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Blog für den Onlinehandel

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Aktuelle Seite: Startseite / Archiv für Amazon

Amazon

Amazon UdZ Light: Vierteilige Video-Reihe gibt praktische Einsteiger-Tipps

4. November 2019 von Online Redaktion

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Die dritte Runde des Förderprogramms „Unternehmerinnen der Zukunft“ ist gelaufen, die vier Siegerinnen stehen fest. Die 20 Teilnehmerinnen und ihre Coaches haben sich, initiiert von Amazon, zusammengetan, um die wichtigsten Learning aus dem Programm in einer vierteiligen Video-Reihe zusammenzufassen. Reinschauen lohnt sich.

Im UdZ-Förderprogramm werden die besten Teilnehmerinnen in den Kategorien „Von Offline zu Online“, „Markenbildung“, „Internationalisierung“ und „Online-Marktplätze“ ausgezeichnet. In jeweils rund vierminütigen Videos stellen Teilnehmerinnen die wichtigsten Fragen dieser Kategorien. Die Videos stehen kostenfrei zur Verfügung; hier eine kurze Zusammenfassung des ersten Videos. Die anderen drei Videos, kommen dann die nächsten Tage.

„Von Offline zu Online“

Unternehmen, die in der Offline-Welt gestartet sind, tun sich oft schwer mit dem Wechsel in das Online-Business. Die Kunden sind plötzlich weiter weg, die Konkurrenz präsenter, und die gelernten Prozesse funktionieren oft nicht mehr.

„Glaub an Dich, Deine Produkte und Deine Stärken“, rät deshalb UdZ-Coach Peter Höschl. „Und lös Dich trotzdem von alten Denkmustern und Strukturen.“

In jedem Online-Business, speziell aber für stationäre Einsteiger ins Online-Business, gilt: Am Anfang steht die Analyse. Wer ist die Zielgruppe? Wo findet man diese Zielgruppe im Netz? Welche Produkte haben das beste Absatzpotenzial? Und in welchen Produktsegmenten ist der Konkurrenzkampf bereits so gnadenlos, dass ein wirtschaftlicher Preis nicht mehr durchgesetzt werden kann? „Amazon kann für alle diese Fragen als Marktforschungsinstitut dienen“, so Höschl.

Nach der Analyse kommt die Besinnung auf die eigenen Stärken – und die eigene Geschichte.

„Kunden wollen Produkte, die sie begeistern“, so Farmtex-Gründerin und Udz-Coach Ines Spanier. „Deshalb muss man sich fragen: Was ist das besondere an meinen Produkten, was hebt sie von anderen ab?“

Diese Story-Telling-Inhalte eigenen sich dann auch bestens für die ersten Online-Marketing-Kampagnen, vor allem über die sozialen Medien. „Herkömmliche Marketing-Instrumente sind oft teuer“, so Höschl. „Auch hier kann man neu denken und andere Wege gehen. Zum Beispiel könnte man ein eigenes Produkt mit Influencern entwickeln und die Produktion über Crowdfunding finanzieren lassen.“

Auch wenn die neue Online-Welt aufregend ist und Unternehmer beim Start ins Netz eine Menge zu tun haben, darf der Kunde nicht aus den Augen verloren werden. Denn am Ende steht hinter jeder Empfängeradresse ein echter Mensch.

„100 Prozent Kundenzufriedenheit ist der Maßstab, der bei jedem Arbeitsschritt berücksichtigt werden sollte“, mahnt Höschl. „Aus Kulanz eine Retoure anzunehmen und dafür eine positive Bewertung zu bekommen, kann mehr wert sein, als der Verkauf des Produkts an sich.“

Denn der gute Ruf eines Unternehmens zahlt direkt in die Markenbildung ein – und die ist unverzichtbar, um sich aus der Masse an Angeboten abzuheben.

Bildquelle: © bigstock.com/1STunningArt

Kategorie: Artikel & Interviews Stichworte: Amazon, UdZ

UdZ 2019: Spiel, Satz und Sieg für den weiblichen E-Commerce

25. Oktober 2019 von Peter Höschl

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MarktPlatz1 ist eine der renommiertesten Full-Service-Amazon-Agenturen im DACH-Raum mit Sitz in Salzburg und München und unterstützt zahlreiche Hersteller, Marken und Händler beim erfolgreichen Verkauf und professionellen Markenauftritt auf Amazon.

