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Blog für den Onlinehandel

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Aktuelle Seite: Startseite / Archiv für Sponsored Posts

Sponsored Posts

Last Minute Wissen zum Verpackungsgesetz – Jetzt noch schnell alle Pflichten erfüllen

4. Dezember 2018 von Peter Höschl

Dieser Artikel wird Ihnen vorgestellt von:– Sponsored Post –

Das Verpackungsgesetz tritt am 01.01.2019 in Kraft

Werbebild zentecSie bringen erstmals mit Ware befüllte b2c-Verpackungen in Umlauf?
Dann müssen Sie jetzt handeln.

  1. Sie müssen sich bei der Zentralen Stelle registrieren
  2. Sie müssen Ihre Verkaufsverpackungen lizenzieren
  3. Sie müssen Mengenmeldungen an die Zentrale Stelle abgeben

Jetzt hier informieren www.verpackungslizenzen.de

Für Onlinehändler ändert sich ab dem 01.01.2019 einiges. Wir zeigen Ihnen wie Sie jetzt noch schnell und einfach Ihrer gesetzlichen Verpflichtung nachkommen. Wenn am 01.01.2019 das Verpackungsgesetz in Kraft tritt, müssen alle, die dem Gesetz nach als Hersteller/Inverkehrbringer von Verpackungsmaterial gelten, bei der Zentralen Stelle registriert sein. Andernfalls dürfen die Waren nicht zum Verkauf angeboten werden. Onlinehändler müssen wissen, welche Verpackungen Sie selber lizenzieren müssen, welche bereits von Lieferanten lizenziert wurden und welche Mengenmeldungen sie an die Zentrale Stelle abgeben müssen.

In Deutschland gilt: Wer Verpackungsmaterial erstmals gewerbsmäßig in Verkehr bringt, das typischerweise beim Endverbraucher als Abfall anfällt, ist für die Entsorgung verantwortlich. Damit Unternehmen die von ihnen in Umlauf gebrachten Verpackungsmaterialien nicht selber beim Endverbraucher abholen müssen, gibt es Duale Systeme wie z.B. Zentek. Zentek organisiert die Entsorgung beim Endverbraucher über die Wertstoff- und Papiertonnen sowie die Altglascontainer.

Bis zum 31.12.2018 gilt in Deutschland die Verpackungsverordnung. Unter der Verpackungsverordnung reicht es aus „Entsorgungslizenzen“ zu kaufen. Da im Rahmen der Verpackungsverordnung nicht überprüft werden kann wer sich wirklich an den Entsorgungskosten beteiligte und wer nicht, gibt es viele Unternehmen die keine Lizenzen kaufen. Durch die Etablierung  der Zentralen Stelle, die ab Januar überwacht, wer sich wirklich an den Entsorgungskosten beteiligt, müssen alle, die bis jetzt noch nicht tätig geworden sind, schnell handeln.

Was ist die Zentrale Stelle?

Die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister ist eine Stiftung bürgerlichen Rechts, die gemäß § 24 VerpackG ab dem 1. Januar 2019 u. a. als beliehene Behörde mit hoheitlichen Aufgaben agiert. Die Rechts- und Fachaufsicht über die Zentrale Stelle liegt beim Umweltbundesamt.

Jeder Erstinverkehrbringer systembeteiligungspflichtiger Verpackungen, muss sich bei der Zentralen Stelle registrieren. Registriert werden müssen dabei Firmen und Eigenmarken. Wer also eine oder mehrere Firmen/Eigenmarken führt, muss alle bei der Zentralen Stelle registrieren. Die Registrierung kann kostenlos auf der Seite www.lucid.verpackungsregister.org vorgenommen werden. Nach der Registrierung erhalten Sie eine Registrierungsnummer. Diese ist dem Dualen System bei dem die Verpackungen lizenziert wurden mitzuteilen. Wer sich noch keinem Dualen System angeschlossen hat, wird bei der Lizenzierung nach der Registrierungsnummer gefragt. Die Registrierung ist deswegen so wichtig weil die Zentrale Stelle jeden der sich registriert hat in ein öffentliches Register aufnimmt. Wer nicht registriert ist, darf seine Produkte nicht zum Kauf anbieten. Jeder, ob Konkurrent, Konsument oder Abmahnanwalt kann ganz einfach feststellen wer sich nicht registriert hat.

