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Aktuelle Seite: Startseite / Archiv für Recht

Recht

Rückblick: Die wichtigsten Urteile und Gesetze im Mai 2020

3. Juni 2020 von Onlinehändler News

Dieser Artikel wird Ihnen vorgestellt von: shopanbieter.de / Marcedo GmbH- Eigenanzeige -

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Alles neu macht der Mai! – Diese einfache Weisheit gilt auch teilweise für die News in Sachen IT-Recht. Hier gab es die eine oder andere Neuheit. Händler dürfen sich aber auch über die Bestätigung ihrer guten Rechte freuen.

Soforthilfen nicht pfändbar

Besonders kleine Unternehmen und Solo-Selbstständige sind während der Corona-Krise auf Unterstützung angewiesen. Die Soforthilfen von Bund und Ländern helfen zumindest über Liquiditätsengpässe hinweg und können eine Schließung erst mal verhindern.

Ein Unternehmer aus NRW staunte nicht schlecht, als die ausgezahlte Soforthilfe in Höhe von 9.000 Euro direkt wieder weg wahr. Grund war eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung, mit der das Konto belastet war. Der Unternehmer hatte nämlich noch Umsatzsteuerschulden aus den vorangegangenen Jahren.

Das Finanzgericht Münster stellte allerdings fest: So nicht! Die Corona-Soforthilfe soll die finanziellen Nöte abmildern, die durch die Coronakrise entstanden sind. Sie sei jedoch nicht dazu da, Schulden aus der Zeit davor zu begleichen. Eine Pfändung der Soforthilfen würde zu einem unangemessenen Nachteil für die betroffenen Unternehmen führen. 

Marketing-Cookies nur mit aktiver Einwilligung

Das lang erwartete Urteil des Bundesgerichtshofs in Sachen Cookies ist endlich da und bringt erwartungsgemäß nichts neues. Wie bereits prognostiziert bewerteten die Richter das Setzen von Cookies auf Grundlage eines vor markierten Kästchens als rechtswidrig. Seitenbetreiber müssen sich die Einwilligung für nicht-notwendige Cookies also über ein sogenanntes Opt-In-Verfahren einholen, bei dem der Seitenbesucher aktiv ein Kästchen anklicken muss. 

Portoerhöhung der Deutschen Post rechtswidrig

Ende Mai stellte das Bundesverwaltungsgericht fest, dass die Portoerhöhung der Post im Zeitraum von 2016 bis 2018 rechtswidrig war. Geklagt hatte der Bundesverband Paket und Expresslogistik (BIEK). Konkret ging es um die Erhöhung von 62 auf 70 Cent für einen Standardbrief. Das Gericht stellte fest, dass die Grundlage, auf der die Erhöhung stattfand, rechtswidrig ist. Im Jahr 2015 hatte das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie die Methode zur Gewinnzuschlagsbemessung verändert. Diese Änderung ist allerdings nicht vom Postgesetz gedeckt. 

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Kategorie: Recht & Datenschutz Stichworte: Recht

Rückblick: Die wichtigsten Urteile und Gesetze im April 2020

7. Mai 2020 von Onlinehändler News

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Der Monat April wird auch bei den Rechtsnews vor allem von der Coronakrise bestimmt. Allerdings beschäftigten sich die Gerichte nicht nur mit den Coronaverordnungen der Länder, sondern auch mit dem Markenrecht und dem Rechtsmissbrauch durch den Ido-Verband.

Neue Coronamaßnahmen teilweise rechtswidrig

Die langersehnten Lockerungen der Coronamaßnahmen sorgen nicht nur für gute Stimmung. Es hagelt auch Kritik: Grund ist zum einen der föderale, bunte Blumenstrauß an unterschiedlichen Umsetzungen, zum anderen die 800-Quadratmeter-Grenze. Bund und Länder verständigten sich im vergangenen Monat darauf, dass Geschäfte mit einer Verkaufsfläche bis 800 Quadratmetern ihre Tore wieder öffnen dürfen. Allerdings gilt diese Begrenzung nicht für jedes Geschäft. Dies sorgt für Unmut.

Doch es kommt noch schlimmer: Die Umsetzungen könnten in großen Teilen rechtswidrig sein. Das zeigen zumindest zwei Gerichtsentscheidungen aus Hamburg und Bayern.

