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Blog für den Onlinehandel

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Aktuelle Seite: Startseite / 2017 / Archiv für Juli 2017

Archiv für Juli 2017

eBay Tiefpreisgarantie ist überhaupt nicht WOW

11. Juli 2017 von Peter Höschl

Dieser Artikel wird Ihnen vorgestellt von: shopanbieter.de / Marcedo GmbH- Eigenanzeige -

Onlineshop verkaufenWir unterstützen E-Commerce-Unternehmer bei Kauf und Verkauf von Onlineshops, Amazon-Firmen und Internetportalen. Wir sind die Spezialisten dafür und vereinen langjährige E-Commerce-Erfahrung und das Know how aus über 65 Unternehmensverkäufen und -käufen. Wir beraten Sie im Vorfeld Ihrer Entscheidung zum Firmenverkauf, ermitteln den marktgängigen Wert eines Onlineshops und begleiten sie bis zum erfolgreichen Onlineshop Verkauf. Unser Honorar ist zu 100% erfolgsabhängig.

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Der Online-Marktplatz eBay will im Preiskampf mit den größten deutschen Online-Händlern mithalten und importiert dafür seine gerade erst in den USA gestartete „Price Match Guarantee“ nach Deutschland. Hierzulande heißt das neue Features „Tiefpreisgarantie“ und versteckt im Kleingedruckten so einige Haken. WOW geht anders!

„Unsere WOW-Angebote sind einsame Spitze. Sollten Sie woanders doch mal einen günstigeren Preis sehen, passen wir unseren für Sie an. Wir sind eben WOW!“ So bescheiden kündigt eBay seit letzter Woche seinen Kunden die neue Tiefpreisgarantie an, die in diesem Monat zeitgleich in Deutschland, Großbritannien, Spanien, Italien und Frankreich eingeführt wird. Sie gilt ausschließlich für eBay-WOW-Angebote, europaweit also für etwa 35.000 Produkte. In Deutschland gibt es rund 15.000 WOW-Angebote.

eBay-WOW-Tiefpreisgarantie

„Die große Mehrheit unserer mehr als 15.000 WOW! Angebote ist bereits preisgünstiger oder zum gleichen Preis wie bei unseren Wettbewerbern erhältlich“, erklärt Eben Sermon, seit kurzem neuer Vice President EBay Germany in einer Video-Botschaft. „Nun gehen wir noch einen Schritt weiter: Wenn ein Käufer einen im Rahmen der eBay WOW! Angebote erhältlichen Artikel bei einem der definierten Wettbewerber zu einem günstigeren Preis findet, passen wir für diesen Kunden unseren Preis dem des Wettbewerbsangebots an.“

In der Praxis heißt das: Ein Kunde muss sich das gefundene, günstigere Konkurrenz-Angebot vom Kundenservice verifizieren lassen und erhält dann einen Gutschein auf die Preisdifferenz. Der Gutschein kann nur bei Zahlung über Paypal eingelöst werden und ist noch dazu nur 24 Stunden lang gültig. Die Kosten für den Ausgleich der Preisdifferenz übernimmt tatsächlich eBay selbst; sie werden nicht auf den Verkäufer des betreffenden Angebots umgelegt. Deshalb müssten die Händler auch nicht gefragt werden, ob sie der Teilnahme ihrer Angebote an der Garantie zustimmten, so eine Sprecherin von eBay auf Nachfrage von shopanbieter.de – die Garantie gilt deshalb mit ihrer Einführung für alle verfügbaren WOW!-Angebote. [Weiterlesen…] Infos zum Plugin eBay Tiefpreisgarantie ist überhaupt nicht WOW

Kategorie: Vertrieb Stichworte: ebay

5 Gebote für eine nachhaltige Cloud-Strategie im E-Commerce – Sponsored Post

10. Juli 2017 von Gast

Sponsored Post: Der Begriff Cloud ist zu Recht ein Hype-Thema, in verschiedensten Branchen. Doch was genau sind die Konsequenzen einer Cloud-Nutzung im E-Commerce – und wie kann im Online-Handel eine Cloud-Strategie aussehen? Die Herausforderung: In Deutschland und Europa existieren sehr strenge Regeln und Gesetze, die eine Nutzung von Cloud-Strukturen und Cloud-Diensten tendenziell erschweren. Doch mit den folgenden fünf Geboten sind auch Sie perfekt für eine nachhaltige Cloud-Strategie im E-Commerce gerüstet.

