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Aktuelle Seite: Startseite / Recht & Datenschutz / Wie ein Amazon-Seller mit Hilfe seines Anwalts unfaire chinesische Konkurrenten los wird
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Wie ein Amazon-Seller mit Hilfe seines Anwalts unfaire chinesische Konkurrenten los wird

2. Oktober 2019 von Peter Höschl

Dieser Artikel wird Ihnen vorgestellt von:- Anzeige -

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Ein typisches Problem, mit dem Marktplatz-Händler immer wieder zu kämpfen haben: Konkurrenten (vornehmlich aus China), die sich nicht an die Regeln halten. Und Plattformen, die unfaire Listungen ungestraft zulassen. Speziell Amazon wird von den Händlern in diesem Zusammenhang immer wieder vorgeworfen, nichts zu unternehmen, wenn deutsche Händler die gefährlichen oder unlauteren Angebote ihrer chinesischen Konkurrenten an den Marktplatz melden. Doch ein Amazon-Seller hat uns jetzt berichtet: Amazon unternimmt durchaus etwas – wenn ein Anwaltsschreiben der Meldung Nachdruck verleiht.

 Der unfaire Wettbewerb einiger chinesischer Händler auf dem westlichen Online-Markt ist seit einer guten Woche wieder verschärft Thema, auch weil US-Präsident Trump sich der Sache angenommen hat und beim Weltpostverein die Abschaffung der vergünstigten Portopreise für chinesische Händler erwirken will. Der bevh nutzte auch gleich die Gelegenheit, um auf weitere Probleme mit unfairem chinesischen Wettbewerb in Deutschland hinzuweisen: „Viele ausländische Anbieter, vor allem im Elektronikbereich, sparen an der Produktsicherheit“, mahnte bevh-Präsident Gero Furchheim. So kämen massenhaft mangelhafte Geräte auf den deutschen Markt. „Ich fordere 1.000 zusätzliche Zöllner, um der Warenflut einen Kontrolldruck entgegenzustellen.“

Bis allerdings die aktuell 39.000 deutschen Zöllner tatsächlich Verstärkung bekommen, dürfte noch einige Zeit vergehen – und bis dahin müssen die deutschen Händler damit umgehen, dass chinesische Konkurrenten vor allem auf großen Marktplätzen wie Amazon und ebay ihnen das Leben mit Produkten schwer machen, die nicht nach europäischen Standards zertifiziert sind.

Eine Möglichkeit: Händler können verdächtige Produkte, die ihrer Meinung nach gefährlich sind oder nicht den deutschen Standards entsprechen, an Amazon melden. Da der Marktplatz aber eine enorm große Anzahl solcher Tickets prüfen muss, und Sicherheitsmängel nicht einfach anhand der Produktbeschreibung erkannt werden können, dauert diese Prüfung ihre Zeit – und bis zu deren Ergebnis lässt Amazon die Unschuldsvermutung gelten und löscht das gemeldete Angebot nicht. 

Ein anderer, deutlich erfolgreicherer Weg, den uns ein Amazon-Seller gesteckt hat, führt über die Kanzlei eines Anwalts. Selbiger Seller hat einen Anwalt damit beauftragt, verdächtige Produkte chinesische Konkurrenten zu bestellen und auf Unstimmigkeiten zu untersuchen. Die Dokumentation über diese Prüfung legt der Anwalt dann einer hochoffiziellen Abmahnung an Amazon bei – und Amazon reagiert in der Regel auf das Anwaltsschreiben sofort und löscht das fragliche Angebot schnell und nachhaltend. Dieses Verfahren habe der Händler bereits über 40 Mal erfolgreich ausgeführt.

Anwalt: Vorgehen ist „derzeit wohl alternativlos“

Wir haben uns gefragt: Kann das Vorgehen gegen unsichere Produkte auf Amazon tatsächlich so einfach sein?  Und: Lohnt sich das Einschalten eines Anwalts in diesem Fall überhaupt? Antworten auf unsere Fragen gibt der Peer Fischer, Rechtsanwalt für IT-Recht an der Berliner Kanzlei BBP Rechtsanwälte und Fachanwälte.

