Wie wir erfahren haben, sind bereits im letzten Jahr eBay-Händler abgemahnt worden weil ihre Angebote im WAP-Dienst die Hinweise zu MwSt. und Widerrufsbelehrung/AGB nicht angezeigt wurden. Allerdings: Die WAP-Anzeige von eBay-Angeboten erfolgt automatisch und die Händler hatten gar keinen Einfluss auf die Darstellung bzw. eben die fehlende Anzeige der entsprechenden eBay-Angebotsfelder. Dennoch hat es offenbar auch Urteile gegeben – wir gehen dem gerade nach.
Zwischenzeitlich hat eBay zwar die Anzeige der entsprechenden Felder in der WAP-Ansicht nachgebessert – dennoch bleibt die Abmahngefahr für all die Händler bestehen, die die Widerrufsbelehrung im Artikeltext oder auf der "Mich"-Seite platziert haben.
Aktuell kann man nur dazu raten, die WAP-Ansicht der eigenen eBay-Angebote genau zu prüfen und die eBay-Artikelbeschreibungen so anzupassen, dass eine korrekte Widerrufsbelehrung auch bei der WAP-Darstellung erzielt wird.
Herzlich aus Hürth
Nicola Straub