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Blog für den Onlinehandel

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Aktuelle Seite: Startseite / 2016 / Archiv für April 2016

Archiv für April 2016

E-Commerce Berlin am 27. April 2016: Messe-Event für die CEE-Region

13. April 2016 von Nicola Straub

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Onlineshop verkaufenWir unterstützen E-Commerce-Unternehmer bei Kauf und Verkauf von Onlineshops, Amazon-Firmen und Internetportalen. Wir sind die Spezialisten dafür und vereinen langjährige E-Commerce-Erfahrung und das Know how aus über 65 Unternehmensverkäufen und -käufen. Wir beraten Sie im Vorfeld Ihrer Entscheidung zum Firmenverkauf, ermitteln den marktgängigen Wert eines Onlineshops und begleiten sie bis zum erfolgreichen Onlineshop Verkauf. Unser Honorar ist zu 100% erfolgsabhängig.

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(Pressemitteilung): Wie erobert man ausländische Märkte? Wie erreicht man weltweit Kunden? Wie vermeidet man juristische Fallen bei der Expansion? Wie optimiert man den Verkauf? Diese und zahlreiche weitere Themen erwarten Sie am 27. April, präsentiert von weltweit führenden Experten aus Unternehmen wie OTTO, Samsung, Google und Audioteka.

Global führende Unternehmen & Speaker präsentieren sich

Messe - NetworkingEin Termin, den sich jeder E-Commerce-Profi aus der CEE-Region vormerken sollte: 27. April 2016, am Postbahnhof am Ostbahnhof Berlin. Eine hervorragende Gelegenheit, mehr über neueste E-Commerce Trends & Technologien von führenden Industrieexperten zu erfahren.

“E-Commerce Berlin bietet eine hervorragende Gelegenheit zum Netzwerken – mit über 70 Ausstellern, mit Besuchern sowie Speakern wie zum Beispiel Marcin Beme, den Gründer von Audioteka, eines in 23 Ländern aktiven Hörbuchanbieters oder Rafal Brzoska, der den Postmarkt revolutioniert.” So Marek Tomaszewski, einer der Veranstalter von E-Commerce Berlin.

Die Veranstaltung ist ideal für alle, die bereits Online-Shops betreiben, wie auch für jene, die erst einen Einstieg in Online-Verkauf planen. [Weiterlesen…] about E-Commerce Berlin am 27. April 2016: Messe-Event für die CEE-Region

Kategorie: Veranstaltungen Stichworte: Pressemitteilungen

Von Fall zu Fall: Ein Beispiel für Amazon SEO

13. April 2016 von Online Redaktion

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Last but not least: In diesem Artikel – dem dritten in der Reihe – geht es um eine Fallstudie zur Rankingoptimierung, um Marketplace-Händlern zu zeigen, wie genau sie mit Amazon SEO mehr Umsatz erwirtschaften. Dieser Use Case soll also die Vorgehensweise und Auswirkungen auf Positionierung und Performance verdeutlichen. Die ausführliche Version finden Interessenten wie gehabt in der aktuellen Ausgabe des Online-Händlermagazins shopanbieter to go.

Aus der Praxis: Diese Schritte führen zu mehr Umsatz

In diesem Beispiel gehen wir davon aus, dass ein kleiner Kosmetikhersteller den Verkauf seiner Hyaluron Tagescreme bei Amazon ankurbeln will (siehe Bilder). Dafür sollte das Produkt möglichst auf der ersten Seite der Suchergebnisse angezeigt werden. Preis, Bewertungen und Bilder sollen dabei aber unberührt bleiben. Stattdessen sollen Keywords und Produkttexte optimiert werden.

1. Keyword Recherche

Bild 1 – Keywords recherchieren bei bestplatzierten WettbewerbernDafür hat das beauftragte Unternehmen Marketplace Analytics erstens alle relevanten Keywords recherchiert, u.a. mithilfe von Brainstorming (z.B. für Synonyme) und über die Autovervollständigung von Amazon.