Nicht vorgenommene Registrierungen können mit Geldbußen bis 100.000 € pro Fall geahndet werden. Pro Fall bedeutet, dass wenn Sie z.B. mehrere Firmen oder Eigenmarken führen und für keine die Registrierung vorgenommen haben, sich die Summe entsprechend erhöht.

Was muss ich lizenzieren?

Für die Lizenzierung verantwortlich ist der Hersteller. Das Verpackungsgesetz definiert den Hersteller als denjenigen Vertreiber der „Verpackungen erstmals gewerbsmäßig in Verkehr bringt“. Damit ist aber nicht zwangsläufig der Produzent des Verpackungsmaterials gemeint sondern derjenige, der „erstmals in Deutschland eine mit Ware befüllte b2c Verpackung gewerbsmäßig (ggf. auch unentgeltlich) an einen Dritten mit dem Ziel des Vertriebs, des Verbrauchs oder der Verwendung abgibt“. [Weiterlesen…] Infos zum Plugin Last Minute Wissen zum Verpackungsgesetz – Jetzt noch schnell alle Pflichten erfüllen

Kategorie: Backoffice & Logistik, Recht & Datenschutz, Sponsored Posts Stichworte: Logistik, Verpackungsverordnung

Experten-Webinar: Versanddienstleister, Zoll, Tipps & Tricks – wie Sie Ihren internationalen Versand ganz leicht online abwickeln

23. Oktober 2018 von Peter Höschl

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Logo PacklinkPacklink PRO:
Die Nr.1 Versandlösung für Händler

Packlink PRO ist Ihre kostenfreie Versandplattform mit Schnittstellen zu Amazon, eBay, 1&1, STRATO uvm. Versenden Sie Pakete und Paletten weltweit mit DPD, DHL Express, TNT, UPS, GLS und vielen weiteren und profitieren Sie als gewerblicher Versender von attraktiven Mengenrabatten und bis zu 70% günstigeren Tarifen!

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Amazon möchte seine Marketplace-Händler ja ständig weiterentwickeln. Die Gleichung ist dabei ganz einfach: Mehr Umsatz für die Händler = mehr Provision für Amazon. Ist ja auch legitim. Ein großer Hebel dafür ist seit eh und je die Internationalisierung. Amazon hat also schon längst erkannt, dass im Ausland der größte Hebel liegt. Umso trauriger, dass nach wie vor viele deutsche Online-Shops, vor dem Sprung ins Ausland zurückschrecken. Liegt es am fehlenden Know How hinsichtlich Zoll und Versand? Dann ist unser kostenloses Webinar am 8. November genau richtig.

Die Eroberung neuer Märkte ist eine aufregende Zeit für jedes Unternehmen. Ein zentraler Bestandteil der Expansionsstrategie ist der Cross-Border-Versand. Doch besonders beim internationalen Versand außerhalb der EU gilt es eine Reihe von Hürden zu überwinden. Von der richtigen Verpackung zur Wahl des Versandpartners bis hin zur Zollabwicklung.

Unser kostenloses Webinar wird am Donnerstag, den 08. Novenber aufzeigen, wie Händler die richtigen Versanddienstleister auswählen und was bei den Zollthemen zu beachten ist. Selbstverständlich gibt es auch ein paar wertvolle Tipps & Tricks aus der Praxis an die Hand. [Weiterlesen…] Infos zum Plugin Experten-Webinar: Versanddienstleister, Zoll, Tipps & Tricks – wie Sie Ihren internationalen Versand ganz leicht online abwickeln

Kategorie: Backoffice & Logistik, Internationalisierung, Sponsored Posts, Weiterbildung Stichworte: 15 minutes, Internationalisierung, Versand, Weiterbildung

