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Blog für den Onlinehandel

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Aktuelle Seite: Startseite / 2019 / Archiv für September 2019

Archiv für September 2019

Der Preis ist, heiß – so ermitteln Online-Händler den richtigen Verkaufspreis

26. September 2019 von Peter Höschl

Dieser Artikel wird Ihnen vorgestellt von: shopanbieter.de / Marcedo GmbH- Eigenanzeige -

Onlineshop verkaufenWir unterstützen E-Commerce-Unternehmer bei Kauf und Verkauf von Onlineshops, Amazon-Firmen und Internetportalen. Wir sind die Spezialisten dafür und vereinen langjährige E-Commerce-Erfahrung und das Know how aus über 65 Unternehmensverkäufen und -käufen. Wir beraten Sie im Vorfeld Ihrer Entscheidung zum Firmenverkauf, ermitteln den marktgängigen Wert eines Onlineshops und begleiten sie bis zum erfolgreichen Onlineshop Verkauf. Unser Honorar ist zu 100% erfolgsabhängig.

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Den richtigen Preis zu setzen, spielt eine enorme Rolle, ob man zu den Gewinnern oder Verlierern im Onlinehandel gehört. Trotzdem kümmern sich Händler meist nicht sonderlich um den Preis, stülpen einfach jedem Produkt die Formel EK * Faktor x über. Der Artikel erläutert, worauf man achten sollte, um deutlich mehr Umsatz und Gewinn zu erzielen.     

Der Preis ist und bleibt aufgrund der hohen Transparenz im Online-Markt immer noch das unangefochtene Kaufentscheidungs-Kriterium Nummer eins. Doch um im Wettbewerb zu bestehen, ist es nicht ratsam, sich nur auf den günstigsten Preis festzulegen. Die Gefahr, dabei in eine Preisspirale nach unten zu geraten, ist immens. 

Daher müssen bei der Festsetzung des Preispunktes auch immer noch andere Faktoren mit in Betracht gezogen werden. Das angebotene Sortiment, die Produktverfügbarkeit, die Stärke des Markenimages, der dazugehörige Service  – alle Elemente beeinflussen letztendlich die Kaufentscheidung des potenziellen Kunden und spielen neben dem Preis eine entscheidende Rolle für den letzten verbindlichen Klick in den Warenkorb. 

Vielen Online-Händlern ist nicht bewusst, welche Daten überhaupt verfügbar sind und wie sie damit arbeiten können. Dabei haben sie einen Teil der relevanten Informationen bereits intern vorliegen. Ein Blick auf die historischen Absatzdaten hilft, Produkte mit ähnlicher Nachfrage entsprechend sinnvoll zu planen. In der Regel sind nur die am häufigsten nachgefragten Produkte auch Top Seller, bei denen es aufgrund der hohen Nachfrage und des damit verbundenen starken Wettbewerbs Sinn macht, in einen Kampf um den günstigsten Preis mit einzusteigen. Bei diesen Produkten spielt der Preis eine enorme Rolle für die Kaufentscheidung.

Bei Produkten mit geringerer Nachfrage, kann ein höherer Preis angeboten werden. Kritisch zu betrachten sind insbesondere jedoch auch die Produkte, die im Markt so gut wie nicht nachgefragt werden. Bei diesen Produkten muss genau beobachtet werden, ob es sich um Nischenprodukte mit generell geringer Nachfrage handelt, oder ob es sogenannte unattraktive Ladenhüter sind, bei denen die Lagerbestände dringend abgebaut werden müssen. In letzterem Fall spielt ein günstiger Preis eine große Rolle, um die Lagermengen auf schnellstem Weg zu reduzieren.

Der gesamte Warenkorb muss pro Einkauf betrachtet werden

Neben dem optimalen Sortimentsangebot spielt jedoch auch die Betrachtung des Kunden eine Rolle. Ziel einer sinnvollen Preisstrategie sollte es sein, mit jedem Kunden einen positiven Deckungsbeitrag zu erzielen. Dabei sollten drei mögliche Shopping-Szenarien unterschieden werden: der einmalige Einkauf eines Produktes eines Kunden, der einmalige Einkauf eines Produktes mit hohem Cross-Selling Potenzial und Bestandskunden mit mehrmaligem Einkaufsverhalten. Während mit einem Kunden, der einmalig ein Produkt in einem Online-Shop kauft, in der Regel sofort ein positiver Deckungsbeitrag erzielt werden sollte, gilt dies nicht bei Produkten mit einem hohen Cross-Selling Potenzial. Bei solchen Produkten muss nicht zwingend jedes einzelne Produkt ein positives Ergebnis erzielen. Wichtig ist jedoch, dass der Gesamt-Warenkorb des Kunden einen positiven Deckungsbeitrag ergibt. Bei festen Bestandskunden hingegen muss nicht jeder Einkauf einen positiven Deckungsbeitrag erzielen. Am Ende sollte allerdings die Summe der Einkäufe ein bestimmtes positives Ergebnis aufweisen.

