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Blog für den Onlinehandel

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Aktuelle Seite: Startseite / Archiv für Gast

Gast

Ticker International: Brasilien, Argentinien und Mexiko: Online-Handel wird sich wohl verdoppeln

2. Januar 2014 von Gast

Dieser Artikel wird Ihnen vorgestellt von: shopanbieter.de / Marcedo GmbH- Eigenanzeige -

Onlineshop verkaufenWir unterstützen E-Commerce-Unternehmer bei Kauf und Verkauf von Onlineshops, Amazon-Firmen und Internetportalen. Wir sind die Spezialisten dafür und vereinen langjährige E-Commerce-Erfahrung und das Know how aus über 65 Unternehmensverkäufen und -käufen. Wir beraten Sie im Vorfeld Ihrer Entscheidung zum Firmenverkauf, ermitteln den marktgängigen Wert eines Onlineshops und begleiten sie bis zum erfolgreichen Onlineshop Verkauf. Unser Honorar ist zu 100% erfolgsabhängig.

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Der Umsatz im E-Commerce wird sich voraussichtlich verdoppeln. In Argentinien, Brasilien und Mexiko wird er bis 2018 um 135% wachsen und das Umsatzvolumen von 20 Milliarden $ auf 47 Milliarden $ ansteigen. Diese Prognose beruht auf dem Report „Latin America Online Retail Forecast 2013 to 2018“ von Forrester Research Inc. Brasilien bleibt der größte Markt dieser Region und ermöglicht große Margen. Der diesjährige Umsatz betrug 15 Milliarden $ und soll in den kommenden fünf Jahren auf 35 Milliarden $ ansteigen. Im selben Zeitraum sagt Forrester zusätzlich voraus, dass die Anzahl an Online-Käufern um 79,3% ansteigen wird (von 30,9 Millionen auf 55,4 Millionen).

China: M-Commerce gewinnt an Fahrt

Der 11. November ist das chinesische Pendant zum Cyber-Monday. 5,7 Milliarden Dollar gaben chinesische Konsumenten an diesem Tag in den größten E-Stores von Alibaba, Tmall und Taobao aus: ein neuer Weltrekord. Bemerkenswert: 25% der Käufe wurden via Mobilgeräte durchgeführt. Noch vor zwei Jahren war der M-Commerce kaum ein Thema in China. Amazon China verzeichnete einen Anstieg von 142% in 2013. Die beliebtesten Produktkategorien für Kunden von Amazon China sind: Armbanduhren, Telefone und Accessoires, Gesundheitsprodukte, Schmuck und Automobilzubehör.

USA: Wachstum im E-Handel überfordert Zulieferer

Mehr Bestellungen als bisher zum Weihnachtsfest sind von Verzögerungen betroffen. UPS, FedEx sowie Amazon, Kohls, Groupon und Walmart konnten ihren Versprechungen nicht nachkommen, Päckchen vor den Feiertagen zuzustellen. Der Grund ist die überwältigende und nicht vorhergesehene Anzahl an Online-Bestellungen. Obgleich der E-Commerce einen Anteil von 6% am gesamten Handel hat, vermutet die „National Retail Federation“, dass diese Zahl auf 14% im Zuge der Weihnachtszeit anstieg. Amazon und UPS gaben in Stellungnahmen jeweils dem anderen Unternehmen die Schuld. Konsumenten, die ihre Sendungen zu spät erhielten, sollen von Amazon und Groupon Gutscheine erhalten. [Weiterlesen…] Infos zum Plugin Ticker International: Brasilien, Argentinien und Mexiko: Online-Handel wird sich wohl verdoppeln

Kategorie: Internationalisierung Stichworte: Internationalisierung

Ticker International: E-Commerce Westeuropa: Wachstum von 10% in 2013 erwartet

19. Dezember 2013 von Gast

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Der westeuropäische E-Commerce entwickelt sich äußerst gut, wie der Western Europe B2C E-commerce Report von Ecommerce Europe zeigt. In 2012 wurden Güter und Leistungen für 158,1 Milliarden Euro verkauft. Für 2013 sollen es 173,8 Milliarden sein. Zu der westeuropäischen Region zählen Belgien, Frankreich, Irland, Luxemburg, die Niederlande und UK. Bereits 2012 konnte ein deutliches Wachstum von 20% im Vergleich zu 2011 verzeichnet werden. Führend ist UK mit Verkäufen im Wert von voraussichtlich 103 Milliarden Euro, gefolgt von Frankreich (53 Mrd. €) sowie den Niederlanden (10,5 Mrd. €). 2012 gab der durchschnittliche Westeuropäer im Schnitt 2625 € online aus. Weitere Fakten des Reports finden Sie hier.

