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Corona-Krise: Welche Fördermittel Händler jetzt beantragen können (Stand: 26.3.20)

26. März 2020 von Ingrid Lommer

Bereits Anfang letzter Woche hat die Bundesregierung ihren Wirtschaftsschutzschirm für von der Corona-Krise betroffene Unternehmen vorgestellt. Das Paket war – auch geschuldet durch die sich überschlagenden Ereignisse – mit heißer Nadel gestrickt und bot vor allem kleinen Unternehmen, die von der Krise mit am stärksten betroffen sind, wenig konkrete Hilfen. Mittlerweile hat die Politik an vielen Stellen nachgebessert. KMUs sollten trotzdem genau überlegen, welche Hilfen für sie geeignet sind.

Die Corona-Pandemie könnte Deutschland zwischen 225 und 729 Milliarden Euro kosten, vermeldete gestern das Ifo-Instititut. Damit sei die Corona-Krise ein schlimmerer Wirtschaftskiller als alle Naturkatastrophen oder Finanzkrisen bisher. Über eine Million Jobs könnten wegfallen, sechs Millionen Arbeitnehmer werden wohl von Kurzarbeit betroffen sein. 

 Angesichts dieser dramatischen Zahlen war zu erwarten, dass die Bundesregierung ihren ersten schnellen – und vor allem für KMU-Betriebe wenig zufriedenstellenden – Entwurf eines Rettungsschirms für die Wirtschaft noch einmal überarbeitet hat. Gestern verabschiedete der Bundestag einen Nachtragshaushalt in Höhe von 156 Milliarden Euro und einen Rettungsschirm im Volumen von 600 Milliarden Euro. Zudem wurde die Schuldenbremse ausgesetzt, damit der deutsche Staat im Notfall neue Schulden aufnehmen kann, um die Folgen der Corona-Krise abzumildern. 

Was bedeutet das konkret für betroffene Unternehmen?

Der staatliche Rettungsschirm gilt, wie in Krisen üblich, nur für sehr große Unternehmen mit hohen Umsätzen oder mehr als 250 Mitarbeitern sowie für systemrelevante Firmen. Kleinere Firmen verweist die Bundesregierung weiterhin an das unbegrenzte Kreditprogramm der KfW. Dort hat die Regierung auch auf Druck der DIHK inzwischen etwas nachgebessert: Für kleine und mittlere Unternehmen übernimmt der Staat bis zu 90 Prozent des Risikos (zumindest für Unternehmen, die länger als 3 Jahre am Markt sind). 

Auch an den Zinssätzen wurde mittlerweile deutlich geschraubt: KMU zahlen jetzt maximal 1,46 Prozent Zins (plus Hausbankzuschlag) statt wie ursprünglich bis zu 7,45 Prozent. Im ersten Jahr kann der Kredit zudem tilgungsfrei bleiben. Damit werden KfW-Kredite tatsächlich zu einer möglichen Alternative für in Schieflage geratene KMUs. 

Unternehmer müssen aber trotzdem abwägen, ob sie sich in der laufenden Krise mit einem Kredit belasten wollen/müssen. Und die Beantragung der KfW-Kredite bleibt weiterhin aufwändig und zeitraubend. Dazu kommt: Unternehmen, die schon vor der Krise in wirtschaftlichen Schwierigkeiten waren, können nicht auf KfW-Kredite hoffen. 

„Die KfW-Kredite im Rahmen des Hilfsprogramms der Bundesregierung sind aus Sicht sehr kleiner Unternehmen nicht unbedingt das geeignete Fördermittel“, sagt deshalb Ulrike Regele von der DIHK. „Die verlangten Unterlagen sind ziemlich umfangreich, die Prüfung kann sich daher zu lange hinziehen. Allerdings ist das Verfahren jetzt stark vereinfacht worden. Wir sehen aber bislang ein Problem: Die Bürgschaftshöhe von 90 Prozent durch den Staat reicht in vielen Fällen nicht aus, damit die Banken einen Kredit gewähren. Deshalb ist das ein Instrument, das sich bei sehr kleinen Betrieben allenfalls in einem zweiten Schritt noch zusätzlich anbietet.“

Soforthilfen für KMU

Außerdem hat sich der Bundestag dazu entschlossen, dem Beispiel einzelner Bundesländer (Bayern war hier vorangesprescht) zu folgen, und betroffenen KMUs möglichst unbürokratisch Soforthilfen zukommen zu lassen. Bei den bayerischen Bezirksregierungen waren gestern insgesamt bereits über 150.000 Anträge von Freiberuflern, Selbstständigen sowie kleinen und mittleren Unternehmen eingegangen, die ersten Hilfen wurden bereits ausbezahlt. Wo Unternehmen in den einzelnen Bundesländern die Soforthilfen beantragen können, hat die DIHK hier zusammengestellt. 