Vereinte E-Commerce-Kompetenz: microtech übernimmt cateno

28. Juni 2018 von Peter Höschl

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Logo CatenoDie rollende Kommissionierung mit der E-Commerce-Komplettlösung von cateno!
Sind Ihre E-Commerce-Prozesse durch die Anbindung der Wawi an den Online-Shop und an die Online-Marktplätze sichergestellt, birgt sich ein enormes Optimierungspotenzial in Ihrem Lager. Intelligente Kommissionierstrategien helfen Ihnen dabei, Ihre Waren noch schneller zu versenden! Heute stellt Ihnen der cateno-Kunde, ToniTec Beschlagsfachhandel, eine dieser Strategien – die rollende Kommissionierung – vor:

Jetzt informieren: cateno im Live-Betrieb (Video)

Beim Fürther E-Commerce-Dienstleister cateno hat sich in den letzten Wochen einiges getan. Anfang Juni wurde das Unternehmen komplett von dem ERP-Lösungsanbieter microtech GmbH übernommen. Der ehemalige Gründer und Geschäftsführer von cateno, Benjamin Bruno, wechselt im Zuge der Übernahme in die Geschäftsführung von microtech. Die beiden Software-Lösungen arbeiten bereits seit Oktober 2017 im Rahmen einer Kooperation eng zusammen, die wiederum zur Veröffentlichung einer eigenen E-Commerce-Lösung von microtech führte.

cateno ist mit dem Gründungsdatum im Jahr 2000 fast schon ein Urgestein der Branche und bedient namhafte E-Commerce-Mittelständler wie Ars24, KW-Commerce oder Whisky.de mit seiner Lösung. Mit der Übernahme durch microtech wollen beide Unternehmen nun ihre Kernkompetenzen in den Bereichen E-Commerce und Warenwirtschaft verschmelzen, erklärt catento-Geschäftsführer Markus Meißner im Interview.

 

Herr Meißner, welche Beweggründe haben zur Übernahme von cateno durch den Kooperationspartner microtech geführt?

Markus Meißner:Diese Entwicklung hat sich schon durch die eingegangene strategische Kooperation mit microtech im vergangenen Jahr abgezeichnet. Unsere E-Commerce-Komplettlösung basiert seit Beginn unserer Firmengeschichte im Jahr 2000 auf den Warenwirtschaftslösungen büro+ und ERP-complete der microtech GmbH, da wir schlicht und ergreifend überzeugt von diesen sind. Und da auch microtech von unseren E-Commerce-Erweiterungen überzeugt ist, haben wir den von microtech veröffentlichten E-Commerce-Programmbereich bereits gemeinsam entwickelt.

Mit diesem E-Commerce-Programmbereich bietet microtech nun drei verschiedene E-Commerce-Pakete an, die auf der cateno-Technologie basieren. So sind die Kernbereiche E-Commerce und Warenwirtschaft sowohl im E-Commerce-Programmbereich von microtech, wie auch in unserer eigenen Komplettlösung, maximal tief verzahnt. Die langjährige Erfahrung beider Unternehmen in ihren jeweiligen Bereichen kann in die weiteren Entwicklungen einfließen. [Weiterlesen…] Infos zum Plugin Vereinte E-Commerce-Kompetenz: microtech übernimmt cateno

Kategorie: Sponsored Posts Stichworte: ERP-Systeme

Online-Marktplätze: Der Marketplace Day in Berlin

29. Mai 2018 von Online Redaktion

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Logo HändlerbundProfessionalisieren Sie Ihr Online-Geschäft – mit dem Händlerbund!
Der Händlerbund ist das 360°-Netzwerk für den E-Commerce und unterstützt Online-Händler bei der Professionalisierung ihres Geschäfts. Profitieren Sie von unseren Angeboten – von der rechtlichen Absicherung und Beratung von Online- und Plattformshops über Events und Weiterbildungsmöglichkeiten bis hin zu aktuellen Studien und News.