Hamburg: In Hamburg wandte sich eine Sportscheck-Filiale gegen die 800-Quadratmeter-Regel und bekam vor dem Verwaltungsgericht Hamburg Recht. Die Richter sahen keine sachlichen Gründe für diese Grenze. Ob ein Geschäft mehr Kundschaft anzieht und damit ein größeres Risiko für Infektionen darstellt, hänge weniger von der Größe, sondern mehr vom Sortiment ab. 

So habe ein Möbelgeschäft eine sehr große Fläche, aber möglicherweise weniger Kundschaft. 

Bayern: In München geht der Verwaltungsgerichtshof einen Schritt weiter und bescheinigt der bayerischen Umsetzung Verfassungswidrigkeit. Sie verstößt gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz aus Artikel 3 Grundgesetz. Das Gericht monierte, dass es keinen Grund gebe, warum die 800-Quadratmeter-Regel nicht für Fahrradläden, Auto- und Buchhändler gelte. 

Keine Sonntagsarbeit für Zusteller

An Sonn- und Feiertagen darf nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen gearbeitet werden. Meist ist dafür eine Sondergenehmigung erforderlich. Ein privater Paketzusteller wollte eine solche Genehmigung für die Osterfeiertage in Berlin. Grund sei das erhöhte Aufkommen aufgrund der vielen LAdenschließungen.

Der Antrag wurde allerdings abgelehnt. Es lägen keine besonderen Verhältnisse vor, die eine Ausnahmegenehmigung zur Verhütung eines unverhältnismäßigen Schadens erforderlich machen. Es gebe keine Versorgungskrise, so dass die Paketzustellung an Feiertagen nicht zur Sicherung der Versorgung von Haushalten dringend benötigt werde.

Amazon haftet nicht für Markenrechtsverstöße bei gelagerter Ware

Der Europäische Gerichtshof (Urteil v. 2.4.2020, Aktenzeichen C-567/18) musste sich mit der Frage auseinandersetzen, ob Amazon für Markenrechtsverstöße haftbar gemacht werden kann, wenn diese durch Händler begangen werden.

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Kategorie: Recht & Datenschutz Stichworte: Recht

Rückblick: Die wichtigsten Urteile und Gesetze im März 2020

25. März 2020 von Onlinehändler News

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In diesem Monat ist ein Thema vorherrschend: Corona. Dennoch gab es dazwischen auch immer mal wieder Neuigkeiten zu rechtlichen Themen, die für den E-Commerce spannend sind.

Corona: Alles, was Händler müssen

Den Start macht dennoch der Dauerbrenner Corona: Viele Online-Händler fragen sich, was zu tun ist. Vor allem die Frage nach finanziellen Unterstützungen taucht immer wieder auf. Daneben kommt es natürlich auch zu der Frage, ob Händler in ihren AGB irgendetwas anpassen müssen. Ein Querschnitt durch alle wichtigen Themengebiete bildet der Beitrag „Coronakrise: Alles was Händler jetzt wissen müssen“ auf Onlinehändler-News ab.

Netflix verstößt gegen Button-Lösung

Die sogenannte Button-Lösung aus dem § 312j BGB verpflichtet Händler dazu, den Button, mit dem sich der Käufer zu guter Letzt rechtlich verbindlich zum Kauf verpflichtet, auch entsprechend eindeutig zu kennzeichnen. Dabei darf der Button mit nichts anderem als „zahlungspflichtig bestellen“ oder ähnlichen Floskeln beschriftet werden.

Was das genau bedeutet, musste nun auch Netflix feststellen. Der Streamingdienst wurde durch den Verbraucherzentrale Bundesverband verklagt. Grund war der Button zum Abschluss des Abos, der wie folgt beschriftet ist: 

„Mitgliedschaft beginnen 
Kostenpflicht nach Gratismonat“

Das Kammergericht Berlin hat den Verbraucherschützern Recht gegeben. Netflix muss den Zusatz bezüglich des Gratismonats vom Button streichen. 

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Kategorie: Recht & Datenschutz Stichworte: Recht

Rückblick: Die wichtigsten Urteile und Gesetze im Januar 2020

3. Februar 2020 von Onlinehändler News

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Das Jahr 2020 startete mit einem bunten Blumenstrauß an rechtlichen Thema. Besonders über eine Nachricht dürften sich viele Online-Händler freuen, denn sie betrifft den Ido-Verband.