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1. Priorisieren Sie Skalierungseffekte höher als Kostenvorteile

Die grundlegende Idee beim Cloud-Gedanken ist es, Strukturen und Leistungen, die bisher in Eigenregie aufgebaut und gepflegt wurden, auf externe Services auszulagern und dadurch die Skalierung merklich zu verbessern. Natürlich kann man auch sich bietende Chancen zur Kostenreduktion mitnehmen, aber sie sollten nicht die Hauptintention einer Cloud-Strategie sein. Der Hauptnutzen der Cloud liegt eindeutig in der Skalierung. Heutzutage müssen jeder Businessprozess und jede Leistung skalierbar sein, daher ist es nicht verwunderlich, dass auch die gesamte Struktur und die ganze Servicelandschaft skalierbar geplant und umgesetzt werden sollten.

[Weiterlesen…] Infos zum Plugin 5 Gebote für eine nachhaltige Cloud-Strategie im E-Commerce – Sponsored Post

Kategorie: Shop Software, Shopsysteme, Sponsored Posts

Gewusst-wie: Amazon Prime durch Verkäufer

10. Juli 2017 von Online Redaktion

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Pressemitteilung: Pünktlich zum Release des neuen Produkts „cateno für Prime durch Verkäufer“ veröffentlicht der E-Commerce-Experte cateno einen Ratgeber über das Amazon-Prime- durch-Verkäufer-Programm.

Bildquelle: bigstock.com/ dennizn
Bildquelle: bigstock.com/ dennizn

Mit 17 Millionen Amazon Prime Kunden in Deutschland ist das Amazon-eigene Kundenbindungsprogramm längst in aller Munde. Lange Zeit konnten Online-Händler nur Prime-Produkte anbieten, wenn diese auch den Amazon FBA Versand nutzten. Dies hat Amazon vor einiger Zeit geändert und so können Händler, die ihre Ware aus dem eigenen Lager heraus versenden, Produkte ebenfalls mit dem Prime Badge kennzeichnen. Der Service stellt für Online-Händler eine echte Chance zur Steigerung der Verkäufe dar, denn 70 Prozent der Prime-Kunden kaufen mehrmals im Monat über Amazon und bevorzugen Prime-Produkte bei der Kaufentscheidung!

Allerdings gibt es neben den strengen Regularien von Amazon selbst, auch weitere Stolpersteine die Online-Händler bei der Entscheidung, den Prime-Versand anzubieten, beachten sollten.

Im „Gewusst-Wie-Ratgeber“ beschreibt cateno, die verschiedenen Chancen und Risiken, die sich durch die Nutzung des Amazon Services ergeben und stellt die Synchronisationsschnittstelle „cateno für Prime durch Verkäufer“ vor. [Weiterlesen…] Infos zum Plugin Gewusst-wie: Amazon Prime durch Verkäufer

Kategorie: Backoffice & Logistik, Pressemitteilungen Stichworte: amazon fba

Presseschau KW27: Amazon startet Umsatzsteuer-Service, neuer Rückschlag für Paydirekt und Handmade-Marktplätze in der Krise

10. Juli 2017 von Peter Höschl

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Newspaper Press Run EndWillkommen zum Wochenrückblick von shopanbieter.de! In der KW27 scheint sich die Frage nach dem Geschäftsmodell für Handmade-Marktplätze (außer sie heißen Amazon Handmade) zu stellen. Amazon hilft Händlern außerdem ab sofort bei der Umsatzsteuererklärung – für den kleinen Obulus von 400 Euro pro Jahr und Land sowie Zugriff auf sämtliche Geschäftsunterlagen. Paydirekt kommt beim Kunden weiterhin nicht an. Und Amazon verkauft jetzt auch noch Wein. Na dann Prost.