Jetzt informieren: https://www.haendlerbund.de/de/shopanbieter

Online-Marktplätze bieten für viele Online-Händler einige Vorteile: Eine vergleichsweise hohe Reichweite mit großen Umsatzpotenzialen und ein recht einfacher Einstieg in den Online-Handel. Auf dem Marketplace Day in Berlin können sich Händler umfassend über die verschiedenen Plattformen informieren – und dabei auch über den üblichen Amazon-Ebay-Tellerrand blicken.

Amazon, Ebay, Real.de, Rakuten, Otto.de… – Online-Händler, die ihre Produkte auf einem Marktplatz anbieten wollen, haben in Deutschland eine große Auswahl an Plattformen zur Verfügung. Die Marktplätze bestechen dabei durch eine vergleichsweise große Reichweite, mit der die Händler viele Kunden schnell erreichen und damit teils enorme Umsatzpotenziale nutzen können. Zudem ist der Einstieg in den Online-Handel über eine solche Plattform relativ einfach, da der Aufbau und Verwaltungsaufwand eines eigenen Online-Shops entfällt.

Doch bei allen Vorteilen: Wer auf Marktplätzen handelt, wird sich über die eingeschränkten Gestaltungsmöglichkeiten ärgern. Dabei ist das noch nicht einmal auf die Shop-Gestaltung beschränkt: Bei Amazon beispielsweise wird die Produktbeschreibung und das Artikelbild vom Besitzer der ASIN vorgegeben – angehängte Händler haben das Nachsehen. Zudem müssen die Marktplatz-Händler sich an die Vorgaben der Plattformen halten und sie messen sich mit ihrer direkten Konkurrenz auf einer Plattform. Der Wettbewerbsdruck ist damit nicht zu verachten. [Weiterlesen…] Infos zum Plugin Online-Marktplätze: Der Marketplace Day in Berlin

Kategorie: Sponsored Posts Stichworte: Amazon, amazon marketplace

Warum Print-Werbung nicht tot ist

28. Februar 2018 von Online Redaktion

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Logo AdnymicsPersonalisiere deine Paketbeilagen mit Adnymics!
Mit der Adnymics-Software für „intelligente Paketbeilagen“ kannst Du deine Paketbeilagen einfach individualisieren und automatisieren. Profitiere von höheren Warenkörben, mehr Kundenbindung und weniger Handlingaufwänden. Biete jedem Kunden eine persönliches Auspackerlebnis.

Mehr unter: www.adnymics.com

Ist Printwerbung für Online-Shops immer noch ein relevanter Marketing-Kanal? Der aktuelle „Marketing-Monitor 2017“ hat ein paar überraschende Erkenntnisse zum Stand des ältesten Werbemediums der Welt zusammengefasst. Der Tenor: Print bleibt ein Thema. Aber es verändert sich deutlich: Personalisierung und Storytelling verhelfen Print zu neuem Wind und den Druckereien zu Aufträgen. Das ist auch an einigen Ständen der Internet World expo am 5. Und 6. März zu spüren.

In klassische gedruckte Werbeformen wie Prospekte, Handzettel, Flyer und Anzeigen wird zwar immer weniger Geld investiert – dem EHI-Markenmonitor Handel 2017-2020 zufolge gingen die Ausgaben für diese Werbeformen im Jahresvergleich um 5 Prozent zurück. Das heißt aber nicht unbedingt, dass unterm Strich weniger gedruckt wird; schließlich drücken die gesunkenen Druckkosten auf die Preise.

Das zeigt das BVDM-Konjunkturtelegramm Deutsche Druck- und Medienindustrie, bei dem die Mehrheit der vom ifo-Institut befragten Druck- und Medienunternehmen von einer positiven Produktionsentwicklung und einer guten aktuellen Auftragslage berichtete. In Zeiten von Ad Blockern, Spam-Filtern und immer strengeren Anforderungen an nicht-nervige Werbung hat Print, so scheint es, wieder Konjunktur.

Verändert haben sich allerdings die Anforderungen an Print-Werbung: Reichte es früher, eine Standard-Anzeige im Wochenblatt zu schalten oder die Briefkästen mit Flyern zu fluten, ist heute Personalisierung gefragt. Weniger einzelne Produkte mit individuellen Inhalten und einem größeren Fokus auf Story-Telling sprechen die Konsumenten besser an, sind sich Dialog-Marketing-Experten weitgehen einig. Auch Online-Offline-Verknüpfung ist ein großes Thema.

