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Blog für den Onlinehandel

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Aktuelle Seite: Startseite / Archiv für 2015

Archiv für 2015

Verkaufsbörse: Hemdenshop mit allen namhaften Marken und 80% Stammkundenanteil

4. November 2015 von Peter Höschl

Dieser Artikel wird Ihnen vorgestellt von: shopanbieter.de / Marcedo GmbH- Eigenanzeige -

Onlineshop verkaufenWir unterstützen E-Commerce-Unternehmer bei Kauf und Verkauf von Onlineshops, Amazon-Firmen und Internetportalen. Wir sind die Spezialisten dafür und vereinen langjährige E-Commerce-Erfahrung und das Know how aus über 65 Unternehmensverkäufen und -käufen. Wir beraten Sie im Vorfeld Ihrer Entscheidung zum Firmenverkauf, ermitteln den marktgängigen Wert eines Onlineshops und begleiten sie bis zum erfolgreichen Onlineshop Verkauf. Unser Honorar ist zu 100% erfolgsabhängig.

Jetzt informieren: Onlineshop verkaufen

Zum Verkauf steht einer der wichtigsten Shops zum Thema Businesshemden. Die Waren aller wichtigen Hersteller wie Eterna, Olymp, Seidensticker etc. befinden sich im Sortiment, dazu Krawatten, Gürtel und  Accessoires.  Ein Änderungsservice, Monogrammstickerei und ein Konfigurator für Maßhemden binden die Kunden an den Shop.

80%  ! des Umsatzes kommt von Stammkunden. Bei der Neukundengewinnung helfen gute Googlepositionen und eine Adwords-Kampagne. Der Shop wurde 2014 neu aufgelegt und ist voll responsiv.

Der Umsatz liegt bei ca. 800.000 € pro Jahr, das Ebitda bei ca. 140.000 €

Die seit Jahren bestehenden Lieferantenbeziehungen können vom Käufer weitergenutzt werden. 

Es bestehen Ausbaumöglichkeiten in alle Richtungen.
[Weiterlesen…] Infos zum Plugin Verkaufsbörse: Hemdenshop mit allen namhaften Marken und 80% Stammkundenanteil

Kategorie: Marktplatz Stichworte: Verkaufsbörse

e-vendo AG weist auf rechtliche Fallstricke der GoBD-Regelung für Onlinehändler hin

3. November 2015 von Peter Höschl

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(Pressemitteilung): Berlin, den 03.11.2015 – Digitale Dokumente sind gerade im eCommerce Gang und Gäbe. Demzufolge sind die neuen GoBD, welche die bisher geltenden Vorgaben zur ordnungsgemäßen DV-gestützten Buchführung (GoBS) modernisieren, grundsätzlich zu befürworten. Einige Neuerungen in den GoBD könnten für viele Onlinehändler allerdings rechtliche Fallstricke bergen. Händler sollten deshalb Ihre eingesetzten Systeme zeitnah auf die neuen rechtlichen Anforderungen hin überprüfen.

Die e-vendo AG, Anbieter einer integrierten Omnichannel-Softwarelösung für den Online- und stationären Handel, weist im Zuge der Einführung der GoBD auf rechtliche Fallstricke hin, die Händlern beim Einsatz bestimmter Software-Systeme drohen. Um Steuerschätzungen und dadurch bedingte Nachzahlungen zu vermeiden, sollten sich Händler folglich dringend mit dem Thema auseinandersetzen. Die Regelungen gelten bereits für die Veranlagungszeiträume ab 01.01.2015.

Durchgängigkeit muss über alle Systeme hinweg gewährleistet werden

Den neuen gesetzlichen Vorgaben unterliegen nicht nur – wie bisher – die Finanzbuchhaltungssysteme, sondern alle Systeme die buchführungs- oder aufzeichnungspflichtige Daten erfassen, erzeugen, empfangen, übernehmen, verarbeiten, speichern oder übermitteln. Das bedeutet: Auch Vor- und Nebensysteme, wie Warenwirtschaft, Kasse oder Shopsoftware müssen den Grundsätzen entsprechen.

