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Blog für den Onlinehandel

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Aktuelle Seite: Startseite / Archiv für amazon marketplace

amazon marketplace

Amazons Händler laufen eBays Powersellern im Wachstum davon

21. März 2017 von Peter Höschl

Dieser Artikel wird Ihnen vorgestellt von: shopanbieter.de / Marcedo GmbH- Eigenanzeige -

Onlineshop verkaufenWir unterstützen E-Commerce-Unternehmer bei Kauf und Verkauf von Onlineshops, Amazon-Firmen und Internetportalen. Wir sind die Spezialisten dafür und vereinen langjährige E-Commerce-Erfahrung und das Know how aus über 65 Unternehmensverkäufen und -käufen. Wir beraten Sie im Vorfeld Ihrer Entscheidung zum Firmenverkauf, ermitteln den marktgängigen Wert eines Onlineshops und begleiten sie bis zum erfolgreichen Onlineshop Verkauf. Unser Honorar ist zu 100% erfolgsabhängig.

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Auswertungen der Multichannel-Lösungsanbieter Afterbuy und plentymarkets belegen eindrucksvoll, dass sich Marktplatz-Händler bei Amazon die letzten beiden Jahre über deutlich höheren Wachstum freuen konnten, als bei eBay.

Kürzlich haben wir ja Amazons Geschäftsbericht 2016 aufgeschlüsselt. Dabei bestätigte sich die Entwicklung der letzten Jahre, dass Amazons Retailgeschäft mit 10,8% (2015) bzw. 12,4% (2016) „lediglich branchenüblich“ wächst. Was aber auf diesem Umsatzniveau schon bemerkenswert genug ist.

Da jedoch Amazons Marktplatz-Händler, wie auch schon die Jahre zuvor, in beiden Jahren mit 22,5% (2015) bzw. 24,2% (2016) stark überproportional zugelegt haben, werden mittlerweile schon etwa 17,25 Mrd. Euro Außenumsatz über Amazons Webseite erzielt.

e-commerce-markt-amazon-2014-2016

Die Praxiszahlen der beiden mächtigen E-Commerce-Lösungsanbieter Afterbuy und plentymarkets bestätigen unsere Berechnungen. So wuchs der Außenumsatz deren Online-Händler bei Amazon insgesamt ebenfalls in dieser Größenordnung.

Amazon-Marketplace-Händler wuchsen bis zu dreimal so stark wie eBay-Powerseller

Interessant sind deren Auswertungen aber auch im Vergleich zwischen Amazon und eBay. Hier hatten Amazons Marketplace-Händler die beiden letzten Jahre die Nase deutlich vorn. EBay-Powerseller konnten da nur hinterherhecheln, wie das folgende Chart eindrucksvoll belegt.

amazon-ebay-wachstum-2015-2016

Um möglichst aussagekräftige Zahlen zu erhalten, wurden nur Umsätze von Händlern berücksichtigt die jeweils die gesamte Betrachtungszeit (01.01.14 – 31.12.15 bzw. 01.01.15 – 31.12.16) auf dem jeweiligen Marktplatz aktiv waren. Das Vorgehen sollte somit sehr sicher sein. Hinweis: Es handelt sich um eine kumulierte Darstellung der Datenquellen. [Weiterlesen…] about Amazons Händler laufen eBays Powersellern im Wachstum davon

Kategorie: Studien & Märkte Stichworte: amazon marketplace, ebay, Marktplatzreport, Studien

Marketplace-Händler: Pflicht zur Verlinkung auf die OS-Plattform

2. März 2017 von Gast

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protectedshops-logoGastartikel: Seit dem 09.01.2016 sind Online-Händler verpflichtet auf ihren Webseiten einen Link auf die von der Europäischen Kommission erstellte Plattform für Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) zur Verfügung zu stellen. Dieser sollte sich im Impressum oder in den AGB befinden (wir berichteten).