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Kategorie: Businessplanung, Sortimentssteuerung Stichworte: Businessplanung, Preisgestaltung

Amazon startet Award für Marketplace-Händler: Nominierungen ab sofort möglich

24. September 2019 von Peter Höschl

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Amazon vergibt einen Amazon Verkaufspartner-Award und freut sich ab sofort auf Nominierungen. Mit den Amazon-Verkaufspartner-Awards werden inspirierende und einzigartige kleine und mittlere Unternehmen (KMU) aus Deutschland gewürdigt, die bei Amazon verkaufen. Dabei werden KMU in drei Kategorien ausgezeichnet: Verkaufspartner des Jahres, Innovation Champion des Jahres und Export Champion des Jahres.

Alle KMU mit einem aktiven Amazon-Verkäufer-Account sind dazu eingeladen, sich mit ihrem Unternehmen für die Auszeichnungen hier zu bewerben: amazon.de/Verkaufspartner-Awards. Die Nominierungsfrist endet am Sonntag, den 29. September, um 23:59 Uhr.

Zu gewinnen gibt es in jeder Kategorie ein Preispaket im Wert von bis zu 85.000 €. Dieses beinhaltet maßgeschneidertes Amazon Account-Management über einen Zeitraum von sechs Monaten, ein attraktives Marketingpaket inklusive Sponsored-Products-Guthaben und exklusiver Werbeplatzierungen, sowie eine Reise zum Hauptsitz von Amazon nach Seattle, um dort mit ausgewählten Amazon Teams zu arbeiten und die spannendsten Amazon Locations zu besichtigen.

Die Finalisten werden Mitte Oktober bekannt gegeben. Amazon-Kunden mit einem gültigen Amazon.de-Konto wählen dann die Gewinner, indem sie für ihre bevorzugten Nominierten in jeder Kategorie abstimmen. 

58% des weltweit über Amazon erwirtschafteten Bruttowarenumsatzes stammen von Verkaufspartnern– hauptsächlich kleinen und mittleren Unternehmen. Weitere Informationen über die Millionen kleiner und mittlerer Unternehmen, die über Amazon verkaufen, finden Sie unter: aboutamazon.de/Unternehmertum-fördern

Kategorie: Veranstaltungen Stichworte: Amazon

Presseschau KW 38: Unfaire China-Konkurrenz kostet deutschen E-Commerce Millionen, DHL Express erhöht Preise, Amazon Shipping startet in UK

23. September 2019 von Online Redaktion

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In der KW 38 hat der bevh ein weiteres Mal auf die Auswirkungen der unfairen Konkurrenz aus China auf den deutschen Markt hingewiesen. Chinesische Online-Händler profitierten von subventionierten Portokosten, investierten zu wenig in Produktsicherheit und scherten sich kaum um europäische Steuerregeln, so der Verband. Auch US-Präsident Trump drängt den Weltpostverein dazu, die Subventionen beim Versand für das Schwellenland China aufzuheben. Derweil steigen in Deutschland die Versandkosten weiter: Die DHL erhöht die Versandkosten für Geschäftskunden mit individuell vereinbarten Konditionen und auch DHL Express wird teurer. 

Die Themen der Woche

Zur Erinnerung: Alle in Deutschland umsatzsteuerpflichtigen Händler müssen Marktplätzen ihre umsatzsteuerliche Erfassung mit einer speziellen Bescheinigung nachweisen; die Frist zur Einreichung läuft zum 1. Oktober ab. Und das ist ernst zu nehmen. Der Online-Marktplatz eBay betonte, man werde ausnahmslos jeden Verkäuferaccount sperren, der keine Bescheinigung vorgelegt hat. Das hat zur Folge, dass alle Angebote gelöscht werden und kein Handel mehr möglich ist. Auch Amazon trifft schon Vorkehrungen, berichtet t3n.de

Die Deutsche Post DHL hebt ab 2020 die Preise für Geschäftskunden mit individuell vereinbarten Konditionen an. Als Grund nennt der Logistik-Dienstleister unter anderem die deutlich gestiegenen Transport- und Personalkosten. Was genau das in Zahlen bedeutet, hat der Logistik-Dienstleister nicht mitgeteilt, schreibt die Internetworld. Zum 1. September waren bereits die Preise für Geschäftskunden mit Listenpreis gestiegen. Auch DHL Express erhöht ab dem 1. Januar 2020 die Preise in Deutschland. Konkret steigen die Versandkosten für die meisten Kundenim Vorjahresvergleich um 4,9 Prozent.