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Diese Woche ging das diesjährige Förderprogramm „Unternehmerinnen der Zukunft“, organisiert von Amazon, dem Verband deutscher Unternehmerinnen, Global Digital Women und der Frauenzeitschrift Brigitte, mit einer angemessen glamourösen Abschlussveranstaltung im ehemaligen Filmcasino in München zu Ende. Begleitet von Polit- und Fernsehprominenz wurden vier Siegerinnen in den Kategorien „Von Offline zu Online“, „Online-Marktplätze“, „Export“ und „Markenbildung“ ausgezeichnet – gewonnen hat aber einmal mehr das Unternehmertum in Deutschland.

Die Stimmung unter den 19 Teilnehmerinnen des diesjährigen Förderprogramms und ihren Coaches war ausgelassen, als Veronika Wellge, Head of Seller Services bei Amazon.de, den Abend mit einer Lobeshymne eröffnete. Die Shop-Betreiberinnen hätten währen der sechsmonatigen Laufzeit von „UdZ19“ 16 neue Marken eingeführt oder ausgebaut, 14 Unternehmen auf Online-Marketplaces eingeführt, 6 Unternehmen für den internationalen Verkauf aufgestellt, 2.000 Produkte auf Amazon.de zum Kauf eingestellt, und 35 neue Voll- und Teilzeitstellen geschaffen.

Beeindruckende Zahlen, die sich mit den Erfahrungen der Coaches, zu denen auch meine Wenigkeit und mein Kollege Klaus Forsthofer von MarktPlatz1 zählten, decken: Das Teilnehmerfeld war in der Tat in diesem Jahr außergewöhnlich stark. Alle Unternehmerinnen zeigten großen Einsatz und den Willen, aus dem Programm so viel wie möglich mitzunehmen. 

Umso schwieriger war letztlich die Entscheidung, die die Jury zu fällen hatte – schließlich sollte es ja auch in diesem Jahr wieder vier Siegerinnen geben. Das Urteil fiel denkbar knapp aus, aber letztlich durften vier Damen den Preis mit nach Hause nehmen:

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Kategorie: Unternehmer der Zukunft, Women in E-Commerce Stichworte: Amazon, UdZ

Rechtsanwältin: „Händler werden beim Kampf gegen unfaire Wettbewerber im Stich gelassen“

10. Oktober 2019 von Ingrid Lommer

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Der Handel auf Amazon ist kein Kindergeburtstag: Viele Dritthändler nutzen jeden nur denkbaren Trick, um sich gegen ihre Konkurrenten durchzusetzen. Häufig wird dabei die Grenze der Legalität überschritten. Vor allem Händlern aus Fernost sagen deutsche Seller besondere Rücksichtslosigkeit nach. Doch sollte das Gesetz den betroffenen Händlern nicht den Rücken stärken? Die IT-Rechtsanwältin Sabine Heukrodt-Bauer von der Mainzer Kanzlei res-media meint: Theoretisch ja – aber in Praxis… schwierig.

Als etailment Anfang des Jahres einen Artikel über das rücksichtslose Verhalten einiger Amazon Marketplace-Händler schrieb, las sich der Text wie eine Kriegsberichterstattung. „Händler kopieren, täuschen, sabotieren, bedrohen und erpressen Konkurrenten – und bestechen sogar Konzernmitarbeiter“, hieß es da; und tatsächlich war der Text voll von nachgerade verstörenden Beispielen an großen und kleinen Gemeinheiten, mit denen auf Amazon.de um Kunden gekämpft wird. Die Reaktion der Händlerschaft auf den blutigen Artikel war trotzdem verhalten; denn tatsächlich beschrieb etailment aus Sicht der meisten Händler nichts Neues. Manipulationen, Erpressungen und Sabotage gehören schon längst zum Händler-Alltag; und in den meisten Diskussionen in den Facebook-Händlergruppen dominiert die Überzeugung, dass man gegen das Hauen und Stechen eben nichts tun könne.