Zusätzlich gibt es auch eine Soforthilfe vom Bund. Unternehmer können beides beantragen, allerdings wird eine vom Land erhaltene Zuwendung auf die Bundessoforthilfe aufgerechnet. So sollen landesspezifische Unterschiede zwischen den Programmen ausgeglichen werden.

Dennoch unterscheiden sich die einzelnen Programme im Detail und es ist ratsam, vor der Beantragung genau in die Bedingungen zu schauen. In Bayern beispielsweise sollen nur Unternehmer die Soforthilfe bekommen, die aufgrund der Krise ihre nächsten Rechnungen nicht bezahlen können. Vor dem Antrag sollen „private liquide Mittel“ eingesetzt werden. Haus, Hof und Rentenversicherung müssen die betroffenen Unternehmen dafür also nicht verkaufen, wohl aber ihre privaten Konten leeren. 

In Baden-Württemberg bekommen Unternehmen mit weniger als 5 Mitarbeitern nur Geld, wenn das Unternehmen mindesten zu einem Drittel zum Haushalt beiträgt. Andere Programme wiederum schließen junge Unternehmen, die kürzer als 3 Jahre am Markt sind, vollständig von den Hilfen aus, andere fördern nur Firmen, die vom Lockdown direkt betroffen sind – nicht solche, die beispielsweise Zulieferer für eine Branche sind, die unter der Krise leidet. 

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Kategorie: Corona Stichworte: Corona, Förderprogramme

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AMA mit Ulrike Regele (DIHK): Welche Fördermittel helfen Händlern jetzt wirklich weiter?

26. März 2020 von Online Redaktion

Rettungsschirm, Soforthilfen, KfW-Kredite, Förderprogramme: Die Politik hat in ihrem Bestreben, der von der Corona-Krise gebeutelten Wirtschaft beizuspringen, einen wahren Förderdschungel geschaffen. Welche Förderprogramme in welchen Bundesländern gelten und welche Hilfen für welche Unternehmen geeignet sind, weiß Ulrike Regele, Referatsleiterin Handel bei der DIHK. In unserem neuen kostenlosen Format „Ask me Anything“ steht sie am Montag, den 30.3.20, um 17 Uhr allen Teilnehmern Rede und Antwort aus alle Fragen rum Thema Corona-Förderung.

„Die Mitarbeiter aus allen IHKs Deutschlands arbeiten – vom Home Office aus natürlich – mit großer Leidenschaft daran, alle Informationen für Unternehmer, die unter der Corona-Krise leiden, zu sammeln, zu bewerten und verständlich aufzubereiten“, sagt Ulrike Regele sichtlich stolz auf ihr Team. Tatsächlich quellen die Websites der IHK nur so über vor Informationen rund um die Corona-Krise. Zu Recht, denn der Informationsbedarf der Unternehmen ist riesig. 

Deshalb konnten wir Ulrike Regele für unser neues „Ask me Anything“-Format gewinnen: Am kommenden Montag (30.03.20) um 17 Uhr geht es per Zoom-Meeting los. Alle Teilnehmer des kostenlosen AMAs können Ulrike Regele mit ihren Fragen rund um Soforthilfen, KfW-Kredite, Steuer-Stundungen oder regionale Förderprogramme löchern. 

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Kategorie: Corona Stichworte: Corona, Förderprogramme

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Rückblick: Die wichtigsten Urteile und Gesetze im März 2020

25. März 2020 von Onlinehändler News

In diesem Monat ist ein Thema vorherrschend: Corona. Dennoch gab es dazwischen auch immer mal wieder Neuigkeiten zu rechtlichen Themen, die für den E-Commerce spannend sind.

