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ebay

eBay Buybox (Top Pick)

27. Juli 2016 von Peter Höschl

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eBay macht scheinbar mit ihrer Buybox ernst, auch wenn sie es „Top Pick“ nennen. Es wurde ja bereits seit langem kolportiert, dass eBay demnächst sein Produktlisting deutlich an Amazon annähern würde. Befürchtet wird, dass verschiedene Anbieter ein und desselben Produkts in eine Produktdetailseite zusammengeführt würden. Derzeit bietet jeder Händler dieses Produkts auf einer eigenen Seite an. Dies hat für Händler den Vorteil, dass diese Seite ein eigenes Layout, nämlich ihres, hat und auch die Produktbeschreibung von jedem Händler völlig individuell angelegt werden kann.

Gut für Händler, meist nervig für Kunden. Schließlich haben sie die Aufgabe, sich aus der Vielzahl an Händlerangeboten, das für sie passendste rauszusuchen. Nach welchen Faktoren, wie Preis, Lieferzeit oder seriöser Eindruck, diese Entscheidung auch immer getroffen wird.

Sollte eBay ihre Buybox bzw. Top Pick analog zu Amazon einführen, hat dies auf den ersten Blick für Händler erst einmal nur Nachteile. Kein individuelles Branding und keine eigenen Produktbeschreibungen, also Positionierung mehr möglich. Er kann sich also nicht mehr durch professionelles Auftreten etc. vom Wettbewerb abheben. Dies trifft natürlich vor allem Händler, die sich mit Standardprodukten gegen viele Wettbewerber messen müssen.

Der Händler würde dann, wie bei Amazon, quasi in der grauen Masse der anonymen Anbieter verschwinden und müsste sich vor allem über den Preis positionieren. Dies führt unweigerlich zum Preiskampf, den immer der Marktplatz gewinnt, auch wenn sie gar nicht mitmischen. Ein weiterer großer Nachteil ist, dass man als Händler nur sehr bedingt Einfluss auf die Produktbeschreibung, den Artikelnamen und Bilder hat, sofern es das Produkt bereits von einem anderen Händler bei Amazon gibt. Machte dieser schlechte oder schlicht falsche Angaben zum Produkt, muss der Händler versuchen in einem aufwendigen Prozess Amazon von diesen Fehlern zu überzeugen. Die Folge: Evtl. wird das Produkt über Amazon, wegen der schlechten Darstellung, gleich gar nicht bzw. kaum verkauft. [Weiterlesen…] about eBay Buybox (Top Pick)

Kategorie: Artikel & Interviews, Vertrieb Stichworte: amazon seo, ebay

Ebay Q&A: Händlerbund sucht eure Fragen

7. Juni 2016 von Online Redaktion

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(Pressemitteilung): Ebay will seinen Händlern unter die Arme greifen. Zwar gibt es demnächst eine Live-Webinar-Reihe und eine gut gefüllte Infoseite für gewerbliche Verkäufer, doch soll das noch nicht alles sein. Ebay und die OnlinehändlerNews rufen deswegen Händler dazu auf, Fragen rund um das Thema Handel auf Ebay zu stellen, die Ebay dann in einem Q&A beantwortet.

question-Gerd_Altmann-pixabEbay will seine Händler beim Handel über den Marktplatz noch stärker unterstützen und hat sich deshalb überlegt, ein zusätzliches Questions & Answers (Q&A) zu veröffentlichen. Dabei sollen aber keine selbstausgedachten Fragen beantwortet werden. Ganz im Gegenteil!

Aus diesem Grund rufen und Ebay und die OnlinehändlerNews Ebay-Händler dazu auf, ihre Fragen zu stellen. Egal ob über Twitter, Facebook oder E-Mail (info@onlinehaendler-news.de). Die OnlinehändlerNews-Redaktion wird die gesammelten Fragen anonymisiert an Ebay weiterleiten. Ebay wird aus der Masse der Fragen die dringendsten und wichtigsten herausfiltern, zusammenfassen und diese dann in dem Q&A beantworten.

Lasst euch die Chance nicht entgehen und nutzt die Möglichkeit, Ebay mit euren Fragen zu bombardieren.

