Es ist mal wieder so weit: Eine große Änderungaktion bei den Widerrufsblehrungen steht an. Entsprechend den Vorgaben der EU musste die „alte“ Widerrufsbelehrung in Sachen Wertersatz angepasst werden. Und obwohl der EU-Gerichtsentscheid erst im 1,5 Jahre zurückliegt, ist das neue deutsche Gesetz schon fertig: Am vergangenen Donnerstag hat es den Bundstag passiert (s. S. 59) und muss nun nur noch im Gesetzesblatt veröffentlicht werden. Und so steht für alle Onlinehändler (im B2C) wieder einmal eine Änderungsaktion an. [Weiterlesen…] Infos zum Plugin Demnächst: Neue Widerrufsbelehrung (diesmal aber mit Übergangsfrist)
Demnächst: Neue Widerrufsbelehrung (diesmal aber mit Übergangsfrist)
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Es ist kaum zu glauben, aber noch immer lassen sich durch einfach Suchläufe Hunderte Webshops finden, die fehlerhafte Widerrufsbelehrungen haben – eine echte Gelddruckmaschine für Abmahner! Außerdem plagt die Sache mit den Versandkosten: Wer trägt die Hin-, wer die Rücksendekosten im Widerrufsfall? Und wussten Sie, dass Sie in Teufels Küche kommen können, wenn nach einem erfolgten Widerruf die Waren noch beim Kunden ankommen?