Dabei ist Resignation fehl am Platze, wie das Beispiel eines rührigen Händlers zeigt, der sich mithilfe seines Anwalts erfolgreich gegen die Billig-Produkte seiner chinesischen Konkurrenten wehrt. Der Gang zum Rechtsbeistand kann sich also lohnen – allerdings müssen Händler genau abwägen, für welche Zwecke sie in juristische Unterstützung investieren wollen, sagt Sabine Heukrodt-Bauer, IT-Rechtsanwältin bei der Mainzer Kanzlei res-media im Podcast-Interview mit shopanbieter.de. 

Mögliche Rechtswege gibt es viele, aber nur wenige sind wirtschaftlich sinnvoll und zeigen tatsächlich Wirkung“, so die Anwältin. Eine Strafanzeige beispielsweise verliefe häufig im Sand. „Sehr oft werden Anzeigen nicht weiter verfolgt, weil der Täter nicht zu ermitteln ist, oder weil gegen einen Täter bereits andere Verfahren laufen. Außerdem sind die deutschen Staatsanwaltschaften und Gerichte klar überlastet und nutzen deshalb die verfügbaren Möglichkeiten, um Aktendeckel einfach mal zuzumachen.“ 

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Kategorie: Recht & Datenschutz Stichworte: Amazon, Recht

Amazon startet Award für Marketplace-Händler: Nominierungen ab sofort möglich

24. September 2019 von Peter Höschl

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Amazon vergibt einen Amazon Verkaufspartner-Award und freut sich ab sofort auf Nominierungen. Mit den Amazon-Verkaufspartner-Awards werden inspirierende und einzigartige kleine und mittlere Unternehmen (KMU) aus Deutschland gewürdigt, die bei Amazon verkaufen. Dabei werden KMU in drei Kategorien ausgezeichnet: Verkaufspartner des Jahres, Innovation Champion des Jahres und Export Champion des Jahres.

Alle KMU mit einem aktiven Amazon-Verkäufer-Account sind dazu eingeladen, sich mit ihrem Unternehmen für die Auszeichnungen hier zu bewerben: amazon.de/Verkaufspartner-Awards. Die Nominierungsfrist endet am Sonntag, den 29. September, um 23:59 Uhr.

Zu gewinnen gibt es in jeder Kategorie ein Preispaket im Wert von bis zu 85.000 €. Dieses beinhaltet maßgeschneidertes Amazon Account-Management über einen Zeitraum von sechs Monaten, ein attraktives Marketingpaket inklusive Sponsored-Products-Guthaben und exklusiver Werbeplatzierungen, sowie eine Reise zum Hauptsitz von Amazon nach Seattle, um dort mit ausgewählten Amazon Teams zu arbeiten und die spannendsten Amazon Locations zu besichtigen.

Die Finalisten werden Mitte Oktober bekannt gegeben. Amazon-Kunden mit einem gültigen Amazon.de-Konto wählen dann die Gewinner, indem sie für ihre bevorzugten Nominierten in jeder Kategorie abstimmen. 

58% des weltweit über Amazon erwirtschafteten Bruttowarenumsatzes stammen von Verkaufspartnern– hauptsächlich kleinen und mittleren Unternehmen. Weitere Informationen über die Millionen kleiner und mittlerer Unternehmen, die über Amazon verkaufen, finden Sie unter: aboutamazon.de/Unternehmertum-fördern

Kategorie: Veranstaltungen Stichworte: Amazon

Multichannel Day: Optionen für eine Multimarktplatz-Strategie

17. September 2019 von Peter Höschl

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Beim ersten „Multichannel Day“, gemeinsam veranstaltet von Multichannel-Rockstar Michael Atug und der INTERNET WORLD BUSINESS, wird es um das Marktplatz-Geschäft gehen – und darum, wie man dieses Geschäft auf mehreren Kanälen, also multi-channel, angeht. Klaus Forsthofer und ich sind auch dabei – denn die Basis für jede Marktplatz-Strategie, egal ob auf Amazon oder anderswo, sind Kennzahlen, Kennzahlen und nochmals Kennzahlen. Und eine tiefe Kenntnis des eigenen Sortiments.