Da alle Vorgänge lückenlos über alle Systeme nachvollzieh- und nachweisbar sein müssen, könnten vor allem Händler, die keine integrierten Systeme für Onlineshop, Marktplatzverkäufe, Warenwirtschaft und gegebenenfalls stationären Handel nutzen, auf Probleme stoßen. In diesem Fall wären Händler dazu verpflichtet, Kontroll- und Abstimmungsverfahren einzuführen, mit denen die Identität von gespeicherten Buchungen aus Drittsystemen im Hauptsystem gewährleistet und nachgewiesen werden kann. Somit beziehen sich die GoBD nicht nur auf die Systeme an sich, sondern auch auf die Integrität und Funktionalität von Schnittstellen zwischen den Systemen. [Weiterlesen…] Infos zum Plugin e-vendo AG weist auf rechtliche Fallstricke der GoBD-Regelung für Onlinehändler hin

Kategorie: Pressemitteilungen Stichworte: Pressemitteilungen

Perlen aus 20 Jahren E-Commerce

2. November 2015 von Peter Höschl

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Derzeit ist ja häufiger die Rede davon, dass Amazon nun 20 Jahre alt geworden ist. Vergessen wird dabei, dass es nicht nur Amazon schon so lange im Internet gibt. Auch eine eBay gibt es schon seit 1995. Der Programmierer  Pierre Omidyar  entwickelte im September die Software für eine Auktionsseite für Privatleute im Internet. Das Projekt nannte er „Auction Web“.

Bis heute hält sich hartnäckig das Gerücht, dass Omidyar das Projekt nur deshalb in Angriff genommen habe, damit seine Frau ihre Sammlung an PEZ-Spendern online verkaufen konnte. Nach Angaben des eBay-Gründers ist das aber nur eine Legende. Fakt ist jedenfalls: Auction Web wurde auf seiner Firmen-Website „Echo Bay Technology Group“ online gestellt. Einer der ersten verkauften war ein defekter Laser-Pointer, den Omidyar höchstpersönlich für 14,83 US-Dollar versteigerte.

Im Jahr 1996 erfolgte die Umbenennung in eBay – eine Abkürzung für Echo Bay. Schon in dieser Anfangszeit liefen über eBay rund 800.000 Auktionen gleichzeitig.

Katalogversender Quelle bereits 1987 mit 35 Mio. DM Umsatz

In Deutschland wird ja meist Otto genannt, wenn es um die Frage geht wer denn nun bei uns der erste Online-Händler war. Hatte der Versandhändler doch schon im September 1995 einen Teil seines Sortiment online unter www.otto.de. Multimedial zeigte sich das Versandhaus schon ein Jahr zuvor. Seit 1994 bot Otto seinen Katalog nämlich auch in einer CD-ROM-Version an. Es kann jedoch getrost davon ausgegangen werden, dass auch damals bereits einige Online-Shops von anderen Anbietern gab. Die man lediglich nicht (mehr) kennt. Zumindest ein weiterer Online-Händler, den es seit 1995 und auch heute noch gibt, stand uns als Gesprächspartner für das  plentymarkets Jahrbuch des E-Commerce „20 Jahre E-Commerce“ zur Verfügung. Hierbei handelt es sich um den Spielwaren-Händler akspiele.

Übrigens: Das Internet im Deutschland des Jahres 1995 war hauptsächlich etwas für Technikfans. Nur 1,8 Prozent der Deutschen waren online.

Anm. d. Red.: Über sachdienliche Hinweise zum möglicherweise ersten Online-Shop, bestehend also vor Sept. 1995, in Deutschland freuen wir uns. Am liebsten mit einem Screenshot von damals.

