Verbraucher, die im Versandhandel Ware bestellen und ihr gesetzliches Widerrufsrecht wahrnehmen, müssen die Kosten für die Hinsendung nicht bezahlen. Das entschied kürzlich das Landgericht Karlsruhe (Az.: 10 O 794/05, nicht rechtskräftig) auf Grund einer Musterklage der Verbraucherzentrale NRW gegen die Firma Heine.
Die Heine GmbH hatte – wie andere Versender auch – von ihren Kunden eine Versandkostenpauschale (4,95 Euro) verlangt, diese aber im Fall des Widerrufes nicht erstattet, bzw. deren Zahlung verlangt.
Bei Widerruf im Versandhandel müssen Verbraucher keine Kosten für Hinsendung bezahlen
Dieser Artikel wird Ihnen vorgestellt von: shopanbieter.de / Marcedo GmbH- Eigenanzeige -
Wir unterstützen E-Commerce-Unternehmer bei Kauf und Verkauf von Onlineshops, Amazon-Firmen und Internetportalen. Wir sind die Spezialisten dafür und vereinen langjährige E-Commerce-Erfahrung und das Know how aus über 65 Unternehmensverkäufen und -käufen. Wir beraten Sie im Vorfeld Ihrer Entscheidung zum Firmenverkauf, ermitteln den marktgängigen Wert eines Onlineshops und begleiten sie bis zum erfolgreichen Onlineshop Verkauf. Unser Honorar ist zu 100% erfolgsabhängig.
Jetzt informieren: Onlineshop verkaufen