Zweitens wurden die Ausgangs-Keywords über ein Amazon-Keyword-Tool analysiert. Letztlich entstand eine Liste von 218 unterschiedlichen Keywords.

Bild 3 – Beobachtung im Marketplace Analytics Tool Im nächsten Schritt müssen Marketplace-Händler für die ausgewählten 218 Keywords automatisch täglich die wichtigsten Kennzahlen erheben (siehe Bild). Mithilfe dieser Kennzahlen kann eine Priorisierung der Keywords vorgenommen werden. Dabei muss man aber auf das Google Suchvolumen ausweisen, da es keine Angaben zum Suchvolumen auf Amazon gibt. Letztendlich entsteht eine nach absteigender Priorität sortierte Liste mit Keywords.

2. Keywordoptimierung und inhaltliche Überarbeitung der Produkttexte

Bei der Keywordoptimierung werden die neu recherchierten Keywords in den relevanten Textfeldern der Produkte platziert. Die Produktbeschreibung spielt dabei eine untergeordnete Rolle. Wichtiger sind die Felder Titel, Attribute und Schlüsselwörter – in dieser Reihenfolge.

Der Produkttext sollte ebenfalls mithilfe der Keywords überarbeitet werden und Interessenten im besten Fall zu Käufern machen. Deshalb sollten zum Beispiel Informationen rund um die alltägliche Nutzung einfließen. Händler sollten aber nicht zu viele Keywords in die Texte packen, um den Leser nicht zu überfrachten. [Weiterlesen…] about Von Fall zu Fall: Ein Beispiel für Amazon SEO

Kategorie: Marketing Stichworte: amazon marketplace

A-COMMERCE Day 2016 am 20. Oktober in Wien

12. April 2016 von Online Redaktion

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(Pressemitteilung): Am 20. Oktober 2016 ist es wieder soweit. Der A-COMMERCE Day geht in die zweite Runde und vereint Entscheider im E-Commerce und Handel aus dem europäischen Raum in Wien beim größten E-Commerce Event in Österreich. Eine Veranstaltung, die mehr als nur eine Fachkonferenz ist – Aussteller, Unternehmen, Medien und Kunden treffen aufeinander.

Bereits im Vorjahr war das E-Commerce Event sehr gut besucht und konnte beim Debut über 500 Besucher verzeichnen. Gäste aus Österreich, Deutschland, der Schweiz und dem nordeuropäischen Raum waren beim A-COMMERCE Day 2015 in Wien dabei. Auch in diesem Jahr rechnet der Veranstalter A-COMMERCE mit über 700 Besuchern aus der D-A-CH Region, UK und Zentral- und Osteuropa.

A_Kombi_3_350pxDer Online Handel und die gesamte E-Commerce Branche bieten eine Vielfalt an Bereichen, welche bei diesem Event vollständig abgedeckt werden. An diesem Tag stehen Themen wie Community Management, Payment, SEO, Prozessoptimierung und vieles mehr im Mittelpunkt des Geschehens. Das Programm enthält in diesem Jahr noch diversere Auswahlmöglichkeiten als im Vorjahr. Internationale Speaker vermitteln Innovationsansätze, Know-How und Expertise auf drei Bühnen. Neben Keynotes gibt es zwei Workshopräume – Basic und Advanced – somit wird die Möglichkeit geboten, dass für jeden Besucher das passende Wissenslevel dabei ist. Best Practices und Erfahrungen sowie Tipps und Tricks werden direkt bei der Veranstaltung weitergegeben, damit Besucher diese sofort in ihren Unternehmen anwenden können.