Corona: Alles, was Händler müssen

Den Start macht dennoch der Dauerbrenner Corona: Viele Online-Händler fragen sich, was zu tun ist. Vor allem die Frage nach finanziellen Unterstützungen taucht immer wieder auf. Daneben kommt es natürlich auch zu der Frage, ob Händler in ihren AGB irgendetwas anpassen müssen. Ein Querschnitt durch alle wichtigen Themengebiete bildet der Beitrag „Coronakrise: Alles was Händler jetzt wissen müssen“ auf Onlinehändler-News ab.

Netflix verstößt gegen Button-Lösung

Die sogenannte Button-Lösung aus dem § 312j BGB verpflichtet Händler dazu, den Button, mit dem sich der Käufer zu guter Letzt rechtlich verbindlich zum Kauf verpflichtet, auch entsprechend eindeutig zu kennzeichnen. Dabei darf der Button mit nichts anderem als „zahlungspflichtig bestellen“ oder ähnlichen Floskeln beschriftet werden.

Was das genau bedeutet, musste nun auch Netflix feststellen. Der Streamingdienst wurde durch den Verbraucherzentrale Bundesverband verklagt. Grund war der Button zum Abschluss des Abos, der wie folgt beschriftet ist: 

„Mitgliedschaft beginnen 
Kostenpflicht nach Gratismonat“

Das Kammergericht Berlin hat den Verbraucherschützern Recht gegeben. Netflix muss den Zusatz bezüglich des Gratismonats vom Button streichen. 

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Kategorie: Recht & Datenschutz Stichworte: Recht

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Einspruch: Altmaiers „Bazooka“ trifft in der Corona-Krise die Falschen

19. März 2020 von Peter Höschl

Das Bundesfinanzministerium hat ein milliardenschweres Hilfsprogramm aufgelegt, um die von der Corona-Krise gebeutelte Wirtschaft zu unterstützen. Gelockerte Vorgaben für Kurzarbeit, Steuerstundungen und vor allem KfW-Kredite sollen das durch die Einschränkungen des öffentlichen Lebens entstandenen Umsatzlöcher ausgleichen. Wird jetzt also alles gut? Mitnichten. Denn die Bemühungen der Politik zielen an den tatsächlichen Nöten vieler Unternehmer noch vorbei.

Nicht nur Gastronomen, Hotelliers, Messebauer, Künstler und andere Freiberufler, auch Einzelhändler und ja, auch Online-Händler werden von der Krise schwer getroffen und sind zutiefst verunsichert. Das zeigt nicht nur eine aktuelle Umfrage von Andreas Frank unter über 500 Online-Händlern. Über die Hälfte der Befragten fürchtet demnach in der Krise um ihr Geschäft. Kein Wunder, denn zwei Drittel der befragten Unternehmen haben nur genug Liquidität zur Verfügung, um bis zu 3 Monaten ohne wesentliche Einnahmen durchzuhalten. 

Frank befragte ausschließlich Online-Händler; doch Umfragen von bevh, HDE, Händlerbund und anderen Branchen-spezifischen Vereinigungen unter ihren Mitgliedern bestätigen seine Erkenntnisse: Vor allem kleinen und mittelständischen Betrieben droht im Shutdown ein schnelles Aus. Das bestätigen auch viele Berichte von einzelnen Händlern. „Wir haben seit 3 Tagen geschlossen und unser Offline-Geschäft ist zum Erliegen gekommen“, berichtet beispielsweise Tobias Gellhaus, Inhaber des Freudentaler Kinderladens. „Wir verlieren durchschnittlich jeden Tag knapp 4.000 Euro Nettoumsatz.“ Die Schließung seines Ladengeschäfts wird auf jeden Fall bis 19. April anhalten – was danach kommt, weiß noch niemand. Wirksame staatliche Hilfspakete müssen also schnell kommen – und sie müssen vor allem darauf abzielen, die Liquidität der Unternehmer aufzupolstern. 

Die Reaktion der Regierung kam zumindest schnell

Man muss zugeben: Die Politik hat erkannt, dass die Corona-Misere die deutsche Wirtschaft hart treffen wird – und hat schnell reagiert. Bereits letzte Woche wurde das neue Gesetz zur Vereinfachung von Kurzarbeit, dessen Konzept allerdings schon fix und fertig in der Schublade von Arbeitsminister Heil lag, durchs Parlament gepeitscht. Am vergangenen Freitag traten zusätzlich Bundesfinanzminister Olaf Scholz und Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier vor die Presse und präsentierten ihren Wirtschafts-Schutzschirm. 

