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Aktuelle Seite: Startseite / Archiv für Recht & Datenschutz

Recht & Datenschutz

Wie ein Amazon-Seller mit Hilfe seines Anwalts unfaire chinesische Konkurrenten los wird

2. Oktober 2019 von Peter Höschl

Dieser Artikel wird Ihnen vorgestellt von: shopanbieter.de / Marcedo GmbH- Eigenanzeige -

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Ein typisches Problem, mit dem Marktplatz-Händler immer wieder zu kämpfen haben: Konkurrenten (vornehmlich aus China), die sich nicht an die Regeln halten. Und Plattformen, die unfaire Listungen ungestraft zulassen. Speziell Amazon wird von den Händlern in diesem Zusammenhang immer wieder vorgeworfen, nichts zu unternehmen, wenn deutsche Händler die gefährlichen oder unlauteren Angebote ihrer chinesischen Konkurrenten an den Marktplatz melden. Doch ein Amazon-Seller hat uns jetzt berichtet: Amazon unternimmt durchaus etwas – wenn ein Anwaltsschreiben der Meldung Nachdruck verleiht.

 Der unfaire Wettbewerb einiger chinesischer Händler auf dem westlichen Online-Markt ist seit einer guten Woche wieder verschärft Thema, auch weil US-Präsident Trump sich der Sache angenommen hat und beim Weltpostverein die Abschaffung der vergünstigten Portopreise für chinesische Händler erwirken will. Der bevh nutzte auch gleich die Gelegenheit, um auf weitere Probleme mit unfairem chinesischen Wettbewerb in Deutschland hinzuweisen: „Viele ausländische Anbieter, vor allem im Elektronikbereich, sparen an der Produktsicherheit“, mahnte bevh-Präsident Gero Furchheim. So kämen massenhaft mangelhafte Geräte auf den deutschen Markt. „Ich fordere 1.000 zusätzliche Zöllner, um der Warenflut einen Kontrolldruck entgegenzustellen.“

Bis allerdings die aktuell 39.000 deutschen Zöllner tatsächlich Verstärkung bekommen, dürfte noch einige Zeit vergehen – und bis dahin müssen die deutschen Händler damit umgehen, dass chinesische Konkurrenten vor allem auf großen Marktplätzen wie Amazon und ebay ihnen das Leben mit Produkten schwer machen, die nicht nach europäischen Standards zertifiziert sind.

Eine Möglichkeit: Händler können verdächtige Produkte, die ihrer Meinung nach gefährlich sind oder nicht den deutschen Standards entsprechen, an Amazon melden. Da der Marktplatz aber eine enorm große Anzahl solcher Tickets prüfen muss, und Sicherheitsmängel nicht einfach anhand der Produktbeschreibung erkannt werden können, dauert diese Prüfung ihre Zeit – und bis zu deren Ergebnis lässt Amazon die Unschuldsvermutung gelten und löscht das gemeldete Angebot nicht. 

Ein anderer, deutlich erfolgreicherer Weg, den uns ein Amazon-Seller gesteckt hat, führt über die Kanzlei eines Anwalts. Selbiger Seller hat einen Anwalt damit beauftragt, verdächtige Produkte chinesische Konkurrenten zu bestellen und auf Unstimmigkeiten zu untersuchen. Die Dokumentation über diese Prüfung legt der Anwalt dann einer hochoffiziellen Abmahnung an Amazon bei – und Amazon reagiert in der Regel auf das Anwaltsschreiben sofort und löscht das fragliche Angebot schnell und nachhaltend. Dieses Verfahren habe der Händler bereits über 40 Mal erfolgreich ausgeführt.

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Kategorie: Recht & Datenschutz Stichworte: China-Händler, Recht

Rückblick: Die wichtigsten Urteile und Gesetze im Juli 2019

6. August 2019 von Onlinehändler News

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Der Name Amazon war im Juli 2019 besonders häufig in aller Munde. Kein Wunder: Vom Online-Riesen gibt es einiges zu berichten. Rechtliche Neuigkeiten gibt es aber auch von der Deutschen Umwelthilfe und Ebay.