Entscheidungsträger, Meinungsführer aus dem C-Level Segment der E-Commerce Branche und des Handels treffen beim A-COMMERCE Day aufeinander. Unternehmen wie Klarna, SOFORT Überweisung, Secure Trading, Shopware, Rakuten sowie das österreichische E-Commerce Gütezeichen und viele mehr werden auch in diesem Jahr unter den Besuchern und Ausstellern am A-COMMERCE Day sein. [Weiterlesen…] about A-COMMERCE Day 2016 am 20. Oktober in Wien

Kategorie: Pressemitteilungen, Veranstaltungen Stichworte: a-commerce day, Pressemitteilungen, Veranstaltungen

Fyndiq legt Markteintritt in Deutschland auf Eis

12. April 2016 von Peter Höschl

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Das hatten sich die Schweden sicherlich einfacher vorgestellt als sie im Juni vergangenen Jahres ihr Erfolgsmodell aus dem Heimatmarkt nach Deutschland brachten. Heute gaben sie bekannt, die Einführung auf dem deutschen Markt vorerst auf Eis zu legen. Stattdessen soll der grenzüberschreitende Handel für deutsche Händler erleichtert werden.

fyndiq1-350pxIch hatte mich ob der Ankündigung, „eine vernünftige Alternative zu den Marktführern“ werden zu wollen, indem sie auf ihrem Portal vor allem Schnäppchen offerieren, schon gewundert. Aber na gut, klappern gehört ja zum Handwerk. Wir haben bis dato aber dennoch noch nie über Fyndiq berichtet, da aus meiner Sicht für unseren Markt bisher noch nicht relevant war.

Über die Gründe des Rückzugs schweigt sich Fyndiq zwar aus, es ist aber davon auszugehen, dass sich sowohl zu wenig Endkunden als auch Händler für Fyndiq interessierten.

Trotzdem schade, dass es nicht geklappt hat. Konkurrenz belebt ja das Geschäft und die Händler können sich über Absatzalternativen zu Amazon und eBay grundsätzlich nur freuen. Kritiker mögen mir da natürlich wieder widersprechen, halten sie Marktplätze doch per se für den Feind eines jeden Online-Händlers. Das sehe ich aber deutlich differenzierter, da es für nicht wenige Händler sicherlich günstiger ist über Marktplätze zu verkaufen als Marketing und Zahlungsabwicklung selbst zu stemmen. Und für andere wiederum macht es halt mehr Sinn sich auf seinen eigenen Online-Shop zu konzentrieren.

Doch zurück zu Fyndiq. Diese haben sich entschieden, sich auf den schwedischen Heimatmarkt zu konzentrieren. Fyndiq ist seit sechs Jahren auf dem schwedischen eCommerce-Markt tätig und hat sich in diesen Jahren als führender Marktplatz mit einem Wachstum von 60 % in den letzten Jahren etabliert. [Weiterlesen…] about Fyndiq legt Markteintritt in Deutschland auf Eis

Kategorie: Marketing, Vertrieb Stichworte: Marktplätze

Verkaufsbörse: Zwei Onlineshops für Uhren und Holzuhren zu verkaufen

12. April 2016 von Online Redaktion

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Wrfel mit Brse(Anbietertext): Der Shop (zuzüglich ein weiterer Onlineshop speziell für Holzuhren) wurde kontinuierlich seit Einführung im Jahr 2009 optimiert und erzielte 2015 einen Jahresumsatz von ca. 1.100.000 €. Derzeit wird er von einer Person komplett betrieben. Der Versand erfolgt zu 90% direkt ab Lager. 10% per Dropshipping. Es besteht eine Anbindung zu Ebay, Amazon, Rakuten, MeinPaket sowie auch Preissuchmaschinen wie Idealo und Günstiger.de

Der Shop wächst enorm und muss aus zeitlichen Gründen verkauft werden. Der sehr gut angepasste Lagerbestand kann für das laufende Geschäft übernommen werden. Aufgebaute Händlerkontakte werden beim Kauf übergeben sowie eine Hilfe bzw. Einarbeitung ist selbstverständlich. Die Buchhaltung, Serververwaltung und Artikelpflege wurde außer Haus gegeben.