Mit der Frage, ob es auch für Marketplace-Verkäufer  verpflichtend ist, auf die OS-Plattform zu verlinken, hatten sich bereits verschiedene Gerichte zu befassen.

Das LG sowie das OLG Dresden (Urteil vom 16.09.2016 und Urteil vom 17.01.2017) hatten im letzten Jahr noch die Ansicht vertreten, dass es ausreiche, wenn der Betreiber der Marktplatz-Plattform den Link zur OS-Plattform hinzufüge. Die Verkäufer seien hierzu nicht verpflichtet.

OLG Koblenz: Verlinkung auch für eBay-Händler Pflicht

justice_Hans_Braxmeier_pixabay_275Das OLG Koblenz (Urteil vom 25.01.2017) hat jetzt- abweichend von der Vorinstanz- entschieden, dass die Verpflichtung zur Verlinkung auf die OS-Plattform auch eBay-Verkäufer trifft.

Die Vorinstanz (LG Koblenz, Urteil vom 27.04.2016) verneinte noch die Verpflichtung zur Verlinkung für den eBay-Händler.

Der Sachverhalt

Ein Händler, der auf der Marketplace-Plattform eBay hauptsächlich Fahrzeug- und Motorradzubehörteile anbietet, wurde von einem Interessenverband der Online-Unternehmer abgemahnt, der einen Wettbewerbsverstoß darin sah, dass der Händler auf seiner eigenen Seite nicht auf die OS-Plattform verlinkt hatte.

Das LG Koblenz verneinte einen Wettbewerbsverstoß in Bezug auf den fehlenden Link. Marketplace-Verkäufer, die ihre Angebote auf der Plattform unterhalten, seien nicht selbst zur Einrichtung eines Links auf die OS-Plattform verpflichtet. [Weiterlesen…] about Marketplace-Händler: Pflicht zur Verlinkung auf die OS-Plattform

Kategorie: Artikel & Interviews, Recht & Datenschutz Stichworte: amazon marketplace, Recht

Amazon Marketplace – die Geschichte von den Putzerfischen und dem Raubfisch

15. Juli 2016 von Peter Höschl

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whale-1417883_640Kurz vorm Wochenende: Im heutigen Artikel der IWB Amazon Marketplace: So lässt sich dort Geld verdienen, werden ein paar Expertenmeinungen zum Thema Vertrieb über Amazon vorgestellt.

Gleichzeitig werden ein paar erfolgreiche Marketplace-Händler kurz vorgestellt. Allen gemein ist, dass sie entweder Eigenmarken oder zumindest exklusive Produkte auf Amazon vertreiben. Was wiederum meine Meinung bestätigt, dass man in der Regel nur mit Eigenmarken bei Amazon richtig erfolgreich sein kann. Oder zumindest sehr nischige Produkte hat.

Da auch vom IWB-Autor befragt, habe ich die Situa­tion bei Amazon mit einer „Putzsymbiose“ unter ­Fischen verglichen:

„Der Putzerfisch braucht den Raubfisch zum Überleben, muss aber ständig Angst haben, von ihm gefressen zu werden. Es scheint für Händler genügend Platz zu geben, eine ‚Putzsymbiose‘ mit Amazon einzugehen. Die Gefahr gefressen zu werden, bleibt aber immer.“

 

Bildquelle:

CC0 Public Domaon, ImageDragon @ pixabay

Kategorie: Marketing Stichworte: amazon marketplace

Marketplace-Händler: Keine Urheberrechtsverletzung durch Anhängen

30. Juni 2016 von Gast

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protectedshops-logoGastartikel:Amazons Geschäftsphilosophie „eine ASIN, eine Produktseite“ hat bereits viele Marketplace-Händler in die Abmahnfalle geschickt. Unabhängig davon, ob sie für die Rechtsverletzung verantwortlich waren oder sie überhaupt vermeiden konnten. Entwarnung gibt es jetzt zumindest bzgl. urheberrechtlicher Verstöße.