„Der Katalog verschwindet immer weiter als Werbemedium und Werbeanstöße in Form von Mailings führen meist hin zum Web. Es gibt eher günstigere Werbemittel wie Postkarten und Selfmailer in kürzeren Werbezyklen zur Hinführung zum Onlineshop“, äußerte sich beispielsweise Helmut Hartinger, Geschäftsführer der Media-Agentur Sommer & Goßmann gegenüber ibusiness.

Der klassische Katalog als gedruckte Form des Produktbestands wandelt sich zum Unternehmensmagazin. Hochwertige Kurz-Kataloge in kleiner Auflage, zugeschnitten auf einzelne Kundengruppen, sprechen die Leser durch Story-Telling und nutzwertige Inhalte an; Produkte werden fast schon im Vorbeigehen präsentiert. [Weiterlesen…] Infos zum Plugin Warum Print-Werbung nicht tot ist

Kategorie: Sponsored Posts Stichworte: Marketing, Print Marketing

Antonio Ligato, G+L GmbH: „Wir rechnen mit einem Anstieg des Paketvolumens um 20 Prozent“

21. Februar 2018 von Online Redaktion

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Das E-Commerce ERP-System, das Warenwirtschaft, Shopsystem , 40+ Online-Märkte und den Point of Sale für dich verbindet und deinen gesamten Versandhandel automatisiert.

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Antonio Ligato von der G+L GmbH ist seit über 10 Jahren im deutschen E-Commerce unterwegs. Dabei hat er sich immer wieder neu erfunden. Heute ist er Online-Shop-Betreiber, E-Commerce-Berater, Software-Entwickler und Immobilien-Verwalter in einem – und führt in Köln ein 30 Mitarbeiter starkes Unternehmen. Sein Rat: Nie auf nur ein Pferd setzen.

Zu den interessantesten Sessions auf dem kommenden plentymarkets Online-Händler-Kongress in Kassel am 3. März zählt sicher die Fragestunde mit Antonio Ligato und Andreas Müller, zwei Online-Händlern aus der Frankfurter Gruppe. Ligato ist ein E-Commerce-Chamäleon: Der Geschäftsführer der G+L GmbH betreibt seit 2007 unter about-tea.de einen eigenen Webshop, hilft aber auch als Berater E-Commerce-Kollegen bei Problemen in der Logistik, beim Online-Marketing oder der Software-Entwicklung für den Shop. Ein Gespräch über Flexibilität und echtes Multichannel-Denken.

Herr Ligato, Sie sind seit über zehn Jahren im Geschäft. Wie hat sich der deutsche E-Commerce in dieser Zeit verändert?

Antonio Ligato: Der E-Commerce ist mittlerweile zu einer tragenden Säule des Handels geworden. Das hat auch die Politik gemerkt, die unsere Branche und die Dienstleisterindustrie, die um sie herum entstanden ist, aufmerksam beobachtet.

Wie wird es weitergehen?

Ligato: Ich denke, der Einzelhandel, wie wir ihn kennen, wird in ein paar Jahren verschwunden sein. Es werden sich ein paar wenige Nischen mit einem Ladenlokal durchsetzen und überleben. Geschäfte werden sich, wenn überhaupt, nur noch in so genannten B- und C-Lagen niederlassen und bestehen. Die A-Lagen in den Städten werden von Konzernen und Ketten besetzt. [Weiterlesen…] Infos zum Plugin Antonio Ligato, G+L GmbH: „Wir rechnen mit einem Anstieg des Paketvolumens um 20 Prozent“

Kategorie: Sponsored Posts

IFH Köln-Prognose: 80 Mrd. Euro E-Commerce-Umsatz bis 2021

12. Februar 2018 von Online Redaktion

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Im deutschen E-Commerce ist von Stagnation keine Spur zu sehen, meint das IFH Köln. Das seit Jahren stabile Wachstum von 10 bis 12 Prozent wird sich weiter fortsetzen, so eine aktuelle Prognose, die das Forschungsinstitut auch auf dem plentymarkets Online-Händler-Kongress in Köln vorstellen wird. In drei Jahren wird der E-Commerce-Umsatz in Deutschland laut IFH Köln dann bei mindestens 80,4 Mrd. Euro liegen. Zum Vergleich: Für 2017 hat der bevh kürzlich einen E-Commerce-Umsatz von rund 58 Mrd. Euro errechnet, ein Plus von 10,9 Prozent gegenüber dem Vorjahr.