Mit einem viel diskutierten Beitrag auf Sellerforum und Wortfilter hat sich Sellerforum-Admin Sebastian Feuster kürzlich Luft gemacht und in deutlichen Worten die Krux des „Chinesen-Problems“ auf Amazon skizziert: Chinesische Händler entern in rasender Geschwindigkeit ganze Geschäftsbereiche und pushen ihre Produkte  mit allen (unlauteren) Mitteln nach vorne.

„Sind eure Artikel „vergleichbar / in China ähnlich produzierbar“, oder bestellt ihr auf Alibaba und verkauft die Artikel hier weiter, dazu noch über Amazon oder eBay? Dann solltet ihr euch bewusst sein, wie schnell der Verkauf abreißen könnte!“ so Feuster. 

Sein persönliche Konsequenz: „Reißleine ziehen.“

Mit seinem Bericht steht Feuster nicht allein da; viele Amazon-Händler mit Sortimenten ohne Alleinstellungsmerkmal spüren den Konkurrenzdruck aus China jeden Tag mehr. Auch Multichannel-Rockstar Michael Atug hat dieses Jahr auf mehreren Veranstaltungen immer wieder deutliche Worte für die zunehmend schwierige Situation auf Amazon gefunden. Seine persönliche Konsequenz: Auf mehrere Pferde setzen.

Auch deshalb hat Micha in diesem Jahr gemeinsam mit der INTERNET WORLD BUSINESS eine neue Veranstaltung aus der Taufe gehoben: Der 1. Multichannel Day am 26. September in Köln soll Händler über relevante Ergänzungen und Alternativen zum Amazon-Geschäft aufklären. Für Kurzentschlossene: Leser von shopanbieter.de können mit dem Gutschein-Code ShopanbieterMCD19 für nur 99 Euro (zzgl. MwSt.) an der Konferenz teilnehmen.

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Kategorie: Veranstaltungen Stichworte: Amazon, Multi Channel, Veranstaltungen

Preisparität durch die Hintertür: Wie Amazon seinen Händler doch wieder die Preise diktiert

22. August 2019 von Peter Höschl

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Eigentlich ist das Thema Preisparität auf Amazon schon längst keines mehr: Auf Druck des Bundeskartellamts strich der Online-Marktplatz bereits Ende 2013 sämtliche Klauseln aus seinen AGB, mit denen Händler dazu verpflichtet wurden, ihre Waren auf Amazon im Vergleich zu anderen Verkaufskanälen am günstigsten anzubieten. Nach langem Ringen mit den US-Kartellbehörden flog die Klausel in diesem April endlich auch aus den US-amerikanischen Händler-Statuten. Also alles gut? Allen Versprechen gegenüber den Kartellämtern gestaltet sich der Händler-Alltag auf Amazon leider weiterhin ganz anders. Tatsächlich besteht Amazon offenbar weiterhin auf die günstigsten Preise – setzt für die Durchsetzung dieses Anspruchs allerdings auf subtilere, aber ebenso effektive Methoden.

Ein Bericht von Bloomberg.com ließ letzte Woche die Branche aufhorchen: Das Nachrichtenportal berichtete über mehrere E-Mails, in denen Amazon.com seine Händler darauf aufmerksam machte, dass ihre Artikel auf Konkurrenzplattformen, beispielsweise bei Walmart.com günstiger zu haben seien. Dass der Preis auf Amazon.com „nicht dem Marktpreis“ entspräche, würde sich negativ auf die Verkaufszahlen auswirken; eine Prophezeiung, die sich meist umgehend erfüllt, da Amazon das fragliche Angebot des Händlers in der Regel aus der Buybox nimmt. 

Das offensichtliche, aber seitens des Marktplatzes unausgesprochene Ziel der Maßnahme: Der Händler soll seine Preise anpassen – und entweder auf Amazon.com günstiger oder auf dem Konkurrenzkanal teurer verkaufen. Meistens, so der Bloomberg-Bericht, reagierten die betroffenen Händler, indem sie die Preise auf andere Verkaufskanälen anhoben, um mit dem Amazon-Angebot im Marktvergleich günstig genug für die Rückeroberung der Buy Box zu sein. 

