Wie in jedem Jahr gab es auch 2015 zahlreiche gesetzliche Änderungen und Neuerungen, die sich auf den Online-Handel auswirken oder sich noch auswirken werden. Was auf Shop-Betreiber 2016 zukommt soll nachfolgend kurz zusammengefasst werden.
RÜCKBLICK
Energiekennzeichnung: Etikett und Datenblatt erforderlich
Shop-Betreiber, die energierelevante Produkte vertreiben, müssen ihren Kunden seit dem 01.01.2015 ein elektronisches Etikett und ein Datenblatt (beide erhalten sie von den Geräteherstellern) zur Verfügung stellen. Die Einbindung muss in unmittelbarer Nähe zum Produktpreis erfolgen und ist auf zwei Arten möglich. Entweder durch direkte Darstellung oder mittels geschachtelter Anzeige unter Verwendung des zutreffenden Energieeffizienzklassesymbols.
Neuerungen bei der Umsatzbesteuerung von digital erbrachten Leistungen
Ebenfalls seit dem 01.01.2015 gelten neue europarechtliche Vorgaben zur Umsatzbesteuerung. Wer Leistungen auf elektronischem Wege erbringt (z.B. Downloads Streams oder Apps), muss seinen Umsatz in dem Mitgliedstaat versteuern, in dem der Käufer seinen Wohnsitz hat. Ausschlaggebend ist also nicht mehr der Sitz des Unternehmens.
Achtung: Es kommt nicht darauf an, dass die Bestellung auf elektronischem Wege erfolgt (etwa über das Internet), sondern darauf, dass die Waren elektronisch geliefert werden. Online-Bestellungen von verkörperten Waren (z.B. Möbel, Lebensmittel oder auch Filme oder Musik, die sich auf einem Datenträger, etwa einer CD oder DVD befinden) fallen nicht unter die Neuregelung.
Tipp: Zur Vereinfachung der Umsatzsteuererklärung haben betroffene Händler die Möglichkeit, am sog. „Mini-One-Stop-Shop“-Verfahren (MOSS) teilzunehmen.
Neue Vorgaben für Zahlungen im Internet
Der europäische Gesetzgeber will Zahlungen im Internet sicherer machen und hat deshalb die Zahlungsdiensterichtlinie überarbeitet. Die Umsetzung der Vorgaben in Deutschland wird noch einige Zeit dauern. Bis dahin gelten seit dem 05.11.2015 die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erlassenen „Mindestanforderungen an die Sicherheit von Internetzahlungen“ (MaSI).
Online-Händler sind von diesen nur mittelbar betroffen, denn die Vorgaben richten sich an deutsche Zahlungsdienstleister. Wer entsprechende Paymentservices jedoch in seinem Webshop zur Verfügung stellen will, wird durch die Anbieter u.a. verpflichtet werden, eine „starke Kundenauthentifizierung“ bei der Zahlung zu ermöglichen. Dadurch soll das Bezahlen zwar sicherer werden, die Vorgaben machen den Vorgang an sich jedoch aufwendiger. Die Anzahl der Kaufabbrüche könnte steigen. [Weiterlesen…] Infos zum Plugin Gesetzliche Änderungen 2015 und was 2016 auf Online-Händler zukommt