Wie lange kann der E-Commerce noch wachsen? Schon seit einigen Jahren gibt es in Teilen der Branche immer wieder Berichte über eine bald zu erwartende Konsolidierung – während gleichzeitig andere Experten der Ansicht sind, dass der E-Commerce seinen Wachstumszenit noch lange nicht erreicht hat. Zu den Verfechtern letzter These gesellt sich auch Sabine Risse, Teamleiterin am IFH Köln. Auf dem plentymarkets Online-Händler-Kongress am 3. März in Kassel wird sie ihre jährliche Studie „Cross-Channel – Quo Vadis?“ in der Ausgabe für 2017 präsentieren. Gefragt nach den Wachstumsperspektiven des E-Commerce sagt sie klar:

„Nach wie vor ist von Stagnation keine Spur zu sehen. IFH-Prognosen zufolge steigt der Onlineumsatz bis 2021 voraussichtlich auf 80,4 Milliarden Euro (zu Endverbraucherpreisen, inklusive Umsatzsteuer) – und diese Rechnung ist noch konservativ. Gehen wir davon aus, dass die Wachstumsraten nicht leicht abnehmen, sondern auf dem hohen Niveau der Jahre 2011 bis 2016 bleiben, können wir sogar einen Onlineumsatz von 97,5 Milliarden Euro im Jahr 2021 prognostizieren.“

[Weiterlesen…] Infos zum Plugin IFH Köln-Prognose: 80 Mrd. Euro E-Commerce-Umsatz bis 2021

Kategorie: Sponsored Posts Stichworte: Cross-Channel, Studien, Veranstaltungen

Rückblick: Die wichtigsten Urteile und Gesetze im Januar 2018

8. Februar 2018 von Onlinehändler News

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Der Händlerbund setzt sich für sicheren und erfolgreichen E-Commerce ein. Wir bieten Ihnen ganzheitliche Lösungen für Ihr E-Commerce-Business. Ob individuelle Rechtstexte, Abmahnvertretung oder Rechtsberatung – unser Expertenteam hat immer die passende Antwort auf Ihre Frage. Und das zu bezahlbaren Preisen!

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Neben dem großen Sturmtief Friederike suchte eine ebenso große Flut an Abmahnungen und Urteile deutsche Online-Händler heim. Gestartet ist 2018 mit einem Verbot für Zahlungsgebühren. Danach ging der Januar kunterbunt weiter mit neuere Amazon-Rechtsprechung und Abmahnungen wegen fehlender Grundpreise und unvollständiger Garantien-Werbung.

Kosten für Zahlungsarten seit 13.01.2018 verboten

Die sog. Zweite Zahlungsdiensterichtlinie (Payment Service Directive, kurz PSD2) will Verbrauchern die Kosten bei einem bargeldlosen Einkauf garantieren – stationär und online.  Seit dem 13. Januar 2018 gilt deshalb ein Gesetz, welches bei den bargeldlosen Zahlungsarten Überweisung, Lastschrift und Kartenzahlung die Erhebung von einem Entgelt verbietet. Noch unsicher bei der Umsetzung, insbesondere für Zahlungen per PayPal & Co.? Für die wichtigsten Fragen gibt es dieses FAQ.

