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Aktuelle Seite: Startseite / Marketing / Fehlende Signatur: So kommen Sie zu finanzamtstauglichen Rechnungen
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Fehlende Signatur: So kommen Sie zu finanzamtstauglichen Rechnungen

15. Februar 2005 von Peter Höschl

Dieser Artikel wird Ihnen vorgestellt von: shopanbieter.de- Eigenanzeige -

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Die wenigsten elektronisch übermittelten Rechnungen sind digital signiert. Unternehmer und Freiberufler verlieren dadurch die Vorsteuerabzugsberechtigung. akademie.de erklärt, wie Sie zu gültigen Rechnungen kommen.

Rechnungen, die per Fax oder E-Mail übermittelt und/oder zum Download im Internet bereitgestellt werden (z. B. als PDF-Dokument) und keine "qualifizierte elektronische Signatur" tragen, stellen keine Rechnung im Sinne des Paragrafen 14 Abs. 3 Umsatzsteuergesetz dar.

Während das bei Privatleuten überhaupt kein Problem darstellt, hat das für Selbstständige und Unternehmen unangenehme Folgen: Sie dürfen den enthaltenen Vorsteueranteil nicht von ihrer Umsatzsteuerschuld abziehen. Die Anerkennung als betrieblicher Aufwand im Rahmen der Gewinnermittlung ist zwar zum Glück nicht gefährdet. Angesichts der zunehmenden Zahl von Dienstleistern, die aus Kostengründen ausschließlich per E-Mail oder Internet-Download "fakturieren" (z. B. Telekommunikationsanbieter, Web-Hoster oder Internet-Provider) gehen die Vorsteuerverluste pro Jahr jedoch schnell in die Hunderte.

…hier geht es zum ganzen Text bei akademie.de

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Kategorie: Marketing

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Kommentare

  1. Shopanbieter News und Artikel meint

    28. Mai 2005 um 23:22

    Vorsteuerabzug auf der Basis elektronischer Rechnungen ohne qualifizierter Signatur werden vom Finanzamt nicht mehr anerkannt, berichtete Peter bereits. Nun fand der Heise Verlag noch eine weitere Stolperfalle, diesmal bei den (signierten!) Rechnungen d

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