Kategorie: Pressemitteilungen Stichworte: ebay, Pressemitteilungen

Neuerungen bei eBay und Amazon: Händler müssen ihren Geschäftsbetrieb anpassen

28. April 2015 von Gast

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protectedshops-logoGastartikel: Seit dem 12.3.2015 gelten für Amazon-Händler neue Vorgaben bei der Warenrücksendung und auch eBay führt seit Anfang März 2015 einen neuen Rückgabeprozess ein, der für die Verkäufer verpflichtend wird. Für die betroffenen Händler heißt das nicht nur, dass sie ihre Geschäftsprozesse anpassen müssen, sondern auch Widerrufsbelehrung und Co.

Neuerung bei Amazon: lokale Rücksendeadressen oder Zahlung der Rücksendekosten

Amazon hat zum 12.03.2015 neue Richtlinien eingeführt, die einigen Händlern das Leben schwer machen dürften. Zweck ist es, den Warenkauf beim Online-Riesen für den Verbraucher noch vorteilhafter zu machen und so neue Kunden anzulocken oder „alte“ zu halten. Betroffen sind alle Marketplace-Händler, die ihre Waren von Staaten außerhalb desjenigen Landes versenden, dessen Marktplatz sie nutzen.

Lokale Retourenstellen in jedem Land, dessen Marktplatz genutzt wird

Amazon verpflichtet seine Marketplace-Händler dazu, in jedem Land, dessen Marktplatz sie nutzen (Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien, Vereinigtes Königreich – UK), eine lokale Rücksendeadresse einzurichten. Das ist dann kein Problem, wenn nur über eine Amazon-Plattform verkauft wird. Denn als Rücksendeadresse kann der Firmensitz dienen.

Kleines Beispiel: Der deutsche Amazon-Händler, der über „amazon.de“ verkauft, kann seine deutsche Geschäftsadresse für Retouren nutzen. Gleiches gilt für den englischen Verkäufer, der seine Artikel über „amazon.c.o.uk“ vertreibt usw.

Alternative: Übernahme der Rücksendekosten

Werden die Waren aber aus einem anderen Land versendet oder nutz der Händler mehrere Plattformen, besteht Handlungsbedarf. Betreibt ein Unternehmer beispielsweise einen deutschen und französischen Amazon-Shop (über „amazon.de“ und „amazon.fr“), muss er sowohl eine Rücksendeadresse in Deutschland als auch in Frankreich für seine jeweiligen Kunden anbieten. Tut er das nicht, muss er die Rücksendekosten für die Retoure ins Ausland übernehmen.

Gleiches gilt für Händler, die zwar nur einen Marktplatz nutzen, ihre Waren aber aus einem anderen Land versenden. Soll die Rücksendung an eben dieses ausländische Versandlager erfolgen, muss der Unternehmer die Kosten tragen, sofern er keine Anlaufstelle für Retouren in demjenigen Land zur Verfügung stellt, dessen Marktplatz er nutzt. [Weiterlesen…] about Neuerungen bei eBay und Amazon: Händler müssen ihren Geschäftsbetrieb anpassen

Kategorie: Recht & Datenschutz Stichworte: Amazon, ebay, Recht

Rechnungskauf jetzt auch bei eBay: Was Händler wissen sollten

27. April 2015 von Peter Höschl

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Sie ist beim Kunden sehr beliebt – die Rechnung.

Nun kommt auch beim Internetauktionshaus eBay die neue Zahlart. Zunächst steht sie nur vereinzelten Händlern zur Verfügung, doch nach und nach soll sie auch von anderen eBay-Händlern nutzbar sein. Welche Zahlungsarten aktuell möglich sind, sieht ein Händler in seinem Verkäuferkonto. Ebenso kann die Zahlungsart hier auch ausgeschlossen werden.

Der Ablauf ist recht einfach. Beim Kauf erhält der Händler sein Geld direkt von Paypal, die Rechnung folgt per Mail oder im Paket. Der Kunde zahlt anschließend an Paypal. So übernimmt das Online-Bezahlsystem das Ausfallrisiko.