Wie vor einiger Zeit berichtet, haftet Amazon für Urheberrechtsverstöße von Marketplace-Händlern (Urteil des LG Berlin vom 26.01.2016, AZ: 16 O 103/14).

Der Vertragshändler eines Parfumherstellers hatte seine Produkte über den Marktplatz angeboten und zu diesem Zweck Artikelbilder hochgeladen. Dazu war er jedoch nicht berechtigt. Die Fotos wurden – auf Grund der Darstellungspolitik von Amazon „eine ASIN eine Produktseite“ – zugleich bei Händlern verwendet, die dieselben Produkte über die Plattform verkauften. Auch Angebote des Marktplatzbetreibers wurden mit den Artikelbildern bestückt. Amazon nutzte sie zudem für Werbebanner auf Fremdseiten.

Amazon haftet für Urheberrechtsverstöße seiner Marketplace-Händler

Der Online-Riese wurde zur Unterlassung verurteilt. Es stellt sich jedoch die weitergehende Frage, ob auch die Marketplace-Händler, in deren Angeboten die Bilder eingefügt waren, urheberrechtliche Abmahnungen fürchten müssen. Schließlich gibt es zahlreiche Urteile gegen Unternehmer, die sich an rechtswidrige Angebote „angehängt“ haben. Dahingehend können Betroffene nun zunächst aufatmen. Das Oberlandesgericht (OLG) München hat mit Urteil vom 10.03.2016 (AZ: 29 U 4077/15) eine Haftung verneint.

Hersteller gegen Marketplace-Händler

Es ging erneut um die Verwendung von Produktbildern auf Amazons Marktplatz. Der Hersteller von Sport- und Freizeitrucksäcken ging im konkreten Fall nicht gegen den Plattformbetreiber, sondern gegen einen Marketplace-Händler vor. Dieser bot Artikel des Produzenten an, für die bereits eine Produktdetailseite existierte. Dort waren Artikelbilder eingefügt, an denen der Hersteller die ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte hielt. Er mahnte den Verkäufer wegen unberechtigter Vervielfältigung und öffentlicher Zugänglichmachung der Fotos ab. [Weiterlesen…] about Marketplace-Händler: Keine Urheberrechtsverletzung durch Anhängen

Kategorie: Recht & Datenschutz Stichworte: amazon marketplace, Recht

Von Fall zu Fall: Ein Beispiel für Amazon SEO

13. April 2016 von Online Redaktion

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Last but not least: In diesem Artikel – dem dritten in der Reihe – geht es um eine Fallstudie zur Rankingoptimierung, um Marketplace-Händlern zu zeigen, wie genau sie mit Amazon SEO mehr Umsatz erwirtschaften. Dieser Use Case soll also die Vorgehensweise und Auswirkungen auf Positionierung und Performance verdeutlichen. Die ausführliche Version finden Interessenten wie gehabt in der aktuellen Ausgabe des Online-Händlermagazins shopanbieter to go.

Aus der Praxis: Diese Schritte führen zu mehr Umsatz

In diesem Beispiel gehen wir davon aus, dass ein kleiner Kosmetikhersteller den Verkauf seiner Hyaluron Tagescreme bei Amazon ankurbeln will (siehe Bilder). Dafür sollte das Produkt möglichst auf der ersten Seite der Suchergebnisse angezeigt werden. Preis, Bewertungen und Bilder sollen dabei aber unberührt bleiben. Stattdessen sollen Keywords und Produkttexte optimiert werden.

1. Keyword Recherche

Bild 1 – Keywords recherchieren bei bestplatzierten WettbewerbernDafür hat das beauftragte Unternehmen Marketplace Analytics erstens alle relevanten Keywords recherchiert, u.a. mithilfe von Brainstorming (z.B. für Synonyme) und über die Autovervollständigung von Amazon.