A, wie Amazon: Drei wichtige Neuigkeiten

Rechtswidrige AGB mit Verkäufern: Einer Sellerin wurde von heute auf morgen das Amazon Konto gesperrt. Das, was vielen Händlern täglich passiert, wollte sie aber nicht auf sich sitzen lassen und wehrte sich gerichtlich. Vor dem Landgericht Hildesheim erwirkte sie eine einstweilige Verfügung, die Amazon dazu verpflichtet, das Konto zu entsperren. Grund für den Sieg ist eine rechtswidrige AGB-Klausel: Das Unternehmen behält sich nämlich vor, die Konten der Seller jederzeit, ohne Angaben von Gründen sperren zu können. Dies verstößt aber gegen den Grundsatz des § 307 BGB, wonach Klauseln Vertragspartner nicht unangemessen benachteiligen dürfen. „Natürlich steht es Amazon vor dem Hintergrund der Vertragsfreiheit frei, den Vertrag mit einem Verkäufer ordentlich zu kündigen. In diesem Fall müsste Amazon jedoch bestimmte Fristen einhalten und könnte den betroffenen Händler nicht einfach ‚rauswerfen‘ und erst Recht kein Guthaben einbehalten“, begründet das Gericht seine Entscheidung.

Neue AGB: Die AGB von Amazon sind auch Grundlage der Ermittlungen vom Bundeskartellamt. Dieses hat festgestellt, das Amazon scheinbar seine marktbeherrschende Stellung gegenüber der Händler missbraucht. Der Versand-Riese hat nun aber Besserung gelobt. Mitte August sollen neue, transparentere AGB für die Verträge mit Händlern in Kraft treten. 

Keine Angabe der Telefonnummer: Ein aktueller Beschluss vom EuGH basiert zwar auf einem Rechtsstreit mit Amazon, wirkt sich aber auf den kompletten Online-Handel aus. Die Verbraucherzentrale Bundesverband hat Amazon verklagt, da das Unternehmen keine Telefonnummer zur Verfügung stellt. Der BGH wollte nun vom EuGH wissen, wie die zugrunde liegende Verbraucherrechterichtlinie auszulegen ist. Die europäischen Richter stellten fest, dass eine Telefonnummer nicht mit angegeben werden muss. Ein Kundenchat oder ein Rückrufformular tun es auch. Wichtig ist nur, dass eine direkte und schnelle Kontaktaufnahme möglich ist. Ob Amazon diese Anforderungen erfüllt, muss nun der BGH, bei dem die Akte wieder liegt, entscheiden. 

Rückwirkende Bußgelder wegen Verpackungsgesetz

Die Irritation unter vielen Händler ist groß: Vor wenigen Wochen erhielten sie Post von der Zentralen Stelle. In dem Schreiben wurde gefordert, eine Mengenmeldung für das Jahr 2018 abzugeben. Das ist auch ganz korrekt, denn: Die Lizenzierungspflicht für Verpackungen besteht bereits seit Anfang der 90er und das neue Verpackungsgesetz hat die alte Verpackungsordnung mit Wirkung zum 01.01.2019 nahtlos abgelöst. Allerdings müssen in der Vergangenheit nachlässige Händler nicht unbedingt mit Bußgeldern rechnen: Eine Lizenzierung ist auch für das Jahr 2018 noch rückwirkend möglich. 

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Kategorie: Recht & Datenschutz, Sponsored Posts

Markenschutz-Vorstoß von Amazon und ebay

23. Juli 2019 von Online Redaktion

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Amazon hat unter dem Namen „Transparency“ ein neues Markenschutz-Programm vorgelegt. Damit können Markenhersteller ihre Produkte mit einem Code versehen; Fälschungen sollen so leichter identifiziert werden können – sowohl von den Herstellern selbst als auch von Kunden. Das Programm erweitert das bisherige Markenschutz-Tool Brand Registry 2.0 damit um einen entscheidenden Punkt. Auch ebay hat sich letzte Woche in Sachen Markenschutz bewegt; die Nummer 2 der Online-Marktplätze kooperiert für ihr eigenes Programm mit dem Markenschutz-Spezialisten Authorized.by.