Steigt Zalando nun doch bei About You ein? About-You-Chef Tarek Müller bereitet für die kommenden Monate die Aufnahme frischen Kapitals vor, um sein weiteres Wachstum zu finanzieren. Bei der jüngsten Finanzierungsrunde im Vorjahr hatte Müller mit Zalandos Vorstandschef Robert Gentz bereits über eine Beteiligung gesprochen. Damals hatte Gentz abgelehnt. Doch About You wird als Konkurrent gefährlicher – und damit für ein Investment interessanter, spekuliert das Manager Magazin.

ebay-Händler, die in den USA bezahlte Anzeigen gebucht haben, stehen vor einem Problem, berichtet E-Commerce Bytes: User, die Adblocker verwenden, sehen ihre Angebote nicht. Bisher war das kaum ein Problem, da ebay Produkte, für die Anzeigen vorlagen, doppelt auf Google ausspielte – einmal in Form der Anzeige und ein zweites Mal als organisches Suchergebnis. Das hat der Marktplatz nun geändert: Jedes Produkt wird nur noch einmal, im Zweifelsfall über die gebuchte Anzeige ausgespielt – das heißt, Kunden, die einen Adblocker installiert haben, sehen ein solches Produkt gar nicht mehr. In Deutschland scheint das Problem aktuell nicht zu bestehen. 

In Großbritannien können Händler ihre Logistik jetzt auch von Amazon abwickeln lassen, wenn sie nicht über den Marktplatz vertreiben. Das Leistungsversprechen von Amazon Shipping ist höher als bei fast jedem anderen Logistikanbieter,  schreibt Tamebay.

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Kategorie: Presseschau Stichworte: Presseschau

Crowdfunding für Online-Händler, oder: Kleine Beträge, viel Arbeit

19. September 2019 von Ingrid Lommer

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Nach fast zehn Jahren am Markt ist Crowdfunding zu einer ernstzunehmenden Finanzierungsvariante herangewachsen, vor allem für Unternehmer und Start-ups, die mit spannenden, gut erklärbaren Produkten den Nerv ihrer Kunden treffen. Doch man sollte nicht vergessen: Das Geld aus dem Schwarm ist in der Regel hart erarbeitet.

Bademäntel aus Holzfasern, Schokolade aus dem 3D-Drucker, eine neuartige Kräutermühle namens „Grinder“ oder die „beste Wasserpistole der Welt“ – Crowdfunding-Plattformen wie Startnext oder Kickstarter sind immer eine Mischung aus Zeitgeist-Spiegel, Kuriositätenkabinett und dem nächsten heißen Scheiß.

595 Millionen Euro haben deutsche Konsumenten 2017 in Crowdfunding-Projekte investiert, so eine Studie der Cambridge-Universität – neuere valide Zahlen zu dem nischigen Markt, der hierzulande mit dem Launch von Startnext begann, liegen noch nicht vor.

Doch die Aufmerksamkeit für Crowdfunding-Projekte wächst stetig; auch renommierte Handelszeitungen und TV-Redaktionen berichten mittlerweile über spektakuläre Finanzierungen und ausgefallene Produkte, die bei der Crowd besonderen Anklang gefunden haben.  Und mit der steigenden Anzahl an erfolgreichen Projekten sinkt die Hemmschwelle der Hobby-Investoren. 

Griffige Produkte für innovationsbegeisterte Kunden

„Crowdfunder sind in der Regel Menschen, die an neuen Ideen interessiert sind, die sich für Neuheiten, Kreativität und Innovation begeistern, oder die ein außergewöhnliches Geschenk suchen“, sagt Florian Bender, Betriebswirtschaftlicher Berater der IHK München und Oberbayern.

„Die wenigsten sehen das als Geldanlage. Bei der Ansprache der Crowd sollte also eher auf den Erlebnisfaktor wert gelegt werden – weniger auf nüchterne Zahlen und Business-relevante Informationen.“

Seit einem guten Jahr berät Bender im Auftrag der IHK Gründer zum Thema Crowdfunding – und darunter finden sich auch immer mehr Klein-Hersteller und Eigenmarken-Händler, die ihre Produkte ausschließlich online vertreiben.

90 Prozent davon streben so genannte Reward-based-Kampagnen an, bei denen die Investoren für ihr Geld einen handfesten Gegenwert bekommen – in der Regel das unterstützte Produkt oder einen Gutschein über die vorfinanzierte Dienstleistung.

Crowdfunding, so Bender, kann dadurch vor allem für die Finanzierung der Produktentwicklung eine gute Alternative zu klassischen Krediten oder dem Investment eines Business Angels sein – wenn das Produkt stimmt. „Crowdfunding eignet sich gut für neuartige und innovative Dienstleistungen und Produkte, für Dinge, die Interesse wecken und die vor allem leicht erklärbar und anfassbar sind“, so der Berater.