Die Eckpfeiler des Pakets hat unter anderem die Internetworld zusammengefasst: Vereinfachtes Kurzarbeitergeld, eine Aussetzung der dreiwöchigen Insolvenzpflicht bis 30. September, zinslose Steuerstundungen und vor allem milliardenschwere Liquiditätshilfen für Unternehmen in Form von KfW-Krediten. Einzelne Länder wie Bayern und Baden-Württemberg stellen zudem Soforthilfen für betroffene Unternehmen bereit. Das Paket sei die „Bazooka, mit der wir das Notwendige tun“, sagte Altmaier ungewohnt martialisch. „Und was wir dann noch an Kleinwaffen brauchen, das gucken wir später.“

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Kategorie: Corona, Einspruch Stichworte: Corona, Förderprogramme

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Kommentar: Warum sich Eigenmarken immer noch lohnen

18. März 2020 von Peter Höschl

Das lange gefeierte Matratzen-Start-up Casper versemmelte seinen Börsengang, die Zahnbürsten-Hersteller von Happybrush finden keinen Käufer für einen Exit, MyMuesli musste letztes Jahr etliche Filialen schließen – seit einiger Zeit häufen sich die schlechten Nachrichten um einst boomende Online-Brands. Das „Handelsblatt“ konstatierte deshalb kürzlich: Der Eigenmarken-Hype ist vorbei. Die These drängt sich auf und stimmt in Teilen sogar – wenn der Eigenmarken-Halter ein VC-getriebenes Start-up auf der Suche nach dem schnellen Exit ist. Als zusätzliche Einnahmequelle und Branding-Methode sind Eigenmarken für KMU-Onlinehändler aber weiter unverzichtbar. 

Vor rund drei Jahren hat der Hype um die Online-Brands begonnen. Rein im Netz aufgebaute Marken wie Casper, Foodspring oder Emma dominierten die Nachrichten der Start-up-Magazine und pausbäckige Gründer von Ankerkraut, LittleLunch oder Popcornloop stürmten das Studio von „Die Höhle der Löwen“. Wer im E-Commerce Investorengeld anlocken will, muss eine Eigenmarke haben, so schien es damals. 

Diese Gründerzeit hat deutlich an Schwung verloren, wie Handelsblatt-Autor Christoph Kapalschinski zu Recht ausführt. HappyBrush, ein VC-finanzierter Hersteller elektrischer Zahnbürsten, würde gern einen Exit anstoßen – findet aber keinen interessierten Käufer. Für den völlig verunglückten Börsengang des Matratzen-Start-ups Casper Mitte Februar müsse „man sich schämen“, schrieb CNN im Rahmen einer vernichtenden Kritik. Brandless, eine 2017 mit großem Bohei gestartete Marke für Bio-Produkte, die 2018 bei einer Finanzierungsrunde noch mit über 500 Millionen US-Dollar bewertet wurde, ging kürzlich pleite, 90 Prozent der Mitarbeiter verloren ihren Job. 

Ist die DTC-Blase kurz vorm Platzen?

Schon Mitte 2019 kamen deshalb erste Zweifel am großen Hype um Direct-to-Consumer-Brands auf: Florian Heinemann, Gründer des Berliner VCs Project-A und lange bekennender DTC-Fan, ließ in einem OMR-Podcastschon letzten Mai deutlich Ernüchterung durchklingen. Das Problem vieler DTC-Brands sei das gleiche: Sie müssen in kurzer Zeit hohe Umsätze erzielen, um eine gesunde Marktrelevanz zu erreichen, bevor sie von ihrer eigenen Kapitalineffizienz aufgefressen werden, sprich: bevor ihre enorm hohen Marketing-Ausgaben das Kapital der willigen Geldgeber verbrannt haben. Und das ist naturgemäß ein gefährliches Spiel, den Markenaufbau kostet viel Zeit und Geld, und oft bietet eine Nische nicht genug Platz für mehrere erfolgreiche DTCs, wie das Einbrechen der Matratzen-Start-ups im letzten Jahr gezeigt hat. Wer nicht schnell genug beim Aufbau eines hohen Bekanntheitsgrads ist, bekommt es, wenn das Produkt nicht allzu innovativ ist, schnell mit Copy Cats aus China zu tun – dieses Schicksal hat beispielsweise Happy Brush ereilt. 