In den USA, wo die Amazon-Händler bis zum April dieses Jahres darauf warten mussten, dass die US-Kartellbehörden der Paritätsklausel in den Amazon-AGB endlich ein Ende setzten, stößt der Bericht auf große Aufregung; in Deutschland hingegen, wo die Preisparität dem Namen nach schon 2013 dem Namen nach beseitigt wurde, ist das Verhalten des Marktplatzes in dieser Frage längst lästiger Alltag.

„Wir haben bei hunderten Artikeln die Buy Box verloren, weil in Google Shopping das Produkt ohne Versandkosten als Basis genommen wird, Amazon mich aber zwingen will inkl Versand billiger zu sein als bei Google Shopping ohne Versandkosten“, berichtet ein Händler in Facebook-Gruppe „Amazon Seller und Vendor“.

Ähnliche Fälle sind auch aus dem Vendoren-Bereich bekannt: So verlieren beispielsweise Markenhersteller die Buy Box an ihrem Produkt, obwohl sie auf Amazon der einzige Anbieter waren. Der Grund: Ein Handelspartner verkaufte das gleiche Produkt anderswo im Netz günstiger als die Marke auf Amazon. 

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Kategorie: Vertrieb Stichworte: Amazon, Amazon Buybox, Pricing

Wann Du Deinen Onlineshop besser zusperrst und ein Amazon Pure-Händler wirst

8. August 2019 von Peter Höschl

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Die jungen Wilden in der E-Commerce-Branche schwärmen ja davon, wie smart und clever es doch sei, ausschließlich über Amazon zu verkaufen. Mag auf den ersten Blick so scheinen, nur ist es selten clever. Lassen sie doch so mitunter eine Menge Geld liegen. Und das war noch nie besonders smart. 

Aber wo ist der Denkfehler? – aufgewachsen mit Amazon, haben sie auch nur Amazon kennengelernt. Zugegeben, nirgends kann man schneller skalieren als auf dem Marktplatz der unbegrenzten Möglichkeiten. Nirgends wird einem mehr abgenommen, von der Logistik, dem Kundenservice, dem Payment über den einfachen Werbemöglichkeiten. Und nirgends ist es einfacher zu internationalisieren.  

Ein Onlineshop bedeutet dagegen erstmal den mühsamen Gang durch das Tal der Tränen. Alleine schon die Auswahl des richtigen Shopsystems ist eine Qual. Hinzu kommt, dass man sich in den verschiedensten Disziplinen wie Usability, Online-Marketing, Recht oder Payment einarbeiten und dann Entscheidungen treffen muss. Zu Dingen über die man eigentlich viel zu wenig weiß.

Dies ist tatsächlich der Hauptgrund, warum ich grundsätzlich (Ausnahmen bestätigen wie immer die Regel) jedem Neueinsteiger ins E-Commerce rate, seine Produkte zuerst auf Amazon zu verkaufen. Es ist wohl tatsächlich nirgends einfacher und günstiger die ersten Schritte als Onlinehändler zu machen. Und Amazon lehrt einem dann auch recht schnell, worauf man tunlichst achten sollte bzw. nicht tun sollte. Nämlich die Sache leger anzugehen. Auf Amazon lernt man E-Commerce recht schnell, wenn man weiterkommen möchte. Oder gibt schnell wieder auf.

Disclaimer: Wie mich ein aufmerksamer Leser hinwies, könnte mein letzter Absatz missverstanden werden. Ich meine damit nicht, dass man mit Amazon das Handwerk des E-Commerce erlernen kann. Aber man lernt worauf es ankommt: 100% Kundenzentrierung.

Aber wann macht ein Onlineshop Sinn und andersrum gefragt, wann macht er keinen Sinn mehr?