Dass Amazon ein massives Problem mit Produktfälschungen im Sortiment hat, ist Markenherstellern schon lange ein Dorn im Auge. Wer Produkt-Fakes auf dem Marktplatz entdeckte, musste diese bisher über das 2018 eingeführte Tool Brand Registry 2.0 einzeln aufspüren und dann an Amazon melden und auf Löschung der Listung drängen. Das funktionierte mal mehr, mal weniger gut, wie uns die Markenschutz-Spezialistin Laure Bourdeau von EBRAND Services im Mai berichtete.

„Amazon entfernt die rechtsverletzenden Listungen nicht ohne weiteres. Häufig bekommen wir zu hören, dass unsere Anfrage „unvollständig“ ist, oder dass die betreffende Marke „ungültig“ oder nur „beschreibend“ ist, obwohl es sich um eine eingetragene Marke handelt“, erzählte Laure damals. „Zwei identische Verletzungsmeldungen zu einem völlig konträren Ergebnis führen: Ein Antrag wird abgelehnt, der andere zugelassen. Das ist für uns unverständlich.“

Die Markenhersteller dürften also trotz Brand Registry 2.0 auf eine Verbesserung gedrungen haben, mit der Produkt-Fakes zielsicherer aufgespürt werden können. Jetzt hat Amazon in Sachen Markenschutz tatsächlich nachgelegt und den Authentifizierungs-Service „Transparency“ in Deutschland eingeführt. Damit können Markenhersteller, die über Amazon verkaufen, jedes ihrer Produkte mit einem eindeutigen Transparency-Code versehen. So sollen alle Akteure der Lieferkette – egal ob Kunde, Markenhersteller oder Amazon selbst – jede Produkteinheit eindeutig identifizierenkönnen. 

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Kategorie: Recht & Datenschutz Stichworte: Amazon, ebay, Markenschutz, Recht

Nachgefragt: Sind Fake-Bewertungen abmahnfähig?

12. Juli 2019 von Ingrid Lommer

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Gekauften und gefälschten Bewertungen geht es aktuell mächtig an den Kragen: Amazon sperrt seit Wochen Accounts von des Rezensionsbetrugs verdächtigen Händlern, das Oberlandesgericht Frankfurt hat verfügt, dass gekaufte Bewertungen auf Amazon nur noch veröffentlicht werden dürfen, wenn aus ihnen klar hervorgeht, dass sie gegen Bezahlung entstanden sind, und der Verband Sozialer Wettbewerb hat damit begonnen, Amazon-Seller für verdächtige Bewertungen abzumahnen. Was ist von dem ganzen Trubel zu halten – und wird das große Problem „Fake-Rezensionen“, das letztlich das Geschäft aller Amazon-Seller gefährdet, dadurch tatsächlich gelöst?

Amazon greift in Sachen Rezensionsbetrug aktuell hart durch – endlich, muss man als ehrlicher Händler oder Berater sagen. Die Blüten, die Amazons bisheriger allzu lascher Umgang mit offensichtlichen Rezensionsbetrügern erst ermöglichte, waren schließlich in ihrer Dreistigkeit nicht nur absurd, sondern auch schädlich für das Kundenvertrauen in die Amazon’schen Sterne. 

Damit soll jetzt Schluss sein: Seit nun mehr fast sechs Wochen sind etliche Händler-Accounts mittlerweile gesperrt. Sämtliche Bemühungen um eine Freischaltung gestalten sich schwierig, denn Amazon ist offenbar wenig gewillt, mit den beschuldigten Händlern in Kontakt zu treten. Das bestätigt durch die Blume auch der Pressesprecher des Konzerns: „Wir haben klare Teilnahmebedingungen für Rezensenten und Verkäufer definiert und ergreifen bei einem Verstoß Maßnahmen, die eine vorübergehende Sperre, einen dauerhaften Ausschluss oder rechtliche Schritte beinhalten können.“ Im Klartext: Amazon betrachtet Rezensionsoptimierer als Betrüger und hat kein Interesse daran, deren Accounts wieder scharf zu schalten. 