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Kategorie: Sortimentssteuerung Stichworte: Eigenmarke, Sortimentssteuerung

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Corona-Krise – was Online-Händler jetzt tun sollten, Teil 2

12. März 2020 von Ingrid Lommer

Die Corona-Krise hat Deutschland und damit auch den deutschen E-Commerce voll erfasst. Mittlerweile müssen Online-Händler nicht mehr nur um ihren Liefernachschub bangen, sondern auch um ihre Mitarbeiter und die Prozesse im eigenen Unternehmen. 

„Wie reagiert ihr und welche Vorkehrungen habt ihr schon getroffen?“ wollte Markus Pfänder gestern in der Multichannel Rockstars-Gruppe von seinen Händlerkollegen wissen. Gemeint war natürlich der Umgang mit der Corona-Krise. Längst hat das neuartige Virus Europa erreicht und trifft nicht nur das Gesundheitssystem, das gesamte öffentliche Leben, die Tourismus- und Gastronomie-Branche, sondern auch den Handel besonders hart. 

Bereits seit Januar bangen vor allem Händler, die in China sourcen, um ihre Nachschubwege, seit die Pandemie in Europa angekommen ist, wurde auch hier immer mehr Ordermessen abgesagt. Mittlerweile wanken auch die Zustellwege zum Kunden: Die Paketdienstleister schränken Lieferungen in Risikogebiete immer weiter ein. Und natürlich wächst auch die Angst um die eigenen Mitarbeiter: Was tun, wenn sich ein Mitarbeiter mit dem Virus infiziert hat oder Kontakt zu infizierten Patienten hatte? Was tun, wenn Mitarbeiter in der Produktion oder in der Logistik Erkältungssymptome zeigen?

Pfänders Umfrage bei den Rockstars zeigt: Sehr viele Händler machen sich Gedanken über die Auswirkungen der Corona-Krise, viele ergreifen auch mehr oder weniger aufwändige Maßnahmen – und einige machen weiter wie bisher. Fakt ist: Kein Händler wird darum herumkommen, auf Corona in irgendeiner Weise zu reagieren – entweder sofort, oder wenn ihn das Virus direkt (durch erkrankte Mitarbeiter) oder indirekt (z.B. durch verringerte Zustellung durch die Versanddienstleister) betrifft. Hier einige Vorschläge für sinnvolle Vorbereitungsmaßnahmen, über die jeder Händler nachdenken sollte:

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Kategorie: Businessplanung, Corona Stichworte: Corona

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Exklusivveranstaltung: Marken und Hersteller müssen heute David und Goliath gleichzeitig sein

4. März 2020 von Online Redaktion

Früher waren die Rollen im Handel klar verteilt: Hersteller produzierten die Produkte und vertrieben diese über Großhändler und Importeure an die stationären Händler. Diese verkauften sie weiter an den Konsumenten. Der Händler sorgte auch für die Produktvermarktung, die Marken wiederum kümmerten sich um Markenaufbau und Markenführung.

Seit dieser guten, alten Zeit, in der die Verhältnisse klar und die Prozessketten im Handel linear waren, ist einiges passiert.

Der Wandel der Handelslandschaft setzt nicht nur die Händler, sondern zunehmend auch die Hersteller unter Zugzwang. Viele der bisherigen Handelspartner fallen weg, gelernte Prozessketten funktionieren nicht mehr, und neuer Wettbewerbsdruck aus unerwarteten Quellen nagt am Marktanteil. Diese Entwicklung wird sich in den kommenden Jahren eher noch verschärfen als entspannen. Markenhersteller müssen auf diese veränderte Handelswelt reagieren. 

Die von shopanbieter.de und plentymarkets organisierte Exklusivveranstaltung im kleinen Kreis, gewährt Einblicke aus der Praxis, mit welchen Strategien Markenhersteller den aktuellen Herausforderungen erfolgreich begegnen. Gleichzeitig bietet die Veranstaltung ausreichend Raum für Diskussionen, Austausch und Netzwerken mit den Referenten und anderen Teilnehmern.

