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Blog für den Onlinehandel

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Aktuelle Seite: Startseite / Archiv für Gast

Gast

Gut oder Böse? – „Das neue Widerrufsrecht“

29. April 2014 von Gast

Dieser Artikel wird Ihnen vorgestellt von: shopanbieter.de / Marcedo GmbH- Eigenanzeige -

Onlineshop verkaufenWir unterstützen E-Commerce-Unternehmer bei Kauf und Verkauf von Onlineshops, Amazon-Firmen und Internetportalen. Wir sind die Spezialisten dafür und vereinen langjährige E-Commerce-Erfahrung und das Know how aus über 65 Unternehmensverkäufen und -käufen. Wir beraten Sie im Vorfeld Ihrer Entscheidung zum Firmenverkauf, ermitteln den marktgängigen Wert eines Onlineshops und begleiten sie bis zum erfolgreichen Onlineshop Verkauf. Unser Honorar ist zu 100% erfolgsabhängig.

Jetzt informieren: Onlineshop verkaufen

Mit Spannung erwartet wird am 13.6.2014 das neue Widerrufsrecht. Doch viel interessanter dürften die Gerichtsurteile sein, die nach diesem Stichtag fallen. Denn sie entscheiden über Wohl und Wehe der Online-Händler bei Fragen und Problemen, die bereits vor der Rechtsänderung auftreten. Beruhigend ist, dass einige der Neuerungen durchaus zu Gunsten der Händler ausfallen. Sie unterstützen sie beim Geschäftsbetrieb und bieten finanzielle Vorteile. Der Gesetzgeber war bei der Fassung der Verbraucherrechte-Richtlinie (VRRL) bestrebt, den Warenhandel voranzutreiben und ihn gerade auch über die innerstaatlichen Grenzen hinaus zu fördern. Da es sich bei der VRRL aber um eine Richtlinie zum Schutz der Verbraucher handelt, müssen die Unternehmer leider auch Beschränkungen ihrer Rechte hinnehmen. Vor allem aber müssen die Änderungen am 13.6.2014 um 0:00 Uhr auf der Shop-Seite umgesetzt sein, denn eine Übergangsfrist gibt es nicht.

Die Nachteile

Anpassung der Widerrufsbelehrung erforderlich

Da die VRRL das Widerrufsrechts, das Verbrauchern gegenüber Unternehmern im Fernabsatzrecht zusteht, umfassend ändert, müssen Sie als Online-Händler Ihre Widerrufsbelehrung an die Neuerungen anpassen. Den Belehrungstext, den Sie zurzeit verwenden, müssen Sie folglich entweder umformulieren oder sogar völlig neu fassen. Das Muster, das Ihnen der Gesetzgeber – auch für die Neuregelungen – zur Verfügung stellt, ist leider nur beschränkt nutzbar (mehr dazu im Folgebeitrag). Allein die Erstellung eines abmahnsicheren Belehrungstextes dürfte daher mit erheblichem Aufwand und noch mehr Problemen verbunden sein.

Neben der Belehrung muss ein Muster-Widerrufsformular übermittelt werden

Hinzu kommt, dass Sie ab dem 13.6.2014 Ihren Kunden – am besten im Anschluss an die Widerrufsbelehrung – ein „Muster-Widerrufsformular“ zur Verfügung stellen müssen. Einen Vordruck also, den der Verbraucher nur noch mit seinen Daten ausfüllen und an Sie zurückschicken muss, um sein Widerrufsrecht wirksam auszuüben. Auch das soll der Vereinfachung des grenzüberschreitenden Warenversandhandels dienen. Denn dieser Mustertext ist für alle Mitgliedstaaten gleich. Daraus ergibt sich aber bereits das erste Problem. Zwar hat der Gesetzgeber auch diesen Text vorformuliert, fraglich ist allerdings, ob er auch in dieser Form verwendet werden muss, oder ob Unternehmer ein eigenes Formular erstellen und übermitteln dürfen.

Muster oder eigenes Widerrufsformular?