Das neue Gesetz sollte man auf keinen Fall auf die leichte Schulter nehmen. Die Wettbewerbszentrale hat bereits angedroht, Verstöße von Händlern ahnden zu wollen. Für die Meldung von Verstößen hat die Wettbewerbszentrale extra eine Beschwerdestelle eingerichtet, bei der zum einen betroffene Verbraucher und zum anderen auch Händler die Verstöße ihrer Konkurrenz melden können. Dass die Wettbewerbszentrale ernst macht, zeigen die ersten Schreiben, die Ende Januar schon versendet wurden. Bisher handelt es sich nur um Warnschreiben ohne Kostenfolge. Doch darauf sollte man als Händler künftig nicht mehr zählen.

Sportartikel-Hersteller Asics scheitert bei Vertriebsbeschränkungen

Was war zuerst da, das Internet oder die Beschränkungen der Markenhersteller, die Produkte online anzubieten? Jedenfalls tobt schon seit Jahren ein Kampf zwischen Händlern und Herstellern, wie weit der Vertrieb beschränkt und gänzlich eingeschränkt werden darf. Händlern eines Vertriebssystems darf der Verkauf über Drittplattformen wie Amazon verboten werden, so der EuGH Ende 2017. Voraussetzung ist lediglich, dass das Verbot das Luxusimage wahren soll und das Verkaufsverbot objektiv und einheitlich auf alle autorisierten Vertragshändler angewendet wird. Asics wollte jedoch in einem laufenden Verfahren trotzdem eine Antwort vom BGH, wie es mit dem Anbieten über Preissuchmaschinen aussehe. Der BGH stellte sich auf die Seite der Händler: Es sei offensichtlich, dass ein Nutzungsverbot von Preissuchmaschinen zu einer Beschränkung der Einzelhändler im Online-Handel führe und damit unstatthaft ist.

Gleich doppelt: Amazon wieder vor Gericht

Neben Asics hatte Amazon einen holperigen Start ins neue Jahr. Gleich zweimal muss sich der Internet-Gigant von den Gerichten verantworten. Zum einen hat das höchste österreichische Gericht die AGB von Amazon für unzulässig erklärt. Insbesondere ging es um die Wahl von luxemburgischem Recht bei Streitigkeiten.

Zum anderen trudelte bei den Verantwortlichen von Amazon eine Ladung zum BGH ein. In den Verfahren in Karlsruhe, die am 15. Februar 2018 stattfinden sollen, geht es dieses mal um Amazons Autocomplete-Funktion. Dann soll vor dem Bundesgerichtshof verhandelt werden, ob Amazon die Marken Ortlieb und Gofit in seiner Autocomplete-Suche richtig verwendet oder überhaupt nicht mehr zur Auswahl stellen darf. Bereits 2013 musste der Suchmaschinenanbieter „Google“ eine Schlappe einstecken, als der Bundesgerichthof entschied, dass die Ergebnisse von Googles Autocomplete Funktion in Einzelfällen rechtswidrig sein können. [Weiterlesen…] Infos zum Plugin Rückblick: Die wichtigsten Urteile und Gesetze im Januar 2018

Kategorie: Sponsored Posts Stichworte: Internetrecht, Online-Recht, Recht

Johannes Altmann: „Jeder Touchpoint bedeutet Entertainment“

6. Februar 2018 von Online Redaktion

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Usability: Bei diesem Stichwort dachten Online-Händler jahrelang an Blickrichtungsmessungen, A/B-Tests über die richtige Farbe für den Warenkorb-Button oder die 7+2-Regeln in der Navigation. Es ging darum, dass Kunden einen Online-Shop auf einen Blick verstehen können – um dann in möglichst wenigen Klicks zum gewünschten Artikel zu finden und diesen natürlich auch zu kaufen. Aber was bedeutet „Usability“ in Zeiten, in denen Online-Shop, stationäre Filiale, Social Commerce oder sogar Einkaufen via Alexa zunehmend miteinander verschwimmen? Ein Gespräch über Usability vs. Customer Experience mit dem einstigen „Usability-Guru“ (jetzt Customer Experience) unserer Branche: Johannes Altmann von Shoplupe.

Johannes, früher hast Du der Branche erklärt, wie eine Navigationsleiste oder eine Produktdetailseite aussehen muss, damit sie gut konvertiert. Heute ist deine Beratungsleistung wesentlich komplexer – statt über „Usability“ sprichst du über „Customer Experience“. Wie definierst Du den Begriff?