„In der Regel funktionieren Produkte für Privatpersonen besser, weil man damit eine größere Zielgruppe erreichen kann. Deshalb sollten die Produkte und Investitionsmöglichkeiten auch nicht zu hochpreisig sein, um keine Crowdfunder abzuschrecken.“

Nicht zu unterschätzen: Der Marketing- und Marktforschungsaspekt

Sprich: Wer mit seinem Produkt den Nerv der Zeit trifft (beispielsweise wie der „Unverpackt“-Laden in Berlin, der mit seiner Kampagne das Finanzierungsziel mit über 1000 Prozent überschreiten konnte) oder eine spannende oder witzige Geschichte zu erzählen hat (wie die Wasserspritzpistole Spyra One, die auf Kickstarter statt der erhofften 51.000 Euro über 400.000 Euro einsammelte), erhöht die Chancen auf eine erfolgreiche Finanzierung durch die Crowd.

Dass aber auch auf den ersten Blick weniger spektakuläre Produkte via Crowdfunding zum Erfolg geführt werden können, zeigt das Beispiel von Hendrike Gruber: Die Gründerin des Bio-Kosmetik-Labels Ponyhuetchen.com, die aktuell am UdZ-Förderprogramm von Amazon teilnimmt, hat im Juni eine Startnext-Kampagne erfolgreich abgeschlossen und dabei 20.000 Euro von knapp 750 Unterstützern eingesammelt – für die Entwicklung von drei neuen Produkten.

„Eine Bodylotion, ein Duschgel und ein Body Scrub, das hört sich erstmal nicht nach viel Geld an“, so Hendrike. „Aber bei einer Produktneuentwicklung sind doch sehr schnell Summen auf der Uhr, die ein junges Unternehmen aus dem Cashflow heraus nur schwer stemmen kann. Also ist die Frage: Wo kriegt man dann Geld her? Crowdfunding ist eine gute Möglichkeit, um relativ schnell an das benötigte Kapital zu kommen – und hat auch einen nicht zu verachtenden Marketing-Effekt und einen Marktforschungsaspekt.“ 

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Kategorie: Businessplanung Stichworte: Businessplanung, Finanzierung, Warenfinanzierung

Deppendiskussion der Woche: Könnten kostenlose Rücksendungen verboten werden?

18. September 2019 von Peter Höschl

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Greenpeace wurde schon vor knapp 50 Jahren gegründet und trotzdem kommen die Politiker in Berlin erst jetzt auf die Idee, das man vielleicht doch mal was für den Umweltschutz tun müsse. Aber nicht nur der allerneueste Vorschlag scheint von Stümpern gemacht.

Was gerade passiert ist ja der absolute Klassiker. Da wird jahrzehntelang die Augen vor etwas verschlossen, was offensichtlich ist. Aber nix passiert. Doch kaum kippen die Umfragenwerte, versuchen sich Politiker mit möglichst dummen Vorschlägen gegenseitig zu übertrumpfen.

Bei der Klimadiskussion scheints jedoch immer noch dümmer zu gehen. Der neueste Vorschlag stammt nun vom CDU-Abgeordneten Christian Haase. Er plädiert für eine Stärkung der deutschen Innenstädte und des stationären Einzelhandels und wirft die Frage auf, ob kostenfreie Retouren im Online-Handel wirklich der Standard sein müssten. Diese würde auch die Emissionen senken, so Haase.

Sein Kalkül also: Wenn Verbraucher für Rücksendungen bezahlen müssen, gehen die Retouren zurück, die Leute strömen in Scharen wieder in die Innenstadt und er wird der neue Greta.

Sicher ist es richtig, dass Retouren das Klima belasten. Aber anstatt die wirklich großen Probleme und Hebel endlich mal anzugehen, trägt man die Kämpfe lieber auf – im Vergleich – nachrangige Nebenkriegsschauplätze aus.

Warum sprechen wir nicht zuerst über die 18 Mio. Tonnen jährlich in Deutschland vernichteten Lebensmittel und deren negative Auswirkungen aufs Klima bei der Produktion, Lieferkette und Vernichtung? Und derer Beispiele gibt es viele.

Arghh, das geht ja gar nicht: Lobby zu stark und schlecht fürs Geschäft.