Das ist grundsätzlich zu begrüßen; Händler, die ihre Produkte mit gefälschten oder gekauften Bewertungen anpreisen, schaden ihren Konkurrenten in unlauterer Weise. Rechtlich gesehen handelt es sich dabei um abmahnbare Schleichwerbung, sagt die IT-Fachanwältin Sabine Heukrodt-Bauer (siehe Interview unten).

Und auch wenn viele Händler in den einschlägigen Facebook-Gruppen darüber klagen, dass es mal wieder nur die Deutschen erwischt und die Chinesen ungestraft weiter Bewertungen fälschen: Tatsächlich berichten aber einige Seller, dass die Fabel-Bewertungen chinesischer Wettbewerber, zumindest teilweise, bereits zurückgegangen seien.

Dennoch scheint das Sperren der Accounts aktuell zumindest in Teilen händisch vorgenommen zu werden; und das kostet Zeit und führt dazu, dass die Sperrungen bisweilen ungerecht verteilt werden. Hier wird Amazon technisch noch nachbessern (müssen). Aber der Konzern hat ja auch gerade erst so richtig angefangen. Hier dürfte in den nächsten Wochen noch so einiges passieren. 

Aber vielleicht können ja andere Parteien die Lücke bis zur Entwicklung einer sinnvollen Amazon-Lösung für das Problem mit rechtlichen Mitteln überbrücken? Der Verband Sozialer Wettbewerb jedenfalls hat kürzlich damit begonnen, Amazon-Seller für Fake-Reviews abzumahnen.

Der Verband bezieht sich dabei auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt, dem zufolge Bewertungen, die gegen Geld oder Geldwerte (z.B. das kostenlose Produkt) geschrieben wurden, auf Amazon als gekauft kenntlich zu machen sind. Wir haben bei der IT-Fachanwältin Sabine Heukrodt-Bauer nachgefragt, was von solchen Abmahnungen zu halten ist – und ob auch Online-Händler ihre Konkurrenten in dieser Form abmahnen könnten.

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Kategorie: Recht & Datenschutz Stichworte: Amazon, Kundenbewertungen, Recht

Rückblick: Die wichtigsten Urteile und Gesetze im Juni 2019

3. Juli 2019 von Onlinehändler News

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In diesem Monat sind es vor allem die Ideen der Politiker, die den Online-Handel beeinflussen werden. Ob globale Digitalsteuer oder extra Influencer-Gesetz. Sie lassen sich so einiges einfallen.

Grüne fordern Verbot von Retouren-Vernichtung

Eine Meldung sorgte Mitte des Monats für Furore: Die Grünen fordern ein Gesetz, nach dem es verboten werden soll, Retouren zu vernichten. Grund für diese Forderung ist die Annahme der Grüne, dass gerade große Unternehmen retournierte Ware, die noch gut ist, vernichten, da dies günstiger sei, als sie zu spenden oder für den Wiederverkauf aufzubereiten. 

Die behauptete massenhafte Vernichtung noch guter Ware bezeichnete Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt als „Perversion der Wegwerfgesellschaft“. Aus einer Studie geht allerdings hervor, dass gerade mal vier Prozent der retournierten Waren vernichtet werden. Die große Mehrheit, fast 80 Prozent, wird als Neuware weiter verkauft. Der Rest landet als B-Ware in den Geschäften oder wird gespendet.

Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs

Ein weiteres Vorhaben der Regierung wird zur Zeit im Bundesrat diskutiert: Das Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs. Bei dem Entwurf geht es vor allem darum, die Voraussetzungen für das Aussprechen von Abmahnungen zu erschweren und so den wirtschaftlichen Aspekt hinter dem Abmahnwesen unattraktiver zu machen. Besonders umstritten ist die Einführung der geringfügigen Verstöße, die umgangssprachlich Bagatellverstöße genannt werden. Laut einer Stellungnahme des Händlerbunds fallen unter diese Verstöße auch schwerwiegende Fehler, wie das Weglassen einer Widerrufsbelehrung. Abmahnungen wegen solcher Verstöße sollen laut dem Entwurf für den den Abgemahnten quasi kostenlos sein, wenn er durch einen Mitbewerber abgemahnt wird.