Zweitens wurden die Ausgangs-Keywords über ein Amazon-Keyword-Tool analysiert. Letztlich entstand eine Liste von 218 unterschiedlichen Keywords.

Bild 3 – Beobachtung im Marketplace Analytics Tool Im nächsten Schritt müssen Marketplace-Händler für die ausgewählten 218 Keywords automatisch täglich die wichtigsten Kennzahlen erheben (siehe Bild). Mithilfe dieser Kennzahlen kann eine Priorisierung der Keywords vorgenommen werden. Dabei muss man aber auf das Google Suchvolumen ausweisen, da es keine Angaben zum Suchvolumen auf Amazon gibt. Letztendlich entsteht eine nach absteigender Priorität sortierte Liste mit Keywords.

2. Keywordoptimierung und inhaltliche Überarbeitung der Produkttexte

Bei der Keywordoptimierung werden die neu recherchierten Keywords in den relevanten Textfeldern der Produkte platziert. Die Produktbeschreibung spielt dabei eine untergeordnete Rolle. Wichtiger sind die Felder Titel, Attribute und Schlüsselwörter – in dieser Reihenfolge.

Der Produkttext sollte ebenfalls mithilfe der Keywords überarbeitet werden und Interessenten im besten Fall zu Käufern machen. Deshalb sollten zum Beispiel Informationen rund um die alltägliche Nutzung einfließen. Händler sollten aber nicht zu viele Keywords in die Texte packen, um den Leser nicht zu überfrachten. [Weiterlesen…] about Von Fall zu Fall: Ein Beispiel für Amazon SEO

Kategorie: Marketing Stichworte: amazon marketplace

LG Berlin – Amazon haftet für seine Marketplace-Händler

7. April 2016 von Gast

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protectedshops-logoGastartikel: Während in der Vergangenheit vielfach Marketplace-Händler wegen Verstößen des Plattformbetreibers abgemahnt und gerichtlich verurteilt wurden, trifft es nun Amazon selbst. Der Online-Riese wurde für das Fehlverhalten eines Marketplace-Händlers und die eigene Firmenphilosophie zur Verantwortung gezogen.

Das war passiert

Ein Vertragshändler von Davidoff hatte auf Amazon ein Angebot für den Verkauf eines bestimmten Parfums eingestellt und in diesem Zusammenhang Fotos des Flacons und der Verpackung hochgeladen. Die Bilder wurden ihm vom Hersteller der Produkte, der die ausschließlichen Nutzungsrechte daran hielt, für die Nutzung im stationären Ladenlokal und im eigenen, autorisierten Webshop überlassen. Eine Veröffentlichung auf Webseiten Dritter war in der Form nicht gestattet.

Auf Amazons Marketplace erschienen die Produktbilder anschließend nicht nur bei Vertragshändlern des Parfumherstellers, sondern auch bei anderen Marketplace-Verkäufern und in Angeboten des Plattformbetreibers selbst. Zudem wurde eines der Bilder auch innerhalb einer Bannerwerbung verwendet, die von Amazon auf einer externen Webseite geschaltet worden war.

Rechteinhaber mahnt Amazon ab

Davidoff sah durch diese Nutzung der Fotos ihre Rechte verletzt und mahnte Amazon ab. Zwar entfernte der Plattformbetreiber die entsprechenden Bilder, gab jedoch keine Unterlassungserklärung ab, weshalb der Parfumhersteller seine Rechte vor Gericht geltend machte. Das Landgericht (LG) Berlin gab dieser Klage statt (Urteil vom 26.01.2016, AZ 16 O 103/14).

Amazon wurde vorgeworfen, die streitgegenständlichen Bilder widerrechtlich öffentlich zugänglich gemacht zu haben, indem es sie in den Angeboten der Vertragshändler, anderer, mit Davidoff nicht in Vertragsbeziehungen stehender Marketplace-Händler und auch in eigenen Angeboten eingebunden hatte. Weiterhin wurde die Veröffentlichung im Rahmen der Bannerwerbung beanstandet.