Kategorie: Einspruch

Multichannel Day: Optionen für eine Multimarktplatz-Strategie

17. September 2019 von Peter Höschl

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Beim ersten „Multichannel Day“, gemeinsam veranstaltet von Multichannel-Rockstar Michael Atug und der INTERNET WORLD BUSINESS, wird es um das Marktplatz-Geschäft gehen – und darum, wie man dieses Geschäft auf mehreren Kanälen, also multi-channel, angeht. Klaus Forsthofer und ich sind auch dabei – denn die Basis für jede Marktplatz-Strategie, egal ob auf Amazon oder anderswo, sind Kennzahlen, Kennzahlen und nochmals Kennzahlen. Und eine tiefe Kenntnis des eigenen Sortiments.

Mit einem viel diskutierten Beitrag auf Sellerforum und Wortfilter hat sich Sellerforum-Admin Sebastian Feuster kürzlich Luft gemacht und in deutlichen Worten die Krux des „Chinesen-Problems“ auf Amazon skizziert: Chinesische Händler entern in rasender Geschwindigkeit ganze Geschäftsbereiche und pushen ihre Produkte  mit allen (unlauteren) Mitteln nach vorne. 

„Sind eure Artikel „vergleichbar / in China ähnlich produzierbar“, oder bestellt ihr auf Alibaba und verkauft die Artikel hier weiter, dazu noch über Amazon oder eBay? Dann solltet ihr euch bewusst sein, wie schnell der Verkauf abreißen könnte!“ so Feuster. 

Sein persönliche Konsequenz: „Reißleine ziehen.“

Mit seinem Bericht steht Feuster nicht allein da; viele Amazon-Händler mit Sortimenten ohne Alleinstellungsmerkmal spüren den Konkurrenzdruck aus China jeden Tag mehr. Auch Multichannel-Rockstar Michael Atug hat dieses Jahr auf mehreren Veranstaltungen immer wieder deutliche Worte für die zunehmend schwierige Situation auf Amazon gefunden. Seine persönliche Konsequenz: Auf mehrere Pferde setzen.

Auch deshalb hat Micha in diesem Jahr gemeinsam mit der INTERNET WORLD BUSINESS eine neue Veranstaltung aus der Taufe gehoben: Der 1. Multichannel Day am 26. September in Köln soll Händler über relevante Ergänzungen und Alternativen zum Amazon-Geschäft aufklären. Für Kurzentschlossene: Leser von shopanbieter.de können mit dem Gutschein-Code ShopanbieterMCD19 für nur 99 Euro (zzgl. MwSt.) an der Konferenz teilnehmen.

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Kategorie: Veranstaltungen Stichworte: Amazon, Multi Channel, Veranstaltungen

Presseschau 37: Alibabas Jack Ma kündigt Rückzug an, ebay Plus-Kunden senden kostenfrei zurück, Amazon testet Retargeting-Anzeigen und schnellere Bewertungen

16. September 2019 von Online Redaktion

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In der KW 37 probiert Amazon Neues aus: Bewertungen sollen mit nur einem Klick abgegeben werden können. Und mit Sponsored Display-Anzeigen können Seller und Vendoren in den USA jetzt Display-Anzeigen mit Regarting schalten. Neues gibt es auch von Alibaba: Nach 20 Jahren an der Spitze hat Jack Ma für 2020 seinen Rückzug aus dem Vorstand des chinesischen Internetriesen angekündigt. Im folgt der CEO Daniel Zhang. Wenig Neues gibt es dagegen von Google Express zu berichten: Der Versuch, Amazon mit einem eigenen Online-Shopping-Service anzugreifen, ist gescheitert und wird in den nächsten Wochen geschlossen.

Die Themen der Woche

Amazon testet eine schnellere Möglichkeit, Bewertungen zu hinterlassen, schreibt die Internetworld unter Berufung auf Techcrunch. Dabei können User mit nur einem Klick eine Rezension für einen von ihnen gekauften Artikel abgeben. Durch die Änderung sollen auch die Kunden Rückmeldung geben, die bisher keine Zeit dafür hatten.

Derzeit testet Amazon das Schnell-Feedback bereits mit einigen Nutzern, so Techcrunch. Die teilnehmenden Kunden haben dabei die Möglichkeit, nur mit einem Klick die bereits bekannte Sterne-Wertung abzugeben

Kunden, die sich für das Kundenbindungsprogramm Ebay-Plus entschieden haben, dürfen künftig alle Artikel kostenfrei zurücksenden, berichtet t3n. Für Ebay-Plus-Händler hat das Online-Auktionshaus den Verkäuferschutz verbessert.