Besonders wichtig für Händler, die den Rechnungskauf anbieten möchten, ist die Anpassung der AGB für den eBay-Handel. Käufer müssen darüber belehrt werden, dass die Entgeltforderung beim Kauf an Paypal (Europe) abgetreten wird und dass Paypal eine Bonitätsprüfung durchführt.

Tipps und ein umfassendenes Hinweisblatt zum Thema, finden Sie auf den Seiten des Händlerbundes.

Für Mitglieder des Händlerbundes besteht außerdem die Möglichkeit, sich ihre AGB-Einstellungen im Mitgliederbereich konfigurieren zu lassen.

Kategorie: Recht & Datenschutz Stichworte: AGB, ebay, Rechnungskauf

Neuauflage des Handbuchs Vertrieb über Marktplätze jetzt kostenlos runterladen

22. April 2015 von Peter Höschl

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Die enorme Reichweite der etablierten Marktplätze ist genauso wenig weg zu diskutieren, wie die Tatsache, dass alleine über Amazon mittlerweile wohl beinahe jeder zweite Euro über die Online-Ladentheke rollt. Der enormen Wachstumsraten wegen schätzen Branchenkenner, dass Amazon seinen Anteil am deutschen E-Commerce-Umsatz schon bald auf 60 – 70 Prozent hochschrauben könnte. Nicht jeder Online-Händler muss seine Produkte über Marktplätze verkaufen. Doch jeder Händler benötigt eine Marktplatzstrategie und muss prüfen, wie er mit dieser Dominanz der Marktplätze umgeht und sich im Markt klar positioniert.

Unser kostenloses Handbuch für den Vertrieb über Marktplätze, wurde jetzt aktualisiert und um weitere, neuen Daten und hilfreiche Tipps ergänzt!

Der Ratgeber bietet nicht nur einen praxisnahen Überblick über Chancen und Vorteile von Online-Marktplätzen, sondern auch wertvolle Experten-Tipps und Insights für ein besseres Ranking in den Marktplätzen und damit mehr Umsätzen.

Meinung der Redaktion: Muss man gelesen haben!

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Kategorie: Tipps & Tricks Stichworte: Amazon, ebay, Marktplätze

Wie geht es mit Magento weiter?

16. April 2015 von Peter Höschl

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Gastartikel: Seit Ende letzten Jahres wird über die Zukunft von eBay diskutiert. Im Verlauf dieser Diskussion wurde auch die Position von Magento kritisch gesehen. Das Thema ist dabei kein reines Pressephänomen, sondern auch in der E-Commerce-Branche selbst angekommen. Wird Magento verkauft? Wie geht es mit Magento 2.0 weiter? Der folgende Artikel mit Einsichten aus dem Magento-Agenturumfeld bringt Licht in die Angelegenheit.

Magento wird nicht abgestoßen

Um zuerst mit einem Missverständnis aufzuräumen: Magento Inc. wird nicht einzeln von eBay verkauft. Gegebenenfalls aber ebay Enterprise, unter dessen Dach Magento recht autark operiert. eBay Enterprise wiederum ist ein Geschäftsbereich der eBay Inc. Bevor mit dieser eBay-Tochter der Bereich Großkunden/E-Commerce an den Markt geht, steht aber zuerst einmal der Börsengang von PayPal an.
Die neue Struktur wird dann folgendermaßen aussehen:

struktur_magento_ebay_Quelle_netz98
[Weiterlesen…] about Wie geht es mit Magento weiter?

Kategorie: Artikel & Interviews, Shop Software, Shopsysteme Stichworte: ebay, Magento

eBay-Händler aufgepasst: Neue Abmahnungen wegen (angeblich) veralteter Widerrufsbelehrung im Umlauf

18. Februar 2015 von Gast

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protectedshops-logoGastartikel: Bereits kurz nach der Umsetzung der Verbraucherrechte-Richtlinie (VRRL) in deutsches Recht am 13.6.2014 ist es zu einer Abmahnwelle gekommen, die einzig den Zweck verfolgen konnte, die Gesetzesänderungen auszunutzen, um das schnelle Geld zu machen. Nun sind erneut Abmahnungen im Umlauf, die diesen Anschein erwecken.

