie: Presseschau

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Verkaufsbörse: Onlineshop für Outdoorartikel

25. Juni 2019 von Online Redaktion

(Anbietertext): Ein im Jahr 2005 gegründetes E-Commerce Unternehmen, welches sich auf den Vertrieb von Outdoorartikel spezialisiert hat, mit eigenem Markenpatent (Eigenmarke) und direkter Bezugsquelle aus China. Die Produktpallette ist in der Produktbreite und- tiefe beliebig erweiterbar.

Sehr positiv bewertete Verkaufskanäle Online Shop, ebay-Konto (zur Zeit 100% positive Bewertungen) bilden die Grundlage des Erfolgs.        

Der Verkauf findet seit Gründung lediglich in der Verkaufssaison  von Februar-Juli statt, ist aber bei realistischer Produkterweiterung auch das ganze Jahr möglich.    

Im Jahr 2018 (Februar-Juli) wurde ein Umsatz von ca. 180 000 € generiert bei lediglich sieben Zeltmodellen. Bei genügend Kapitaleinsatz sind Siebenstellige Umsätze im Jahr realistisch mit proportional steigendem Gewinn.        

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Kategorie: Marktplatz Stichworte: Marktplatz, Verkaufsbörse

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Online-Shop vs. Marktplätze – Welcher Vertriebsweg lohnt sich?

25. Juni 2019 von Online Redaktion

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Wer seine Produkte im Netz verkaufen will, hat bei den Vertriebskanälen die Qual der Wahl. Zahlreiche Marktplätze bieten für Online-Händler einen vergleichsweise einfach zu erschließenden Weg, um den Verkauf zu starten. Doch auch der eigene Online-Shop ist für Händler durchaus attraktiv – welcher Kanal ist also der richtige?

Für Online-Händler stellt sich die Frage, wie viele und welche Vertriebskanäle sie bedienen wollen. Vor allem für Händler, die frisch in den E-Commerce einsteigen, ist das eine nicht zu vernachlässigende Frage: Soll ich einen eigenen Online-Shop aufbauen oder den Vertrieb meiner Produkte doch besser über einen Marktplatz starten? Die Plattformen ermöglichen schließlich einen vergleichsweise schnellen und einfachen Einstieg in den Online-Handel, ohne erst die komplette Infrastruktur aufzubauen. Der eigene Online-Shop gewährt dem Händler dagegen Unabhängigkeit und freie Gestaltungsmöglichkeiten.

Wer aber – vor allem zum Start – einen eigenen Online-Shop aufbaut, muss zunächst seine potenzielle Kundschaft erreichen. Zwar suchen drei Viertel der Online-Kunden zunächst auf Google nach Produkten im Netz, wie Statista zeigt, doch hier muss der Online-Shop dann in den ersten Suchergebnissen zu finden sein, damit die Kunden ihn überhaupt finden. Marktplätze haben sich inzwischen allerdings zu wichtigen Kanälen bei der Produktsuche entwickelt: 62 Prozent der Online-Kunden beginnen ihre Produktsuche auf Amazon, 43 Prozent bei Ebay.

Vor- und Nachteile der Vertriebskanäle

Online-Marktplätze sind also ein guter Ort, um die potenzielle Kundschaft schnell zu erreichen. Schließlich tummelt diese sich dort bereits. Doch es gibt natürlich auch weitere Faktoren, die die Entscheidung über den Vertriebskanal beeinflussen: Denn als Händler auf einem Marktplatz hat man sich den Regeln der Plattform zu beugen. Änderungen an Richtlinien und Vorgaben können schnell Sand ins Getriebe streuen, Umstellungen am Layout die Arbeit erschweren. Zudem ist man eben nicht der einzige Anbieter auf dem Marktplatz – wer diesen Vertriebskanal erschließt, muss sich direkt mit seinen Konkurrenten auseinandersetzen und kann im Zweifelsfall genauso in der Masse untergehen wie mit einer schlechten Website in den Google-Suchergebnissen.