Es besteht schließlich auch keine Pflicht, das gesetzliche Muster der Widerrufsbelehrung zu verwenden. Diese kann vielmehr individuell erstellt werden Lediglich die gesetzliche Vermutung, dass die rechtlichen Vorgaben eingehalten wurden, kommt dann nicht zum Zuge. Gilt das dann aber auch für das Muster-Widerrufsformular? Die Meinung der Juristen, geht bereits jetzt – noch vor der Umsetzung der Richtlinie – auseinander. Um auf Nummer sicher zu gehen, sollten Sie – bis zu einem klärenden Gerichtsurteil – das gesetzliche Muster verwenden. Und zwar ausschließlich. Denn wenn Sie neben diesem Muster auch ein weiteres, selbsterstelltes Formular übersenden, könnte das zu Verwirrung beim Verbraucher führen und deshalb unzulässig sein. [Weiterlesen…] Infos zum Plugin Gut oder Böse? – „Das neue Widerrufsrecht“

Kategorie: Recht & Datenschutz Stichworte: Recht, Widerrufsrecht

Die VRRL: Erweiterung der gesetzlichen Pflichtangaben – Nichts als Arbeit

15. April 2014 von Gast

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Am 13.6.2014 tritt die Verbraucherrechte-Richtlinie (VRRL) in Deutschland in Kraft. Damit verbunden sind zahlreiche Verbesserungen für Unternehmer. Denn obwohl es sich bei dieser europäischen Regelung um eine „zum Schutz der Verbraucher“ handelt, werden auch verstärkt die Rechte der Händler berücksichtig. Die Vorteile werden insbesondere beim neuen Widerrufsrecht deutlich. Die mit der Umsetzung ebenfalls verbundenen Nachteile zeigen sich vor allem bei der Anpassung der Pflichtinformationen, die jeder Unternehmer zur Verfügung zu stellen hat. Welche Folgen die Anpassung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EG BGB) hat, soll der nachfolgende Beitrag aufzeigen.

Mit der Gesetzesänderung werden neue Pflichtangaben in den gesetzlichen Katalog eingefügt, die auch Online-Händler in ihrem Web-Shop einfügen müssen. Die daneben vorgenommen Streichungen haben hingegen keine Vorteile. Denn entweder muss oder sollte die Angabe weiterhin erfolgen oder sie entfällt, weil auch das dahinterstehende Unternehmerrecht wegfällt. [Weiterlesen…] Infos zum Plugin Die VRRL: Erweiterung der gesetzlichen Pflichtangaben – Nichts als Arbeit

Kategorie: Recht & Datenschutz Stichworte: Recht

Die Richtlinie zum „Schutz der Verbraucher“ berücksichtigt endlich auch Unternehmerinteressen

1. April 2014 von Gast

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Am 13. 6.2014 tritt die Verbraucherrechte-Richtlinie, kurz: VRRL, bei uns in Kraft. Bereits im Vorfeld wird – nicht nur unter den Juristen, sondern auch bei den betroffenen Online-Shop-Betreibern – viel spekuliert und diskutiert. Was nun aber tatsächlich alles auf uns zu kommt und wie sich im Zusammenhang mit den Rechtsänderungen die Abmahnindustrie verhalten wird, bleibt abzuwarten. Damit Sie aber nicht völlig unvorbereitet einem „Freitag den 13.“ – auf einen solchen fällt nämlich der Umsetzungstag – entgegen gehen, erhalten Sie mit unserer Blog-Reihe zum Thema „Rechtsänderungen durch die VRRL“, einen Überblick.

Die Vorteile

Zunächst sollte betont werden, dass, obwohl die Richtlinie durch den europäischen Gesetzgeber „zum Schutz der Verbraucher“ erlassen wurde, er endlich auch die Bedürfnisse und Interessen der Unternehmer berücksichtigt hat. Teilweise schmälert er die Rechte der Verbraucher erheblich, um einen grenzüberschreitenden Warenhandel zu fördern und zu vereinfachen. Ob dieser hehre Wunsch tatsächlich auch in Erfüllung geht, wird erst die Zukunft zeigen. [Weiterlesen…] Infos zum Plugin Die Richtlinie zum „Schutz der Verbraucher“ berücksichtigt endlich auch Unternehmerinteressen

Kategorie: Recht & Datenschutz Stichworte: Recht

LG Düsseldorf: Ausschluss des Widerrufsrechtes bei Kundenspezifikationen

26. März 2014 von Gast

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Das Landgericht (LG) Düsseldorf hat entschieden, dass bei einem Verbraucher, der ein Sofa im Internet bestellt, welches anhand verschiedener Optionen nach Wunsch angefertigt wird, das Widerrufsrecht wegen Kundenspezifikation ausgeschlossen ist (Urteil vom 12.02.2014, Az: 23 S 111/13).

