Damit eine elektronisch übermittelte Rechnung zum Vorsteuerabzug berechtigt, muss sie entweder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein oder über das sog. EDI-Verfahren (= Electronic Data Interchange) versendet werden. In beiden Fällen ist die Zustimmung des Kunden zu der Art derܢErmittlung der Rechnung erforderlich. Die meisten Onlinehändler beachten diese Voraussetzungen nicht und verschicken E-Rechnungen per "gewöhnlicher" E-Mail, so dass gewerbliche Kunden Probleme mit dem Vorsteuerabzug bekommen können. Darauf weist Sabine Heukrodt-Bauer, Rechtsanwältin und Betreiberin des Mustershops www.legalershop.de, hin.
[Weiterlesen…] Infos zum Plugin Die meisten E-Rechnungen berechtigen nicht zum Vorsteuerabzug