Ido-Verband handelt rechtsmissbräuchlich

Das Landgericht Heilbronn (Urteil vom 20.12.2019, Aktenzeichen: 21 O 38/19 KfH) hat bestätigt, was viele bereits vermutet haben: Der Ido-Verband handelt rechtsmissbräuchlich. Der Grund für diese Schlussfolgerung liegt darin, dass der Verband nach außen hin seine Legitimation damit begründet, für die Einhaltung des Wettbewerbsrechts zu stehen; bei seinen Mitgliedern dann aber offenbar ein Auge zudrückt. Jedenfalls ist dem Ido-Verband vor Gericht nicht gelungen, zu beweisen, seine Mitglieder zu kontrollieren und bei Verstößen gegen Recht und Gesetz einzuschreiten. Daher sah das Gericht einen klaren Missbrauch. 

Nintendo darf Widerrufsrecht für Vorbestellung ausschließen

Für rein digitale Ware dürfen Händler unter bestimmten Voraussetzungen das Widerrufsrecht ausschließen, da eine Prüfung der Beschaffenheit zugleich den Konsum des Produktes bedeuten würde. Von dieser Möglichkeit macht auch Nintendo bei Vorbestellungen Gebrauch. Genau daran störte sich der Verbraucherzentrale Bundesverband, denn: Die vorbestellten Spiele werden beim Kauf zwar gedownloadet; spielbar werden sie aber erst ab offiziellen Erscheinungsdatum. Das Gericht sah das allerdings anders: Der Verbraucher verzichte bewusst auf sein Widerrufsrecht und wisse, welche Konsequenzen das habe. 

CPC-Verordnung stärkt grenzüberschreitenden Verbraucherschutz

Um dem Verbraucherschutz in Zeiten des grenzüberschreitenden Handels zeitgemäße Werkzeuge an die Hand zu geben, gibt es seit dem 17. Januar die neue CPC-VErordnung. Bei der „Consumer Protection Cooperation” handelt es sich um ein Netzwerk von Verbraucherschutzbehörden, welches immer dann aktiv wird, wenn durch einen Online-Shop in Land A, Verbraucher des Landes B geschädigt werden. 

Um der Digitalisierung gerecht zu werden, bekommt die CPC daher neue Befugnisse: So darf sich die CPC Zugang zu relevanten Daten und Dokumenten verschaffen, Prüfungen vor Ort durchführen und auch Testkäufe tätigen, um Verstöße zu ermitteln. In schweren Fällen darf auch die Schließung eines Online-Shops veranlasst werden. 

Amazon muss Herkunft von Lebensmitteln eindeutig kennzeichnen

So eine Amazon-Fresh-Weintraube kann als echter Globetrotter aus gleich dreizehn Ländern gleichzeitig kommen. Das befand Foodwatch als rechtswidrig und bekam vor dem Landgericht München I (Urteil v. 14.01.2020, Aktenzeichen 1 HK O 6852/18) Recht. Amazon muss nun eindeutig kennzeichnen, aus welchem Ursprungsland die Produkte kommen.

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Kategorie: Recht & Datenschutz Stichworte: Internetrecht, Online-Recht, Recht

Rückblick: Die wichtigsten Urteile und Gesetze im Dezember 2019

20. Dezember 2019 von Onlinehändler News

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In diesem Monat hat Amazon gezeigt, dass Sieg und Niederlage nahe beieinander liegen. Einen Rechtsstreit konnte der Online-Riese für sich gewinnen; den anderen aber nicht. Außerdem mussten zwei große Unternehmen etwas tiefer in die Tasche greifen. 

1&1 soll 10 Millionen Bußgeld zahlen

Wegen Verstößen gegen die DSGVO hat der Telekommunikationsanbieter 1&1 einen Bußgeldbescheid in Höhe von 9.550.000 Euro vom Bundesdatenschutzbeauftragten Ulrich Kelber bekommen. Grund ist ein Fall aus dem Jahr 2018: Ein Anrufer konnte über die Angabe des Namens und des Geburtstagsdatums die persönlichen Daten eines Expartners abfragen. Diese Verifizierung erfüllt die datenschutzrechtlichen Bestimmungen nicht, stellt der Bundesdatenschutzbeauftragte fest.

Das Unternehmen indes will sich vor allem gegen die Höhe des Bußgeldes wehren: Seit 2018 habe sich einiges getan und mittlerweile gelte ein anderes Verifizierungsverfahren bei Anrufen. Das Bußgeld sei unverhältnismäßig.