Über diese Frage ließe sich stundenlang und ausführlich referieren, aber da wir ja alle keine Zeit haben, nur ganz kurz und auch verkürzt: Für Amazon Pure-Händler macht es Sinn, wenn sie Amazon professionell im Griff haben, wachsen wollen und die notwendige Zeit und Ressourcen haben. Es kann auch Sinn machen, wenn sie es leid sind gegen die Konkurrenz der nächsten Private Label-Anbieter (die sie ja selbst einmal waren) und „Chinesen-Händler“ (die oft genug mit äußerst unfairen Mitteln arbeiten) anzukämpfen. 

Ein eigener Onlineshop, macht vor allem für den Sinn, der eine Marke aufbauen konnte und/oder wiederkehrende Käufer hat. Meist in Verbindung mit Verbrauchsgütern. Denn merke: 

Richtig gemacht, werden Stammkunden im eigenen Shop immer günstiger sein, als über Amazon! Da hilft auch Amazons Sparabo-Modell nichts. Wer etwas Anderes erzählt, hat keine Ahnung von E-Commerce. Und weiss auch nicht, dass Amazon immer noch, nur ein Teil vom Onlinehandel ist und nicht andersrum. 

Aber andersrum geht ja auch. Es gibt genügend Händler die ihren Onlineshop besser zusperren und Amazon Pure-Händler werden sollten. Beispielsweise wer vier oder mehr der sieben Fragen mit Ja beantworten muss: 

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Kategorie: Einspruch Stichworte: Amazon, Businessplanung, Einspruch

Verkaufen auf Sendung: Wie Online-Händler Teleshopping nutzen können

30. Juli 2019 von Peter Höschl

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Teleshopping ist nicht nur für große Marken ein geeigneter Absatzkanal. Gerade Private Label-Anbieter, die innovative Alltagshelfer vertreiben, können von einer Präsenz in den Programmen von HSE24, QVC und anderen sehr profitieren. Allerdings muss das Produkt passen – und der Händler gut auf den Kundenansturm vorbereitet sein.

„Hallo zu der neuen Ausgabe von ‚Lamps Plus'“ – so begrüßte die US-amerikanische Innen-Ausstatterin Jennifer Farrell am „Prime Day“ Amazon-Kunden, die auf die neue Unterseite Amazon.com/live geklickt hatten. Innerhalb von 10 Minuten stellte die Moderatorin des neuen Teleshopping-Formats neun verschiedene Lampenmodelle des Herstellers 360 Lighting vor, die an Amazons Schnäppchentag für Prime-Kunden zu reduzierten Preisen angeboten wurden. Farrell war nur eine von vielen professionellen Tele-Verkäuferinnnen, die den diesjährigen Prime Day in den USA auch zu einem Teleshopping-Event machten. Geadelt wurde die Domain Amazon.com/Live, die im Februar dieses Jahres startete, zusätzlich mit der Präsenz von Weltstar Lady Gaga, die mit einem 25-minütigen Livestream ihre exklusiv für Amazon entwickelte Kosmetik-Serie Haus Laboratories vorstellte. Das hochkarätige Aufgebot zeigt: Amazon nimmt – zumindest in den USA – den Absatzkanal Teleshopping mehr als ernst. Und damit ist der Marktplatz in der E-Commerce-Branche nicht allein.

Auch unter deutschen Online-Händlern wird Teleshopping immer beliebter

In den stundenlangen Shopping-Programmen, die in Deutschland unter anderem auf QVC, HSE24 oder 1-2-3.tv laufen, finden sich immer häufiger auch Eigenmarken von großen und kleineren Online-Händlern. Kein Wunder, meint der Online-Händler und E-Commerce-Berater Marvin Stammel, der mit seinem Unternehmen apiando Home & Living und mit verschiedenen Beratungskunden gerne Teleshopping als Absatzkanal nutzt.

