Im Februar berichteten wir über die Neuregelungen zur „Gelangensbestätigung“, die alle Händler trifft, die umsatzsteuerfrei ins innergemeinschaftliche Ausland liefern. Nach diesen Neuregelungen wurden sie ab dem kommenden 1. Juli verpflichtet, bei jeder dieser Lieferungen eine umfangreiche Bestätigung des Empfängers im Ausland über das „Hingelangen“ der Ware einzuholen – eine bürokratisch überfrachtete Forderung, die in der Realität kaum umsetzbar ist.
Nun hat das Bundesministeriums der Finanzen (BMF) das Inkrafttreten der Neuregelungen per Schreiben vom 1. Juni erst einmal ausgesetzt: [Weiterlesen…] Infos zum Plugin Gelangensbestätigung: Neuerung kommt (erst mal) nicht