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Blog für den Onlinehandel

das Zentralorgan der deutschen Onlinehändler-Szene

Deutschlands bekannteste Verkaufsbörse für Onlineshops
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Aktuelle Seite: Startseite / Archiv für 2021

Archiv für 2021

Verkaufsbörse: Onlineshop Sport / Fashion zu verkaufen

12. Mai 2021 von Online Redaktion

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Anbietertext: Aus gesundheitlichen Gründen möchte ich mein Webshops für Mode- und Wintersportartikel verkaufen. Der Preis von 60.000 € beinhaltet den Lagerbestand von ca. 50.000 €. Es handelt sich um einen Onlineshop im Bereich Sport / Fashion. 

Die Website wurde 2016 gegründet und ich habe sie zusammen mit meiner Freundin im Jahr 2020 fortgesetzt. Zu diesem Zeitpunkt wurde die Website komplett erneuert. Pro Monat besuchen das Projekt rund 15000 Unique Visitors. Der Newsletter hat ungefähr 5000 Abonnenten und die organischen Suchergebnisse sind extrem gut. 

Da ich Niederländer bin, würde ich es vorziehen, während des Erwerbs Englisch zu sprechen. Das Geschäft wird verkauft, weil meine Freundin und ich zu dem Schluss gekommen sind, dass wir andere Ziele verfolgen wollen, nachdem meine Freundin einen Burnout hatte.

Einige wichtige Alleinstellungsmerkmale dieser Webstores:

  • Prestashop 1.7 Multi-Store: Möglichkeit, endlos zu wachsen. Ein Geschäft mit Fahrradbekleidung oder ein Geschäft mit Yoga-Kleidung kann problemlos zum aktuellen Geschäft hinzugefügt werden.
  • Im Moment ist das Geschäft sowohl auf Deutsch als auch auf Niederländisch, so dass das Kundenpotential riesig ist. Die Geschäfte werden vollständig und professionell übersetzt.
  • Ich bin Niederländer und leite das Geschäft von Venlo an der deutsch-niederländischen Grenze aus, aber es ist auch möglich, den niederländischen Teil auszuschalten und nur Deutschland zu betreiben.
  • Brandneuer Shop: Superschnelles und schnelles Google Speed Index-Ranking. Der Shop ist mit allem ausgestattet, was Sie benötigen, um erfolgreich online Geschäfte zu machen: einem Module für Google, Amazon, umfangreichen Optionen für (Re-) Marketing, Newsletter usw. Sowie Produkt Import- / Exportoptionen, Feedback-System mit vielen Bewertungen
  • Begrenzte Investition: Der Lagerbestand ist ca. 50.000 wert. Da der Shop noch recht neu ist, ist der Preis begrenzt.

Mehr Informationen 

Jahresumsatz

2020 / 120.000 €

2019 / 100.000 €

2018 / 80.000 €

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Kategorie: Marktplatz Stichworte: Marktplatz, Verkaufsbörse

OSS-Reminder: Ab Juli gelten neue Steuerpflichten für den grenzüberschreitenden Handel

5. Mai 2021 von Peter Höschl

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Zum 1.7.2021 tritt das One Stop Shop (OSS)-Verfahren, auch bekannt als Fernverkaufsregelung, in fast allen EU-Staaten in Kraft. Daraus ergeben sich viele neue steuerliche Pflichten für E-Commerce-Händler, die Kunden im Ausland beliefern. Wir fassen die wichtigsten Punkte zusammen.