BGH: Keine Pflicht zur Angabe einer Telefonnummer

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte gegen Amazon geklagt, da der Online-Riese die Nummer der Kunden-Hotline so versteckt hat, dass sich Kunden durch mehrere Unterseiten klicken müssen. Das darf Amazon auch, hat nun der BGH geurteilt. In Anlehnung an die EuGH-Rechtsprechung diesen Sommer hatten die Richter festgestellt, dass Amazon durch den Kunden-Chat und das Rückrufformular die Anforderungen der Verbraucherrechte-Richtlinie insoweit erfüllt, dass eine einfache, effiziente und verhältnismäßig schnelle Kontaktaufnahme für Verbraucher möglich ist.

Sonntags-Arbeit bei Amazon rechtswidrig

Im Jahr 2015 hatte sich Amazon für die Weihnachtszeit eine Sondererlaubnis zur Beschäftigung an Sonntagen geholt. Diese wurde auch zunächst erteilt; allerdings hatte Verdi geklagt. Nun hat das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden, dass die Erlaubnis zur Sonntagsarbeit rechtswidrig war. Zwar wäre Amazon ohne die Bewilligung der Sonntagsarbeit ein großer Schaden entstanden, allerdings war dieses Problem hausgemacht: Durch die Einführung des Express-Versands und Same-Day-Lieferungen hatte sich Amazon selbst den Druck zur Weihnachtszeit gegeben. 

Öko-Test-Siegel genießt markenrechtlichen Schutz

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass das Öko-Test-Siegel markenrechtlichen Schutz genießt. Das besondere daran ist, dass Öko-Test das Blanko-Logo lediglich das Blanko-Logo hat schützen lassen. Zu dem Logo gehört aber eigentlich immer noch eine Beschriftung. Das bedeutet, dass die Stiftung Öko-Test gegen Händler vorgehen kann, wenn diese ohne Erlaubnis das Siegel verwenden und mit eigenen Texten versehen. Zwar handelt es sich dann nicht mehr um das eigentlich geschützte Siegel, allerdings reicht diese „hochgradige Zeichenähnlichkeit“ für einen markenrechtlichen Verstoß aus. 

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Kategorie: Recht & Datenschutz Stichworte: Online-Recht, Recht

Häufige Irrtümer in Bezug auf die E-Mail Archivierung

7. November 2019 von Online Redaktion

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Gastartikel von ESTUGO.de: Vielen ist sicherlich bekannt, dass es bereits seit Anfang 2017 die Pflicht zur revisionssicheren E-Mail Archivierung gibt. Dies betrifft jeden, der Geschäfte über das Internet abwickelt und damit E-Mails für Rechnungen, Aufträge oder ähnliches verwendet. In Bezug auf die Pflicht zur revisionssicheren E-Mail Archivierung gibt es einige Irrtümer. Immer wieder ist zu hören, dass einfach Postfächer gesichert oder E-Mails an externe Postfächer weitergeleitet werden. 

Lieber etwas tun, statt gar nichts? Dieser Ansatz mag in vielen Situationen funktionieren. Im Falle der revisionssicheren E-Mail Archivierung ist dies nicht der Fall. Eigene Archivierungsversuche erfüllen in der Regel nicht was vom Gesetzgeber gefordert wird. 

Was fordert der Gesetzgeber in Sachen E-Mail Archivierung?

Das Gesetz, GoBD Kapitel 3.1-3.2.5, fordert, dass jede Form der geschäftlichen Korrespondenz archiviert werden muss. Doch was ist unter geschäftlicher Korrespondenz zu verstehen? Ganz einfach, wer per E-Mail beispielsweise Rechnungen, Aufträge, Zahlungsbelege oder Verträge versendet, der muss für eine revisionssichere E-Mail Archivierung sorgen.

Revisionssichere E-Mail Archivierung bedeutet, dass von jeder E-Mail (ein- und ausgehend) eine nicht veränderbare Kopie angefertigt werden muss. Diese Kopie wird auf einem Server ablegt, der über einen Zugang zum Archiv verfügt. Kommt es zu einer Prüfung, so muss dem Prüfer ein Zugang zum Archiv zur Verfügung gestellt werden. Über diesen Zugang muss der Prüfer das Archiv mittels Stichworten durchsuchen können. 