USA: Online-Käufer auf Sonderangebote aus

Ron Yates von Yates & Co. Jewelers Inc. sieht eine eindeutige Tendenz zur Suche nach Deals. In der Vorweihnachtszeit seien sowohl die Rate verlassener Warenkörbe wie auch die Konversionen angestiegen, die durch darauffolgende E-Mail-Kampagnen mit Couponcode durchgeführt wurden. Auch Weiterleitungen von Couponseiten sind mit einer Zunahme von 229% enorm angestiegen. Verglichen wurde der Zeitraum vom 9. November bis 9. Dezember der Jahre 2012 und 2013. Gleichwohl ist der Bestellwert im Vergleich zum Vorjahr um 20% angestiegen, während die Konversionsrate dieselbe geblieben ist. Entgegen vieler Trends ist die Konversionsrate über Tablets und Mobilgeräte zurückgegangen, während sie via PCs höher ausfiel. [Weiterlesen…] Infos zum Plugin Ticker International: E-Commerce Westeuropa: Wachstum von 10% in 2013 erwartet

Kategorie: Internationalisierung Stichworte: Internationalisierung

Ticker International: M-Commerce während Cyber Monday und Black Friday sehr stark

12. Dezember 2013 von Gast

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Während des Black Friday wurden 21% aller Käufe in den USA über Mobilgeräte getätigt. Dies entspricht 314 Millionen Dollar von insgesamt 1,512 Milliarden. Am Cyber Monday waren es 17% und somit 350 Millionen von 2,085 Milliarden Dollar. Im 3. Quartal 2012 betrug der Anteil des M-Commerce lediglich 10,8% und im 4. Quartal 11,3%. Vorangetrieben wurde diese Entwicklung u.a. wohl durch Showrooming. Das bedeutet, dass oftmals Käufe online getätigt wurden, nachdem sich der Konsument das Produkt im Geschäft angesehen hat.

25% der europäischen Online-Kunden werden diskriminiert

Laut einem Bericht von Eurobarometer werden europäische Konsumenten beim Online-Einkauf in 25% der Fälle diskriminiert. Als Beispiel dient die Preisgestaltung, die je nach Land, aus dem der Kauf getätigt wird, divergieren kann. Laut EU-Gesetz ist es jedoch verboten, Preise nach Ländern, aus denen gekauft wird, zu variieren. 74% der Beschwerden traten beim Kauf physischer Waren auf, 21% bei Leistungen der Tourismusbranche. Aufgrund der Tatsache, dass dieses Vorgehen langfristig dem Vertrauen in den E-Commerce schaden kann, plant Ecommerce Europe Maßnahmen. [Weiterlesen…] Infos zum Plugin Ticker International: M-Commerce während Cyber Monday und Black Friday sehr stark

Kategorie: Internationalisierung Stichworte: Internationalisierung

5 Tipps für den Start eines DropShipping-Handels

11. Dezember 2013 von Gast

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(Gastartikel): In der heutigen Zeit der Übertreibungen und Superlative neigen wir dazu, selbst kleine Neuerungen und Reformen bereits als Revolutionen zu bezeichnen. Der inflationäre Gebrauch von Sprache macht es dabei immer schwieriger, die richtigen Wort zu finden, wenn wir es wirklich einmal mit einer bahnbrechenden Entwicklung zu tun haben, die das Potential dazu hat, Dinge grundlegend zu verändern. Um ein solches Phänomen handelt es sich bei dem Handelsmodell DropShipping. Und wenn man ganz konkret betrachtet, wie dieses Prinzip sowohl die Gründerszene als auch den E-Commerce verändern kann und bereits verändert hat, dann kommt man nicht umhin, zu großen Worten zu greifen.