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Kategorie: Sponsored Posts Stichworte: Marktplätze

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Presseschau KW 26: Aufregung um Zahlen-Leak bei Amazon, Retourendebatte geht weiter, ein Jahr DSGVO

24. Juni 2019 von Online Redaktion

In der KW 26 brachten geleakte Zahlen zum deutschen GMV von Amazon den Online-Marktplatz in arge Erklärungsnöte. Dabei dürfte der den letzten Vorstoß der „Grünen“ in Sachen Retourenvernichtung noch nicht ganz verdaut haben. Zalando ließ auf jeden Fall vorsorglich verlauten, dass man sowieso nur mottenzerfressenen Ausschuss vernichte – das sind weniger als 0,05 Prozent der Retouren. Viel häufiger als Kleidungsstücke lassen sich die Deutschen übrigens Elektronik nach Hause schicken – oft in Form von Kleinstpaketen aus China mit gefälschten CE-Siegeln. Dem Umweltbundesamt schmeckt das nicht; es will gegen die nicht EU-konformen Produkte vorgehen und dafür auch die Online-Marktplätze einspannen.

Die Themen der Woche

Im Ranking der Bestellungen, die sich die Deutschen nach Hause schicken lassen, verdrängt erstmals Elektronik Mode von Platz eins. Viele der Sendungen sind Kleinstpakete aus China, die fast kein Porto kosten. Für die DHL und Co. ist das ein großes Problem, meldet die Welt. Denn die Mini-Sendungen machen Arbeit, bringen aber kaum Geld. 

1,2 Milliarden Produkte führt eBay aktuell im Sortiment. Um seinen Kunden dabei zu helfen, da den Überblick zu behalten, arbeitet der Marktplatz mit Nachdruck am Thema Personalisierung. Erste Ergebnisse sind eine Bildersuche, kuratierte Produkte unter der Überschrift „Trending in Your Interests“, Services wie „Buy again with one Click“ oder neue Speicher-Features. ->WWD.com

Der Shopping-Club Limango hat sich zum Marktplatz gewandelt, um seinen Kunden neben den Aktionswaren auch ein dauerhaftes Sortiment anbieten zu können. Dafür sorgen jetzt Handelspartner, die über Limango verkaufen können. Über die Gründe für die Änderung des Geschäftsmodells sprach Marktplatz-Manager Christian Keller mit Neuhandeln.de. 

Ein gutes Jahr ist die DSGVO nun alt. Die große Katastrophe ist ausgeblieben, aber Schwierigkeiten bereitet die Umsetzung der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) den deutschen Unternehmen durchaus, zeigen Recherchen der Internetworld. 

Die Garantie ist ein verbreitetes Thema in Abmahnungen: Oftmals geht es um fehlende oder unvollständige Garantiebedingungen. Aber auch die sogenannte Ebay-Garantie hat durch ihre Gestaltung Online-Händler beschäftigt. Nun wurde sie überarbeitet – aber ob sie jetzt auch rechtssicher genutzt werden kann, hat Onlinehändler-News untersucht.  

Bestandskunden sind die Lebensversicherung eines Händlers. Umso erstaunlicher, dass viele Händler diese wertvollen Kunden oft so stiefmütterlich behandeln. Wie man aus Wiederbestellern treue Stammkunden macht, erklärt die W&V.

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Kategorie: Presseschau Stichworte: Presseschau

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Warum negative Kommentare positiv für die Performance Deiner Facebook Werbeanzeige sein können

24. Juni 2019 von Online Redaktion

OMR hat in seinem Newsletter kürzlich einen spannenden Use Case bei einer ihrer Facebook Anzeigen vorgestellt. Mit deren Erlaubnis, möchten wir Euch diesen heute ungekürzt vorstellen.

Originaltext: Diese Facebook Werbeanzeige hat uns im letzten halben Jahr 10.000 hochwertige Leads für unseren E-Mail-Verteiler generiert und es ist kein Ende in Sicht.
 
Bitte schaue Dir die nachfolgende Anzeige (Bilder laden wenn Du das auf dem Handy liest) einmal an. Das Anzeigenmotiv zeigt ein recht gewöhnliches Foto von einem Ortsschild und der Anzeigentext beginnt mit einer Frage: „Was glaubst Du? Ist das hier ein gutes oder ein schlechtes Anzeigenbild?“.

Weil uns diese Anzeige bis heute schon über 10k Leads in unseren Verteiler gebracht hat (anfangs zu CPLs <1€) und bis heute unverändert gut läuft, wollen wir Dir in dieser Mail die Mechanik hinter dieser Anzeige verraten und zeigen, wie auch Du eine so erfolgreiche Lead-Kampagne für Dein Business erstellen kannst.