Revisionssichere E-Mail Archivierung – Irrtümer 

Das Thema E-Mail Archivierung sorgt bei vielen Betroffenen für Achselzucken. So mancher glaubt sogar, er käme der Pflicht längst nach. Fragt man in diesen Fällen mal genauer nach, dann hört man oft folgendes: 

– Die Postfächer werden im Server Backup gesichert
Dieses Vorgehen wiederspricht der Vorgabe der Manipulationssicherheit. Ein Backup kann durch Serverumzug verloren gehen, es kann durch dich ändernde technische Anforderungen nicht mehr lesbar sein, es kann mutwillig oder absichtlich gelöscht werden.

– Die E-Mails werden per CC an ein anderes Postfach weitergeleitet
Auch hier ist eine manipulationssichere Archivierung aufgrund der Tatsache nicht gegeben, dass das Finanzamt nicht prüfen kann ob eben jede E-Mail in CC an das zweite Postfach gesandt wurde. Zudem ist auch das zweite Postfach nicht manipulationssicher. Vor einer Steuerprüfung könnten hier manuell Mails entfernt werden.

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Kategorie: Backoffice & Logistik, Recht & Datenschutz Stichworte: Online-Recht, Recht

Rückblick: Die wichtigsten Urteile und Gesetze im Oktober 2019

5. November 2019 von Onlinehändler News

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Cookies, Prosecco und Pringles – in diesem Monat ging es zwar nicht um die Wurst, aber um Datenschutz, Fernabsatzrecht und geschützte Produktbezeichnungen.

Cookies nur noch mit Einwilligung?

Den Anfang hat der Europäische Gerichtshof am 01.10.2019 gemacht: Er hat die Feststellung getroffen, dass für das Setzen von Cookies die Einwilligung des Seitenbesuchers erforderlich ist. Seit dem sprudelt das Netz vor Interpretationen über: Die eine Seite sagt, dass nun für jedes noch so kleine Cookie eine Einwilligung benötigt werde; die andere ignoriert das Urteil mit der Begründung, dass erst einmal der deutsche Gesetzgeber tätig werden müsse, denn: Das Urteil widerspricht dem deutschen Telemediengesetz (TMG). Gemäß TMG muss nämlich keine Einwilligung eingeholt werden.

Die Wahrheit, beziehungsweise die rechtssichere Umsetzung, liegt sicherlich in der Mitte: Die Urteile des EuGH gelten unmittelbar in allen EU-Staaten und müssen angewendet werden. Dies spricht dafür, dass nicht nur Gerichte und Behörden danach handeln müssen, sondern auch die E-Commerce-Branche. Hören lässt sich auch die Ansicht, dass für das Setzen notwendiger Cookies, wie beispielsweise der Session-Cookies, keine Einwilligung erforderlich ist, denn: Ohne diese Cookies würde keine Seite funktionieren. Alles was darüber hinausgeht, könnte bewilligungspflichtig sein. Es bleibt weiter spannend. 

Justizministerkonferenz: Hamburg will Gewährleistungsrechte ausdehnen

Um die Lebensdauer von Elektro- und Elektronik-Artikeln zu verlängern, hat Hamburgs Justizsenator auf der Ministerkonferenz vorgeschlagen, die Gewährleistungsrechte der Verbraucher auszudehnen. Möglich ist dies prinzipiell, da die EU lediglich ein Mindestmaß an Rechten vorschreibt.

Konkret geht es dem Senator um zwei Maßnahmen: Zum einen soll die Gewährleistungsdauer für langlebige Produkte verlängert werden. Zum anderen soll die Beweislastumkehr von einem halben auf zwei Jahre ausgedehnt werden. Das bedeutet: Tritt während dieser Zeit ein Mangel auf, wird vermutet, dass dieser bereits beim Kauf vorliegt. Will der Händler nicht für den Mangel haften, muss er das Gegenteil beweisen.

Ob diese Vorschläge angenommen werden, ist allerdings Zukunftsmusik: Zunächst muss über den Beschluss auf Bundesebene entschieden werden.

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Kategorie: Recht & Datenschutz Stichworte: Online-Recht, Recht

Rechtsanwältin: „Händler werden beim Kampf gegen unfaire Wettbewerber im Stich gelassen“

10. Oktober 2019 von Ingrid Lommer

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Der Handel auf Amazon ist kein Kindergeburtstag: Viele Dritthändler nutzen jeden nur denkbaren Trick, um sich gegen ihre Konkurrenten durchzusetzen. Häufig wird dabei die Grenze der Legalität überschritten. Vor allem Händlern aus Fernost sagen deutsche Seller besondere Rücksichtslosigkeit nach. Doch sollte das Gesetz den betroffenen Händlern nicht den Rücken stärken? Die IT-Rechtsanwältin Sabine Heukrodt-Bauer von der Mainzer Kanzlei res-media meint: Theoretisch ja – aber in Praxis… schwierig.