 

Die Themen der Woche

Amazon bietet seinen Händlern ab sofort Hilfe bei der Umsatzsteuererklärung an. Der Umsatzsteuer-Service kann im Seller Central aktiviert werden und kostet 400 Euro pro Jahr, gilt dann aber nur für Aktivitäten innerhalb eines Landes – aktuell steht der Service für Deutschland, Großbritannien, Frankreich, Italien, Spanien, Polen und die Tschechische Republik bereit. Für 100 Euro extra pro Jahr können auch Transaktionen außerhalb von Amazon in die Umsatzsteuererklärung aufgenommen werden.

 

Die Handmade-Marktplätze kommen nicht aus der Krise: Dawanda musste letzte Woche 60 von insgesamt 230 Mitarbeitern entlassen und wird dieses Jahr nur ein sehr mageres Wachstum im niedrigen einstelligen Bereich zustande bringen. Gründerin Claudia Helming berichtet im Interview mit Internetworld von den Umwälzungen in ihrem Unternehmen. Konkurrent Etsy wiederum wird dieses Jahr 22 Prozent der Belegschaft entlassen (230 Mitarbeiter) und seine französische Tochter „A Little Market“ schließen, berichtet Onlinehändler-News.

 

Paydirekt, die eigentlich schöne Idee für eine Bezahllösung der deutschen Banken mit der vor allem aus Händlersicht mangelhaften Umsetzung, muss einen weiteren Rückschlag verkraften: Der Online-Shop Reuter, einer von Paydirekts Vorzeige-Partnern, hat das Bezahlsystem wieder abgeschaltet, berichtet das Handelsblatt. Die Kunden nutzten das Bezahlsystem einfach nicht.

 

Mit Featured Snippets können Händler ihre Website über Google besser platzieren als mit bezahlten Adwords-Anzeigen oder organischem Ranking, postuliert Mario Träger, Geschäftsführer der Agentur Webworks, auf Internetworld. Spannende These, die einen Blick wert ist.

[Weiterlesen…] Infos zum Plugin Presseschau KW27: Amazon startet Umsatzsteuer-Service, neuer Rückschlag für Paydirekt und Handmade-Marktplätze in der Krise

Kategorie: Presseschau Stichworte: Presseschau

9. E-Commerce Geschäftsklimaindex: Test der Händlerstimmung: Steigt die Händlerlaune mit dem Thermometer?

9. Juli 2017 von Online Redaktion

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Pressemitteilung: Bereits zum neunten Mal erhebt plentymarkets den E-Commerce Geschäftsklimaindex. Mit dieser Umfrage wird die allgemeine Händlerstimmung im Zeitraum der Analyse und die Aussicht auf das Geschäft in der zweiten Jahreshälfte erhoben. Allen Teilnehmern winkt die Chance auf Gewinne im Gesamtwert von 1.575,60 €.

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In Kooperation mit shopanbieter.de und dem Händlerbund ermittelt plentymarkets den 9. E-Commerce Geschäftsklimaindex. Mit dieser Befragung zur Selbsteinschätzung kleinerer und mittelgroßer Unternehmen wird die Analysereihe fortgeführt, die im vierteljährlichen Zyklus ein Bild der Händlerstimmung zeichnet. Das Umfrageergebnis bietet einen Einblick in die aktuelle Situation deutscher Online-Händler und gibt Auskunft über deren Einschätzung der Geschäftslage in den jeweils kommenden 6 Monaten.

Machen Sie mit und helfen Sie bei dieser Analyse:
https://de.research.net/r/9-plentymarkets-E-Commerce-Geschaeftsklimaindex-PM [Weiterlesen…] Infos zum Plugin 9. E-Commerce Geschäftsklimaindex: Test der Händlerstimmung: Steigt die Händlerlaune mit dem Thermometer?

