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Widerruf nagt an Marge, ist oft missbräuchlich, 20% nicht wiederverkaufbar – Verschlechterung befürchtet

6. September 2010 von Nicola Straub

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Der deutsche Onlinehandel stöhnt unter den Folgen des Widerrufsrechts: Nach dem aktuellen EuGH-Spruch zu den Versandkosten droht nun auch noch eine Streichung des Wertersatzes durch das EuGH:

“Im schlimmsten Fall könnte künftig auch noch der Anspruch des Händlers auf Wertersatz entfallen”, befürchtet Dr. Carsten Föhlisch, Leiter der Abteilung Recht bei Trusted Shops. Das Bundesministerium der Justiz ringe momentan um einen Kompromissvorschlag, der darauf abziele, den Wertersatz in veränderter Form bestehen zu lassen. “Dies unterstützen wir”, sagt Föhlisch.

Diese Unterstützung kommt in Form einer Studie zu den Auswirkungen des Widerrufs im deutschen Onlinehandel, die der Regierung argumentative Munition an die Hand gibt. Oder doch nicht?

Jeder siebte Artikelkauf wird widerrufen

Zunächst zur Studie: DIHK und Trusted Shops befragten Onlinehändler – und bekamen eine Stichprobe von 385 Rückantworten zusammen. Leider wird in der Veröffentlichung der Studie nicht darauf eingegangen, wie sich diese Stichprobe zusammensetzt (Anteile Branchen, Shopgrößen etc.). Somit ist unklar, inwieweit die Aussagen repräsentativ für den gesamten Onlinehandel oder den Versandhandel insgesamt anzusehen sind.

Die Teilnehmer der Befragung jedenfalls zeichnen ein recht eindrückliches Bild der Widerrufspraxis: Bei 12 bis 16% der Verkäufe machen Kunden von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch, bei Mode sogar bei 28,5%. Damit gehört die Abwicklung von Widerrufen zum Tagesgeschäft von Onlinehändlern.

Dabei gestaltet sich die Abwicklung nicht immer einfach, denn nur 44% der Ware kann nach den Aussagen der Studie direkt wieder eingelagert werden. Das Gros – 47,5% – muss aufbereitet werden und rund 20% ist gar nicht mehr verkäuflich. Zudem retourniert 1/3 der Kunden sehr spät, erst zum Ende der 14tägigen Widerspruchsfrist.

Problem Missbrauch des Widerrufsrechtes

Ein Grund hierfür sind Missbräuche des Widerrufsrechts, was fast 80% der Befragten bereits untergekommen ist. Besonders bei anlassbezogenen Artikeln wie Festkleidung sei der Missbrauch ein großes Problem, berichten die Teilnehmer der Befragung übereinstimmend. Ein besonders drastisches Beispiel:

„Bekannte verkauft Taufkleider, hat eine Quote von 70 % Widerruf. Von den 70 % ist mehr als die Hälfte der Ware nicht mehr verkaufbar.“

Die Reaktionsmöglichkeiten der Händler sind allerdings limitiert. Viele sehen bei Rücksende-affinen Produkten nur den Weg der Auslistung, beispielsweise bei Hygieneartikeln oder auch margenarmer Mode. Ein anderer Weg ist die Einstellung der Belieferung häufig retournierender Kunden: 64,4% berichten, zu diesem Mittel zu greifen. Dabei unterscheiden aber fast alle Händler (80,77%) zwischen Retouren mit Gebrauchsspuren und solchen ohne. 2,1% der Befragten geht den entgegengesetzten Weg und belohnt Kunden, die wenig retournieren.

Die Kosten gehen zu Lasten der Marge

Viele zurückgegebenen Artikel haben einen erheblichen Wertverlust erfahren, bei 27,4% der Retouren liegt dieser sogar über 30%, unter 5% Wertverlust weisen laut der Umfrage nur 14,5% der Retouren auf.

Dies belastet die durch Widerrufe entstehenden Kosten zusätzlich. Die Kosten gehen bei den meisten Händlern (54,5%) zu Lasten der Marge, 35,3% rechnen die Kosten in die Preise ein. Nur eine Minderheit von 10,3% spürt keinen Einfluss der Widerrufspraxis auf ihre Preiskalkulation.

Wertersatz ist ein wichtiges Instrument – wird aber wenig eingesetzt

Noch können Onlinehändler für durch den Kunden verschlechterte Ware Wertersatz einfordern. Obwohl die teilnehmenden Händler diese Möglichkeit für wichtig erachten – tatsächlich Wertersatz einfordern tun die wenigsten:

TS_DIHKStudie_wertersatz
Diagramm nach Daten der Studie (s. Text)
„In wie vielen Fällen machen Sie gegenüber Verbrauchern einen Anspruch auf Nutzungs- oder Verschlechterungswertersatz geltend?“

53,6 %:  „in < 1%“
33,6 %: „in 2 bis 25%“
6,7 %: „in 26 bis 50%“
6,1 %: „in > 50%“

Noch geringer sind die Quoten, wenn es um die gerichtliche Durchsetzung des eingeforderten Wertersatzes geht.

