Es ist mal wieder so weit: Eine große Änderungaktion bei den Widerrufsblehrungen steht an. Entsprechend den Vorgaben der EU musste die „alte“ Widerrufsbelehrung in Sachen Wertersatz angepasst werden. Und obwohl der EU-Gerichtsentscheid erst im 1,5 Jahre zurückliegt, ist das neue deutsche Gesetz schon fertig: Am vergangenen Donnerstag hat es den Bundstag passiert (s. S. 59) und muss nun nur noch im Gesetzesblatt veröffentlicht werden. Und so steht für alle Onlinehändler (im B2C) wieder einmal eine Änderungsaktion an.
Abmahngefahr bei „Verschlafen“ der Änderung der Widerrufsbelehrung
Wann genau das Gesetz in Kraft treten wird, ist derzeit noch unklar. Klar ist aber, dass es diesmal keine „lange Nacht“ der Änderungen geben muss, denn der Gesetzgeber hat dazugelernt und diesmal eine Übergangsfrist von drei Monaten vorgesehen. Nach Ende der Übergangsfrist dürften dann wieder eine Abmahnwelle bevorstehen, die all den Shops droht, die die Änderungen verschlafen haben.
Gesetzgeber definiert die Pflicht zum Wertersatz genauer
Betrachtet man den Entwurf der neuen Gesetzesfassung (zum Wertersatz müssen Teile des BGB geändert bzw. ergänzt werden), so ist der Tenor durchaus händlerfreundlich. Denn der Gesetzgeber formuliert, dass ein „Ausprobieren“ von Waren, das über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht, nach dem Grundsatz von „Treu und Glauben“ dem Händler bezahlt werden muss:
So weit so gut – natürlich liegt die Beweispflicht beim Händler und so wird sich zeigen, wie praktikabel die neuen Regelungen in der Zukunft sein werden.
Prüfung nicht zulässig bei Artikeln, die nach „Verkehrssitte“ auch im Laden nicht geprüft werden
Immerhin: Bisher waren Gerichte sogar der Ansicht, dass das Öffnen der Verpackungen von Hygiene-Artikeln und ähnlichen Artikeln, die Mensch auch im Ladengeschäft üblicherweise NICHT zur Prüfung öffnet, keinen Wertersatz bedingen muss. Hierzu äußert sich der Gesetzgeber nun auch eindeutig:
Es bleibt also spannend an der Fernabsatzrecht-Front: Die neuen Regelungen kommen, man darf gespannt sein, wann und wie genau…
Herzlich aus Hürth
Nicola Straub