Kategorie: Pressemitteilungen

Borussia Dortmund holt Gesamtsieg beim Shop Usability Award 2017

7. Juli 2017 von Online Redaktion

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Pressemitteilung: Bei der Verleihung des Shop Usability Awards 2017 im Rahmen der K5 Conference in Berlin stand der Onlineshop des Fußballbundesligisten Borussia Dortmund im Rampenlicht. Nach der Auszeichnung als bester Marken-Shop im Rahmen des Shop Awards 2017, der von der Internet World Business verliehen wird, sicherte sich der BVB den Gesamtsieg beim Shop Usability Award 2017 und überzeugte die hochkarätige Fachjury auch noch in der Kategorie „Sport & Outdoor“.

Freude über den Award-500x363

Bereits seit zehn Jahren wird der Shop Usability Award verliehen und gehört inzwischen zu den bedeutendsten Awards der deutschen eCommerce Szene. Jährlich werden dabei Onlineshops ausgezeichnet, die mit viel Kreativität, Engagement und Einsatz für ein nutzerfreundliches Einkaufserlebnis im Onlinehandel sorgen. In diesem Jahr wurden aus über 700 Anmeldungen jeweils fünf Shops in 12 Branchen- und fünf Sonderkategorien für das Finale ausgewählt. Der Onlineshop von Borussia Dortmund konnte sich gegen diese Vielzahl an Mitbewerbern durchsetzen und die begehrteste Trophäe des Shop Usability Awards entgegennehmen. „Der Online Shop vom BVB besticht durch ein aufgeräumtes Design, eine stimmige Customer Journey und eine sehr hohe Performance. Diese Faktoren, sowie die innovativen Spielerwelten machen den Shop zum verdienten Gesamtsieger des Shop Usability Awards 2017″, erklärte Johannes Altmann, Gründer des Shop Usability Awards. [Weiterlesen…] Infos zum Plugin Borussia Dortmund holt Gesamtsieg beim Shop Usability Award 2017

Kategorie: Pressemitteilungen

Verkaufsbörse: Onlineshop für Sportnahrung

7. Juli 2017 von Peter Höschl

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(Anbietertext): Verkauft wird einer der Top Sportnahrung Onlineshops. Der Onlineshop ist seit 2013 online und steigert jährlich den Umsatz und die Anzahl an Stammkunden. Wachsender Markt. Wir führen im Sortiment Top 80 Marken und die besten Produkte. Im laufe der Jahre wurden zahlreiche Optimierungsmaßnahmen vollzogen.

Shopsystem: Shopware 5.2 inkl. Responsive Design
TrustedShops Zertifiziert
Internationale Tätigkeit: ja (DE, AT, CH, UK Shops + über Marktplätze)

Umsatz:

2014: 250.000€
2015: 400.000 €
2016: 450.000 €
2017 bis Juni: 270.000 € – Plan über 500.000 €

Marge im Schnitt 25-28%
Warenwirtschaft: JTL Wawi komplett automatisiert mit mehr als 50 Workflows die die meiste operative Arbeit abwickeln.
Sehr gute Beziehungen zu Herstellern mit guten Konditionen und Zahlungszielen von >30 Tagen.

Marketing Mix ist breit aufgestellt mit: [Weiterlesen…] Infos zum Plugin Verkaufsbörse: Onlineshop für Sportnahrung

Kategorie: Marktplatz Stichworte: Verkaufsbörse

Datenschutzproblem Dienstleister? – Teil 2

4. Juli 2017 von Nicola Straub

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Im ersten Teil der Artikelserie haben wir beleuchtet, wie unterschiedlich sich Marktplatz-Dienstleister wie Repricing- oder SEO-Tool-Anbieter zum Thema Schutz der über die Händlerkonten generierten bzw. aggregierten Daten positionieren. Der Anlass für unsere Recherche war eine Diskussion, in der viele Händler irritierend desinteressiert auf mögliche Veröffentlichungen (z.B. in anonymisierter Form bei Vorträgen) von Daten und Erkenntnissen daraus geäußert hatten.