Die Entscheidung: Amazon ist für die Rechtsverletzung verantwortlich

Die Richter machten Amazon für die Rechtsverletzung durch die Veröffentlichung der Bilder auf der eigenen Webseite verantwortlich. Und zwar nicht nur bezüglich der Verwendung in eigenen Angeboten und solchen von Marketplace-Händlern, die nicht in vertraglicher Beziehung zum Parfumhersteller stehen, sondern auch für die Einbindung der Fotos in die Angebote der Vertragspartner des Herstellers. Also jener Händler, die die Bilder ursprünglich hochgeladen hatten.

Gestaltung der Produktdetailseite liegt in der Hand von Amazon

Wird ein Produkt auf dem Amazon-Marketplace eingestellt, wird diesem eine bestimmte sog. ASIN (Amazon Standard Identification Number) zugeordnet. Alle Informationen, die zu dieser ASIN zur Verfügung gestellt werden (Produktbeschreibungen, Fotos etc.), werden dem betreffenden Produkt zugeordnet, unabhängig davon, welcher Händler sie hochgeladen hat (das können durchaus mehrere sein, wenn verschiedene Anbieter den Online-Marktplatz für den Vertrieb desselben Produktes – z.B. Markenparfum – nutzen).

Bei der Erstellung der Produktdetailseite wird dann über einen Algorithmus aus dem gesamten Fundus dasjenige Material ausgewählt, das letztendlich auf dem Bildschirm erscheint. Das führt beispielsweise dazu, dass beim Angebot des Marketplace-Händlers X Produktfotos erscheinen können, die Marketplace-Händler Y hochgeladen hat. Verkäufer X kann die Auswahl des Produktbildes nicht beeinflussen.

Trotz Automatisierung – Amazon ist verantwortlich

Dieser Algorithmus arbeitet vollautomatisch. Eine Entscheidung des Marktplatzbetreibers oder eines Mitarbeiters erfolgt bzgl. der Auswahl der Materialien nicht mehr. Mit diesem Argument versuchte sich Amazon vor Gericht zu verteidigen. Dem folgte das LG Berlin jedoch nicht. Amazon hat sich für den Einsatz dieses Algorithmus entschieden und beschränkt sich deshalb nicht nur darauf, eine technische Einrichtung zur Verfügung zu stellen, um Waren auf der Plattform anzubieten. Das Unternehmen nimmt vielmehr Einfluss auf die Gestaltung der einzelnen Angebotsseiten.

Ob dies durch einen Mitarbeiter geschieht, der auf Grundlage festgelegter Kriterien die Materialien aus dem Gesamtfundus auswählt, die für die Produktdetailseite verwendet werden, oder über einen Algorithmus, der entsprechend programmiert wurde, ist dabei unerheblich, so die Richter. Amazon hat sich für den Einsatz eben jenes Algorithmus entscheiden, über den es selbst eine Auswahl der verwendeten Materialien trifft – und dies nicht dem Händler überlässt, der das Angebot auf dem Marketplace einstellt. Deshalb ist auch der Plattformbetreiber für daraus resultierende Verletzungshandlungen verantwortlich.