Doch wussten Sie, dass der gute alte Katalogversender Quelle schon 1987 über 35 Mio. DM im E-Commerce umsetzte? Nur hieß es damals noch BTX und nicht E-Commerce.   [Weiterlesen…] Infos zum Plugin Perlen aus 20 Jahren E-Commerce

Kategorie: Bunte Kiste

Wie sich Amazon vom kostenlosen Versand verabschiedet

29. Oktober 2015 von Peter Höschl

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Amazon Pantry ist ein neues Angebot von Amazon für Lebensmittel oder Drogerie-Artikel und soll den stressigen Wochenendeinkauf ersetzen. Prime-Mitglieder können die Bedarfsartikel bereits in kleinen Mengen für 4,99 € pro Paket nach Hause bestellen. Und das ist nicht das erste Mal, dass der US-Konzern fast unscheinbar kostenpflichtige Angebote macht. Amazon’s hat es sich zum Ziel gemacht, sich mit speziellen Kategorien aus der Versandkostenfreiheit zu verabschieden. Welche Auswirkungen hat dies auf den ganzen Markt?

Amazon Pantry: Für 4,99 € pro angelieferter „Pantry Box“. (Screenshot: Amazon)
Amazon Pantry: Für 4,99 € pro angelieferter „Pantry Box“. (Screenshot: Amazon)

Das Dilemma des Versandhandels

Ein großer Vorteil an Amazon war und ist (noch) die versandkostenfreie Lieferung. Doch das Angebot hat sich geändert: Die Versandkosten von drei € entfallen bei Bestellungen über 29 € oder wenn Bücher Teil der Bestellung sind. Für Prime-Mitglieder, die am kostenpflichtigen Amazon-Programm teilnehmen, ist jedes Paket kostenfrei, auch wenn jeder Artikel separat versendet werden muss. Daraus ergeben sich eine enorme Paketflut und hohe Logistikkosten, die der Konzern versucht einzubremsen, indem er neue Wege für Sondersortimente mit Versandkosten sucht und testet. [Weiterlesen…] Infos zum Plugin Wie sich Amazon vom kostenlosen Versand verabschiedet

Kategorie: Backoffice & Logistik Stichworte: Amazon, Versandkosten

Neue Pflichten für Online-Händler: Seit dem 24.10.2015 gilt das novellierte Elektrogesetz

28. Oktober 2015 von Gast

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protectedshops-logoGastartikel: Am 24.10.2015 ist das neue ElektroG in Kraft getreten. Bereits im Vorfeld wurde viel darüber diskutiert, weil es neue Pflichten für Händler schafft, die die Betroffenen vor große Herausforderungen stellen. Seit dem Tag des Inkrafttretens laufen die Umsetzungsfristen.

Mit Inkrafttreten des neuen Elektrogesetzes (ElektroG) sind neben den Herstellern nun auch Vertreiber verpflichtet, Elektro- und Elektronikaltgeräte (EAG) zurückzunehmen. Das betrifft nicht nur den stationären Handel, sondern auch den E-Commerce. Erwirbt ein Kunde ein neues Elektro- oder Elektronikgerät, ist der Verkäufer verpflichtet, ein funktional vergleichbares Altgerät zurückzunehmen (1:1-Rücknahme). Unabhängig von einem Neukauf müssen Vertreiber zudem EAG zurücknehmen, die in keiner Abmessung größer sind als 25 cm (0:1-Rücknahme).

Rücknahmepflicht bei Lager- und Versandflächen von 400 qm und mehr

Für Shop-Betreiber gilt die neue Vorgabe jedoch nur dann, wenn ihre Lager- und Versandfläche für Elektro- und Elektronikgeräte mindestens 400 Quadratmeter groß ist. Entscheidend ist dabei die Grundfläche, nicht die Regalfläche. Ist sie kleiner, besteht keine Rücknahmeverpflichtung. Händler mit mehreren Lager- und Versandflächen müssen deren Grundflächen NICHT zusammenrechnen. Relevant ist ausschließlich die Fläche des Lagers, von dem aus der konkrete Warenversand erfolgt.