Abmahnungen durch die Bonodo UG

Derzeit werden verstärkt Abmahnungen durch die Bonodo UG (haftungsbeschränkt) an eBay-Händler versendet und diese zur Zahlung von 87,60 € innerhalb von 72 Stunden aufgefordert. Kommt der Betroffene der Aufforderung nicht nach, behält sich der Abmahner nicht nur vor, einen Anwalt einzuschalten und gerichtliche Schritte einzuleiten, sondern auch die Abgabe einer Unterlassungserklärung zu fordern.

Aus verschiedenen Gründen sollten diese Schreiben kritisch betrachtet und der Betrag in keinem Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig gezahlt werden. [Weiterlesen…] about eBay-Händler aufgepasst: Neue Abmahnungen wegen (angeblich) veralteter Widerrufsbelehrung im Umlauf

Kategorie: Recht & Datenschutz Stichworte: ebay, Recht, Widerrufsbelehrung

Neue Haftungsfalle für eBay-Händler

27. Januar 2015 von Gast

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protectedshops-logoGastartikel: In letzter Zeit häufen sich Urteile zu der Frage, ob Händler, die ihre Waren über Marktplätze wie eBay oder Amazon verkaufen, für Verstöße und Fehler haften, die von den Plattformbetreibern begangen werden. Die schlechte Bilanz: ja, das tun sie. Erst waren es veraltete UVP-Preise bei Amazon, dann die „tell-a-friend“-Funktionen bei eBay und Amazon, nun Darstellungsfehler bei Verwendung bestimmter Browser bei eBay. Allen Entscheidungen ist gemein, dass die Marketplace-Händler keinen Einfluss auf den wettbewerbsrechtlichen Verstoß hatten, diesen also nur hätten vermeiden können, wenn sie den Marktplatz gemieden hätten. Dennoch wurden sie von den Gerichten in die Verantwortung genommen.

Wie wir an dieser Stelle bereits berichteten, haften Amazon-Händler für die Weiterempfehlungsfunktion, die automatisch in jedes Angebot eingefügt wird. Auch gegen eBay-Händler hat es entsprechende Abmahnungen wegen der der „tell-a-friend“-Option gegeben.

„Tell-a-friend“-Option ist unzulässige Werbung

Über die Weiterempfehlungsfunktion können Besucher Freunden bestimmte Artikel empfehlen. Dazu geben sie die Empfänger-E-Mail-Adresse ein und versenden ein vorgefertigtes Schreiben. Als Absender erscheint aber nicht der Empfehlende selbst, sondern eine eBay- bzw. Amazon-Adresse. Da im Inhalt der E-Mail auf das konkrete Produkt aufmerksam gemacht wird, stufen Gerichte diese Empfehlungen als Werbung ein, die ohne ausdrückliche Einwilligung des Adressaten wettbewerbswidrig sind. Eine entsprechende Einwilligung liegt schon deshalb nie vor, weil der Verkäufer weder weiß noch beeinflussen kann, an wen die Empfehlung gesendet wird.

Händler haften für den Verstoß

Hinzu kommt, dass die „tell-a-friend“-Funktion von den Marketplace-Händlern nicht deaktiviert werden kann. Dennoch erhielten sie Abmahnungen und wurden gerichtlich zur Unterlassung verpflichtet. Begründet wurden die Entscheidungen damit, dass Unternehmer den Vertriebsweg für ihre Produkte frei wählen können, sie dann aber auch sicherzustellen haben, dass der Verkauf rechtskonform erfolgt. Konsequenterweise müssten eBay- und Amazon-Händler den Verkauf über die Plattformen also einstellen, um der gerichtlichen Unterlassungsvorgabe gerecht zu werden.

Nachbesserung bei „tell-a-friend“ seitens eBay

Um den Warenverkauf über eBay nicht gänzlich unattraktiv zu machen, hat das angeschlagene Unternehmen auf die Urteile reagiert und seine „tell-a-friend“-Funktion abgeändert. Nunmehr erfolgt die Versendung der Artikelempfehlungen über den E-Mail-Account des Empfehlenden selbst. Dieser erscheint folglich als Absender, weshalb keine unzulässige Versendung von Werbe-Mails seitens eBay oder seiner Händler mehr vorliegt. Dadurch ist eine Abmahngefahr beseitigt worden.