In dem Fall hatte der Kunde ein Sofa bestellt, bei dem die Wahl zwischen 17 verschiedenen Farbenvariationen hatte, so dass letztlich 289 verschiedene Farbkombinationen waren. Zudem konnte das Sofa auf Wunsch des Kunden spiegelverkehrt angeordnet werden, so dass insgesamt 578 verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten bestanden. bestehen. Von der Möglichkeit der spiegelverkehrten Anordnung hatte der Käufer Gebrauch gemacht und zudem neben einer Grundfarbe eine Zusatzfarbe ausgewählt. Nach Lieferung des Sofas machte der Kunde von seinem vermeintlichen Widerrufsrecht Gebrauch.

Zu Unrecht, die das LG entschied. Das Widerrufsrecht sei nach § 312 d Abs. 4 Nr. 1 Bürgerliches Gesetzbuch wegen Anfertigung nach Kundenspezifikation ausgeschlossen gewesen. Zwar handele es sich um eine Ausnahmeregelung, die im Sinne des Verbraucherschutzes  einschränkend dahingehend ausgelegt werden müsse, dass eine Rücknahme der Ware für den Unternehmer unzumutbar sein müsse. [Weiterlesen…] Infos zum Plugin LG Düsseldorf: Ausschluss des Widerrufsrechtes bei Kundenspezifikationen

Kategorie: Recht & Datenschutz Stichworte: Recht

Das neue Widerrufsrecht ab 13.06.2014 – Was Onlinehändler zur Gesetzesänderung wissen müssen – Teil I

27. Februar 2014 von Gast

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Die Umsetzung der Europäischen Verbraucherrechterichtline 2011/83/EU (VRRL) in nationales Recht führt zu gravierende Änderungen für Händler in Bezug auf die Regelungen des Widerrufsrechts. Das „Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung“ ist im Bundesgesetzblatt Teil I, 2013, Nr. 58 vom 27.09.2013, Seite 3642 einsehbar. Die daraus resultierenden Änderungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB), die die Informationspflichten im Fernabsatz einschließlich des Widerrufsrechts sowie die Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr betreffen, treten am 13.06.2014 in Kraft.

1.    Das gesetzliche Grund-Muster für die Widerrufsbelehrung

  • Sie finden den Text des gesetzlichen Grundmusters hier… [Res Media]
  • Informationen zu den einzelnen Gestaltungshinweisen finden Sie hier… [Res Media]

Leider hat die EU es versäumt, ein klares und einheitliches Muster für die Widerrufsbelehrung vorzugeben. Im Gegenteil:  Aufgrund der unterschiedlichen Optionen, die insbesondere nach den Gestaltungshinweisen zu den Ziffern 1, 4 und 5 im gesetzlichen Muster durch den Händler zwingend auszuwählen sind, können sich eine Vielzahl von verschiedenen Mustern für die Widerrufsbelehrung ergeben. [Weiterlesen…] Infos zum Plugin Das neue Widerrufsrecht ab 13.06.2014 – Was Onlinehändler zur Gesetzesänderung wissen müssen – Teil I

Kategorie: Recht & Datenschutz Stichworte: Recht

Das neue Widerrufsrecht ab 13.06.2014 – Was Onlinehändler zur Gesetzesänderung wissen müssen – Teil II

4. Februar 2014 von Gast

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Den ersten Teil dieser Artikelreihe finden Sie hier

7. Das neue Muster für die Erklärung des Widerrufs

Neu im Fernabsatz ist nach § 356 Abs. 1 BGB n. F. ein EU-weit einheitliches Formular für die Erklärung des Widerrufs durch den Verbraucher, welches der Unternehmer dem Verbraucher zur Verfügung stellen muss. Der Unternehmer hat den Verbraucher entsprechend § 312 d Abs. 1 Satz 1 BGB n.F. i.V.m. Art. 246 a § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EGBGB n.F. über das neue Muster-Widerrufsformular zu informieren.