Exklusivveranstaltung: Marken und Hersteller müssen heute David und Goliath gleichzeitig sein

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Kategorie: Veranstaltungen Stichworte: DTC

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Verkaufsbörse: Solider Online-Shop im Outdoor-Bereich

3. März 2020 von Online Redaktion

Anbietertext): Solider Online-Shop im Outdoor-Bereich mit hohem Automatisierungsgrad, 9 Produkten und großem Zukunftspotential zu veräußern. Zum Verkauf steht eine in 2016 gegründete Kapitalgesellschaft, welche unter einer geschützten Marke in der Kategorie Sport & Freizeit auf Amazon, sowie einem voll funktionsfähigem eigenen Online-Shop, verkauft (Links zu den Shops siehe unten).

Der retourenbereinigte Nettoumsatz der letzten 12 Monate beträgt gemäß BWA 266.070,27 €, bei einem EBITDA unter 10%, weshalb das Unternehmen günstig abzugeben ist. 

Insgesamt gehören Produkte zum Unternehmen. Dabei handelt es sich um Produkte in den Nischen Mountainbike, Wandern und Camping, welche gut miteinander harmonieren. Eines der 9 Produkte wird aktuell abverkauft, da der Erfolg mäßig war. Ein weiteres Einkaufsprojekt für ein hochpreisiges Komplementärprodukt mit viel Potential ist bereits vollständig ausgearbeitet (inkl. Herstellerfindung und ersten Samples).
Zwei neue Produkte konnten bereits durch einen soliden Deckungsbeitrag als High Potentials identifiziert werden, sodass dadurch das Betriebsergebnis langfristig aufgebessert wird. Für die Pflege des Unternehmens werden aktuell ca. 8 Stunden Arbeit im Monat investiert, da viele Prozesse automatisiert und ausgelagert sind. 

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Kategorie: Marktplatz Stichworte: Marktplatz, Verkaufsbörse

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Rückblick: Die wichtigsten Urteile und Gesetze im Februar 2020

3. März 2020 von Onlinehändler News

Diesen Monat dürfen Händler etwas aufatmen: Der Bundesgerichtshof hat die Haftung auf Plattformen etwas eingegrenzt. Außerdem gab es noch weitere interessante Rechtsnews rund ums Thema Markenrecht und Datenschutz.

Seller müssen nicht für Kundenrezensionen haften

Die Werbung mit gesundheitsbezogenen Aussagen ist streng reguliert. Beispielsweise dürfen kinesiologische Tapes nicht damit beworben werden, weil der Nutzen für die Gesundheit nicht hinreichend belegt ist. Das hält natürlich die Kunden nicht davon ab, entsprechende Aussagen in ihren Rezensionen wiederzugeben. Ein Händler auf Amazon sollte nun nach dem Willen des Verbands sozialer Wettbewerb für genau diese Aussagen seiner Kunden haften. 

In letzter Instanz hat der Bundesgerichtshof dieser Rechtsansicht nun aber eine Abfuhr erteilt: Kundenrezensionen auf Amazon stellen keine Werbung dar. Sie sind optisch deutlich von den Inhalten des Verkäufers abgegrenzt, so dass er sich die Aussagen der Kunden nicht zu Eigen macht. Eine Haftung besteht daher nicht.

Retourenvernichtung: Kabinett beschließt Verbot

Seit Anfang des Jahres tobt die Diskussion um die Vernichtung von Retouren im Handel. Nun hat das Gesetz zum Verbot eben solcher Retouren das Bundeskabinett passiert. In dem Entwurf ist eine sogenannte Obhutspflicht verankert. Der Händler soll dafür Sorge tragen, dass Retouren weiterhin genutzt werden können, statt im Müll zu landen. 
Als nächstes wird das Gesetz im Bundestag beraten. 

Marke Black Friday wird nicht gelöscht – mit Ausnahmen

Lange herrschte Rechtsunsicherheit beim Werben mit dem Begriff Black Friday, denn: Es handelt sich um eine eingetragene Marke. Allerdings bezweifeln viele, ob diese Marke überhaupt Bestand haben kann. Schließlich handelt es sich bei dem Begriff um ein Synonym für die jährliche Rabattschlacht.

Das Bundespatentgericht hat nun entschieden, dass die Marke in weiten Teilen bestehen bleibt. Der Begriff wurde bereits 2013 in das Markenregister eingetragen. Damals war der Begriff in Deutschland eher unbekannt und mit dem Börsencrash verbunden. Für den Bereich Werbedienstleistungen sowie Handelsdienstleistungen mit Elektro- und Elektronikwaren wurde die Löschung allerdings bestätigt. 