1. EU-weite Lieferschwelle statt Ländergrenzen

Grundsätzlich soll das OSS-Verfahren den grenzüberschreitenden Handel umsatzsteuerseitig vereinfachen. Bisher müssen Verkäufe ins Ausland unterhalb einer gewissen Lieferschwelle (die sich von Land zu Land unterschied) nicht im Zielland versteuert werden, sondern laufen in die heimische Steuerlast des Verkäufers. (Immer vorausgesetzt der Lagerort der Ware ist in Deutschland. Sollte die Ware im Ausland gelagert werden, bspw. wenn Amazon Händler am Pan EU-Programm teilnehmen, fällt die Umsatzsteuer heute stets im jeweiligen Land des Lagerorts an.) Diese länderspezifischen Lieferschwellen fallen zum 1. Juli weg; stattdessen gilt eine EU-weite Umsatzgrenze für grenzübergreifende B2C-Lieferungen von 10.000 Euro (netto). Sprich: Jeder Händler, der mit seinen ausländischen Kunden innerhalb der EU mehr als 10.000 Euro Netto-Umsatz macht, muss diese Umsätze im Rahmen des neuen OSS-Verfahrens versteuern. 

2. Die OSS-Plattform

Um den grenzübergreifenden Verkäufern eine Einzelversteuerung all ihrer internationalen Umsätze in jedem einzelnen europäischen Land zu ersparen, hat die EU die OSS-Plattform eingerichtet. Bei dieser zentralen Umsatzsteuer-Complience können Online-Händler ihre grenzübergreifenden Umsätze melden und auch gleich ihre Umsatzsteuerschuld begleichen. Die OSS-Plattform verteilt die vereinnahmte Umsatzsteuer im Anschluss anteilig an die jeweiligen EU-Staaten. Die Teilnahme an der OSS-Plattform ist freiwillig, Händler können ihre Umsatzsteuer auch an die lokalen Finanzämter in ihren Zielmärkten melden. Vor allem für Händler, die aus einem deutschen Zentrallager heraus an mehrere EU-Staaten an B2C-Kunden verschicken, lohnt sich aber die Verwendung des OSS, weil die Steuerprozesse dadurch wesentlich vereinfacht werden. 

3. Wer bei OSS nicht mitmachen darf

Leider können aber nicht alle Händler die OSS-Plattform nutzen. Deutsche Händler, die ein Fulfillment-Center im EU-Ausland betreiben, können ihre Umsätze nicht über die OSS-Plattform melden. Sie müssen künftig alle internationalen Umsätze in ihren Zielländern beim dort zuständigen Finanzamt melden – ja, auch für das einzelne Paket der Einmalkundin aus Malta. Auch Umsätze mit Geschäftskunden (von denen dem Händler eine internationale Umsatzsteueridentifikationsnummer vorliegt), können nicht über OSS abgerechnet werden.

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Kategorie: Backoffice & Logistik Stichworte: Steuer

Verkaufsbörse: Langjährig etablierter Onlineshop für Haustechnik

4. Mai 2021 von Online Redaktion

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Anbietertext: Das Unternehmen wurde ca. 1999 gegründet, 2011 erfolgte die Übernahme
durch die heutigen Inhaber. Seit dieser Zeit wurde der Umsatz von 206 TD€ auf ca. 2 Mill. € gesteigert. Heute verkauft das Unternehmen das gesamte Spektrum der Haustechnik. Hauptschwerpunkt ist momentan der Bereich Lüftung ob im Neubau oder in der Sanierung für das EFH und MFH.  

Der Einkauf erfolgt über den GH als auch in weiten Teilen direkt in der Industrie. Im Bereich der Wohnraumlüftung erstellen wir die komplette Planung für das Handwerk als auch den Verbraucher. In der Planung sind eine Berechnung nach DIN und die CAD Zeichnung enthalten. Die Lieferung erfolgt Europaweit, Hauptliefergebiet sind Deutschland, Österreich, Schweiz.