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Kategorie: Marketing Stichworte: Facebook, Marketing

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Rückblick: Die wichtigsten Urteile und Gesetze im Mai 2019

21. Juni 2019 von Onlinehändler News

„Alles neu macht der Mai.” – In diesem Sinne gab es auch in diesem Monat wieder spannende rechtliche Neuigkeiten. Von A bis Abmahnmissbrauch bis W wie Widerruf war alles dabei.

Gesetz zur Stärkung gegen des fairen Wettbewerbs

Geht es dem Missbrauch des Prinzips der Abmahnungen jetzt an den Kragen? Diese Frage dürften sich viele Händler mit Blick auf den Gesetzesentwurf zur Änderung des UWG stellen. Bereits im letzten Jahr kündigte die damalige Bundesjustizministerin Katharina Barley (SPD) an, gegen Abmahnmissbrauch vorgehen zu wollen. Der aktuelle Entwurf sieht auch tatsächlich eine Verschärfung der Voraussetzungen vor: So sollen Mitbewerber nur noch abmahnen dürfen, wenn sie Waren oder Dienstleistungen in nicht unerheblichen Maße und nicht nur gelegentlich vertreiben oder nachfragen. Neu ist auch die Regelung bei sogenannten Bagatellverstößen: Verstöße, die gesetzliche Informations- und Kennzeichnungspflichten betreffen, fallen unter die Bagatellregelung. Das bedeutet, dass Mitbewerber diese Verstöße zwar künftig weiter abmahnen dürfen sollen; die dafür erbrachten Aufwendungen (meist die Rechtsanwaltsgebühren) dürfen allerdings nicht mehr auf den Abgemahnten abgewälzt werden. Zu den Bagatellverstößen gehören Beispielsweise fehlerhafte Widerrufsbelehrungen, Verstöße gegen die Impressumspflicht oder der fehlende Grundpreis. Auch auf Verbände kommen strengere Voraussetzungen zu. Über die Änderungen berichtet der Händlerbund im Einzelnen.

OLG Frankfurt zur Versandkostenangabe

Der Kunde muss vor Abschluss des Kaufes über alle Kosten infomiert werden, die mit dem Shopping-Erlebnis einhergehen. Dazu gehört auch die Angabe der Versandkosten. Dass Angaben, wie etwa „Versandkosten auf Anfrage”, unzulässig sind, ist schon lange bekannt. Nun hat sich das OLG Frankfurt (AZ.: 6 U 19/18) mit der Frage beschäftigt, wann die Angabe erfolgen muss. Sicher ist, dass der Kunde bereits vor Einleitung des Bestellvorgangs darüber informiert werden muss, dass Versand- und Lieferkosten anfallen. Ein Hinweis, wonach sich der Produktpreis „zzgl. Versandkosten” versteht, kann ausreichen, wenn sich beim Anklicken oder Ansteuern des Hinweises ein Fenster mit einer Übersicht öffnet.

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Kategorie: Recht & Datenschutz

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6. Amazon Sales Kongress: Mehr Wissen für mehr Erfolg auf Amazon – und auch auf anderen Marktplätzen 

21. Juni 2019 von Peter Höschl

Der Amazon Sales Kongress gilt ja seit jeher als Muss für Vendoren und Seller, wenn sie es ernst mit Amazon meinen. Dieses Jahr wird es noch einmal wichtiger, dabei zu sein. Schließlich wird der erfolgreiche Amazon-Händler Klaus Forsthofer am ersten Tag erläutern, wie er sein Sortiment halbierte und dabei den Gewinn um 35% steigerte. Und am zweiten Tag geht es ins Eingemachte, indem ich am zweiten Tag in 1,5-stündigen Workshops zeige, wie einfach und zugleich wertvoll eine aussagekräftige Lagerauswertung und Deckungsbeitragsanalyse geht und ist. Beides, übrigens Mutter des Erfolgs, vom Forsthoferschen Restrukturierungsprogramm.

Der 6. Amazon Sales Kongress mit weitgehend separaten Programmsträngen für Seller und Vendoren und mehr als 20 hochkarätigen Referenten findet am 27./28. Juni 2019 in Mörfelden bei Frankfurt statt.

shopanbieter.de-Leser erhalten 15% Rabatt auf den regulären Teilnahmebeitrag. Der Rabattcode hierfür lautet: ASKPH15

Hier gibt es alle Infos und Tickets

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Kategorie: Veranstaltungen Stichworte: Amazon, E-Commerce Analyse, Veranstaltungen

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