Im ersten Teil der Artikelserie haben wir die wichtigsten Rechtsfragen zu den Themen AGB-Vereinbarungen, Fernabsatzverträgen, Widerrufsrecht, Gewährleistungs- und Produktrecht im französischen Onlinerecht hinsichtlich ihrer Unterschiede zum deutschen Recht betrachtet.
Für den Onlinehändler sind darüberhinaus Informationen zum französischen Preisrecht und Vorschriften bezüglich Impressum/Datenschutz obligatorisch. Einen Ausblick zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2011/83/EU und die damit einhergehenden Änderungen finden Sie am Ende dieses Artikels.
Das französische Preisrecht
Zur Preisangabe gelten in Frankreich wie in Deutschland die Regelungen der EU-Richtlinien 97/7/EG, 2000/31/EC, die Informationen zum Preis müssen bereits im Onlineshop des Onlinehändlers gegeben werden. In Frankreich ist gemäß L 113-3, L 121-18 Code de la Consommation der Preis in Euro und als Endpreis (einschl. der MwSt) anzugeben (Artikel 1, Arrêté du 3.12.1987). Generell ist zu entscheiden, ob beim innergemeinschaftlichen Handel die französische oder deutsche Mehrwertsteuer ausschlaggebend ist. Im Fall der innergemeinschaftlichen Lieferung an erwerbsteuerpflichtige Abnehmer entscheidet die sog. Erwerbsschwelle, ob die deutsche oder die französische Mehrwertsteuer zur Anwendung kommt. Hierzu sollte der deutsche Onlinehändler, der Waren nach Frankreich liefert, den Rat seines Steuerberaters einholen.
Die Versandkosten müssen nicht im Endpreis als Preisbestandteil angegeben werden, sind aber im Preisfeld im Onlineshop vollständig ersichtlich für jedes Produkt je nach Gebiet oder Land der Auslieferung auszuweisen. Üblicherweise sollten die Versandkosten in Frankreich nach Auslieferung in „France Metropolitaine“ und “DOM/TOM“ beziffert werden, einen speziellen Inseltarif auszuweisen ist empfehlenswert (Arrêté du 03.12.1987).