DropShipping braucht man heute eigentlich nicht mehr zu erklären. Deshalb fassen wir uns in der folgenden Definition sehr kurz. Der DropShipping Händler kauft seine Ware, im Gegensatz zum konventionellen Internet-Unternehmer, nicht im Vorfeld ein. Er stellt sie in sein Shop-System ein, ohne dass er sich selber einen Vorrat der einzelnen Produkte anschafft. Diese verbleiben stattdessen beim jeweiligen Lieferanten und werden, immer wenn eine Bestellung eingeht, auch von dort aus direkt an den Endkunden versendet. Um an dieser Stelle mögliche Bedenken direkt zu zerstreuen: Es gibt bereits eine große Zahl an Herstellern und Großhändlern, die ihren angeschlossenen Online-Händlern exakt diesen Service anbieten. Allerdings hängen diese Lieferanten ihre Bereitschaft zum DropShipping meist nicht an die große Glocke, um ihre nach wie vor konventionell einkaufenden Kunden weder zu verärgern noch massiv auf das alternative Handelsmodell aufmerksam zu machen. Für den modernen und gut informierten Online-Händler gibt es also keine sonderlichen Schwierigkeiten, auf der Basis von DropShipping große und attraktive Sortimente zu annähernd jedem thematischen Bereich zusammenzustellen. [Weiterlesen…] Infos zum Plugin 5 Tipps für den Start eines DropShipping-Handels

Kategorie: Artikel & Interviews Stichworte: Dropshipping

Andere Länder – andere Pflichten: Rechtsprechung für Onlinehandel in Frankreich Teil 2

10. Dezember 2013 von Gast

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Im ersten Teil der Artikelserie haben wir die wichtigsten Rechtsfragen zu den Themen AGB-Vereinbarungen, Fernabsatzverträgen, Widerrufsrecht, Gewährleistungs- und Produktrecht im französischen Onlinerecht hinsichtlich ihrer Unterschiede zum deutschen Recht betrachtet.

Für den Onlinehändler sind darüberhinaus Informationen zum französischen Preisrecht und Vorschriften bezüglich Impressum/Datenschutz obligatorisch. Einen Ausblick zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2011/83/EU und die damit einhergehenden Änderungen finden Sie am Ende dieses Artikels.

Das französische Preisrecht

Zur Preisangabe gelten in Frankreich wie in Deutschland die Regelungen der EU-Richtlinien 97/7/EG, 2000/31/EC, die Informationen zum Preis müssen bereits im Onlineshop des Onlinehändlers gegeben werden. In Frankreich ist gemäß L 113-3, L 121-18 Code de la Consommation der Preis in Euro und als Endpreis (einschl. der MwSt) anzugeben (Artikel 1, Arrêté du 3.12.1987). Generell ist zu entscheiden, ob beim innergemeinschaftlichen Handel die französische oder deutsche Mehrwertsteuer ausschlaggebend ist. Im Fall der innergemeinschaftlichen Lieferung an erwerbsteuerpflichtige Abnehmer entscheidet die sog. Erwerbsschwelle, ob die deutsche oder die französische Mehrwertsteuer zur Anwendung kommt. Hierzu sollte der deutsche Onlinehändler, der Waren nach Frankreich liefert, den Rat seines Steuerberaters einholen.

Die Versandkosten müssen nicht im Endpreis als Preisbestandteil angegeben werden, sind aber im Preisfeld im Onlineshop vollständig ersichtlich für jedes Produkt je nach Gebiet oder Land der Auslieferung auszuweisen. Üblicherweise sollten die Versandkosten in Frankreich nach Auslieferung in „France Metropolitaine“ und “DOM/TOM“ beziffert werden, einen speziellen Inseltarif auszuweisen ist empfehlenswert (Arrêté du 03.12.1987).

[Weiterlesen…] Infos zum Plugin Andere Länder – andere Pflichten: Rechtsprechung für Onlinehandel in Frankreich Teil 2

Kategorie: Recht & Datenschutz Stichworte: Internationalisierung, Recht

Ticker International: E-Commerce wächst in der Region Asien-Pazifik – China an der Spitze

5. Dezember 2013 von Gast

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Die Verkäufe der fünf größten Märkte in der Region Asien-Pazifik werden bald alle E-Handel-Verkäufe in Nordamerika und Europa in Kombination übersteigen, so Forrester Research Inc. Zusammengefasst ist das Wachstum in diesen fünf Märkten massiv und rapide ansteigend. Voraussichtlich steigen die Verkäufe von 398 Mrd. Dollar in 2013 auf 858 Mrd. Dollar in 2018. Die fünf Länder sind China, Japan, Südkorea, Indien und Australien. Im Jahr 2017 entspräche dies 768 Mrd. Dollar. Für die USA, Kanada und Westeuropa zusammen sagte Forrester für 2017 658 Mrd. Dollar voraus (fast 17% weniger als die Asien-Pazifik-Region).

