Gastartikel: Mit einer aktuellen Entscheidung hat der EuGH die Rechte und Pflichten von Verbrauchern innerhalb des Kauf- und Gewährleistungsrechts konkretisiert. Damit dürfte er die derzeitige Spruchpraxis des BGH auf den Kopf stellen.
Der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH; Urteil vom 04.06.2015, C-497/13) lag ein niederländischer Rechtstreit zugrunde, in dem die Käuferin eines Fahrzeugs Schadenersatzansprüche gegen den Verkäufer geltend machte, nachdem der Wagen vier Monate nach Kauf Feuer fing und ausbrande. Ob ihr diese zustehen, ist unter anderem davon abhängig, wie eine europäische Beweislastregelung anzuwenden ist. Diese Frage legte das mit dem Fall befasst niederländische Gericht dem EuGH vor.
Käufer muss Vorliegen und Zeitpunkt des Mangels beweisen
Will ein Käufer Schadenersatzansprüche gegen den Verkäufer wegen eines Mangels an der Kaufsache geltend machen, muss er zum einen beweisen, dass überhaupt ein Mangel im Sinne des Gesetzes vorhanden war und zum anderen, dass dieser auch schon bei Übergabe der Kaufsache vorlag. Ist der Käufer allerdings ein Verbraucher, gilt für ihn die Beweiserleichterung des Art. 5 Abs. 3 der „Richtlinie zu bestimmten Aspekten des Verbrauchsgüterkaufs und der Garantie für Verbrauchsgüter“ (RL 1999/44/EG).
Beweiserleichterung für Verbraucher
Nach dieser wird „bis zum Beweis des Gegenteils vermutet, dass Vertragswidrigkeiten, die binnen sechs Monaten nach der Lieferung des Gutes offenbar werden, bereits zum Zeitpunkt der Lieferung bestanden…“. Das vorlegende Gericht wollte nun wissen, welche Tatsachen der Verbraucher beweisen muss, damit diese Regelung zum Zuge kommt.
Verbraucher muss nicht den Grund für den Mangel beweisen
Der EuGH urteilte, dass der Verbraucher vortragen – und im Zweifel auch beweisen – muss, dass die Kaufsache mangelhaft ist, entweder weil sie nicht die vereinbarten Eigenschaften aufweist oder weil sie sich nicht zum Gebrauch eignet, der von einem derartigen Gegenstand gewöhnlich erwartet wird. Den Grund der Mangelhaftigkeit muss er hingegen nicht beweisen. Beim Kauf eines Fahrzeugs würde das bedeuten, dass er darlegen müsste, dass der Wagen nicht fährt, nicht aber, warum das so ist. [Weiterlesen…] about EuGH konkretisiert Beweislast des Verbrauchers bei mangelhafter Ware