Herr Fischer, halten Sie die geschilderte Vorgehensweise des Händlers für zielführend? Wird man so wirklich unfaire Konkurrenten auf Amazon los?

Peer Fischer: Ja, das Vorgehen ist richtig und derzeit wohl auch alternativlos. Die internen Kommunikationskanäle mit Amazon sind noch stark ausbaufähig, führen selten zum Erfolg und meistens zum Händler-Frust. Anwaltsschreiben werden hingegen wahrgenommen und gewöhnlicherweise wird auch sehr zeitnah reagiert. Das auch aus gutem Grund: Hat Amazon nämlich Kenntnis von einer Schutzrechtsverletzung oder einem Wettbewerbsverstoß, wobei die Rechtsverletzung klar und unschwer zu erkennen sein muss, so muss Amazon nicht nur das konkrete Angebot unverzüglich sperren, sondern auch Vorsorge treffen, dass es möglichst nicht zu weiteren derartigen Rechtsverletzungen kommt (BGH Entscheidung „Stiftparfum“, Urt. v. 17.8.2011 – I ZR 57/09).

Wenn man für so ein Vorgehen einem Anwalt einschaltet: Was kostet die gemeinsame Mängelsuche plus Dokumentation und Abmahnung an Amazon pro Produkt?

Fischer: Das hängt natürlich von der Art und Weise der Rechtsverletzung sowie der rechtlichen Komplexität des Sachverhalts zusammen. Handelt es sich um einfache oder sich wiederholende Sachverhalte, wird man die Angelegenheit mit überschaubaren Aufwand erledigen können. Auch wenn es anfangs in der Regel deutlich aufwändiger sein wird, sollte man, wenn alles eingespielt ist, bei normalen Sachverhalten pro Fall 1 h bis 2 Stunden  pro Fall kalkulieren können – anwaltliche Stundensätze gehen in der Regel bei € 250,00 zzgl. MwSt. los. Eine Abrechnung auf Basis des Gegenstandswertes wird zumeist teurer sein.  

Nach welchen Mängeln lohnt es sich typischerweise zu suchen? Unser Händler hat uns davon erzählt, dass beispielsweise die Bedienungsanleitung in einer gewissen Schriftgröße gedrückt sein muss, was viele Chinesen nicht einhalten. Gibt es noch weitere typische Mängel/spezielle europäische Anforderungen, die schnell gefunden werden könnten?

Fischer: Es gibt viele offensichtliche Rechtsverletzungen chinesischer Händler, wie etwa fehlende oder falsche CE-Kennzeichnungen, fehlende Anschriften nach Produktsicherheitsgesetz, fehlende (deutsche) Bedienungsanleitungen, fehlende Registrierungen gem. Verpackungsgesetz (LUCID Datenbank), keine oder falsche Angaben im Rahmen der Textilkennzeichnung –  die Liste lässt sich weiter fortführen. Aber auch eher exotische Verstöße gegen die Health-Claims-Verordnung oder die Verordnung über Nahrungsergänzungsmittel (NemV) sind durchaus relevant, wenn auch die Prüfung hier deutlich schwieriger sein kann.  

Was kann man tun, wenn der Konkurrent das erfolgreich gesperrte Produkt ein paar Wochen später einfach in einer anderen Farbe wieder auf Amazon listet? Muss der Prozess dann von vorn beginnen?

Fischer: Auch hier kommt es darauf an – wenn Amazon bereits über eine derartige Rechtsverletzung informiert wurde, besteht durchaus die Möglichkeit, Amazon direkt auf Unterlassung in Anspruch zu nehmen – in solchen Fällen wird Amazon sofort reagieren. Ein weiterer Vorteil ist, dass Amazon die Anwaltskosten übernehmen muss. Handelt es sich um andere Produkte desselben (chinesischen) Händlers oder liegt eine etwas anders geartete Rechtsverletzung vor, wird man prüfen müssen, ob hier zunächst ein Hinweis an Amazon erfolgen muss oder ob die Rechtsverletzung noch vom ersten Hinweis abgedeckt ist.

