Wer Grundpreisangaben-pflichtige Produkte über ebay verkauft, sollte nach einem aktuellen Urteil des Landgerichtes Hamburg (Az. 327 O 196/11) seine Angebote überprüfen und ggf. dahingehend korrigieren, dass der Grundpreis direkt in den Angebotstitel eingefügt sowie in der Artikelbeschreibung deutlich hervorgehoben wird. [Weiterlesen…] Infos zum Plugin ebay-Verkauf: Grundpreis in Angebotstitel nehmen
ebay-Verkauf: Grundpreis in Angebotstitel nehmen
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