Als etailment Anfang des Jahres einen Artikel über das rücksichtslose Verhalten einiger Amazon Marketplace-Händler schrieb, las sich der Text wie eine Kriegsberichterstattung. „Händler kopieren, täuschen, sabotieren, bedrohen und erpressen Konkurrenten – und bestechen sogar Konzernmitarbeiter“, hieß es da; und tatsächlich war der Text voll von nachgerade verstörenden Beispielen an großen und kleinen Gemeinheiten, mit denen auf Amazon.de um Kunden gekämpft wird. Die Reaktion der Händlerschaft auf den blutigen Artikel war trotzdem verhalten; denn tatsächlich beschrieb etailment aus Sicht der meisten Händler nichts Neues. Manipulationen, Erpressungen und Sabotage gehören schon längst zum Händler-Alltag; und in den meisten Diskussionen in den Facebook-Händlergruppen dominiert die Überzeugung, dass man gegen das Hauen und Stechen eben nichts tun könne.

Dabei ist Resignation fehl am Platze, wie das Beispiel eines rührigen Händlers zeigt, der sich mithilfe seines Anwalts erfolgreich gegen die Billig-Produkte seiner chinesischen Konkurrenten wehrt. Der Gang zum Rechtsbeistand kann sich also lohnen – allerdings müssen Händler genau abwägen, für welche Zwecke sie in juristische Unterstützung investieren wollen, sagt Sabine Heukrodt-Bauer, IT-Rechtsanwältin bei der Mainzer Kanzlei res-media im Podcast-Interview mit shopanbieter.de. 

Mögliche Rechtswege gibt es viele, aber nur wenige sind wirtschaftlich sinnvoll und zeigen tatsächlich Wirkung“, so die Anwältin. Eine Strafanzeige beispielsweise verliefe häufig im Sand. „Sehr oft werden Anzeigen nicht weiter verfolgt, weil der Täter nicht zu ermitteln ist, oder weil gegen einen Täter bereits andere Verfahren laufen. Außerdem sind die deutschen Staatsanwaltschaften und Gerichte klar überlastet und nutzen deshalb die verfügbaren Möglichkeiten, um Aktendeckel einfach mal zuzumachen.“ 

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Kategorie: Recht & Datenschutz Stichworte: Amazon, Recht

Wie ein Amazon-Seller mit Hilfe seines Anwalts unfaire chinesische Konkurrenten los wird

2. Oktober 2019 von Peter Höschl

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Ein typisches Problem, mit dem Marktplatz-Händler immer wieder zu kämpfen haben: Konkurrenten (vornehmlich aus China), die sich nicht an die Regeln halten. Und Plattformen, die unfaire Listungen ungestraft zulassen. Speziell Amazon wird von den Händlern in diesem Zusammenhang immer wieder vorgeworfen, nichts zu unternehmen, wenn deutsche Händler die gefährlichen oder unlauteren Angebote ihrer chinesischen Konkurrenten an den Marktplatz melden. Doch ein Amazon-Seller hat uns jetzt berichtet: Amazon unternimmt durchaus etwas – wenn ein Anwaltsschreiben der Meldung Nachdruck verleiht.

 Der unfaire Wettbewerb einiger chinesischer Händler auf dem westlichen Online-Markt ist seit einer guten Woche wieder verschärft Thema, auch weil US-Präsident Trump sich der Sache angenommen hat und beim Weltpostverein die Abschaffung der vergünstigten Portopreise für chinesische Händler erwirken will. Der bevh nutzte auch gleich die Gelegenheit, um auf weitere Probleme mit unfairem chinesischen Wettbewerb in Deutschland hinzuweisen: „Viele ausländische Anbieter, vor allem im Elektronikbereich, sparen an der Produktsicherheit“, mahnte bevh-Präsident Gero Furchheim. So kämen massenhaft mangelhafte Geräte auf den deutschen Markt. „Ich fordere 1.000 zusätzliche Zöllner, um der Warenflut einen Kontrolldruck entgegenzustellen.“

Bis allerdings die aktuell 39.000 deutschen Zöllner tatsächlich Verstärkung bekommen, dürfte noch einige Zeit vergehen – und bis dahin müssen die deutschen Händler damit umgehen, dass chinesische Konkurrenten vor allem auf großen Marktplätzen wie Amazon und ebay ihnen das Leben mit Produkten schwer machen, die nicht nach europäischen Standards zertifiziert sind.