Seit rund fünf Jahren sind die Marktplätze Schuhe.de und Schuhe24 am Markt. Nach anfänglicher Euphorie stellt sich bei vielen Schuhfachhändlern in Sachen Roherträge Ernüchterung ein, schreibt die Textilwirtschaft. Der Schuhverbund GMS hat seine Zusammenarbeit mit Schuhe24 gar beendet und rät seinen Händlern ab, über solche Plattformen zu verkaufen. Die Plattform scheint das nicht zu stören: Schuhe24 wird Mitte Oktober eine eigene Plattform für den Bereich Taschen, Reisegepäck und Lederwaren starten, berichtet Schuhmarkt.de. [Weiterlesen…] about Presseschau 37: Alibabas Jack Ma kündigt Rückzug an, ebay Plus-Kunden senden kostenfrei zurück, Amazon testet Retargeting-Anzeigen und schnellere Bewertungen

Kategorie: Presseschau Stichworte: Presseschau

Presseschau KW 36: Amazon-Händler ohne Umsatzsteuerbescheinigungen können FBA nicht mehr nutzen, ebay bringt neue Marketing-Tools, Google unterstützt KMU-Händler bei der Shop-Entwicklung

9. September 2019 von Peter Höschl

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In der KW 36 zog Amazon die Daumenschrauben in Sachen Umsatzsteuer-Nachweis kräftig an: Händler, die ihre VAT-Bescheinigungen noch nicht hochgeladen haben, können jetzt anscheinend keine FBA-Services mehr nutzen. Konkurrent Wish wiederum umgarnt gerade besonders europäische Händler – und inszeniert sich als harter Streiter gegen Produktfälschungen auf der Plattform. Auch ebay präsentiert sich mit dem neuen Seller Update als Freund der Händler – und bringt endlich ein paar lang erwartete Tools, die den Sellern das Leben erleichtern könnten. 

Die Themen der Woche

Die Uhr tickt: Ab dem 1. Oktober haften Marktplätze aufgrund von Änderungen im Umsatzsteuergesetz für Umsatzsteuerausfälle ihrer Verkäufer. Deshalb drängen Amazon und auch ebay ihre Händler schon seit Monaten dazu, ihre Umsatzsteuerbescheinigungen vorzulegen. Amazon drückt jetzt noch deutlicher auf die Tube: Die ersten Amazon-Händler, die ihre Umsatzsteuerbescheinigung noch nicht hochgeladen haben, können keine Fulfilment-by-Amazon-Services mehr nutzen, erzählt Brancheninsider Andreas Roth von der Amazon-Agentur Seller Support gegenüber den Onlinehändler-News. 

Es ist zu erwarten, dass Amazon ab dem 1. Oktober Händlerkonten komplett sperrt, wenn die Bescheinigung bis dato nicht hochgeladen ist. Auch eBay hat Ähnliches angekündigt.

Wish auf Angriffskurs in Europa: Die Schnäppchen-App hat in Amsterdam das zweite europäische Zentrallager bezogen, berichtet Exciting Commerce. In der Schweiz hat der chinesische Online-Gigant neuerdings Shop-in-Shop-Flächen für ausgewählte Gadgets; die Vermieter beklagen gegenüber Blick.ch schlechte Konditionen. Und im Interview mit der Internetworld umwirbt Daniela Engel, General Manager Europe bei Wish, unverhohlen deutsche Händler für den Verkauf auf der Plattform. 

Abo-Commerce bleibt ein hartes Pflaster. Nun ist auch Meine-Spielzeugkiste.de, DHDL-Liebling und jahrelang das Vorzeigebeispiel für das Geschäftsmodell, insolvent. Das Berliner Unternehmen hatte entweder eine neue Finanzierung gebraucht oder einen Käufer finden müssen. Derzeit laufe der Geschäftsbetrieb weiter, so Geschäftsführer Spathelf gegenüber Gründerszene. Gleichzeitig gebe es Gespräche mit einem Interessenten, der die Firma gesamt oder in Teilen aus der Insolvenzmasse übernehmen könne. 

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Kategorie: Presseschau Stichworte: Presseschau

Jetzt geht’s los: Black Friday, Cyber Monday, Weihnachtsgeschäft!

6. September 2019 von Nicola Straub

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Die Sommerferien sind vorbei, nun geht es mit Siebenmeilenstiefeln in das Weihnachtsgeschäft — und damit für das Gros der Onlinehändler zum wichtigsten Zeitraum des Jahres. Vielerorts herrscht daher ab sofort Urlaubssperre, schließlich muss die ganze Organisation im Vorfeld neben dem Tagesgeschäft laufen und dabei darf nichts Wesentliches vergessen werden.

Hinzu kommt, dass im Weihnachtsgeschäft oft noch mehr Kanäle bespielt werden als sonst, was den Aufwand bei den Vorbereitungen multipliziert. Zudem müssen die verschiedenen Marktplätze auch noch optimal aufeinander — sowie auf den eigenen Shop, Social Media etc. pp. — abgestimmt werden.