Angebot / Branche

Haustechnik, Fußbodenheizung / Badheizkörper / Wohnraumlüftung ca. 3.000 Artikel online

Jahresumsatz

2018 / 1.70 Mill. €
2019 / 1.80 Mill. €
2020 / 1.90 Mill. €

Warenlager

2018 / 27.0 TD€

2019 / 22.0 TD€

2020 /   8.0 TD€

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Kategorie: Marktplatz Stichworte: Marktplatz, Verkaufsbörse

Kleine Reichweite, große Wirkung: Mit Mikro-Influencer-Marketing zum Werbeerfolg

3. Mai 2021 von Online Redaktion

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Influencer Marketing für Ihre Produkte ist eine tolle Idee, aber Daniela Katzenberger, Sarah Lombardi und Co. sind zu teuer? Dann lohnt sich ein Blick auf kleinere Partner mit weniger als 20.000 Followern – so genannte Mikro-Influencer. Werbevereinbarungen mit Partnern dieser Größenordnung sind deutlich günstiger und bringen unterm Strich oft einen besseren Return-of-Investment, weil kleinere Communities interaktiver sind. Ein Plädoyer für Klein-aber-oho im Influencer Marketing.

Auf dem Instagram-Profil von Kathrin Tetzlaff alias @echtkathrin findet sich, markiert mit dem Disclaimer „bezahlte Kooperation“, ein kunstvoll belichtetes Bild einer Sonnenschutzcreme und seine Geschichte: „Was ihr seht: Den wohl grandiosesten Sonnenschutz, den ich aktuell kenne. 😍☀️Eine Review findet ihr jetzt auf dem Blog und ein „Aufgetragen“-Video in der Story. Was ihr nicht seht: Dass dies der einzige sonnige Tag für die nächsten 14 Tagen war und ich nur noch 30 Minuten bis zum Sonnenuntergang hatte. Dass es auf dem Balkon nur 4 Grad waren (Und ich natürlich keine Jacke angezogen habe…🥶🙄) Dass ich die Bilder ein zweites Mal mit anderem Equipment machen musste, da mein Objektiv mal wieder zickte. 5 Minuten vor Sonnenuntergang kam mir dann noch die Idee mit dem Prisma. Bloggen am Limit. 😅“ Darunter: über 30 Kommentare und 430 Likes – und das obwohl …@echtkatrhin gerade mal etwas mehr als 7.600 Abonnenten hat.

Der Post steht exemplarisch für die Chancen und Herausforderungen von Mikro-Influencer-Marketing. Influencer mit weniger als 20.000 Follower – so genannte Mikro-Influencer – machen rund drei Viertel aller Deutschland aktiven Instagrammer aus. 35 Prozent haben sogar weniger als 5.000 Fans. 

Für das Influencer Marketing waren diese kleinen Influencer lange uninteressant. Reichweite war die alles entscheidende Währung. Doch seit 2018 erlebt das Mikro-Influencer Marketing einen Boom. Das liegt natürlich einerseits am Preis: Je größer die Influencer Marketing-Budgets wurden, umso teurer wurden auch Platzierungen bei den Big Playern mit millionenfacher Reichweite. Einer Untersuchung der Marketing-Agentur HypeAuditor, bei der rund 100.000 Influencer in Deutschland untersucht wurden, verlangten Influencer mit einer Million Follower letztes Jahr durch­schnittlich 10.500 US-Dollar für einen einzigen Werbe-Post – Influ­encer mit weniger als 20.000 Followern dagegen nur 270 US-Dollar. 

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Kategorie: Marketing Stichworte: Marketing

Verkaufsbörse: B-to-B Onlineshop für Stromerzeuger

22. April 2021 von Online Redaktion

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Anbietertext: Etwa 1 Mio.€ Umsatz bei einem Ebitda von ca. 110.000€ konnte der Shop in 2020 mit seinen B-to-B-Kunden erreichen. Nach starkem Wachstum in 2020 stehen auch für 2021 die Zeichen auf weiteren Unsatzzuwachs.