Das Muster befindet sich in der Anlage 2 zu Art. 246 a § 1 Abs. 2 Satz 1 Nummer 1 EGBGB n. F.:

Muster für das Widerrufsformular
(Anlage 2 z
u Art. 246 a § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EGBGB):

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

– An [hier ist der Name, die Anschrift und gegebenenfalls die Telefaxnummer und E-Mail-Adresse des Unternehmers durch den Unternehmer einzufügen]:
– Hiermit widerrufe(in) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*),/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
– Bestellt am (*)/erhalten am (*)
– Name des/der Verbraucher(s)
– Anschrift des/der Verbraucher(s)
– Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
– Datum
(*) Unzutreffendes streichen.

Der Verbraucher ist allerdings nicht verpflichtet, das Muster auch zu nutzen. Gesetzlich ist er lediglich verpflichtet, sein Widerrufsrecht durch eine eindeutige Erklärung zu erklären (vgl. § 355 Abs. 1 S. 3 BGB n.F.). Neu ist, dass der Widerruf dabei auch online oder mündlich erklärt werden kann. [Weiterlesen…] Infos zum Plugin Das neue Widerrufsrecht ab 13.06.2014 – Was Onlinehändler zur Gesetzesänderung wissen müssen – Teil II

Kategorie: Recht & Datenschutz Stichworte: Recht

Ticker International: Europa: E-Händler schauen über den Tellerrand

30. Januar 2014 von Gast

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Die Marktexpansion wird als wahre Wachstumsstrategie im E-Sektor angesehen. Fast 9 von 10 Führungskräften planen, ihren Fokus in 2014 auf neue expandierende Märkte zu legen. Zu den beliebtesten Zielmärkten gehören Russland, Brasilien und China. Diese Erkenntnisse beruhen auf einer Studie von CyberSource namens Payment Management Perspectives. Befragt wurden Führungskräfte aus UK, Frankreich und Spanien. Neben vielversprechenden Eigenschaften der Zielländer wie hohe Nutzungsrate von Mobilgeräten und ungenutztes Konsumentenpotenzial werden allerdings auch inkonsistente Datensicherheit und Marktunsicherheit als Probleme angesehen.

Rekordzahl bei iDEAL-Zahlungen 2013

In 2013 hat das in den Niederlanden genutzte Online-Zahlungssystem erneut einen Rekord gebrochen. iDEAL wurde öfter als 142,5 Millionen Mal benutzt, was einem Zuwachs von 21,6% entspricht (2012: 117,2 Millionen). Insbesondere die gesteigerte Nutzung von Tablets und Smartphones wird als Motor für diese Entwicklung genannt. 2014 soll sich diese Entwicklung weiter intensivieren. Ein angepasstes iDEAL wird zudem die Nutzerfreundlichkeit auf mobilen Geräten erhöhen, um diesem Trend gerecht zu werden. Der Wert aller getätigten Zahlungen belief sich 2013 auf 10,8 Mrd. Euro (24,8% mehr als in 2012). [Weiterlesen…] Infos zum Plugin Ticker International: Europa: E-Händler schauen über den Tellerrand

Kategorie: Internationalisierung Stichworte: Internationalisierung

Ticker International: Europa: E-Commerce boomt, Mobile gewinnt weiterhin an Bedeutung

23. Januar 2014 von Gast

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Laut einer aktuellen Erhebung von ePages steigerte sich die Anzahl der Bestellungen bei über 80.000 ePage-Händlern um 11%. Der durchschnittliche Wert des Warenkorbs erhöhte sich leicht auf 95 €. Besonders hoch fielen die Umsatzzuwächse in der Schweiz (25%) und in Italien (59%) aus. Auch im bereits etablierten französischen E-Commerce-Markt betrug das Wachstum 2013 7%. Der Anteil der mobilen Geräte, über die Shops aufgerufen wurden, verdoppelte sich in den letzten zwei Jahren und erreicht 11%. 2012 betrug dieser somit noch 5,5%, was jedoch bereits einem Umsatz von 17 Mrd. € entsprach.