Amazon haftet für seine Marketplace-Händler

Davidoffs Vertragshändler waren nicht berechtigt, die Bilder, die Ihnen vom Rechteinhaber zur Verfügung gestellt wurden, auf Webseiten Dritter – also beispielsweise dem Marketplace von Amazon – zu nutzen. Für diesen Rechtsverstoß haftet nun der Plattformbetreiber. [Weiterlesen…] about LG Berlin – Amazon haftet für seine Marketplace-Händler

Kategorie: Recht & Datenschutz Stichworte: amazon marketplace, Recht

Verkauf über Amazon kann auch mal 250% und mehr kosten

8. März 2016 von Peter Höschl

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Wir haben ja letzte Woche darauf hingewiesen, dass sich die Amazon Verkaufsgebühren stets auf den Bruttowert beziehen. So werden aus 15 Prozent auf den Bruttowert in Wahrheit 17,85 Prozent. Dabei haben wir auch auf unseren, bereits etwas älteren, Artikel Achtung Amazonfalle Mindestgebührenverwiesen. Hier beschreiben wir, wie aus den 17,85 Prozent leicht mal 33,3 Prozent werden können.

Diese Mindestgebühren in Höhe von 0,50 Euro je verkaufter Einheit bezahlt man übrigens immer, egal wie hoch der tatsächliche Bestellwert ist.

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Aber es es geht noch besser

Mit etwas „Pech“ können die Amazon Verkaufsgebühren jedoch auch mal den eigentlichen Verkaufswert um ein Vielfaches übersteigen. Im Beispiel sogar um 250 Prozent.

amazon-gebuehren-wahnsinn-2

Hierbei handelt es sich um ein Produkt, welches nur 0,20 Euro kostet und in der Regel in größeren Mengen abgenommen wird. Blöd ist, dass laut EAN-Code die Verpackungseinheit (VE) = 1 ist. Der Händler will also alles richtig machen und stellt das Produkt ordnungsgemäß mit VE = 1 bei Amazon ein. Dabei geht er davon aus, dass sich die Mindestprovision auf den tatsächlichen Verkaufspreis und nicht den Stückpreis bezieht. Soweit so nachvollziehbar.

Im Zusammenhang mit Amazons Gebührentabelle aber leider völlig falsch gedacht. Denn die Mindestgebühren beziehen sich auf den Einzelpreis und nicht auf den gesamten Verkaufspreis.

Interessant wäre jetzt noch, was passiert, wenn der Händler dem Versprechen nach mehr Umsatz gefolgt wäre und das Produkt „Primefähig“ gemacht hätte. Also keine Versandgebühren verlangen würde. Dann müsste er Amazon ja eigentlich noch Geld für diese Bestellung geben. Oder wie ist das?

Kategorie: Vertrieb Stichworte: Amazon, amazon marketplace

Amazon kostet 17,85% und nicht 15% !

26. Februar 2016 von Peter Höschl

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Nur ganz kurz, weil ich gestern schon wieder zweimal drüber gestolpert bin: Ja, die Amazon-Verkaufsprovision beträgt bei den meisten 15 Prozent. Hartnäckig hält sich unter Händlern auch die 15 als Kalkulationsfaktor. Auch manch Experte hantiert gerne noch mit den 15%. Kann  man machen , ist aber meist falsch. Schließlich bezahlt der Händler 15% auf den Brutto-Verkaufswert. Auf den Nettowert bezogen – und das ist doch die einzig relevante Bezugsgröße für Unternehmen, ausgenommen Kleingewerbetreibende – sind das aber  nun mal 17,85% die man an Amazon abdrückt. Und diese 17,85% sind die Nettokosten. Man kommt die 2,85% Differenz also nicht mehr als Vorsteuer zurück, wie manche vielleicht glauben mögen.

Apropos Amazon-Verkaufsprovision: Den Artikel Achtung Amazonfalle Mindestgebühren sollte man sich als Marketplace-Händler auch nicht entgehen lassen. Darin beschreiben wir, wie Amazon aus den 15%, schnell mal 33,3% macht. Ohne, dass es der Händler mitbekommt, zumindest wahrscheinlich die wenigsten.