Eine Möglichkeit: Händler können verdächtige Produkte, die ihrer Meinung nach gefährlich sind oder nicht den deutschen Standards entsprechen, an Amazon melden. Da der Marktplatz aber eine enorm große Anzahl solcher Tickets prüfen muss, und Sicherheitsmängel nicht einfach anhand der Produktbeschreibung erkannt werden können, dauert diese Prüfung ihre Zeit – und bis zu deren Ergebnis lässt Amazon die Unschuldsvermutung gelten und löscht das gemeldete Angebot nicht. 

Ein anderer, deutlich erfolgreicherer Weg, den uns ein Amazon-Seller gesteckt hat, führt über die Kanzlei eines Anwalts. Selbiger Seller hat einen Anwalt damit beauftragt, verdächtige Produkte chinesische Konkurrenten zu bestellen und auf Unstimmigkeiten zu untersuchen. Die Dokumentation über diese Prüfung legt der Anwalt dann einer hochoffiziellen Abmahnung an Amazon bei – und Amazon reagiert in der Regel auf das Anwaltsschreiben sofort und löscht das fragliche Angebot schnell und nachhaltend. Dieses Verfahren habe der Händler bereits über 40 Mal erfolgreich ausgeführt.

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Kategorie: Recht & Datenschutz Stichworte: China-Händler, Recht

Markenschutz-Vorstoß von Amazon und ebay

23. Juli 2019 von Online Redaktion

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Amazon hat unter dem Namen „Transparency“ ein neues Markenschutz-Programm vorgelegt. Damit können Markenhersteller ihre Produkte mit einem Code versehen; Fälschungen sollen so leichter identifiziert werden können – sowohl von den Herstellern selbst als auch von Kunden. Das Programm erweitert das bisherige Markenschutz-Tool Brand Registry 2.0 damit um einen entscheidenden Punkt. Auch ebay hat sich letzte Woche in Sachen Markenschutz bewegt; die Nummer 2 der Online-Marktplätze kooperiert für ihr eigenes Programm mit dem Markenschutz-Spezialisten Authorized.by.

Dass Amazon ein massives Problem mit Produktfälschungen im Sortiment hat, ist Markenherstellern schon lange ein Dorn im Auge. Wer Produkt-Fakes auf dem Marktplatz entdeckte, musste diese bisher über das 2018 eingeführte Tool Brand Registry 2.0 einzeln aufspüren und dann an Amazon melden und auf Löschung der Listung drängen. Das funktionierte mal mehr, mal weniger gut, wie uns die Markenschutz-Spezialistin Laure Bourdeau von EBRAND Services im Mai berichtete.

„Amazon entfernt die rechtsverletzenden Listungen nicht ohne weiteres. Häufig bekommen wir zu hören, dass unsere Anfrage „unvollständig“ ist, oder dass die betreffende Marke „ungültig“ oder nur „beschreibend“ ist, obwohl es sich um eine eingetragene Marke handelt“, erzählte Laure damals. „Zwei identische Verletzungsmeldungen zu einem völlig konträren Ergebnis führen: Ein Antrag wird abgelehnt, der andere zugelassen. Das ist für uns unverständlich.“

Die Markenhersteller dürften also trotz Brand Registry 2.0 auf eine Verbesserung gedrungen haben, mit der Produkt-Fakes zielsicherer aufgespürt werden können. Jetzt hat Amazon in Sachen Markenschutz tatsächlich nachgelegt und den Authentifizierungs-Service „Transparency“ in Deutschland eingeführt. Damit können Markenhersteller, die über Amazon verkaufen, jedes ihrer Produkte mit einem eindeutigen Transparency-Code versehen. So sollen alle Akteure der Lieferkette – egal ob Kunde, Markenhersteller oder Amazon selbst – jede Produkteinheit eindeutig identifizierenkönnen. 

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Kategorie: Recht & Datenschutz Stichworte: Amazon, ebay, Markenschutz, Recht

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