Angesichts von sehr unterschiedlichen Haftungsregelungen in den AGB diverser Dienstleister (wir hatten 17 auf Websites veröffentlichte AGB verglichen), wollten wir gern eine rechtliche Einschätzung der Situation erfahren: Welche Pflichten haben Dienstleister aus gesetzlicher Sicht überhaupt? Und welche juristische Handhabe haben Händler im Fall eines Datenlecks?

Wir befragten dazu Rechtsanwältin Sabine Heukrodt-Bauer. Hier ist ihre Stellungnahme (Hervorhebungen von mir):

Schutz von Daten und Betriebsgeheimnissen bei Repricern

Wer als Händler Dienstleistern wie Repricer-Tools nutzt, hinterlegt in seinem Kundenaccount mit seinen Preisen und Kalkulationen seine vertraulichsten Informationen. Die Frage ist, was ein Händler tun kann, wenn seine Daten vom Repricer bzw. einem Mitarbeiter offengelegt werden.

Preise, Kalkulationsgrundlagen und Preisstrategien zählen zu den Geschäfts- oder Betriebsgeheimnissen eines Unternehmens, wenn sie diese vier Voraussetzungen erfüllen:

  1. Es muss sich um Informationen im Zusammenhang mit einem Geschäftsbetrieb handeln: Das ist bei Preiskalkulationen eines Onlinehändlers unzweifelhaft der Fall.
  2. Die Information darf nicht offenkundig sein, also nicht allgemein bekannt oder für die Allgemeinheit leicht zugänglich. Auch diese Voraussetzung ist bei Preiskalkulationen und Preisstrategien erfüllt, denn sie werden normalerweise nicht bekannt gemacht.
  3. Das Unternehmen muss ein Geheimhaltungsinteresse an der Information haben. Auch das ist der Fall, denn Preisstrategien und Kalkulationen sind die Grundlage eines erfolgreichen Onlinegeschäfts und seiner Wettbewerbsfähigkeit.
  4. Schließlich muss der Unternehmer einen Geheimhaltungswillen haben. Auch diese Voraussetzung dürfte auf die meisten Onlinehändler zutreffen, denn dieser Wille ergibt sich hier aus der Natur der Sache: Preiskalkulationen und deren Grundlagen gehören zu den Betriebsinterna, von denen Außenstehende keine Kenntnis erhalten sollen.

In den meisten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Anbieter ist vertraglich wenig zu diesem Punkt geregelt:

Zwar wird von den Kunden verlangt, dass sie ihre Zugangsdaten vor dem Zugriff Dritter sichern und die Daten nicht an Dritte weitergeben. Teilweise ist ein außerordentliches Kündigungsrecht zugunsten des Repricer-Anbieters geregelt, wenn der Kunde dagegen verstößt. Meistens darf der Kunde seine Informationen nur für eine bestimmte Online-Plattform nutzen und auch diese nicht an Dritte weitergeben oder anderweitig verwerten. Aber im Gegenzug dazu enthalten die AGB der Anbieter zu etwaigen Geheimhaltungspflichten zugunsten der Kunden keine Regelungen. Zu den personenbezogenen Daten weisen die meisten AGB die allgemein üblichen Klauseln auf. So ist geregelt, dass die Kundendaten nicht an Dritte weitergegeben werden oder wenn doch, dass nur im Ramen der gesetzlichen Zulässigkeit.

Doch Preise, Kalkulationen und Preisstrategien gehören nicht zu den personenbezogenen Daten eines Händlers, der einen Account bei einem Repricer eingerichtet hat. Welche Konsequenzen die Offenlegung seiner Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse für den Repricer-Anbieter hätte, ist zumeist vertraglich nicht geregelt.

Gibt es also im Falle eines Falles keine vertraglichen Ansprüche, bleibt dem Händler nur die Möglichkeit, gesetzliche Ansprüche (z. B. Unterlassung, Schadensersatz) auf der Grundlage des Bürgerlichen Gesetzbuches geltend zu machen.