Das Sortiment besteht aus über 900 verschiedenen Stromerzeugern von tragbaren Geräten bis zum tonnenschweren mobilen Kleinkraftwerk. Unter den Kunden finden sich KMUs, Handwerker und Konzerne aus den verschiedensten Branchen sowie kommunale Käufer. Sie alle schätzen die breite Auswahl im Shop, die professionelle Aufbereitung der Informationen, die sehr guten Preise, die gute Beratung und eine für B-to-B-Kunden optimierte Art der Auftragsabwicklung. So entstehen über 70% der etwa 250 Käufe pro Jahr nicht über den Checkout des Shops, sondern über individuelle Angebote, die der Betreiber zusammen mit den Herstellern und dem Kunden entwickelt. Die Hersteller liefern dann direkt zum Endkunden, somit ist kein Lager nötig. Die durchschnittlichen Warenkörbe liegen bei ca. 4.000€. Die Rücksendequote beträgt null Prozent.

Der Verkäufer betreibt den Shop völlig ortsunabhängig ohne Mitarbeiter mit einem Engagement von derzeit zirka 20 Stunden pro Woche. Computer, Internet und Telefon reichen für das Tagesgeschäft aus. 

Das Shopsystem ist aktuell. Die Besucher kommen ausschließlich über gute Google-Platzierungen in den Shop. Es bestehen keine weiteren Werbeaktivitäten. 

Wir empfehlen diesen Onlineshop technisch interessierten Übernehmern, die eine tragfähige Vollexistenz mit großen Potentialen in alle Richtungen suchen oder B-to-B-Onlinehändlern als ertragreiche Ergänzung. Der Verkäufer steht für eine ausführliche Einarbeitung und Begleitung in der Übernahmephase zur Verfügung.

Die Kaufpreisvorstellung liegt bei 285.000 €. 

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Kategorie: Marktplatz Stichworte: Marktplatz, Verkaufsbörse

Unternehmensverkauf: Diese „Kröten“ drücken den Verkaufspreis

21. April 2021 von Peter Höschl

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Wenn Online-Händler ihr Unternehmen verkaufen wollen, kommt es immer wieder vor, dass sie ihre Preisvorstellungen am Markt nicht umsetzen können: Oft ist ein Unternehmen weniger wert, als es auf den ersten Blick scheint. Woran das liegt? An fiesen Kröten, die sich oft tief in den Geschäftszahlen verbergen.

Gut jeder zweite verkaufswillige Händler schätzt den Wert seines Unternehmens falsch ein, sagt der M&A-Experte Andreas Lux, der seit über zehn Jahren Online-Händler beim Verkauf ihrer Firma berät. „Oft erwarten sie einen Preis, der am Markt einfach nicht haltbar ist.“ 

Auch Händler, die sich vorab über eine realistische Preisspanne für ihr Unternehmen informieren, beispielsweise indem sie die kostenlosen Bewertungstools von shopanbieter.de nutzen, werden im echten Verkaufsgespräch oft enttäuscht. Denn in solche Tools müssen Unternehmenszahlen eingegeben werden – und vor allem bei der groben Ersteinschätzung fallen diese Zahlen der Händler meist um einiges freundlicher aus als die Bewertung des potenziellen Käufers. 

Doch welche Kröten in den Geschäftszahlen senken den Verkaufspreis? Zusammen mit der Expertise von Andreas und den Erfahrungen aus über zehn Jahren Verkaufsbörse auf shopanbieter.de haben wir vier typische Probleme ausgemacht, die den Verkaufspreis für Unternehmen drücken können. 

1. Kröte: Gefahr von außen

Oft scheint ein Unternehmen auf den ersten Blick gut dazustehen. Schöne Umsätze, solide Wachstumstumszahlen, gute Margen. Aber am Horizont braut sich Unheil zusammen. „Bewegt sich ein Unternehmen in einer Branche, in der beispielsweise rechtliche Einschränkungen drohen, die den Verkauf der Topseller verhindern oder deutlich verteuern werden – zum Beispiel durch neue Einfuhrhemmnisse wie Steuern, Zölle oder andere Einfuhrschranken – wirkt sich das negativ auf das Entwicklungspotenzial und damit natürlich auch auf den Verkaufspreis des Unternehmens aus“, sagt Andreas Lux. 