UK: Konsumenten kombinieren Technologie für entspanntere Weihnachtskäufe

Laut einer Studie von O2 wandeln sich die britischen Konsumenten zunehmend in sogenannte „smart shoppers“, die Technologie dazu nutzen, das perfekte Weihnachtsgeschenk aufzuspüren. Der durchschnittliche Brite besucht zu diesem Zweck jede Woche 21 Websites und verwendet 425 Minuten seiner Zeit darauf. Dies würde einem Konsumenten entsprechen, der wöchentlich etwa 10 Kilometer weit geht, um sich Produkte anzuschauen. Gleichwohl bedeutet dies nicht, dass der stationäre Handel darunter leidet. Voraussichtlich 67% der Käufe werden in physischen Geschäften getätigt. Besonders „click & collect“ gewinnt mit einer Steigerung von 12% im Vergleich zum Vorjahr an Bedeutung. [Weiterlesen…] Infos zum Plugin Ticker International: E-Commerce wächst in der Region Asien-Pazifik – China an der Spitze

Kategorie: Internationalisierung Stichworte: Internationalisierung

Andere Länder – andere Pflichten: Rechtsprechung für Onlinehandel in Frankreich

3. Dezember 2013 von Gast

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Beim Onlinehandel in europäischen Ländern außerhalb Deutschlands können erhebliche Unterschiede zu gewohntem deutschen Recht vorhanden sein und damit rechtliche Schwierigkeiten auftreten. Sollte der deutsche Onlinehändler gegen die jeweiligen Vorschriften verstoßen, kann er sich im Zweifelsfall der Gefahr von Sanktionen (Geldbußen) aussetzen.

In den folgenden beiden Artikeln werden die wichtigsten Rechtsfragen erörtert, die der deutsche Online-Händler im Fall des französischen E-Commerce-Rechts kennen sollte.

AGB-Vereinbarung zur Rechtswahl und zur Zuständigkeit des Gerichts

Ob ein deutscher Onlinehändlers eine Klausel in seinen AGB für den Onlinehandel in Frankreich einführen kann, um deutsches Recht und die Zuständigkeit deutscher Gerichte geltend zu machen, hängt grundlegend davon ab, ob der deutsche Onlinehändler Waren oder Dienstleistungen an Verbraucher oder an Unternehmer verkauft.
Die folgende Übersicht zeigt in Kürze die jeweiligen Möglichkeiten, eine ausführliche Darlegung der rechtlichen Grundlagen finden Sie hier.

[Weiterlesen…] Infos zum Plugin Andere Länder – andere Pflichten: Rechtsprechung für Onlinehandel in Frankreich

Kategorie: Recht & Datenschutz Stichworte: Internationalisierung, Recht

LG Kiel: Vertriebsverbot übers Internet kann unzulässig sein

2. Dezember 2013 von Gast

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Die Frage, ob Markenhersteller ihren Händlern den Verkauf von Waren über Internetplattformen wie eBay und Amazon verbieten dürfen, hatte nun das Landgericht (LG) Kiel zu entscheiden (Urteil vom 8.11.2013, Az: 14 O 44/13).

Konkret ging es um den Hersteller von Digitalkameras, der seine Ware an Großhändler und Großkunden verkaufte, die die Kameras wiederum an ihre Händler veräußerten. Dabei wurde den Großhändlern vertraglich verboten, die Kameras über Internetplattformen zu veräußern.

Der Markenhersteller wurde deshalb wegen Wettbewerbsverstoßes von einem Wettbewerbsverband abgemahnt und daraufhin verklagt. Das LG Kiel bestätigte den Kartellrechtverstoß und führte aus, dass das auf das Internet bezogene Vertriebsverbot der Wettbewerb unzulässig eingeschränkt werde. Hierdurch werde nach Ansicht des Gerichtes gegen die Vorschriften des Art. 101 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union  (AEUV) sowie gegen § 1 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verstoßen. Danach sind alle Vereinbarungen zwischen Unternehmen, Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, welche den Handel zwischen Mitgliedstaaten zu beeinträchtigen geeignet sind und eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs innerhalb des Binnenmarkts bezwecken oder bewirken verboten.

Das Gericht führte aus, dass ein „selektives Vertriebssystem“ zwar das Vorliegen eines Vertriebsverbotes rechtfertigen könne, da eine Beschränkung des erreichbaren Kundenkreises aus Gesichtspunkten der Qualitätssicherung und der Gewährleistung des richtigen Gebrauchs zwar grundsätzlich möglich sei. Ein solches sei hier jedoch nicht ersichtlich, da die Beklagte hier offline ihre Ware selbst ohne weitere Beschränkungen, etwa zur Qualitätssicherung, an die Händler verkaufe und insofern keine Vorgaben mache.