Rücknahmepflicht bei mehreren Lagern

Betreibt ein Unternehmer folglich mehrere Lager, die jeweils die 400 qm nicht erreichen, ist er auch nicht zur Rücknahme verpflichtet. Auf der anderen Seite dürfte ein Verkäufer zumindest zur 0:1-Rücknahme verpflichtet sein, sobald auch nur eine seiner Lager- und Versandflächen die Mindestgröße erreicht. Denn auf den Neukauf eines funktional gleichwertigen Gerätes und die Frage, von wo aus dieses versendet wird, kommt es diesbezüglich nicht an. Zu berücksichtigen sind daher wohl alle Lager- und Versandflächen des betroffenen Händlers. [Weiterlesen…] Infos zum Plugin Neue Pflichten für Online-Händler: Seit dem 24.10.2015 gilt das novellierte Elektrogesetz

Kategorie: Recht & Datenschutz Stichworte: Recht

Es geht weiter bei der Jankowfsky AG

28. Oktober 2015 von Peter Höschl

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(Pressemitteilung): Nach schlechten Neuigkeiten folgen wieder gute Nachrichten: Das laufende Insolvenzverfahren der Freiburger E-Commerce-Schmiede Jankowfsky AG trägt Früchte, ein klarer Aufwärtstrend zeichnet sich ab. Das Unternehmen bekam in der Person von Sven Kliebenstein einen neuen Vorstand, der die Arbeit von Eric Jankowfsky fortführt.

Gleichzeitig wurde die POSeidon Digital GmbH gegründet, die in erster Linie unter der Führung von Eric Jankowfsky neue Konzepte wie das Brand Terminal fortentwickelt. „Diese Trennung zwischen dem Agenturgeschäft der Jankowfsky AG und den Innovationsmodellen war überfällig und wurde so erfolgreich vollzogen. Gleichzeitig bin ich als Vorstand in der Jankowfsky AG ausgeschieden und freue mich, dass Sven Kliebenstein das unternehmerische Ruder nun übernommen hat“, sagt Eric Jankowfsky. [Weiterlesen…] Infos zum Plugin Es geht weiter bei der Jankowfsky AG

Kategorie: Pressemitteilungen

Online-Shops – Erfolg basiert auf Sichtbarkeit [Sponsored Post]

28. Oktober 2015 von Peter Höschl

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„Er ist online – also verkauft er!“ Was einst für zahlreiche Online-Shops galt, trifft heute nur noch auf einige wenige große Handelsgeschäfte und Marken mit ihrem Online-Shop zu. Denn nur online zu sein, reicht für den Erfolg im Versandhandel längst nicht mehr aus. Wer bei Google nicht auf Seite eins steht, der ist quasi schon aus dem Rennen. Denn es gilt: Sichtbarkeit ist der Schlüssel zum Kunden. Um den Aufwand für Händler zu verringern, bieten bereits einige Softwarehersteller mit Automatismen bei der Artikel-Pflege effektive Lösungen.

Die Erfolgsfaktoren für den Online-Handel liegen heute nicht mehr nur darin, die richtigen Produkte zum richtigen Zeitpunkt in der richtigen Qualität zur Verfügung zu stellen. Es ist entscheidend, unter der großen Auswahl an Konkurrenzangeboten im Internet gefunden zu werden. Denn wer in der Suchmaschine nicht gleich ganz oben erscheint, nach dem wird im Netz nicht mehr lange gesucht. Darum sind Sichtbarkeit und Auffindbarkeit der eigenen Shop-Präsenz maßgeblich für den Erfolg im Online-Handel. Mit der Möglichkeit zur automatischen Eingabe von Parametern beim Artikel einpflegen schaffen einige Shopsysteme bereits Abhilfe und verschlanken die Prozesse. Wer das nachträglich macht, muss deutlich mehr Energie investieren.