2. Kröte: Problematische Sortimente

Auch interne Probleme des Unternehmens können den Verkaufspreis empfindlich drücken. Wenn die Beziehung zu einem wichtigen Lieferanten gestört ist, so dass bei den nächsten Verhandlungen mit einer Erhöhung des Einkaufspreises oder sogar der komplette Wegfall der Bezugsquelle droht, dann senkt das die Attraktivität des Unternehmens. Deshalb versuchen Händler im Verkaufsprozess oft, solche Probleme gegenüber den Verkäufern zu verschleiern. Aber früher oder später kommt doch alles auf den Tisch – denn die Verkäufer werden im Lauf des Prüfungsprozess die wichtigsten Lieferanten überprüfen und kontaktieren.

Im Rahmen dieser Prüfung kommen auch andere Probleme ans Licht, beispielsweise fehlende Zertifizierungen auf Seiten der Lieferanten der Topseller-Produkte, oder starke neue Konkurrenten, die den eigenen USP zunichte machen. Oft trägt ja ein ungutes Gefühl bezogen auf die Zukunft des eigenen Unternehmens zum Verkaufswunsch bei. Und der Grund für dieses ungute Gefühl wird sich irgendwann im Verkaufsprozess offenbaren. Nur: Je später der potenzielle Käufer solche Kröten findet, umso schlechter für die Verkaufsverhandlung und letztlich dem Verkaufspreis.

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Kategorie: Businessplanung, Marktplatz Stichworte: Businessplanung, Marktplatz, Verkaufsbörse

Erster FBA-Aufkäufer gibt auf

16. April 2021 von Peter Höschl

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Das Rat Race der Amazon-Aufkäufer um die besten Schnäppchen auf dem deutschen Markt wird immer hektischer. Während sich die einen mit immer noch größeren Finanzspritzen gegenseitig überbieten, gibt es auch einen ersten Aussteiger: Brands United will vorerst keine weiteren Amazon-Marken mehr akquirieren.

Deutsche Amazon-Händler mit starken Eigenmarken werden von professionellen FBA-Aufkäufern derzeit regelrecht belagert. Dabei scheint die Devise zu gelten: Wer mehr Kapital zu vergeben hat, wird das Rennen machen. Vor drei Wochen ließ der Berliner Aufkäufer SellerX, gegründet von Philipp Triebel und Malte Horeyseck, verlauten, man habe sich eine weitere Finanzspritze von 26 Millionen Euro von seinen Investoren geben lassen – nachdem das Unternehmen erst letzten November mit einer Start-Finanzierung von 100 Millionen Euro in den Markt eingetreten war. 

Vor einigen Tagen antwortete darauf dann Thrasios Deutschland-Chef Sami Turkie dann in einem Interview mit der „Wirtschaftswoche“, man wolle 500 Millionen US-Dollar für Zukäufe in Deutschland und Europa ausgeben. 

Das wiederum wollte BBG nicht auf sich sitzen lassen und gab ihrerseits eine Bankenfinanzierung über 200 Millionen Euro bekannt, mit der man die neue Anfkauf-Strategie aufpolstern will.

Brands United kauft keine FBA-Marken mehr

In einem Rennen, in dem mit dreistelligen Millionenbeträgen nur so um sich geworfen wird, ist zu erwarten, dass früher oder später jemand aus der Kurve fliegt. Und tatsächlich gibt es jetzt den ersten Aussteiger: Brands United, letztes Jahr gegründet von Dieter Pfeffer und Marc Nußbaumer, kauft aktuell keine FBA-Unternehmen mehr auf. Das bestätigte uns CEO Marc Nußbaumer per Mail. Stattdessen wolle sich das Unternehmen auf das ursprüngliche Geschäftsmodell von Nußbaumers alter Firma Argentum 360 konzentrieren und Schmuckmarken auf Amazon aufbauen. Vom Geschäftsmodell des Markenaufkaufs im großen Stil aus verschiedensten Produktbereichen hat das Unternehmen dagegen Abstand genommen.

