eBay ist endlich aktiv geworden und hat für seine Händler eine Muster-Widerrufserklärung veröffentlicht. (Verhaltener) Jubel. Jubel? Die Haftung überlässt eBay – verständlicherweise – seinen Händlern: Zumal die diverse Angaben dann doch wieder selbst formulieren müssen. So findet die it-recht kanzlei gleich zwei juristische Haare in der eBay-Suppe (Antwort 8, man muss leider scrollen):
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Zum Jahreswechsel ändert eBay seine AGB. Dabei werden nicht nur bestehende Unsicherheiten – etwa zur zum vorzeitigen Zurückziehen eines Angebotes – klarer geregelt. Es werden auch die Verantwortlichkeiten der Mitglieder weiter gefasst und Sanktionen bei Fehlerverhalten angekündigt. Außerdem werden Klauseln eingeführt, die neue Features vorbereiten.