Fazit: Durch die uneinheitliche Rechtsprechung zu diesem Thema sollten sich betroffene Händler einzelfallbezogen beraten lassen und gegebenenfalls ein echtes selektives Betriebssystem erstellen.

Kategorie: Recht & Datenschutz Stichworte: Recht, Vertriebsbeschränkungen

Ticker International: Dänen kaufen 33% mehr online zu Weihnachten als in 2012

28. November 2013 von Gast

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Die Umsätze im E-Commerce in den Weihnachtsferien werden voraussichtlich etwa 160,9 Millionen Euro betragen. Dies sind 33% mehr als im Jahre 2012 (ca. 120,7 Millionen Euro). Beinahe 40% der Konsumenten planen Weihnachtsgeschenke online zu kaufen, während 29% angaben, dies nicht zu tun. Diese Angaben entsprechen etwa denen vom Vorjahr. Insbesondere Spielzeug, Kleidung, Schuhe und Schmuck sind gefragt. Auch digitale Unterhaltung und Geschenkgutscheine sind hoch im Kurs. Laut FDIH macht der Online-Handel 15 Prozent aller Weihnachtseinkäufe dieses Jahr aus, 3 Prozent mehr als im Vorjahr.

UK: Weihnachten verspricht hohe Umsätze im E-Commerce

Voraussichtlich 5 Milliarden Pfund werden britische Konsumenten im Zuge des Weihnachtsfestes online ausgeben, insgesamt sogar 40,3 Milliarden Pfund. Laut Deloitte entspricht dies einer Steigerung von 19 Prozent bzw. 3,5 Prozent. Der Trend des „click and collect“ im letzten Jahr hat eine hohe Erwartungshaltung beim Konsumenten geweckt. Die Abholung bestellter Güter im lokalen Handel wird nun als Standard angesehen. Wird versäumt, diesen Service anzubieten, sieht Deloitte für diese Händler große Umsatzeinbußen. [Weiterlesen…] Infos zum Plugin Ticker International: Dänen kaufen 33% mehr online zu Weihnachten als in 2012

Kategorie: Internationalisierung Stichworte: Internationalisierung

Praxistipps: Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen im b2c-Onlineshop

25. November 2013 von Gast

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bedingungen, die vom Händler vorgegeben sind und auf alle über den Onlineshop abgeschlossenen Kaufverträge Anwendung finden. Grundsätzlich kann der Händler diese Bedingungen danach formulieren, wie er seine Geschäfte und die Folgen abwickeln möchte.

Gegenüber Verbrauchern sieht das Gesetz aber starke Einschränkungen dieser Gestaltungsfreiheit vor. Einzelne Klauseln dürfen den Verbraucher nicht unangemessen benachteiligen. Sie dürfen nicht überraschend sein, nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen und müssen zudem noch wirksam in den Vertrag einbezogen werden. Im Ergebnis ist es Händlern im b2c-Versandhandel nur in engen Grenzen bis fast gar nicht möglich, Klauseln zu seinem Vorteil und zum Nachteil des Verbrauchers zu regeln. Verstoßen einzelne Klauseln innerhalb der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegen das Gesetz, so sind diese ohne weiteres durch einen potentiellen Mitbewerber per Abmahnung angreifbar.

Demgegenüber kann der Händler bei einem Verkauf an Geschäftskunden weit größere Einschränkungen für diese in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen machen. In diesem Fall müssen die Geschäftsbereiche für Geschäftskunden jedoch streng von denen für Verbraucher getrennt werden.

Brauchen Händler überhaupt zwingend AGB?

Händler sind nicht verpflichtet, AGB zu nutzen. Sie sind lediglich eine Möglichkeit, die Vereinbarungen zu einer Vielzahl von Kaufverträgen entsprechend den eigenen Interessen zu regeln. Da wegen der gesetzlichen Verbraucherschutzregelungen inhaltlich jedoch starke Einschränkungen dabei für den Händler bestehen, beinhalten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen beim Verkauf an Verbraucher meist im Wesentlichen die Informationen, die der Händler aufgrund fernabsatzrechtlicher Informationspflichten oder der Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr seinen Verbraucher-Kunden ohnehin zur Verfügung stellen muss. Es bietet sich daher an, diese Informationen in AGB zusammen zu stellen. [Weiterlesen…] Infos zum Plugin Praxistipps: Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen im b2c-Onlineshop

Kategorie: Recht & Datenschutz Stichworte: Recht

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