Neue Abmahnquelle

Leider hat sich postwendend eine neue aufgetan, die den eBay-Verkäufern aktuell das Leben schwer machen könnte. So hat das Landgericht (LG) Leipzig in seinem Urteil vom 16.12.2014 (AZ: 1 HK O 1295/14) die Marketplace-Händler auch für technische Fehler seitens eBay in die Verantwortung genommen. [Weiterlesen…] about Neue Haftungsfalle für eBay-Händler

Kategorie: Recht & Datenschutz Stichworte: ebay, Recht

Neue Option bei eBay: „nicht mehr vorrätig“

8. Januar 2015 von Online Redaktion

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eBay sagt Transaktionsmängeln bei Angeboten der Kategorie Gültig bis auf Widerruf den Kampf an. Mit der Option „nicht mehr vorrätig“ will der Online-Marktplatz diese Mängel reduzieren. Die neue Funktion bringt Händlern viele Vorteile, sie birgt aber auch eine Kostenfalle.

Die Vorteile im Überblick:

  • Die Verkaufshistorie des Artikels bleibt erhalten. Somit ist ersichtlich: Wie oft wurde der Artikel bereits verkauft, wie viele Kunden interessieren sich dafür?
  • Die Position in eBay-Suchergebnissen verbessert sich.
  • Die Artikelnummer bleibt bestehen und der Link verfällt nicht, was sowohl gut für Sichtbarkeit bei Google, als auch die Verbreitung des Angebots im Netz allgemein ist.

[Weiterlesen…] about Neue Option bei eBay: „nicht mehr vorrätig“

Kategorie: Vertrieb Stichworte: ebay

Ebay-Neuerungen: Warenkorb- und „als Gast kaufen“-Funktion erfordern Anpassung der ebay-AGB

9. Dezember 2014 von Gast

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Ohne Einflussnahmemöglichkeit seitens der Händler hat ebay neue Funktionen auf seinem Marktplatz eingeführt: den Warenkorb und „kaufen als Gast“. Beides soll die Plattform attraktiver machen und so – gerade im Hinblick auf das Weihnachtsgeschäft – mehr Kunden anlocken. Auch wenn die Händler von den Neuerungen profitieren, ist zunächst die Umstellung des eigenen ebay-Shops erforderlich.

Mit den neu integrierten Funktionen „Warenkorb“ und „Kaufen als Gast“ versucht ebay seinen Online-Marktplatz für Kunden attraktiver zu gestallten. Die Kaufabwicklung soll erleichtert und eine neue Käufergruppe angesprochen werden, nämlich die, die kein Mitgliedskonto bei ebay hat.

Warenkorb

Die gravierendste Neuerung dürfte wohl die Einführung eines Warenkorbs sein, wie er im „normalen“ Online-Handel bereits üblich und nicht mehr wegzudenken ist.

Während ebay-Käufer derzeit jeden Artikel einzeln kaufen müssen, haben sie mit dem Warenkorb nun die Möglichkeit, mehrere Artikel vom selben oder auch von unterschiedlichen ebay-Händlern gemeinsam zu bestellen und zu bezahlen. Dazu klickt der Kunde einfach auf den neuen Button „In den Warenkorb“. Die Funktion steht allerdings nur bei Festpreisangeboten und Auktionen zur Verfügung, bei denen ein „Sofortkauf“ noch möglich ist.

Händler, die den Warenkorb anbieten wollen, müssen zumindest auch PayPal als mögliche Zahlungsart anbieten und für alle Orte, an die sie liefern, die Versandkosten hinterlegt haben. Bei kostenlosen Lieferungen muss daher in das entsprechende Feld eine Null eingetragen werden. Über den Warenkorb haben Verkäufer die Möglichkeit, Sonderkonditionen oder Rabatte beim Kauf mehrerer Produkte anzubieten, was bisher – wenn überhaupt – nur schwer möglich war. [Weiterlesen…] about Ebay-Neuerungen: Warenkorb- und „als Gast kaufen“-Funktion erfordern Anpassung der ebay-AGB

Kategorie: Recht & Datenschutz Stichworte: ebay, Recht

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