Kategorie: Bunte Kiste Stichworte: amazon marketplace

Amazon SEO – kostenloser Ratgeber mit konkreten Praxistipps

17. Februar 2016 von Peter Höschl

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Amazon – gehasst, gefürchtet, geliebt. Der Megamarktplatz ist seit langem umstritten und spaltet die Gemüter der Händler. Schlicht und ergreifend wird aber über den Amazon Marketplace viel Geld umgesetzt. Auch die Kunden lieben Amazon nach wie vor. Online-Händler tun also mehr als gut daran, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen. Die zehnte Ausgabe des kostenlosen Online-Händlermagazins shopanbieter to go zeigt praxisnah auf, wie der erfolgreiche Verkauf über den Amazon Marketplace gelingen kann.

Wer als Händler bei Amazons Marktplatz erfolgreich mitspielen möchte, kann sich nicht ausruhen. Einfach nur Produkte einpflegen und abwarten reicht nicht. Um die Top-Suchpositionen zu erklimmen und somit das Maximum aus Amazon herausholen zu können, müssen die eigenen Produkte aktiv optimiert werden. Man möchte meinen, dass dieses wichtige Thema enorme Beachtung findet. Doch seltsamerweise ist SEO für Amazon immer noch ein relativ unbekanntes Feld.

Wer oben steht, gewinnt!

Verkaufen ist das alleinige Ziel von Amazon. Dementsprechend ist auch der Amazon-Algorithmus ausgerichtet. Heißt ganz einfach: Amazon sortiert die Produkte nach der Kaufwahrscheinlichkeit. Es gilt, diesen Ansatz zu verstehen und auszureizen. Einer der zentralen Einflussfaktoren auf den Absatz eines Produktes auf Amazon ist das Ranking der Produkte bei den relevanten Keywords.

Doch der Wissensstand zur Amazon-Optimierung ist aktuell noch eher mager. Sehr wenige kennen sich aus und sehr wenige setzen es erfolgversprechend um. Bedauerlich, denn korrekt umgesetzt, lassen sich mit wenig Einsatz sehr überzeugende Ergebnisse erreichen. [Weiterlesen…] about Amazon SEO – kostenloser Ratgeber mit konkreten Praxistipps

Kategorie: Marketing, To go, Vertrieb Stichworte: amazon marketplace, amazon seo, shopanbieter to go

Wichtige Info für Amazon Marketplace-Händler: Amazon schraubt am Rankingalgorithmus

4. Dezember 2015 von Peter Höschl

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Wie wollen am heutigen Freitag Nachmittag nicht mehr viel Worte verlieren. Jeder Händler der auf Amazon Produkte verkauft, weiß wie wichtig es ist, bei deren Suchergebnisse möglichst weit oben gelistet  zu werden. Genau wie Google bestimmt Amazon die Spielregeln der Rankingoptimierung selbst und kann sie jederzeit anpassen.

Im traditionellen SEO ist das bekannt: Jedes Update durch Google wird von SEOs genau beobachtet, denn immer wieder wurden dadurch die Suchergebnisse ordentlich durchgeschüttelt. Und nur, wer auf dem neuesten Stand ist, am besten schon vor dem Update, kann optimal reagieren.

Auch Amazon scheint sich aktuell in ausgewählten Punkten neu zu orientieren. So kam es vor kurzem offensichtlich zu einigen Neuerungen, die die Spielregeln der Keyword-Optimierung deutlich verändern.

Wir stellen die wichtigsten Änderungen vor, die von den Kollegen von Marketplace Analytics als erstes entdeckt wurden:

  1. Statt 250 nun 5.000 Zeichen für Keywords: Amazon testet für manche Produkte brandaktuell eine neue Ansicht der Produktbearbeitung im Seller Central. In dieser Ansicht können bei den Seller Central Suchbegriffen wesentlich mehr Keywords eingetragen werden.

    Screenshot aus Seller Central Deutschland: Die neue Ansicht der Produktbearbeitung
    Screenshot aus Seller Central Deutschland: Die neue Ansicht der Produktbearbeitung

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Kategorie: Marketing, Vertrieb Stichworte: amazon marketplace, amazon seo

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