Suchmaschinenmarketing – Wege zu mehr Sichtbarkeit

Ein Weg die Sichtbarkeit der Online-Präsenz zu steigern, liegt im Suchmaschinenmarketing. Im Vergleich zu klassischen Werbemöglichkeiten wie Print- oder TV-Werbung bleiben die Kosten beim Suchmaschinenmarketing überschaubar. Gerade wegen der Verringerung des Streuverlusts, der die Kosten regelmäßig in die Höhe schnellen lässt. Dennoch gilt auch beim Suchmaschinenmarketing: Wer verkaufen will, muss erst Geld investieren! Umso wichtiger ist es das eingeplante Marketingbudget gezielt einzusetzen. Der Fokus sollte hierbei stets auf der Rentabilität der eingesetzten Mittel liegen. [Weiterlesen…] Infos zum Plugin Online-Shops – Erfolg basiert auf Sichtbarkeit [Sponsored Post]

Kategorie: Artikel & Interviews

Kundenservice als Schlüssel zum Erfolg

26. Oktober 2015 von Peter Höschl

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Ein professioneller Kundenservice ist für Online-Händler Gold wert. Zum einen, weil viele potenzielle Neukunden bei Fragen und Problemen telefonisch Hilfe suchen. Zum anderen, weil die Servicequalität auch Einfluss auf die Kundenbindung hat. Trotzdem verzichten viele Betreiber kleinerer Shops aufgrund vermeintlich fehlenden Personals auf einen telefonischen Service. Ein Fehler, denn auch mit geringen personellen Ressourcen lässt sich ein professioneller Kundenservice aufbauen.

Um den Aufbau eines professionellen Kundenservices haben sich viele Online-Händler lange Zeit nicht gekümmert. Das Service-Angebot gegenüber den Kunden bestand bei vielen aus einer E-Mail-Adresse und einem Kontaktformular. Mehr Geld und personelle Ressourcen in den Aufbau professioneller Strukturen zu stecken, empfanden offenbar viele Händler als unrentabel.

Jede neunte Bestellung erfolgt telefonisch

5-11-1-telefonserviceInzwischen hat sich dieses Bild deutlich gewandelt. Immer mehr Shops werben auf ihren Seiten proaktiv mit einem telefonischen Service-Angebot. Vielfach werden sogar die Mitarbeiter des Service-Teams vorgestellt, damit die Kunden wissen, wen sie am anderen Ende der Leistung haben. Diese Kehrtwende bezogen auf das Service-Angebot erfolgte aus gutem Grund: 2014 lag der Anteil telefonischer Bestellungen im E-Commerce laut aktueller bevh-Zahlen bei 11 Prozent. Das bedeutet: Wer seinen Kunden keine Service-Hotline anbietet, die zumindest während der üblichen Geschäftszeiten erreichbar ist, verzichtet auf eine Menge Umsatz. Viele unsichere Besucher legen Wert auf eine telefonische Beratung, falls sie Fragen zu konkreten Produkten oder zum Bestellablauf haben. Wenn Shops das nicht bieten, bestellen diese Besucher bei Mitbewerbern, die ein entsprechendes Angebot bereithalten.

Kundenservice als Alleinstellungsmerkmal

„Viele Onlinehändler vergessen häufig, dass guter Kundenservice, wie eine optimale Logistik oder ein performanter Shop dazu beiträgt, dass Geld verdient werden kann. Es gibt heute Shops und Angebote wie Sand am Meer. Daher rate ich jedem Onlinehändler sich mit seiner Serviceleistung zu befassen und sich mit einem guten Kundenservice einen Platz in diesem Meer zu sichern“, erklärt Ulrich Pöhner. Der E-Commerce-Experte ist seit 2007 bei der digital guru GmbH & Co. KG für das Marketing und das Partnermanagement verantwortlich. Das Unternehmen bietet mit der Software GREYHOUND CRM eine Komplettlösung für den Kundenservice. [Weiterlesen…] Infos zum Plugin Kundenservice als Schlüssel zum Erfolg

Kategorie: Artikel & Interviews Stichworte: Kundenbindung, Kundenservice, shopanbieter to go