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Kategorie: Marktplatz Stichworte: Marktplatz, Verkaufsbörse

Verkaufsbörse: Etablierter Onlineshop für Inkontinenz-, urologische Medizin- u. Pflegeartikel

8. April 2021 von Online Redaktion

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Anbietertext: Als Online-Sanitätshaus vertreiben wir seit 2005 Artikel mit Schwerpunkt Inkontinenz, Urologie, Stoma und Pflege. Übergabe des Shops mit großem Kundenstamm und Lieferantenliste.

Unser Online- Sanitätshaus wurde 2005 gegründet und hat sich seitdem kontinuierlich entwickelt und vergrößert, wobei besonders durch die Corona- Krise und die damit verbundenen Hygienemaßnahmen eine immense Entwicklung stattfand. Wir vertreiben u.a. Artikel aus den Bereichen Krankenpflege, hier besonders Inkontinenz, Urologie, Stoma, Desinfektion und Pflegehilfsmittel.

Seit 9 Jahren ist eine Mitarbeiterin in Vollzeit angestellt.
Der Käufer des Shops übernimmt keine Mitarbeiter, Immobilien oder Mietverträge.
Die Shop- Betreibung ist lokal nicht gebunden und von jedem Standpunkt aus möglich.

Wir bieten online derzeit etwa 10.000 Produkte an, die direkt über die Hersteller bzw. den Großhandel bezogen werden.
Es wird eine minimale Lagerhaltung praktiziert. Die Ware wird täglich geliefert, verpackt und versendet. Das Drop-Shipping-Verfahren wird ebenfalls angewendet.

Unsere Kunden aus den Bereichen Altenpflege, Medizinische Einrichtungen, Homecare u.ä. bestellen zum größten Teil direkt über den Online- Shop, ansonsten auch telefonisch, wobei unsere individuelle Beratung sehr geschätzt wird. Im Laufe der Jahre erweiterte sich unser Kundenstamm, so dass wir zunehmend auch öffentliche Ämter und Institutionen, Polizei, Theater, Kitas und Unternehmen aus der Beautybranche zu unseren Kunden zählen dürfen.

Der Kunden- und Lieferantenstamm wird komplett an den Käufer des Shops übergeben. Der Kundenstamm beläuft sich auf 61.000 Kunden, der Lieferantenstamm auf 30 Lieferanten, Stand März 2021.

In den letzten Jahren haben wir unseren Shop durch kompetente IT- Dienstleister umfassend modernisieren und aktualisieren lassen.
Das angeschlossene Warenwirtschaftssystem „Büroware“ hilft uns beim Bearbeiten der Aufträge und regelt die Finanzbuchhaltung und die Lagerwirtschaft.

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Kategorie: Marktplatz Stichworte: Marktplatz, Verkaufsbörse

Rücknahme & Recycling im nationalen und internationalen E-Commerce

30. März 2021 von Online Redaktion

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Deutsche RecyclingRECYCLING-GESETZE TREFFEN JEDEN ONLINE-HÄNDLER!

Online-Händler unterliegen weltweiten Recycling-Pflichten. Bei Nichterfüllung drohen erhebliche Strafen. Unser Leitfaden liefert Verantwortlichen das Know-how für einen rechtssicheren Umgang mit Verpackungen, Batterien, Elektrowaren und mehr.

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Wenn es um Compliance im E-Commerce geht, übersehen viele Onlinehändler einen wesentlichen Aspekt, der sie sowohl national wie international betrifft: ihre Pflicht zur Registrierung von vertriebenen Elektrowaren, Batterien und Verpackungen sowie die Rücknahme, Abholung und Entsorgung ausgedienter Produkte. 