Was müsste Amazon eigentlich tun, wenn Händler Produkte melden, die den europäischen Anforderungen an Produktsicherheit nicht entsprechen – ohne aufwändige Beweisführung? Muss Amazon diese Vorwürfe selbst prüfen? 

Fischer: Amazon hat sich gegenüber der Europäischen Kommission in einer im Juni 2018 unterzeichneten Erklärung verpflichtet, auf entsprechenden Hinweis unsichere Produkte von der Verkaufsplattform zu entfernen. In diesem Rahmen hat Amazon auch zugesagt, geeignete Prozesse aufzusetzen, um der Verpflichtung nachzukommen. Grundsätzlich bleibt es jedoch dabei, dass Amazon nicht selbständig tätig werden muss.

Bildquelle: maxxyustas by bigstockphoto

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Kategorie: Recht & Datenschutz Stichworte: China-Händler, Recht

Reader Interactions

Kommentare

  1. Ulrich meint

    2. Oktober 2019 um 11:01

    Als Anwalt begrüsse ich dies, da den Kollegen eine neue Einnahmequelle erschlossen wird. Als Kunde frage ich mich, warum ich für ein identisches Produkt in Deutschland mehr bezahlen soll als in Falle einer direkten Bestellung in China.

    Onlinehändler in Deutschland verderben dem stationären Handel das Geschäft, nun fordern diese Schutz für ihr Geschäftsmodell durch den Gesetzgeber.

    Eine verständliche Reaktion aus Sicht der Händler, aber nicht in Sinne des freien Wettbewerbs.

    • Peter Höschl meint

      2. Oktober 2019 um 13:34

      Ich möchte nicht beurteilen, wie oft es sich um dieselben Produkte handelt. In den mir bekannten Fällen, geht es i.d.R. um Imitate von Markenware. Aus aus Verbrauchersicht ist es begrüßenswert, wenn sich diese Anbieter an geltende Produktvorschriften und Recht halten müssen. Andernfalls, sind diese Vorschriften generell in Frage zu stellen.

      Im Sinne des freien Wettbewerbs wäre es,, wenn sich deutsche Händler auch nicht an Sicherheitsvorschriften bei den Produkten etc. halten müssten. Und deren Porto subventioniert würde und sie keine Steuern abführen müssten. Wobei sich letzteres ja gerade ändert.

    • Michael meint

      18. Oktober 2019 um 12:24

      Es ist kein freier Wettbewerb mehr gegeben, wenn chinesische Händler Billigartikel zu fast keinen Portokosten nach Deutschland liefern können. Laut UPU haben diese als angebliches „Drittland“ diese Möglichkeiten. DHL zahlt einige hundert Millionen Euro pro Jahr für die unentgeltliche Beförderung dieser Waren, möchte es aber wohl nicht mit China“verderben“. Es wird zigtausende kleiner Deutscher Händler geben, die bald in Harz IV landen, die Politik schaut zu

  2. Jena meint

    26. Oktober 2019 um 13:41

    Danke für die Info. Es wäre schön, wenn Amazon von von selbst aktiv werden würde.

Trackbacks

  1. Rechtsanwältin: „Händler werden beim Kampf gegen unfaire Wettbewerber im Stich gelassen“ - Blog für den Onlinehandel sagt:
    10. Oktober 2019 um 12:17 Uhr

    […] wie das Beispiel eines rührigen Händlers zeigt, der sich mithilfe seines Anwalts erfolgreich gegen die Billig-Produkte seiner chinesischen Konkurrenten wehrt. Der Gang zum Rechtsbeistand kann sich also lohnen – allerdings müssen Händler genau abwägen, […]

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