Die wenigsten elektronisch übermittelten Rechnungen sind digital signiert. Unternehmer und Freiberufler verlieren dadurch die Vorsteuerabzugsberechtigung. akademie.de erklärt, wie Sie zu gültigen Rechnungen kommen.
Rechnungen, die per Fax oder E-Mail übermittelt und/oder zum Download im Internet bereitgestellt werden (z. B. als PDF-Dokument) und keine "qualifizierte elektronische Signatur" tragen, stellen keine Rechnung im Sinne des Paragrafen 14 Abs. 3 Umsatzsteuergesetz dar.
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