Eindrücke von der ersten JTL-Connect

22. Oktober 2015 von Peter Höschl

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Diesen Dienstag fand die erste Hausmesse von JTL-Software in Düsseldorf statt. Deren Pressemitteilung mit Ankündigung der Veranstaltung JTL-Connect begann wie folgt:

Wenn die JTL-Connect im Herbst erstmals ihre Tore öffnet, werden sich einige Besucher erstaunt die Augen reiben. Noch vor wenigen Jahren war die JTL-Software-GmbH weitgehend unbekannt und galt nur den Kennern der Szene als Geheimtipp für Softwarelösungen im Versandhandel.

Ja, ich war tatsächlich erstaunt. Und zwar gleich zu Beginn in der Einstiegs-Session, als Geschäftsführer Thomas Lisson Einblick in die Zahlen von JTL-Software gewährte. Ich wusste ja von früheren eigenen Erhebungen, dass JTL deutlich häufiger genutzt wird als gemeinhin vermutet. Aber die genannten Nutzerzahlen und auch andere Zahlen, Daten und Fakten überraschten dann doch. Dazu jedoch später mehr. Kurz noch zur Veranstaltung selbst.

jtl-connectBis auf wenige Kinderkrankheiten, war alles gut organisiert und auch wenn nicht alles reibungslos klappte – die JTL-Mitarbeiter bewahrten Haltung und waren gut gelaunt. Im Hauptsaal gab es laufend Vorträge von bekannten Gesichtern (bspw. Johannes Altmann / Shoplupe, Alexander Graf / Kassenzone, Mario Fischer / Website Boosting) oder zumindest bekannten Unternehmen (bspw. Amazon, eBay, PayPal, IFH). In den vier weiteren Vortragsräumen ging es dann wiederum um Themen im Zusammenhang mit JTL.

Das komplette Programm kann unter http://jtl-connect.de/programm/ eingesehen werden. Abends ging es dann aufs Schiff, um den Abend ausklingen zu lassen.

Letztlich also eine E-Commerce-Veranstaltung wie man sie bspw. auch von plentymarkets oder Shopware her kennt. Noch nicht so gut besucht wie diese, laut Veranstalter jedoch immerhin stolze 900+ Teilnehmer. Und das ist nicht für eine erste Hausmesse schon sehr gut. [Weiterlesen…] Infos zum Plugin Eindrücke von der ersten JTL-Connect

Kategorie: Veranstaltungen Stichworte: Veranstaltungen

Neuer Partner aus der Logistikbranche – shipcloud kooperiert mit sendOS

22. Oktober 2015 von Peter Höschl

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Der Hamburger Shipping Service Provider shipcloud hat eine erste Kooperation mit einem Unternehmen aus der Bereich Logistik-Software abgeschlossen. Zusammen mit der sendOS GmbH aus dem Brandenburgischen Panketal können die Hamburger ihren für die Betreiber von Online-Shops zugeschnittenen cloudbasierten Service für den Paketversand jetzt auch direkt an Speditionen, Kurier- und Expressdienstleister, Transportunternehmen und Logistiker jeder Größe anbieten.

„Zugegeben, wir waren schon überrascht, als mit sendOS ein Anbieter und Entwickler von Softwareprogrammen für die Logistik Branche auf uns zukam. Sehr schnell wurde uns aber klar, dass diese Kooperation für beide Seiten absolut Sinn macht. Wir sind nun sehr gespannt, wie sich die Zusammenarbeit mit einem innovativen Technologiepartner auf der Logistikseite des E-Commerce praktisch entwickelt.“ – kommentiert Claus Fahlbusch, Gründer und Geschäftsführer von shipcloud den Abschluss der Kooperationspartnerschaft mit der sendOS GmbH. [Weiterlesen…] Infos zum Plugin Neuer Partner aus der Logistikbranche – shipcloud kooperiert mit sendOS

Kategorie: Backoffice & Logistik, Pressemitteilungen Stichworte: Logistik, Pressemitteilungen

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