So wissen beispielsweise nur 22 % der Entscheider aus dem deutschen Onlinehandel über ihre Pflichten im Ausland Bescheid. Dies ergab eine Umfrage mit 194 E-Commerce-Unternehmen im Auftrag von Deutsche Recycling. Grundsätzlich verpflichtet ist jedoch jeder Händler im E-Commerce! Rechtliche Grundlagen für diese Verpflichtungen sind in Deutschland vor allem das Elektrogesetz (ElektroG), das Verpackungsgesetz und das Batteriegesetz.

Je mehr Länder beliefert werden, umso komplexer und anspruchsvoller wird das Gewährleisten von Compliance im E-Commerce. Schließlich gibt es weltweit mehr als 300 Verordnungen mit hoher Relevanz für den E-Commerce: Gesetze, die bei Missachtung – und sei es nur aus Unkenntnis – schwerwiegende Konsequenzen vorsehen. In Deutschland etwa müssen Onlinehändler mit Bußgeldern von bis zu 100.000 Euro je Verstoß rechnen. 

Auch Abmahnungen gemäß Elektrogesetz beziehungsweise Verpackungs- oder Batteriegesetz sind nicht unüblich. Wer ins Ausland versendet und seinen für das Zielland geltenden Pflichten nicht nachkommt, wird gegebenenfalls noch härter bestraft: Berufs- und Vertriebsverbote sowie deutlich höhere Bußgelder als in Deutschland sind möglich.

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Kategorie: Backoffice & Logistik, Recht & Datenschutz, Sponsored Posts Stichworte: Recht

Retouren: Vermeiden, steuern, nutzen

25. März 2021 von Online Redaktion

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Bei kaum einem Thema sind Online-Händler so reizbar wie beim Thema Warenrücksendungen. Manche Händler könnten gar Bücher füllen mit Geschichten über „(Kunden-)Begegnungen der dritten Art“ im Bezug auf Retouren. Denn natürlich gibt es sie, die Kunden, die ihre Rechte aus der Fernabsatz-Gesetzgebung missbräuchlich ausüben. Und auch die Kunden, die unachtsam mit der Ware sind oder gedankenlos mit Zeit und vorgefassten Abläufen etc. pp.

Fakt ist aber auch: Ohne die kundenfreundliche Gesetzgebung hätte der E-Commerce in Deutschland – dem Land der Zögerer & Zauderer sowie des Misstrauens – niemals so schnell so breit Fuß gefasst. Unter dem Strich hat der Online-Handel flächendeckend von den erweiterten Kundenrechten profitiert. Zudem ist heute, da das Shoppen via Internet Alltagsbeschäftigung geworden ist, die rechtliche Lage auch etwas zugunsten der Händler korrigiert worden.

Nicht nur deshalb tun sich Händler keinen Gefallen, wenn sie das Thema Retouren aus der „Opferrolle“ heraus betrachten. Denn erstens stellen Retouren als „Kunden-Kontaktpunkte“ immer auch Chancen dar. Vor allem aber sind Online-Händler der Retourensituation nicht hilflos ausgeliefert, sondern verfügen über viele Möglichkeiten der Steuerung.

Steuerungsziel Retourenvermeidung

Das oberste Ziel dabei ist, es möglichst gar nicht erst zur Retoure kommen zu lassen. Dafür müssen Händler die Hebel kennen, die zu einer Retourenvermeidung beitragen. Der Wirksamste liegt bereits bei der Produktauswahl. Denn je sorgfältiger die Produktpalette für den Online-Shop ausgewählt wird, desto weniger Artikel wird es geben, die den Kunden beim Auspacken seiner Sendung enttäuschen.

Sinnvolle Produktauswahl und überprüfte Qualität

Dabei geht es nicht nur darum, aufzunehmende Produkte einmalig zu begutachten und zu bewerten. Vielmehr sollte das bestehende Sortiment regelmäßig daraufhin überprüft werden, ob bestimmte Artikel häufiger retournieren – wobei „häufig“ relativ ist. Oder anders ausgedrückt: Eine Tasche, die mit 40 Prozent retourniert, ist ein ziemlicher Hochretourer. Ein modischer Schuh, der mit 30 Prozent retourniert, ist ein sensationeller Niedrigretourer.