Gesetz für Influencer

Der Gesetzgeber hat eine Lücke gefunden, die es eigentlich nicht gibt. Was Schleichwerbung ist und was nicht, ist eigentlich bereits seit Jahren durch die Gesetze und die Anwendung durch die Gerichte geregelt. Allerdings scheinen sich besonders Influencer in Sachen Werbekennzeichnung schwer zu tun: Auslöser der Unsicherheit sind hier die zahlreichen Abmahnungen vom Verband Sozialer Wettbewerb. Um Influencer besser vor ungerechtfertigten Abmahnungen zu schützen, soll ein Gesetz her, welches genau regelt, wann Influencer ihre Beiträge als Werbung kennzeichnen müssen.

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Kategorie: Recht & Datenschutz Stichworte: Online-Recht, Recht

Rückblick: Die wichtigsten Urteile und Gesetze im Mai 2019

21. Juni 2019 von Onlinehändler News

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„Alles neu macht der Mai.” – In diesem Sinne gab es auch in diesem Monat wieder spannende rechtliche Neuigkeiten. Von A bis Abmahnmissbrauch bis W wie Widerruf war alles dabei.

Gesetz zur Stärkung gegen des fairen Wettbewerbs

Geht es dem Missbrauch des Prinzips der Abmahnungen jetzt an den Kragen? Diese Frage dürften sich viele Händler mit Blick auf den Gesetzesentwurf zur Änderung des UWG stellen. Bereits im letzten Jahr kündigte die damalige Bundesjustizministerin Katharina Barley (SPD) an, gegen Abmahnmissbrauch vorgehen zu wollen. Der aktuelle Entwurf sieht auch tatsächlich eine Verschärfung der Voraussetzungen vor: So sollen Mitbewerber nur noch abmahnen dürfen, wenn sie Waren oder Dienstleistungen in nicht unerheblichen Maße und nicht nur gelegentlich vertreiben oder nachfragen. Neu ist auch die Regelung bei sogenannten Bagatellverstößen: Verstöße, die gesetzliche Informations- und Kennzeichnungspflichten betreffen, fallen unter die Bagatellregelung. Das bedeutet, dass Mitbewerber diese Verstöße zwar künftig weiter abmahnen dürfen sollen; die dafür erbrachten Aufwendungen (meist die Rechtsanwaltsgebühren) dürfen allerdings nicht mehr auf den Abgemahnten abgewälzt werden. Zu den Bagatellverstößen gehören Beispielsweise fehlerhafte Widerrufsbelehrungen, Verstöße gegen die Impressumspflicht oder der fehlende Grundpreis. Auch auf Verbände kommen strengere Voraussetzungen zu. Über die Änderungen berichtet der Händlerbund im Einzelnen.

OLG Frankfurt zur Versandkostenangabe

Der Kunde muss vor Abschluss des Kaufes über alle Kosten infomiert werden, die mit dem Shopping-Erlebnis einhergehen. Dazu gehört auch die Angabe der Versandkosten. Dass Angaben, wie etwa „Versandkosten auf Anfrage”, unzulässig sind, ist schon lange bekannt. Nun hat sich das OLG Frankfurt (AZ.: 6 U 19/18) mit der Frage beschäftigt, wann die Angabe erfolgen muss. Sicher ist, dass der Kunde bereits vor Einleitung des Bestellvorgangs darüber informiert werden muss, dass Versand- und Lieferkosten anfallen. Ein Hinweis, wonach sich der Produktpreis „zzgl. Versandkosten” versteht, kann ausreichen, wenn sich beim Anklicken oder Ansteuern des Hinweises ein Fenster mit einer Übersicht öffnet.

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Kategorie: Recht & Datenschutz

Abmahnfalle Verpackungsgesetz: Noch nicht bei LUCID registriert?

14. Mai 2019 von Nicola Straub

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Gute vier Monate ist das neue Verpackungsgesetz nun alt, ein passender Zeitpunkt, um einmal nachzusehen, wie es an der Abmahnfront bezüglich dieses Themas aussieht. Denn schon im Vorfeld des Gesetzes grassierten Befürchtungen, dass dieses zu neuen Abmahnwellen führen werde.

Wir fragten daher beim Händlerbund nach, wie sich heute die Situation bezüglich Abmahnungen auf der Basis des Verpackungsgesetzes zeigt. Melvin Dreyer gab uns einen Überblick der Lage.