Johannes Altmann: Eine exzellente Customer Experience entsteht, wenn ein Kunde über alle Touchpoints eines Unternehmens in einer Tonalität angesprochen wird. Heute sind Unternehmen an vielen Touchpoints tätig, um ihre Dienstleistung zu präsentieren oder Produkte zu verkaufen. Den einen Shop, die eine Website, einen Katalog oder einen einzelnen Laden gibt es nicht mehr. Unternehmer müssen ihre Marke und ihre Stärken an allen Touchpoints ausspielen – und jeder Touchpoint bedeutet Entertainment.

Ein Online-Shop muss also heute mehr Spaß machen als früher?

Altmann: Uns muss heute bewusst werden, dass sich Kunden in einer Erlebniswelt befinden. Ich will erleben, erfahren, berichten und posten. Verbraucher kaufen nicht, weil sie müssen, sondern weil es Spaß macht. Sie kaufen in Läden, die Spaß machen und cool sind. Sie kaufen in Malls, weil hier Konsum und Entertainment eng miteinander verbunden sind. Wir müssen begreifen, dass wir uns in einer Customer Experience Economy befinden. Diese funktioniert nach anderen Regeln wie die Plattform-Ökonomie. [Weiterlesen…] Infos zum Plugin Johannes Altmann: „Jeder Touchpoint bedeutet Entertainment“

Kategorie: Sponsored Posts Stichworte: Usability

Verkaufen und Umsatz steigern mit Hilfe des mirapodo Partnerprogramms – [Sponsored Post]

13. Dezember 2017 von Peter Höschl

Im Rahmen unseres Partnerprogramms bieten wir Händlern und Lieferanten mehrere Kooperationsmodelle an. Bei allen Modellen profitieren die Partner von unserer enormen Reichweite und können so aktiv ihr Sortiment während der Saison mitgestalten. Ziel ist es, den Partnern den Zugang zu über 7 Mio. Kunden zu ermöglichen.

Je nach Sortimentsumfang, logistischen Gegebenheiten und Präferenzen des Partners bieten wir zwei verschiedene Kooperationsmodelle an:

mirapodo-partnerprogramm-smallMirapodo Partnerprogramm Hier fungieren wir als Vertriebsplattform und sind für das Listing der Produkte, das Marketing, den Kundenservice sowie die Zahlungsabwicklung verantwortlich. Der Partner wiederum übernimmt die komplette Logistik und ist für den Versand zum Kunden sowie die Retourenabwicklung verantwortlich. Er hat bei diesem Modell die Möglichkeit das Sortiment, den Preis sowie die Aktualität der Produkte maximal mitzugestalten.

Mirapodo Partnerprogramm und Fulfillment Bei diesem Modell sind wir für die Abwicklung der Logistikprozesse zum Kunden sowie der Retouren verantwortlich. Einzelpaare werden konsolidiert an uns geschickt und nicht direkt an die Kunden geliefert. Der Partner bleibt weiterhin für das Sortiment verantwortlich, beliefert unser Lager und stellt uns die nötigen Stammdaten zur Verfügung.

In den letzten Monaten haben wir bereits über 30 neue Partner in das Modell integriert. Mit der Anbindung an das Partnerprogramm konnten wir mit Händlern Umsätze verdoppeln oder teilweise sogar verdreifachen, und das in kurzer Zeit. Insbesondere kleinere Händler haben durch das Partnerprogramm die Möglichkeit, zusätzliche Umsätze von über 100.000€ monatlich zu generieren und ihre Vertriebsstrukturen zu erweitern.

Sie möchten auch von unserem Partnerprogramm profitieren, Ihre Marke weiterentwickeln und den direkten Kundenzugang nutzen? Dann sprechen Sie uns gerne an. (Kontakt: kooperation@mirapodo.de)

Disclaimer: Bei diesem Artikel handelt es sich um ein Sponsored Post von mirapodo

Kategorie: Sponsored Posts Stichworte: Verkaufsbörse

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