Eckdaten

  • Markteintritt: 2009, Geschäftsübernahme 01.01.2013
  • Besucher/Seitenaufrufe Ø: 500 Besucher täglich
  • Umsätze: 2014 ca. 500.000 EUR, 2015 ca. 1.100.000 (Gesamt mit allen Verkaufskanälen)
  • Bestellungen pro Tag: ca. 30-60 (über alle Verkaufskanäle)
  • Lagerware: ja
  • Zertifizierung: Trusted Shops, Ekomi, Geprüfter Lieferant
  • Shopsystem Gambio
  • Anbindung Klarna Rechnungskauf, Paypal, Amazon Payments
  • Vertrag zur Rechtsprüfung des Shops mit IT-Recht
  • Forderungen oder Rechtsstreit besteht nicht

Portale

Die Übertragung der Portal-Shops auf folgenden Portalen erfolgt, das Einverständnis der Portalbetreiber vorausgesetzt, an den Käufer:

  • Rakuten.de
  • MeinPaket.de
  • Amazon (Marketplace Account)
  • Ebay

 

Kontaktaufnahme und Anfragen an holzuhren@shopanbieter.de werden automatisiert an den Verkäufer weitergeleitet.

Anmerkungen der Redaktion: Die Kontaktaufnahme kann formlos erfolgen, muss jedoch die kompletten Kontaktdaten und idealerweise eine kurze Unternehmensdarstellung (2-3 Sätze) enthalten. Auf diese Weise kann sich der Verkäufer von Ihrer Seriosität überzeugen.

Sollte eine anonyme Kontaktaufnahme aus gewichtigem Grunde für Sie wichtig sein, nutzen Sie unsere zusätzlichen Serviceleistungen.

Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um einen Anbietertext handelt. Wir konnten die Angaben weder überprüfen, noch ist die Veröffentlichung des Angebots auf shopanbieter.de als Empfehlung unsererseits zu verstehen.

Kategorie: Marktplatz Stichworte: Verkaufsbörse

Quo Vadis E-Commerce 2016? Sechs Meinungen aus der Branche

8. April 2016 von Online Redaktion

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(Pressemitteilung): Volle Kraft voraus … in unterschiedlichste Richtungen! Das wird das Motto des E-Commerce 2016. Nach dem der Onlinehandel technisch und in der Verbreitung einen hohen Reifegrad erlangt hat, machte sich in der Branche zuletzt etwas Ratlosigkeit breit. Eine bessere Systemintegration und Mobile Commerce dank responsiver Themes können nicht die Antwort auf alle Anforderungen sein.

zukunftsthemen2016-cover-ausschnittAlso sucht sich die E-Commerce-Branche neue Betätigungsfelder und neue Visionen. Man lässt sich von anderen Branchen im Digital Business inspirieren, arbeitet an Verticals und Synergien mit anderen Disziplinen, baut Mikrotrends zu neuen Geschäftsmodellen aus und löst sich vom klassischen Shopsystem. Welche Themen besonders spannend werden und wo sich die größten Veränderungen anbahnen, das hat die E-Commerce Agentur netz98 (netz98.de) in ihrer Trendstudie „Zukunftsthemen im E-Commerce 2016“ zusammengetragen.

  1. Shop-Technologien von morgen

Einer der Schwerpunkte wird der Kampf zwischen E-Commerce-Sauriern und -Säugetieren sein. Die Entwicklungs- und Skalierungsfähigkeit vieler klassischer On-Premise Shoplösungen ist begrenzt, entsprechende Projekte sind langwierig. Wer heute aber E-Commerce betreibt, kann sich nicht mehr sicher sein, was der Kunde morgen möchte. Nur wenige Lösungen wie Shopware und Magento haben den nächsten Entwicklungssprung zu Modularität und Agilität geschafft. Dafür wächst mit Spryker, commercetools, OroCommerce etc. eine neue Riege heran, die einen individuellen E-Commerce für die Mittelklasse und das Enterprise-Niveau verspricht. Doch welche Lösung passt zu wem und welche Technologie macht das Rennen? Alles deutet in eine bestimmte Richtung.