UK: Führender Exporteur bei Online-Bestellungen

Der E-Commerce-Sektor in UK verspricht das größte Überangebot in der Welt zu generieren und übersteigt 877 Millionen €. Insgesamt soll der Online-Handel von UK, den USA, Deutschland, Niederlande, Frankreich sowie Dänemark, Schweden, Norwegen und Finnland von 18,4 Mrd. € in 2013 auf 96 Mrd. € in 2020 wachsen. Laut der Studie „The Global Retail E-mpire“ von OC&C Strategy Consultants wächst der Handel zwischen Ländern exponentiell. Mehr Details können Sie dieser Infografik entnehmen. [Weiterlesen…] Infos zum Plugin Ticker International: Europa: E-Commerce boomt, Mobile gewinnt weiterhin an Bedeutung

Kategorie: Internationalisierung Stichworte: Internationalisierung

Ticker International: E-Commerce Brasilien: Großer Boost durch den Fußball

20. Januar 2014 von Gast

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Die Fußball-Weltmeisterschaft in 2014 sollte dazu beitragen, dem brasilianischen E-Commerce zu einem 27%-igen Wachstum im Vergleich zu 2013 zu verhelfen. Dies entspräche einem Umsatz von gut 12,3 Mrd. € für 2014. Laut der Brazilian E-Commerce Association (ABComm) sollten Investitionen in die lokale Infrastruktur und 4G die Anzahl an brasilianischen Online-Käufern im Fußballjahr erhöhen. Auch 2013 konnte der E-Commerce im Vergleich zu 2012 ein Wachstum von 29% generieren. 53 Millionen Menschen kauften letztes Jahr online ein.

Luxemburg: E-Commerce wuchs 2013 um 32%

Produkte und Dienstleistungen im Wert von 950 Millionen € wurden im Jahr 2013 über Online-Shops verkauft. Für dieses Jahr werden 1,03 Milliarden € erwartet, was einem Wachstum von etwa 8% entspricht. Aufgrund steuerlicher Änderungen könnte dieses Wachstum in 2015 allerdings gebremst werden. Der Grund liegt in einer Neuregelung der EU. Firmen in den Bereichen Telekommunikation, E-Commerce u.a., die an Privatpersonen in EU-Mitgliedsstaaten liefern, bezahlten bisher den luxemburgischen Steuersatz. Zukünftig wird der Steuersatz der Zielländer erhoben. Die Steuern für Unternehmen in Luxemburg sind vergleichsweise niedrig, weshalb auch Unternehmen wie Amazon und eBay dort ansässig sind. [Weiterlesen…] Infos zum Plugin Ticker International: E-Commerce Brasilien: Großer Boost durch den Fußball

Kategorie: Internationalisierung Stichworte: Internationalisierung

Ticker International: Indien: E-Commerce wuchs 2013 um 88%

9. Januar 2014 von Gast

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Dass Indien ein äußerst vielversprechender Markt ist, gerade auch im Online-Bereich, wird von neu veröffentlichten Zahlen der indischen E-Commerce-Gruppe Assocham unterstrichen. Im Vergleich zu 2012 wuchs der indische E-Sektor um 88%, was einem Umsatz von 16 Milliarden US-Dollar entspricht (2012: 8,5 Mrd. Dollar). Im Vergleich zur Einwohnerzahl erscheint diese Zahl zwar gering, doch liegt die Anzahl der Internetnutzer noch bei gut 150 Millionen Menschen. Die wachsende Mittelklasse und der Ausbau des Internets in Indien bergen jedoch großes Potenzial.

UK: Anstieg der Online-Verkäufe im Zuge der Feiertage um fast ein Drittel

Über Weihnachten stiegen die Weihnachtseinkäufe um 31,3% an. Verglichen wurde der Zeitraum von fünf Wochen bis zum 29. Dezember 2013 mit demselben Zeitraum 2012. Klammert man den Modesektor aus, beträgt das Wachstum 52,5%, während das Wachstum im Modesektor 24,1% betrug. Im Gegensatz dazu musste der stationäre Handel einen Rückgang von 2,2% hinnehmen, nicht zuletzt auch wegen des ungemütlichen Wetters. Nur im Haushaltswarensektor sah dies anders aus: Hier verzeichnete der Online-Sektor einen Rückgang von 5,3%, der Handel ein Wachstum von 8,1%. [Weiterlesen…] Infos zum Plugin Ticker International: Indien: E-Commerce wuchs 2013 um 88%

Kategorie: Internationalisierung Stichworte: Internationalisierung

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