Zum Ende des Monats haben wir für Sie die wichtigsten Themen aus dem Bereich „Recht“ zusammengefasst. Im Bereich Datenschutz und Privatsphäre hat sich zur Freude der Datenschützer der EuGH stark gemacht und ein wegweisendes Urteil gefällt. Im Keyword-Marketing gibt jedoch immer noch keine Klarheit, denn ein neues Urteil schränkt die Möglichkeiten zur Verwendung fremder Markennamen als Keyword weiter ein.
Google muss Links löschen
Mit Urteil vom 13.05.2014 (Az.: C-131/12) hatte der Europäische Gerichtshof ein bahnbrechendes und ein nicht nur für Datenschützer willkommenes Urteil getroffen. Das Gericht hatte anders als erwartet entschieden, dass Betroffene den Suchmaschinenanbieter Google dazu verpflichten dürfen, Links zu löschen, wenn festgestellt wird, dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt die Einbeziehung der Links in die Ergebnisliste nicht mit europäischem Datenschutzrecht vereinbar ist. Der Suchmaschinenanbieter muss die Ergebnisse aus seiner Trefferliste entfernen, wenn dort enthaltene Informationen das Recht auf Privatsphäre und Datenschutz einer Person verletzen.
Keywords contra Markenrecht
Mit einem weiteren Urteil zum Thema Keywords contra Markenrecht brachte das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. Online-Händler in Aufruhr. Immer noch kann keine Entwarnung für die Nutzung fremder markenrechtlich geschützter Namen als Keywords gegeben werden. Wenn die verwendete fremde Marke bekannt ist und die Benutzung des identischen Zeichens als Keyword die Unterscheidungskraft oder die Wertschätzung der Marke ohne rechtfertigenden Grund in unlauterer Weise ausnutzt oder beeinträchtigt, verletzt dies die Markenrechte und kann weiterhin abgemahnt werden. Das entschied das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. in einem Urteil vom 10.04.2014 (Az.: 6 U 272/10), was im Mai bekannt wurde.
Urheberrecht für Jesus?
Übersinnlich ging es vor dem Oberlandesgericht Frankfurt a.M. im Mai zu. Das Gericht muss die Frage klären, ob ein spiritueller Text urheberrechtlich geschützt ist, den seine Verfasserin in aktiven Wachträumen empfangen haben will. Urheber war hier „eigentlich“ Jesus von Nazareth, der ihr die Worte in einem aktiven Wachtraum „zugeflüstert“ hatte. Doch das Gericht bestätigte in dem Urteil auch den Urheberschutz für die spirituellen Texte der späteren Verfasserin, weil diese den tatsächlichen Schaffensvorgang erledigte und die Worte niederschrieb (Urteil vom 13.5.2014, Aktenzeichen 11 U 62/13). [Weiterlesen…] Infos zum Plugin Recht für Online-Händler im Mai 2014 – ein Monatsrückblick