Dennoch sehen die Händler im möglichen Wegfall oder in einer Reduzierung  der Wertersatz-Optionen (z.B. auf Folgen eines  ’nicht-bestimmungsgemäßen Gebrauches‘)‘ eine Gefahr, da diese geradezu zum Missbrauch herausforden würden, zumindest jedoch den Kunden zur Achtlosigkeit verführten:

„Wenn er überhaupt keinen Ersatz leisten muss, warum sollte er dann die Ware ordentlich behandeln, er zieht ja keine Nachteile daraus.“

Zweifel an der Wirksamkeit auch der bestehender Wertersatz-Regelung

Alle Aussagen der Umfrage-Teilnehmer weisen darauf hin, dass ohne die Option Wertersatz berechnen zu können, dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet würde. Dieses klare Argument zum (möglichst weitestgehenden) Erhalt dieser Möglichkeit wird allerdings durch die Schlussfrage der Untersuchung geschwächt:

Hier bejahten nämlich nur 43,4% der Händler, dass die bestehende Regelung „sinnvoll sei, um den Verbraucher davon abzuhalten, benutzte Ware zu retournieren.“ 44,2% glauben nicht an die Wirksamkeit der bestehenden Regelung (Rest: 12,4% „Weiß nicht“).

Wie belastbar sind die Zahlen?

Leider krankt die Umfrage daran, dass die Stichproben-Zusammensetzung unklar ist. So könnten bei einer offenen Umfrage beispielsweise vor allem kleinere Onlinehändler teilgenommen haben, die ganz besonders vomThema betroffen sind oder über wenig ausgebaute Retourenmanagement-Prozesse verfügen. Dies würde dann jedoch die Repräsentativität der gefundenen Zahlen belasten.

Shopanbieter.de hat darum „Versandhandels-Guru“ Martin Groß-Albenhausen zu seiner Einschätzung befragt. Er hält die in der Befragung angegebenen Zahlen für die Retourenquoten nicht für zu hoch gegriffen, wohl aber die der „Totalverluste“:

Gleichwohl sind die Zahlen von Trusted Shops nicht sonderlich erschreckend. Modeversender, die mit Katalogen – also eher „Push-orientiert“ – arbeiten, kennen bei Mode Werte von > 50 %. Dass Kunden Kleider auf Parties anziehen und dann retournieren, kommt seit Jahrzehnten leider immer wieder vor. Der Prozentsatz ist klein. Dass ein Fünftel der Retouren nicht mehr brauchbar ist, kann ich als Mittelwert nicht bestätigen. Allerdings haben viele Versender ja ausgefeilte Prozesse, um Hemden wieder aufzubügeln, sie beschäftigen Näherinnen, können Geräte prüfen und ggf. Probleme beheben.

Der etablierte Versandhandel hat demnach gelernt, mit dem „Systemnachteil“ Widerrufsrecht zu leben. Einer Veränderung der entsprechenden Regularien steht jedoch auch Groß-Albenhausen kritisch gegenüber – gegen eine weitere Benachteiligung sollten sich alle Händler zur Wehr setzen:

Zusammengefasst: Der Versandhandels-Profi kann aus den Trusted Shops-Zahlen keine dramatischen Veränderungen erkennen. Es ist business as usual, ein Systemnachteil, mit dem man in einem ansonsten sich sehr gut entwickelnden Markt auch künftig wird leben müssen. Die Veränderungen könnten aber zu einer beachtlichen Schlechterstellung der Händler führen und den Missbrauch des Retourenrechts fördern. Hier ist ein starkes Votum der Versender jeder Couleur gefordert.

Herzlich aus Hürth
Nicola Straub

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Kategorie: Recht & Datenschutz Stichworte: Bonitätsprüfung, EU-Recht, Fernabsatzgesetz, Gütesiegel, Widerrufsrecht

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Kommentare

  1. Olaf Groß meint

    6. September 2010 um 17:47

    Hallo,
    ich würde dem abschließenden Fazit zustimmen, wenn die Umfrage die Vergleichbarkeit oder ein Benchmarkmarking zum Ziel gehabt hätte. Hintergrund des Fragebogens ist die Sammlung von Tatsachenmaterial im Auftrag des Bundesministeriums der Justiz, um zu prüfen, ob auf die deutsche Regelung des § 357 Abs. 3 BGB verzichtet werden kann, weil dies eine Möglichkeit wäre, ein EuGH-Urteil umzusetzen.
    Viele Grüße, Olaf Groß

    • nicola meint

      6. September 2010 um 17:59

      Hallo Herr Groß,

      ja dass es um Argumentationshilfe für die Regierung geht, habe ich ja geschrieben. Gerade dann aber halte ich es für wichtig, zu sagen, wie relevant sind die „Tatsachen“ denn im Blick auf die Gesamtpraxis. Denn sonst kann jeder Bericht mit dem Argument abgewehrt werden, dass es sich „rein um Erlebnisse halbprofessioneller Einzelhändler handelt“. Nicht falsch verstehen: Ich glaube das NICHT, sondern denke tatsächlich, dass es nicht einfach ist, einen professionellen Widerrufs-Management-Prozess zu unterhalten und natürlich kostet das wirklich Geld! Nur – wie gesagt – zu einer „Studie“ gehört (wie bei aller Statistik), dass man die Stichprobenzusammensetzung kennen muss, um allgemeingültige Aussagen treffen zu können. Insofern habe ich eben hier den Bericht über die durch die Befragung ermittelten Einzel(?)erfahrungen flankiert mit den Aussagen zur Situation des Gesamt-Versandhandels. So kann man m.E. Vergleiche ziehen und geschilderte Situationen (sowie die eigene) besser einordnen.
      Herzlich, Nicola Straub

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