  1. Omni-Channel ist von gestern

Wenn Kunden die Erwartung haben, jederzeit und überall zu shoppen, wollen wir diese Erwartung enttäuschen? Der E-Commerce ist einst angetreten, um den Handel zu revolutionieren. Jeder sollte alles bequem von zu Hause aus bestellen können – das war das Ziel. Doch was hat sich in den letzten Jahren getan? Ist die Optimierung klassischer Onlineshops alles, was der Branche einfällt? Oder wird sie sich an die guten Vorsätze erinnern und den nächsten Entwicklungsschritt wagen? Beginnt 2016 endlich die Ära des Kunden? Kann sich der E-Commerce zum Omni-Commerce entwickeln? [Weiterlesen…] about Quo Vadis E-Commerce 2016? Sechs Meinungen aus der Branche

Kategorie: Artikel & Interviews, Pressemitteilungen Stichworte: Pressemitteilungen

LG Berlin – Amazon haftet für seine Marketplace-Händler

7. April 2016 von Gast

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protectedshops-logoGastartikel: Während in der Vergangenheit vielfach Marketplace-Händler wegen Verstößen des Plattformbetreibers abgemahnt und gerichtlich verurteilt wurden, trifft es nun Amazon selbst. Der Online-Riese wurde für das Fehlverhalten eines Marketplace-Händlers und die eigene Firmenphilosophie zur Verantwortung gezogen.

Das war passiert

Ein Vertragshändler von Davidoff hatte auf Amazon ein Angebot für den Verkauf eines bestimmten Parfums eingestellt und in diesem Zusammenhang Fotos des Flacons und der Verpackung hochgeladen. Die Bilder wurden ihm vom Hersteller der Produkte, der die ausschließlichen Nutzungsrechte daran hielt, für die Nutzung im stationären Ladenlokal und im eigenen, autorisierten Webshop überlassen. Eine Veröffentlichung auf Webseiten Dritter war in der Form nicht gestattet.

Auf Amazons Marketplace erschienen die Produktbilder anschließend nicht nur bei Vertragshändlern des Parfumherstellers, sondern auch bei anderen Marketplace-Verkäufern und in Angeboten des Plattformbetreibers selbst. Zudem wurde eines der Bilder auch innerhalb einer Bannerwerbung verwendet, die von Amazon auf einer externen Webseite geschaltet worden war.

Rechteinhaber mahnt Amazon ab

Davidoff sah durch diese Nutzung der Fotos ihre Rechte verletzt und mahnte Amazon ab. Zwar entfernte der Plattformbetreiber die entsprechenden Bilder, gab jedoch keine Unterlassungserklärung ab, weshalb der Parfumhersteller seine Rechte vor Gericht geltend machte. Das Landgericht (LG) Berlin gab dieser Klage statt (Urteil vom 26.01.2016, AZ 16 O 103/14).

Amazon wurde vorgeworfen, die streitgegenständlichen Bilder widerrechtlich öffentlich zugänglich gemacht zu haben, indem es sie in den Angeboten der Vertragshändler, anderer, mit Davidoff nicht in Vertragsbeziehungen stehender Marketplace-Händler und auch in eigenen Angeboten eingebunden hatte. Weiterhin wurde die Veröffentlichung im Rahmen der Bannerwerbung beanstandet.

Die Entscheidung: Amazon ist für die Rechtsverletzung verantwortlich

Die Richter machten Amazon für die Rechtsverletzung durch die Veröffentlichung der Bilder auf der eigenen Webseite verantwortlich. Und zwar nicht nur bezüglich der Verwendung in eigenen Angeboten und solchen von Marketplace-Händlern, die nicht in vertraglicher Beziehung zum Parfumhersteller stehen, sondern auch für die Einbindung der Fotos in die Angebote der Vertragspartner des Herstellers. Also jener Händler, die die Bilder ursprünglich hochgeladen hatten.