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Kategorie: Recht & Datenschutz

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Marktplatz-Monats-Mashup Februar 2020 – Handeln in Zeiten von Corona

2. März 2020 von Online Redaktion

Marktplätze beherrschen den deutschen E-Commerce – und wir reden hier nicht nur von Amazon und eBay. Was hat sich auf den großen und kleinen Plattformen getan, wie sieht die Marktplatz-Strategie erfolgreicher Händler aus und was hat Marktplatz-Händler im letzten Monat bewegt? Diese Fragen beantwortet ab sofort unser monatliches Marktplatz-Mashup. Die Themen im Februar: Neue Regeln auf ebay, neue Werbeoffensive bei Etsy, neue Marktplätze von Schuhe24, neues FBA-Programm für Amazon-Seller – und natürlich Corona, Corona, Corona. 

Das Thema des Monats

Die Anzahl der wegen des Corona-Virus abgesagten Messen und Kongresse steigt beinahe täglich. Der Mobile World Congress fand nicht statt, die ITB wurde gekippt, der Auto Salon in Genf wurde abgesagt, in Frankreich und der Schweiz wurden Großveranstaltungen generell verboten. Auch die Fibo, die Eisenwarenmesse, die Light + Building, die Metav und viele weitere Veranstaltungen in Deutschland wurden abgesagt oder verschoben (eine aktuelle Übersicht aller abgesagten Veranstaltungen finden Sie hier. 

Covid-19 dominiert die Diskussionen in den Händler-Foren, und auch auf den großen Marktplätzen sorgt das Virus für Aufregung: Einige Wochen lang erzielten Händler auf ebay und Amazon hohe Gewinne mit völlig überteuerten Medizinprodukten wie Atemschutzmasken oder Sterilisationsmitteln. Ende Februar schoben die Marktplätze dann dieser Krisen-Gewinnlerei den Riegel vor. Nicht ohne Druck von außen: Die italienische Finanzpolizei führte mehrere Razzien in den Niederlassungen von ebay und Amazon durchund beschlagnahmte dabei Dokumente und Computerdaten. Amazon wiederum drohte seinen Händlern unverhohlen mit Suspendierung, wenn sie sich nicht an die Richtlinie zur angemessenen Preisgestaltung hielten. 

Auf Amazon geben Seller derweilen weniger für Advertising aus – um Verkäufe zu verringern und so die schwindenden Lagerbestände zu strecken, hat Bloomberg von mehreren US-Sellern erfahren. Das ist einige von mehreren Möglichkeiten im Umgang mit Corona-bedingten Lieferengpässen. Über andere Ideen sprachen wir mit Stefan Grimm von Restposten.de im shopanbieter.de-Podcast.

Auch das Geschäft der Schnäppchen-App Wish, Heimstatt zahlloser chinesischer Billig-Anbieter, leidet unter dem Virus, so ein Bericht der Wirtschaftswoche. Der Lagerbetrieb von Wish sei durch die Pandemie „erheblich eingeschränkt“, neue Kundenbestellungen werden aktuell vorübergehend angehalten. 

Marktplatz-News

eBay hat sein jährliches Update für gewerbliche Händler vorgelegt. Damit wird die schon 2018 angekündigte neue Zahlungsabwicklung in den nächsten Monaten für die meisten ebay-Händler verpflichtend. Außerdem soll im März die lang geforderte Rechteverwaltung für ebay-Seller-Konten kommen, mit der Händler Mitarbeiter für die Verwaltung des ebay-Accounts autorisieren kann, berichtet t3n. Überarbeitet wird zudem das Preisvorschlagstool, mit dem man interessierten Besuchern eines Angebots Preisvorschläge schicken kann. Ab April steht zudem eine Überarbeitung der Gebührenstruktur an.

Zum 1. April 2020 tritt auf allen europäischen Amazon-Marktplätzen das „FBA New Selection Program“ in Kraft. FBA-Händler, die neue ASINs zum Amazon-Katalog hinzufügen, können sich die ersten 50 verkauften Artikel dieser ASINs kostenlos bei Amazon lagern – unter bestimmten Voraussetzungen. ->shopanbieter.de

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Kategorie: Marktplätze Stichworte: Marktplätze

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