Nicht zu vergessen: Das Ausspähen von Daten ist nach § 202 a Strafgesetzbuch (StGB) strafbar und wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Für das Ausspähen von Daten reicht es, sich oder einem anderen Zugang zu Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, unter Überwindung der Zugangssicherung zu verschaffen. Die Sicherung über einen Kunden-Login mit besonderen Zugangsdaten stellt eine solche Zugangssicherung dar.

Außerdem kann die Offenlegung der internen Preisinformationen durch eine Repricer den Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen nach § 17 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) darstellen. Auch hier steht eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe im Raum.

Fazit:
Da Repricer auf wichtige Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse ihrer Händler Zugriff haben, wäre es wünschenswert, wenn entsprechende Regelungen zur Sicherung dieser Daten und der Konsequenzen bei Verstößen – auch durch Mitarbeiter – ebenfalls in den AGB geregelt werden würden. Unabhängig davon, ob sich ein Händler bei einem Verstoß auf die AGB oder auf gesetzliche Grundlagen stützen kann, bleibt es aber bei der allgemeinen Regel: Der Händler muss den Verstoß durch den Repricer bzw. seinem Mitarbeiter beweisen können.

>> Lesen Sie im letzten Teil, wo die tatsächlich allergrößte Gefahr bei der Nutzung von Marktplatz-Dienstleistern liegt.
>> Im ersten Teil der Serie ging es um die Beschreibung des Problems an sich.

Herzlich aus Hürth
Nicola Straub

Bildnachweis: ©’succo’/Pixabay.de

Kategorie: Marketing, Recht & Datenschutz Stichworte: Datenschutz

Warum Geiz anderswo gar nicht so geil ist: Studie beweist erhebliche Preisunterschiede im internationalen Online-Handel

4. Juli 2017 von Peter Höschl

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Warum im eigenen Vorgarten bleiben, wenn das Gute liegt – gleich nebenan: So könnte das Händler-Fazit aus einer aktuellen Studie von Pepper.com zum internationalen Preisniveau im Online-Handel lauten. Denn der mörderische Preiskampf, sei es mit der Konkurrenz aus der gleichen Liga oder mit dem übermächtigen Amazon, ist in anderen Ländern bei weitem nicht so erdrückend. Ein Blick über die Grenzen kann sich also für jeden Händler lohnen.

Business

So günstig wie in Deutschland ist Online-Shopping fast nirgends, berichtet Internetworld. Für die Analyse haben Tester der Social-Commerce-Gruppe Pepper.com 240 Produkte aus 15 Warengruppen ausgewählt und die zugehörigen Preise von Amazon in Deutschland, China, Mexiko, Kanada, Italien, Großbritannien, Spanien, Frankreich, USA, Indien und Japan miteinander verglichen.

Das Ergebnis: Durchschnittlich 59 Euro hätten deutsche Konsumenten für eines der getesteten Produkte ausgeben müssen – knapp sieben Euro weniger als der internationale Durchschnitt. Durchaus erschütternd: Nur in China gibt es die gleichen Produkte zu noch günstigeren Preisen (Durchschnittspreis: 51,41 Euro) als in Deutschland. Andere Staaten wie Italien (63,68 Euro), Großbritannien (64,19 Euro), Spanien (64,53 Euro), Frankreich (65,01 Euro), und die USA (68,28 Euro) erfreuen ihre Händler mit einem deutlich höheren Preisniveau.

Am oberen Ende der Preisskala liegen Indien (83,88 Euro) und Japan (102,80 Euro). Besonders ins Gewicht fiel die deutsche „Geiz ist geil“-Mentalität in den Kategorien Drogerie/Körperpflege und Sportartikel – da unterboten die bundesdeutschen Billigheimer sogar das durchschnittliche Preisniveau des Schwellenlands China. Etwas moderater fällt das deutsche Preisniveau dagegen in den Kategorien Computerhardware, Herrenmode, Koffer und Taschen, Modeschmuck, und Videospiele aus.