Gestaltung der Produktdetailseite liegt in der Hand von Amazon

Wird ein Produkt auf dem Amazon-Marketplace eingestellt, wird diesem eine bestimmte sog. ASIN (Amazon Standard Identification Number) zugeordnet. Alle Informationen, die zu dieser ASIN zur Verfügung gestellt werden (Produktbeschreibungen, Fotos etc.), werden dem betreffenden Produkt zugeordnet, unabhängig davon, welcher Händler sie hochgeladen hat (das können durchaus mehrere sein, wenn verschiedene Anbieter den Online-Marktplatz für den Vertrieb desselben Produktes – z.B. Markenparfum – nutzen).

Bei der Erstellung der Produktdetailseite wird dann über einen Algorithmus aus dem gesamten Fundus dasjenige Material ausgewählt, das letztendlich auf dem Bildschirm erscheint. Das führt beispielsweise dazu, dass beim Angebot des Marketplace-Händlers X Produktfotos erscheinen können, die Marketplace-Händler Y hochgeladen hat. Verkäufer X kann die Auswahl des Produktbildes nicht beeinflussen.

Trotz Automatisierung – Amazon ist verantwortlich

Dieser Algorithmus arbeitet vollautomatisch. Eine Entscheidung des Marktplatzbetreibers oder eines Mitarbeiters erfolgt bzgl. der Auswahl der Materialien nicht mehr. Mit diesem Argument versuchte sich Amazon vor Gericht zu verteidigen. Dem folgte das LG Berlin jedoch nicht. Amazon hat sich für den Einsatz dieses Algorithmus entschieden und beschränkt sich deshalb nicht nur darauf, eine technische Einrichtung zur Verfügung zu stellen, um Waren auf der Plattform anzubieten. Das Unternehmen nimmt vielmehr Einfluss auf die Gestaltung der einzelnen Angebotsseiten.

Ob dies durch einen Mitarbeiter geschieht, der auf Grundlage festgelegter Kriterien die Materialien aus dem Gesamtfundus auswählt, die für die Produktdetailseite verwendet werden, oder über einen Algorithmus, der entsprechend programmiert wurde, ist dabei unerheblich, so die Richter. Amazon hat sich für den Einsatz eben jenes Algorithmus entscheiden, über den es selbst eine Auswahl der verwendeten Materialien trifft – und dies nicht dem Händler überlässt, der das Angebot auf dem Marketplace einstellt. Deshalb ist auch der Plattformbetreiber für daraus resultierende Verletzungshandlungen verantwortlich.

Amazon haftet für seine Marketplace-Händler

Davidoffs Vertragshändler waren nicht berechtigt, die Bilder, die Ihnen vom Rechteinhaber zur Verfügung gestellt wurden, auf Webseiten Dritter – also beispielsweise dem Marketplace von Amazon – zu nutzen. Für diesen Rechtsverstoß haftet nun der Plattformbetreiber. [Weiterlesen…] about LG Berlin – Amazon haftet für seine Marketplace-Händler

Kategorie: Recht & Datenschutz Stichworte: amazon marketplace, Recht

Speed4Trade neuer Partner des „E-Commerce-Leitfadens“

7. April 2016 von Online Redaktion

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(Pressemitteilung): Mit der Partnerschaft aus Forschung und Praxis bündeln Speed4Trade und ibi research, das Institut der Universität Regensburg, ihre Kompetenzen. Multi-Channel-Spezialist Speed4Trade trägt künftig mit fundiertem Wissen über die Integration verschiedenster Verkaufskanäle zum „E-Commerce-Leitfaden“ bei. Davon profitieren Online-Händler und solche, die es werden wollen.

