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Aktuelle Seite: Startseite / Pressemitteilungen / Die meisten E-Rechnungen berechtigen nicht zum Vorsteuerabzug
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Die meisten E-Rechnungen berechtigen nicht zum Vorsteuerabzug

31. August 2005 von Peter Höschl

Dieser Artikel wird Ihnen vorgestellt von: shopanbieter.de / Marcedo GmbH- Eigenanzeige -

Onlineshop verkaufenWir unterstützen E-Commerce-Unternehmer bei Kauf und Verkauf von Onlineshops, Amazon-Firmen und Internetportalen. Wir sind die Spezialisten dafür und vereinen langjährige E-Commerce-Erfahrung und das Know how aus über 65 Unternehmensverkäufen und -käufen. Wir beraten Sie im Vorfeld Ihrer Entscheidung zum Firmenverkauf, ermitteln den marktgängigen Wert eines Onlineshops und begleiten sie bis zum erfolgreichen Onlineshop Verkauf. Unser Honorar ist zu 100% erfolgsabhängig.

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Damit eine elektronisch übermittelte Rechnung zum Vorsteuerabzug berechtigt, muss sie entweder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein oder über das sog. EDI-Verfahren (= Electronic Data Interchange) versendet werden. In beiden Fällen ist die Zustimmung des Kunden zu der Art derܢErmittlung der Rechnung erforderlich. Die meisten Onlinehändler beachten diese Voraussetzungen nicht und verschicken E-Rechnungen per "gewöhnlicher" E-Mail, so dass gewerbliche Kunden Probleme mit dem Vorsteuerabzug bekommen können. Darauf weist Sabine Heukrodt-Bauer, Rechtsanwältin und Betreiberin des Mustershops www.legalershop.de, hin.

Heukrodt-Bauer zur Problematik: "Die qualifizierte elektronische Signatur erfordert das Zertifikat eines Anbieters und wird mit einer Signatureinheit, also einem Lesegerät mit PIN-Karte, hergestellt. Eine einfache E-Mail-Rechnung oder eine Rechnung mit eingescannter Unterschrift erfüllen diese Anforderungen daher bereits technisch nicht. Wird die Rechnung im EDI-Verfahren versandt, fordert das Umsatzsteuergesetz zusätzlich eine zusammenfassende Rechnung, sprich Sammelrechnung, die in Papierform oder in elektronischer Form übermittelt wird und zumindest dann mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist."

Die Expertin für Online-Recht weiter: "Die meisten Händler verschicken ihre Rechnungen zurzeit per normaler E-Mail und berufen sich dabei auf das EDI-Verfahren, obwohl sie mit ihren Kunden gar nicht den dafür erforderlichen Vertrag geschlossen haben oder tatsächlich eine ,Zwischenrechnung‘ wegen einer einmaligen Bestellung gar nicht vorliegt."

Legalershop.de ist ein Mustershop, der die rechtlichen Anforderungen bei Internetgeschäften am Bildschirm veranschaulicht. Das Internetangebot richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen, die ihren Shop selbst einrichten und betreuen und dabei keine anwaltliche Prüfung auf Rechtssicherheit vornehmen lassen. Das von der Mainzer Rechtsanwältin Sabine Heukrodt-Bauer betriebene Portal informiert über rechtssicheres Verkaufen im Internet, wobei legalershop.de entweder online oder auf CD-ROM genutzt werden kann. Während Bücher und juristische Abhandlungen das Thema nur theoretisch behandeln, geht es bei legalershop.de um die praxisgerechte Darstellung. Alle Kaufoperationen können "live" durchgeführt werden. Infozeichen an den rechtlich relevanten Stellen leiten zu leicht verständlichen Erklärungen und Rechtsthemen über. Zum Inhalt gehören unter anderem Allgemeine Geschäftsbedingungen, das Widerrufs- oder Rückgaberecht des Kunden, die Anbieterkennzeichnung und Internetauktionen. Sämtliche Musterformulierungen können übernommen werden.

Weitere Informationen unter www.legalershop.de
Quelle:
RAin Sabine Heukrodt-Bauer
Gleiwitzer Str. 5b
55131 Mainz

Kontakt:
Birgit Krause
jd&p kommunikationsagentur
Hechtsheimer Str.2
55131 Mainz
Fon: (06131) 90622-44
Mail: krause@jd-p.de
http://www.jd-p.de

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Kategorie: Pressemitteilungen

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