Fallen Artikel als Hochretourer auf, gilt es, die Gründe dafür zu ermitteln: Ist eventuell die Versandverpackung für ein bestimmtes Produkt nicht sicher genug? Gibt es bei einem Artikel Qualitätsmängel? Oder scheint an einer Stelle die Produktbeschreibung missverständlich zu sein?

Sind die Gründe nicht abstellbar, sollten Hochretourer notfalls lieber aus dem Portfolio genommen bzw. durch bessere Alternativen ersetzt werden – selbst wenn sie sich gut verkaufen. Denn gerade gut nachgefragte Artikel helfen wenig, wenn sie übermäßig retournieren und dadurch enorme Kosten erzeugen!

Genaue und ehrliche Produktbeschreibungen

Ein Hauptgrund für Retouren ist, dass der Kunde falsche Erwartungen an den bestellten Artikel hatte. Natürlich wollen die Artikel im Online-Shop ansprechend beschrieben werden und dazu gehört eben auch, ihre Eigenschaften zu loben. Dabei sollten Händler jedoch nicht jede Kritikfähigkeit ablegen, sondern ehrlich bleiben – und auch etwaige Einschränkungen offen benennen. Die Solargrille hüpft nur im Sonnenlicht, nicht aber unter der Schreibtischlampe? Dann sollte dies in der Beschreibung stehen, ansonsten kommt sie vermutlich öfter mal als vermeintlich kaputt zurück. Die Kaffeekapsel funktioniert nicht 100%ig zuverlässig im automatischen Auswurf? Dann kann es sinnvoll sein, auch solch einen Makel – möglichst in einem Zug mit einem besonderen Vorteil – ehrlich zu nennen: „Diese (besonders günstigen/fair gehandelten/aluminiumfreien) Kapseln lassen sich etwas weniger zuverlässig auswerfen als Originalkapseln. In diesem Fall lassen sie sich jedoch sehr einfach von Hand herausnehmen“.

Generell gilt: Je genauer ein Artikel beschrieben wird, desto zutreffender wird die Vorstellung sein, die sich der Kunde vom Produkt macht und desto geringer ist die Gefahr, dass es zu einer Retoure kommt. So sollten bei Kleidung beispielsweise auch stets Angaben zur Größengerechtigkeit gemacht werden. Dies gilt übrigens nicht nur bei besonders groß oder klein, eng oder weit, lang oder kurz ausfallenden Stücken, sondern auch bei normaler Passform. Denn ohne Angabe muss der Kunde raten, ob der Artikel regulär ausfällt oder ob ein spezieller Hinweis zwar nötig wäre, jedoch vergessen wurde.

Für viele Kunden sind neben der Produktbeschreibung die Nutzerbewertungen noch wichtiger zur Orientierung. Das Vorhandensein qualitativ guter und quantitativ ausreichender Kundenbewertungen hat einen enormen Einfluss auf die Retourenhäufigkeit. Es lohnt sich, eingegangene Produktbewertungen regelmäßig auszuwerten, denn diese stellen für Händler oft eine hilfreiche Informationsquelle dar, um herauszufinden, welche Produktangaben für Kunden besonders wichtig sind und daher in die Produktbeschreibungen aufgenommen werden sollten.

Für besonders schwierig am Monitor einschätzbare sowie dem persönlichen Geschmack unterliegende Artikel wie beispielsweise Mode, aber auch Brillen bieten Online-Shops zunehmend auch Zusatzfeatures als Orientierungshilfen an. Beispiele hierfür sind Fotos mit Modellen in unterschiedlichen Kleidergrößen, Videos, in den eigenen Maßen einstellbare Avatare bzw. eine „virtuelle Anprobe“.

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Kategorie: Backoffice & Logistik Stichworte: Logistik, Retouren

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