speed4trade

Wissen bedeutet Vorsprung, ganz besonders im Online-Handel. Um im Internet erfolgreich zu verkaufen, werden Technik und Wissen für Händler künftig noch entscheidender. Denn nach der „Goldgräberstimmung“ im eCommerce stehen die Zeichen zunehmend auf Konsolidierung und Differenzierung. Es kristallisiert sich heraus, dass vor allem Marktplätze wie Amazon, eBay & Co. gewinnen, kleinere Online-Shops aber das Nachsehen haben werden. Für Unternehmen heißt das, sie brauchen durchgängige Integrationsstrategien und kundenorientierte Prozesse, die Online, Offline, Mobile und Marktplätze kombinieren. [Weiterlesen…] about Speed4Trade neuer Partner des „E-Commerce-Leitfadens“

Kategorie: Pressemitteilungen Stichworte: Pressemitteilungen

Schritt-für-Schritt-Anleitung für Amazon SEO

7. April 2016 von Online Redaktion

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Dass Amazon Google immer mehr bei der Suche nach Produkten ersetzt, haben wir im ersten Beitrag der Artikel-Serie zum Thema Amazon SEO erläutert. Denn auch der E-Commerce-Riese sortiert die Suchergebnisse nach eigenen Regeln. Das Fazit hat gezeigt, dass Marketplace-Händler nur Einfluss in Sachen Ranking auf eigene Produkte nehmen können. Denn alle gleichen Artikel werden bei Amazon in der sogenannten Buybox zusammengefasst.

Dieser Folgeartikel soll Online-Händlern eine Zusammenfassung der Schritt-für-Schritt-Anleitung bei Amazon SEO geben, um den Algorithmus des US-Unternehmens zu verstehen und so weit wie möglich ausreizen zu können. Die ausführliche Version finden Interessenten in der aktuellen Ausgabe des Online-Händlermagazins shopanbieter to go.

Tippel-Tappel-Tour

Zum Grundlagenwissen bei Amazon SEO gehört, dass die meisten Nutzer – ähnlich wie bei Google – nicht über die erste Seite der Suchergebnisse hinausgehen. Es gibt zwar dafür keine expliziten Zahlen zu dem E-Commerce-Riesen, aber eine Studie von „Advanced Web Ranking“ zeigt zum Beispiel, dass 76 Prozent der Google-Nutzer nur die erste Seite berücksichtigen. Ähnlich wird die Nutzung bei Amazon aussehen.

ZIELE DER JEWEILIGEN RANKING-ALGORITHMENDamit gelten bei dem Online-Marktplatz ähnliche Regeln wie bei dem US-Webriesen: Wer oben steht, gewinnt! Amazon wiederum hat nur ein Ziel: Verkaufen.

Um dieses Ziel zu erreichen, geht Amazon in zwei Schritten vor: Erstens wählt die Plattform die Produkte aus, welche inhaltlich zur Suchanfrage passen. Zweitens sortiert Amazon die Artikel. Diese Anordnung wird durch den Ranking-Algorithmus festgelegt. [Weiterlesen…] about Schritt-für-Schritt-Anleitung für Amazon SEO

Kategorie: Marketing

Kurz notiert: Der Wahnsinn ist auch nach 20 Jahren E-Commerce noch nicht zuende

6. April 2016 von Peter Höschl

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Dietmar Hölscher hat heute ein paar seiner Gespräche mit Vorständen und E-Commerce-Managern in seinem Blog skizziert. Nur ein Auszug daraus:

Ein anderer will einen Shop ohne Warenkorb. Die Kunden sollen mit der ausgedruckten Liste in die Niederlassung gehen.

Alle Beispiele gibt es unter: http://dietmar.de/2016/04/gehoerst-du-zu-den-wahnsinnigen-im-ecommerce/

Wer ähnliche Erlebnisse in jüngerer Zeit machte, gerne als Kommentar. Wir freuen uns.

Kategorie: Bunte Kiste

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