„Wenn man Teleshopping richtig nutzt, dann kann das ein enormer Absatzhebel sein“, so der Unternehmer. „Davon können auch Private-Label-Händler sehr profitieren.“

Tatsächlich ist der Einstieg ins Teleshopping gar nicht so kompliziert: Händler können sich bei den Sendern mit einem bestimmten Produkt bewerben; besteht der Artikel im Casting, können die Händler rund 20- bis 30-minütige Slots an Sendezeit kaufen. „20 bis 30 Minuten Sendung müssen natürlich gefüllt werden“, mahnt Stammel. „Dafür eignen sich besonders Produkte, die man gut vorführen kann, die bestimmte Probleme lösen oder den Alltag auf innovative Art erleichtern. Solche Produkte kann visuell gut erklären – und je mehr USPs ein Produkt hat, desto leichter tut sich der Moderator bei der Präsentation.“

Apropos Moderator: Der Verkaufserfolg auf einem Teleshopping-Sender steht und fällt mit der Verkaufskompetenz der Moderatoren – und die ist wiederum zu einem Gutteil vom Briefing der Hersteller abhängig. „Online-Händler, die auf Teleshopping-Kanälen verkaufen wollen, sollten sich vorher ein Konzept schreiben: Was will ich verkaufen, was sind die besten Verkaufsargumente, welche dieser Argumente können visuell und ausführlich präsentiert werden?“, rät Stammel. „Nach diesem Konzept kann dann die Schulung des Moderators erfolgen.“ Die etablierten Sender können bei der Gestaltung der Verkaufsshow helfen; und da der Sender in der Regel eine Provision an den Verkäufen bekommt, fällt die erste Beratung meist recht hilfreich aus. 

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Kategorie: Marketing, Vertrieb Stichworte: Amazon, Teleshopping

Markenschutz-Vorstoß von Amazon und ebay

23. Juli 2019 von Online Redaktion

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Amazon hat unter dem Namen „Transparency“ ein neues Markenschutz-Programm vorgelegt. Damit können Markenhersteller ihre Produkte mit einem Code versehen; Fälschungen sollen so leichter identifiziert werden können – sowohl von den Herstellern selbst als auch von Kunden. Das Programm erweitert das bisherige Markenschutz-Tool Brand Registry 2.0 damit um einen entscheidenden Punkt. Auch ebay hat sich letzte Woche in Sachen Markenschutz bewegt; die Nummer 2 der Online-Marktplätze kooperiert für ihr eigenes Programm mit dem Markenschutz-Spezialisten Authorized.by.

Dass Amazon ein massives Problem mit Produktfälschungen im Sortiment hat, ist Markenherstellern schon lange ein Dorn im Auge. Wer Produkt-Fakes auf dem Marktplatz entdeckte, musste diese bisher über das 2018 eingeführte Tool Brand Registry 2.0 einzeln aufspüren und dann an Amazon melden und auf Löschung der Listung drängen. Das funktionierte mal mehr, mal weniger gut, wie uns die Markenschutz-Spezialistin Laure Bourdeau von EBRAND Services im Mai berichtete.

„Amazon entfernt die rechtsverletzenden Listungen nicht ohne weiteres. Häufig bekommen wir zu hören, dass unsere Anfrage „unvollständig“ ist, oder dass die betreffende Marke „ungültig“ oder nur „beschreibend“ ist, obwohl es sich um eine eingetragene Marke handelt“, erzählte Laure damals. „Zwei identische Verletzungsmeldungen zu einem völlig konträren Ergebnis führen: Ein Antrag wird abgelehnt, der andere zugelassen. Das ist für uns unverständlich.“

Die Markenhersteller dürften also trotz Brand Registry 2.0 auf eine Verbesserung gedrungen haben, mit der Produkt-Fakes zielsicherer aufgespürt werden können. Jetzt hat Amazon in Sachen Markenschutz tatsächlich nachgelegt und den Authentifizierungs-Service „Transparency“ in Deutschland eingeführt. Damit können Markenhersteller, die über Amazon verkaufen, jedes ihrer Produkte mit einem eindeutigen Transparency-Code versehen. So sollen alle Akteure der Lieferkette – egal ob Kunde, Markenhersteller oder Amazon selbst – jede Produkteinheit eindeutig identifizierenkönnen. 

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Kategorie: Recht & Datenschutz Stichworte: Amazon, ebay, Markenschutz, Recht

Nachgefragt: Sind Fake-Bewertungen abmahnfähig?