Und wird dann auch noch über FBA versendet, gibt es noch den zusätzlichen Zeitdruck, dass die Amazon-Lager frühzeitig genug bestückt werden müssen: Nicht nur, dass der Einlager-Vorgang manchmal ganz schön dauern kann mittlerweile. Vor Weihnachten macht Amazon dann auch schon mal „komplett dicht“ und nimmt keine Ware mehr an, für betroffen Händler ein Super-GAU! Von daher heißt es für FBA-Nutzer, die Lager noch frühzeitiger und so pickepacke voll wie möglich aufzufüllen, um auf Nummer sicher zu gehen.

Kurzum: Vor dem Verkaufs-Trubel steht der Organisations-Trubel. Und damit dabei nichts untergeht, gibt es auch in diesem Jahr unsere beliebte Weihnachtsgeschäft-Checkliste. Heute geht es los mit den Arbeiten für den September. Oder Sie laden sich gleich die gesamte Liste (September bis einschließlich Januar) hier als PDF herunter – wie immer natürlich gratis! [Weiterlesen…] about Jetzt geht’s los: Black Friday, Cyber Monday, Weihnachtsgeschäft!

Kategorie: Tipps & Tricks Stichworte: Checklisten, Gratis-Whitepaper, Weihnachtsgeschäft, Weihnachtswünsche

How to Verpackungsgesetz – die wichtigsten Fragen kurz beantwortet

3. September 2019 von Online Redaktion

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Verpackungsgesetz: Jetzt Abmahnung vermeiden
Ihr Handel ist nicht VerpackG-konform? Achtung! Angesichts großer Aktionen der Zentralen Stelle Verpackungsregister und erster Abmahnungen wird es höchste Zeit!

Daher jetzt lizenzieren: Einfach online, günstig & in nur 3 Schritten – mit Lizenzero, extra auf kleine & mittlere Händler zugeschnitten!

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Noch immer sind die Fragezeichen im Kontext des Verpackungsgesetzes (VerpackG) groß – das haben nicht zuletzt die Aktionen der Zentralen Stelle Verpackungsregister  im Juni und Juli dieses Jahres verdeutlicht, in deren Folge viele Unternehmer noch ratloser vor dem Thema standen als zuvor.

Um diese Unsicherheit auszuräumen, klären wir im folgenden Beitrag die wichtigsten Fragen rund um das Verpackungsgesetz, decken Stolperfallen auf und räumen so alle noch übrigen Wissenslücken für betroffene Unternehmen aus. Also: Los geht’s!

1. Wer ist eigentlich konkret vom Verpackungsgesetz betroffen?

Das Verpackungsgesetz spricht jeden Hersteller und Händler von verpackten Produkten, die an den privaten Endverbraucher verkauft werden, an. Konkret heißt das: Jeder Unternehmer, der sogenannte Verkaufsverpackungen mit Ware befüllt und diese als Verkaufseinheit erstmals gewerbsmäßig in Verkehr bringt, ist verpflichtet, den Vorgaben des VerpackG zu folgen (dazu mehr in Frage 6). Hersteller und Händler von verpackten Produkten werden deshalb oftmals auch als „Erstinverkehrbringer“ bezeichnet.

Egal ist dabei, ob der betreffende Unternehmer offline in der Produktion tätig ist oder Waren online vertreibt. 

2. Was genau sind „Verkaufsverpackungen“?

Bei der Definition der Verpackungen, auf die das VerpackG abzielt, geht es vor allem darum, wo sie für gewöhnlich, also „typischerweise“, anfallen: Sollten die Verpackungen durch den Verkauf und/oder Versand der Waren typischerweise beim privaten Endverbraucher anfallen und dort entsorgt werden, ist der inverkehrbringende Unternehmer verpflichtet, dem VerpackG Folge zu leisten.

Denn bei solchen Verpackungen handelt es sich um sogenannte „Verkaufsverpackungen“ – und genau diese hat das VerpackG im Blick. Dazu zählen sowohl Produktverpackungen als auch solche Verpackungen, die zur Übergabe (Serviceverpackungen) oder zum Versand (Versandverpackungen) von Waren dienen.

3. Wie ist in den E-Commerce-Sonderfällen Fulfillment und Dropshipping zu verfahren?

Beim Dropshipping hat der Onlinehändler selbst keinerlei physischen Kontakt zur verpackten Ware, denn diese wird direkt vom Hersteller an den Endkunden versandt. Entsprechend ist hier der Hersteller und nicht der nur als „Mittler“ fungierende Onlinehändler zur Erfüllung der in Frage 6 aufgeführten Pflichten verantwortlich.

