In diesem Monat ist ein Thema vorherrschend: Corona. Dennoch gab es dazwischen auch immer mal wieder Neuigkeiten zu rechtlichen Themen, die für den E-Commerce spannend sind.
Corona: Alles, was Händler müssen
Den Start macht dennoch der Dauerbrenner Corona: Viele Online-Händler fragen sich, was zu tun ist. Vor allem die Frage nach finanziellen Unterstützungen taucht immer wieder auf. Daneben kommt es natürlich auch zu der Frage, ob Händler in ihren AGB irgendetwas anpassen müssen. Ein Querschnitt durch alle wichtigen Themengebiete bildet der Beitrag „Coronakrise: Alles was Händler jetzt wissen müssen“ auf Onlinehändler-News ab.
Netflix verstößt gegen Button-Lösung
Die sogenannte Button-Lösung aus dem § 312j BGB verpflichtet Händler dazu, den Button, mit dem sich der Käufer zu guter Letzt rechtlich verbindlich zum Kauf verpflichtet, auch entsprechend eindeutig zu kennzeichnen. Dabei darf der Button mit nichts anderem als „zahlungspflichtig bestellen“ oder ähnlichen Floskeln beschriftet werden.
Was das genau bedeutet, musste nun auch Netflix feststellen. Der Streamingdienst wurde durch den Verbraucherzentrale Bundesverband verklagt. Grund war der Button zum Abschluss des Abos, der wie folgt beschriftet ist:
„Mitgliedschaft beginnen
Kostenpflicht nach Gratismonat“
Das Kammergericht Berlin hat den Verbraucherschützern Recht gegeben. Netflix muss den Zusatz bezüglich des Gratismonats vom Button streichen.
EU-Aktionsplan für Kreislaufwirtschaft
Die EU-Kommission hat in diesem Monat einen Aktionsplan für Kreislaufwirtschaft ins Leben gerufen. Ziel des Planes ist es, aus der überwiegend linearen Wirtschaft einen Kreislauf zu machen. Es geht dabei vor allem um das Thema Wiederverwertung und Lebensdauer von Produkten. Im Wesentlichen lässt sich der Aktionsplan in drei Themengebiete gliedern:
Recht auf Reparatur
Produkte sollen so gestaltet werden, dass sie reparierbar sind. Dazu gehört auch, dass Hersteller dazu verpflichtet werden sollen, über einen festen Zeitraum Ersatzteile vorzuhalten. Kritik kam bereits aus der Wirtschaft. Es sei sinnvoller, Verbrauchern Steuervergünstigungen auf Reparaturen zu geben.
Nachhaltige Verpackungen
Außerdem sollen Verpackungen nachhaltiger werden. Dafür sollen etwa unsinnige Verpackungen für Verbrauchsgüter, wie etwa die Banane in der Plastikfolie, verboten werden. Auch Überverpackung soll gesetzlich verboten werden.
Vernichtungsverbot für Retouren
Nachdem in Deutschland das Thema bereits auf dem Tisch der Regierung liegt, zieht die EU nach: Auch auf europäischer Ebene wird nun darüber diskutiert, die Vernichtung nicht-verkaufter Ware zu untersagen.
„Lindt-Gold-Hasen-Gold“ genießt markenrechtlichen Schutz
Den Abschluss des Rückblicks macht diesmal die Firma Lindt mit ihrem Goldhasen. Das Unternehmen hat bereits seit Jahren versucht, das Gold des Hasens als Farbe markenrechtlich schützen zu lassen, denn Farben lassen sich in der Regel nicht so einfach markenrechtlich schützen. Vielmehr müssen sie in Verbindung mit dem Produkt einen sehr hohen Wiedererkennungswert haben. Das ist Beispielsweise bei dem Magenta-Ton der Firma Telekom der Fall. Nun hat auch das Lindt-Goldhasen-Gold diesen Status erreicht. Der Farbton CIELAB 86.17, 1.56, 41.82 ist nun laut Landgericht München I markenschutzfähig.