12. Juli 2019 von Ingrid Lommer

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Gekauften und gefälschten Bewertungen geht es aktuell mächtig an den Kragen: Amazon sperrt seit Wochen Accounts von des Rezensionsbetrugs verdächtigen Händlern, das Oberlandesgericht Frankfurt hat verfügt, dass gekaufte Bewertungen auf Amazon nur noch veröffentlicht werden dürfen, wenn aus ihnen klar hervorgeht, dass sie gegen Bezahlung entstanden sind, und der Verband Sozialer Wettbewerb hat damit begonnen, Amazon-Seller für verdächtige Bewertungen abzumahnen. Was ist von dem ganzen Trubel zu halten – und wird das große Problem „Fake-Rezensionen“, das letztlich das Geschäft aller Amazon-Seller gefährdet, dadurch tatsächlich gelöst?

Amazon greift in Sachen Rezensionsbetrug aktuell hart durch – endlich, muss man als ehrlicher Händler oder Berater sagen. Die Blüten, die Amazons bisheriger allzu lascher Umgang mit offensichtlichen Rezensionsbetrügern erst ermöglichte, waren schließlich in ihrer Dreistigkeit nicht nur absurd, sondern auch schädlich für das Kundenvertrauen in die Amazon’schen Sterne.

Damit soll jetzt Schluss sein: Seit nun mehr fast sechs Wochen sind etliche Händler-Accounts mittlerweile gesperrt. Sämtliche Bemühungen um eine Freischaltung gestalten sich schwierig, denn Amazon ist offenbar wenig gewillt, mit den beschuldigten Händlern in Kontakt zu treten. Das bestätigt durch die Blume auch der Pressesprecher des Konzerns: „Wir haben klare Teilnahmebedingungen für Rezensenten und Verkäufer definiert und ergreifen bei einem Verstoß Maßnahmen, die eine vorübergehende Sperre, einen dauerhaften Ausschluss oder rechtliche Schritte beinhalten können.“ Im Klartext: Amazon betrachtet Rezensionsoptimierer als Betrüger und hat kein Interesse daran, deren Accounts wieder scharf zu schalten. 

Das ist grundsätzlich zu begrüßen; Händler, die ihre Produkte mit gefälschten oder gekauften Bewertungen anpreisen, schaden ihren Konkurrenten in unlauterer Weise. Rechtlich gesehen handelt es sich dabei um abmahnbare Schleichwerbung, sagt die IT-Fachanwältin Sabine Heukrodt-Bauer (siehe Interview unten).

Und auch wenn viele Händler in den einschlägigen Facebook-Gruppen darüber klagen, dass es mal wieder nur die Deutschen erwischt und die Chinesen ungestraft weiter Bewertungen fälschen: Tatsächlich berichten aber einige Seller, dass die Fabel-Bewertungen chinesischer Wettbewerber, zumindest teilweise, bereits zurückgegangen seien.

Dennoch scheint das Sperren der Accounts aktuell zumindest in Teilen händisch vorgenommen zu werden; und das kostet Zeit und führt dazu, dass die Sperrungen bisweilen ungerecht verteilt werden. Hier wird Amazon technisch noch nachbessern (müssen). Aber der Konzern hat ja auch gerade erst so richtig angefangen. Hier dürfte in den nächsten Wochen noch so einiges passieren.

Aber vielleicht können ja andere Parteien die Lücke bis zur Entwicklung einer sinnvollen Amazon-Lösung für das Problem mit rechtlichen Mitteln überbrücken? Der Verband Sozialer Wettbewerb jedenfalls hat kürzlich damit begonnen, Amazon-Seller für Fake-Reviews abzumahnen.

Der Verband bezieht sich dabei auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt, dem zufolge Bewertungen, die gegen Geld oder Geldwerte (z.B. das kostenlose Produkt) geschrieben wurden, auf Amazon als gekauft kenntlich zu machen sind. Wir haben bei der IT-Fachanwältin Sabine Heukrodt-Bauer nachgefragt, was von solchen Abmahnungen zu halten ist – und ob auch Online-Händler ihre Konkurrenten in dieser Form abmahnen könnten.

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Kategorie: Recht & Datenschutz Stichworte: Amazon, Kundenbewertungen, Recht

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