Beim Fufillment sieht es ähnlich aus: Hier ist es der Logistikdienstleister, der das Verpacken und Versenden der Ware übernimmt und damit ist auch er es, der für die Erfüllung der VerpackG-Pflichten zuständig ist. Allein in dem Fall, in dem ausschließlich der Onlinehändler außen auf der Verpackung erkennbar ist, liegt die Erfüllung der Pflichten bei ihm. Importiert der Onlinehändler seine Produkte, bevor er sie durch den Logistikdienstleister weiterversenden lässt, kann u.U. die Lizenzierungs- und Registrierungspflicht für die Produktverpackung bei ihm liegen (siehe Frage 4.

4. Welche Zuständigkeiten bestehen beim Im- bzw. Export von Waren?

Da auch importierte Verpackungen in Deutschland beim privaten Endverbraucher anfallen, müssen auch sie gemäß VerpackG lizenziert werden. Lizenzierungspflichtig ist dann derjenige Unternehmer, der die entsprechenden Verpackungen gewerbsmäßig in Deutschland einführt. Normalerweise ist das der Importeur (also derjenige, der die Waren aktiv ins Land holt bzw. dies veranlasst). Er ist zuständig für alle mit eingeführten Verpackungen – d.h. sowohl für die Produkt- als auch etwaige Versandverpackungen. 

Verkauft wiederum ein ausländischer Händler direkt an Kunden in Deutschland, ohne dafür auf einen Zwischenhändler zurückzugreifen, ist er selbst zur Erfüllung der Pflichten des VerpackG zuständig. Egal ist dabei, ob ein Import aus EU- oder Nicht-EU-Ländern stammt.

Beim Export von Waren greift das deutsche Verpackungsgesetz nicht. Da in anderen Ländern jedoch andere Bestimmungen zur Einführung von Verpackungen gelten, sollten sich exportierende Händler hierzu individuell informieren.

5. Was hat es mit LUCID und der Zentralen Stelle Verpackungsregister auf sich?

Mit der ZSVR und der Registerdatenbank LUCID will der Gesetzgeber verhindern, dass Trittbrettfahrer auf Kosten anderer ihre Verpackungen entsorgen. Bei LUCID laufen die Registrierungs- und Datenmeldepflicht (siehe Frage 6) zusammen. So soll ein regelmäßiger Abgleich zwischen den Verpackungsmengen von LUCID und den dualen Systemen erfolgen. Damit ist prüfbar, welche Verpackungsmengen jeder Unternehmer in Verkehr bringt – das ist auch der Grund, warum durch betroffene Unternehmer beide Meldestellen, das duale System und LUCID, angesteuert werden müssen.

6. Was ist zu tun, wenn Sie betroffen sind?

Unterhalb des Schaubildes: Zu Beginn des Folgejahres ist dann noch einmal eine Jahresabschluss-Mengenmeldung verpflichtend, mit der die tatsächlich in Umlauf gebrachten Verpackungsmengen bestätigt werden müssen – siehe hierzu Frage 7.
Zu Beginn des Folgejahres ist dann noch einmal eine Jahresabschluss-Mengenmeldung verpflichtend, mit der die tatsächlich in Umlauf gebrachten Verpackungsmengen bestätigt werden müssen – siehe hierzu Frage 7.

https://www.lizenzero.de/#berechnungshilfe

7. Wie können Sie Ihre Verpackungsmengen berechnen?

Die Grundlage des Lizenzierungsvertrages ist die individuelle Menge an Verpackungen, die ein Händler bzw. Hersteller in einem Jahr in Umlauf bringt.* Diese muss sowohl beim dualen System als auch in der Registerdatenbank LUCID per Kilogramm-Angabe hinterlegt werden. 

Im Bestfall liegen diese Zahlen bereits vor – ist dies nicht der Fall, bietet es sich an, eine der Verpackungen beispielhaft zu verwiegen und das Gewicht anschließend mit der verwendeten Stückzahl an Verpackungen zu multiplizieren. Um die manuelle Berechnung zu erleichtern, können betroffene Unternehmer die Lizenzero-Berechnungshilfe verwenden und hier ihre Verpackungsanzahl eingeben. Sie erhalten automatisch die benötigten Gewichtsangaben pro Material.

*Hinweis: Bei den Verpackungsmengen, die für ein laufendes Kalenderjahr vor dessen Beginn beim dualen System beteiligt werden müssen, handelt es sich immer um einen fundierten Schätzwert. Hierfür kann man sich beispielsweise an Verkaufszahlen der Vorjahre orientieren. Nach Ablauf des entsprechenden Jahres ist der betroffene Unternehmer verpflichtet, diesen Schätzwert bei LUCID und beim dualen System auf den Realwert zu korrigieren und damit seine Jahresabschluss-Mengenmeldung einzureichen.

Bildquelle: © bigstock.com/ maxxyustas

Kategorie: Sponsored Posts Stichworte: Verpackungsgesetz, Verpackungsverordnung

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