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Kategorie: Recht & Datenschutz Stichworte: Abmahnung, Verpackungsgesetz

Kostenloses Whitepaper: Produktpiraterie und was Hersteller gegen den Milliardenbetrug tun können

2. Mai 2019 von Peter Höschl

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Die Zahlen sind alarmierend: Über 56 Milliarden Euro Schaden entstehen für die deutschen Unternehmen durch Produktpiraterie – jedes Jahr. Der größte Anteil betrifft B2B- und Industrie-Unternehmen; aber auch Warenherstellern leiden kräftig unter der Flut an gefälschten Produkten. 2017 beschlagnahmte der deutsche Zoll Waren im Wert von über 196 Millionen Euro aufgrund von Produkt- und Markenpiraterie – über 30 Prozent mehr als 2015. Wie Hersteller mit dem stetig wachsenden Problem der Produktpiraterie umgehen können, erfahren Sie in unserem kostenlosen Whitepaper.

Einmal pro Jahr vergibt die „Aktion Plagiarius“ den gleichnamigen Negativpreis für die dreistesten Produktfälschungen. Den ersten Preis holte sich diesmal das „Schrägsitzventil Typ 2000“ eines chinesischen Plagiators, der das für die Textilbranche entwickelte Ventil des deutschen Herstellers Bürkert mit seiner Fälschung in so gut wie jedem Markenrecht verletzte. Auch Platz 2 und 3, ein Plagiat eines Bruder-Spielzeugbaggers und ein gefälschter Zwilling-Bräter stammten aus China. 

Kostenloses Whitepaper: Produktpiraterie und was Hersteller gegen den Milliardenbetrug tun können
Bildquelle: https://www.plagiarius.com
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Kategorie: Recht & Datenschutz

Händler ohne Steuerbescheinigung: Amazon sperrt und friert Ware ein

13. März 2019 von Nicola Straub

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Während Händler sich noch herummühen müssen, zu kontrollieren, ob ihre Steuernummer von „Piraten“ auf Ebay missbraucht werden, hat Amazon anscheinend bereits neben UStIDn auch schon fleißig Bescheinigung nach § 22f UStG eingesammelt. Und offenbar ist man dort jetzt sicher, dass ausreichend Zeit für „fristtreue Händler“ war, die geforderten Daten und Unterlagen einzureichen. Nun folgen offenbar Taten, die den noch säumigen Händlern Beine machen sollen.

So wird es zumindest heute in Facebook berichtet:

„Amazon hat heute FBA-Lagerbestände von Händlern aus der V. R. China blockiert, die keine UStID und Bescheinigung nach § 22f UStG vorlegen können.“

„Hab heute auch ’ne Mail von den Chinesen bekommen, dass viele Angebote geschlossen wurden“

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Kategorie: Recht & Datenschutz Stichworte: Amazon, Umsatzsteuer

Achtung Piraten: Kaperung von Umsatzsteuer-IDs in der (E)Bay

20. Februar 2019 von Nicola Straub

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Jetzt wird alles gut, denn die massenhafte Steuerhinterziehung hat ein Ende: Da Amazon und Ebay künftig ja im Zweifelsfall für Stuerunterschlagungen in die Haftung genommen werden können, haben die Marktplätze reagiert. Für Ebay gilt deshalb nun: Wer auch zukünftig im Rennen auf der Plattform bleiben möchte, muss seine Umsatzsteuer-ID angeben. Keine sooo große Sache, möchte man annehmen: Eintragen, speichern, gut ist.

Dass man danach das Thema nicht komplett abhaken sollte, zeigt nun ein Posting in der Wortfilter-Facebookgruppe. Darin berichtet ein Händler, dass er bei einer Recherche auf diverse ausländische Händler gestoßen ist, die schlicht und einfach seine VAT-ID gekapert hatten: [Weiterlesen…] Infos zum Plugin Achtung Piraten: Kaperung von Umsatzsteuer-IDs in der (E)Bay

Kategorie: Recht & Datenschutz Stichworte: Betrug, ebay, Umsatzsteuer

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