Pepper.com Preisvergleich Online-Shopping

Die deutsche Schnäppchen-Jägerei wird besonders offensichtlich, wenn man die Durchschnittspreise in den einzelnen Ländern in Relation zu den dort herrschenden Durchschnittsgehältern setzt. Demnach hätten chinesische Konsumenten für eines der getesteten Produkte durchschnittlich 8,76 Prozent ihres monatlichen Brutto-Gehalts zahlen müssen – deutsche Kunden dagegen nur 1,72 Prozent. [Weiterlesen…] Infos zum Plugin Warum Geiz anderswo gar nicht so geil ist: Studie beweist erhebliche Preisunterschiede im internationalen Online-Handel

Kategorie: Internationalisierung Stichworte: Internationalisierung

Presseschau KW26: Google muss Rekord-Bußgeld zahlen, Media-Saturn will Redcoon-Kauf rückabwickeln, Amazon Prime Day steigt am 11. Juli

3. Juli 2017 von Peter Höschl

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Newspaper Press Run EndWillkommen zum Wochenrückblick von shopanbieter.de!

Die Kalenderwoche 26 hat der Internet-Branche einen neuen Rekord beschert: Die EU-Kommission hat Google wegen Ausnutzung seiner Marktmacht zu einem Bußgeld von sage und schreibe 2,42 Milliarden Euro verdonnert. Außerdem: Media-Saturn will Redcoon loswerden und der 3. Amazon Prime Day geht am 11. Juli über die Bühne.

 

Die Themen der Woche

Media-Saturn hat die Nase voll von Redcoon. Laut einem Bericht der Lebensmittelzeitung (via CRN) will die Elektronik-Kette den Kauf vor einem Schiedsgericht rückabwickeln. Dazu verklagt Media-Saturn die ehemaligen Geschäftsführer auf 300 Millionen Euro wegen 60 angeblichen Kartellrechtsverstößen, die bereits vor dem Kauf begangen worden sein sollen.

 

Dass der B2B-Handel in Sachen E-Commerce kräftig von B2C-Händlern lernt, ist bekannt. Dass dies auch aus Kundensicht der richtige Weg ist, zeigt erneut eine Studie von Creditreform, Six Payment Services und Ibi Research. Demnach stieg der Anteil der Online-Käufe bei 88 Prozent der befragten B2B-Unternehmen in den letzten Jahren deutlich an, und ebenso wie im B2C-Bereich spielt auch im B2B-Handel der mobile Kanal eine immer größere Rolle. –>Onlinehändler-News

 

Auf Hersteller von Luxus-Marken rollt ein ziemliches Problem zu, so eine Studie von EY, Keylens und Influx: Die Generation Z. Die erste Generation, die mit einem Smartphone in der Hand aufgewachsen ist, sei laut dem Forschungsbericht dezidiert markenuntreu, habe keinen Sinn für Status und wähle Produkt vornehmlich nach Funktionalität aus. Klingt irgendwie nach meiner höchst praktisch veranlagten Großmutter… –>Business Insider

 

Von Amazon SEO haben Sie sicher schon gehört. Und da ähnliche Prinzipien auch bei ebay gelten, um ein Produkt in den Suchergebnissen nach oben zu bringen, gibt es auch den Begriff „ebay SEO„. Florian Rötsch, Leiter E-Commerce bei Ecultor, einem erfolgreichen Marktplatzplayer für den Vertrieb von Displayschutzfolien, hat auf t3n ein paar einfache Tricks verraten, die jeder ebay-Händler sofort umsetzen kann.

 

Was macht eine gute Middleware aus? Das Cyberday-Blog erklärt am Beispiel von Channable für Magento ausführlich, was alles stimmen muss, damit Daten aus dem Online-Shop nahtlos in verschiedenste Vertriebskanäle weitergereicht und dabei auch noch so optimiert werden, dass ein Produkt sowohl auf Amazon als auch ebay oder bei idealo optimal gefunden wird.

[Weiterlesen…] Infos zum Plugin Presseschau KW26: Google muss Rekord-Bußgeld zahlen, Media-Saturn will Redcoon-Kauf rückabwickeln, Amazon Prime Day steigt am 11. Juli

Kategorie: Presseschau Stichworte: Presseschau

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Gerne können wir unverbindliches und vertrauliches Erstgespäch führen.

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