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Blog für den Onlinehandel

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Aktuelle Seite: Startseite / Archiv für Nicola Straub

Nicola Straub

Rechtliche Bewertung der Amazon-Option zum Kauf von FBA-Artikeln

17. Juni 2016 von Nicola Straub

Dieser Artikel wird Ihnen vorgestellt von: shopanbieter.de / Marcedo GmbH- Eigenanzeige -

Onlineshop verkaufenWir unterstützen E-Commerce-Unternehmer bei Kauf und Verkauf von Onlineshops, Amazon-Firmen und Internetportalen. Wir sind die Spezialisten dafür und vereinen langjährige E-Commerce-Erfahrung und das Know how aus über 65 Unternehmensverkäufen und -käufen. Wir beraten Sie im Vorfeld Ihrer Entscheidung zum Firmenverkauf, ermitteln den marktgängigen Wert eines Onlineshops und begleiten sie bis zum erfolgreichen Onlineshop Verkauf. Unser Honorar ist zu 100% erfolgsabhängig.

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VenusfliegenfalleLetzte Woche berichteten wir über die AGB-Änderung von Amazon, die es dem Handelsgiganten erlaubt, nach eigenem Gutdünken den Lagerbestand von FBA-Händlern aufzukaufen. Da hieraus erstens für manche Händler erhebliche rechtliche Konsequenzen entstehen können und zweitens auch die Art und Weise, wie diese doch recht weitreichende AGB-Änderung zustande gekommen ist, merkwürdig anmutet, baten wir Rechtsanwältin Heukrodt-Bauer von der RESMEDIA | Kanzlei für IT-IP-Medien in Mainz um eine juristische Bewertung. Wir freuen uns, heute ihre Stellungnahme zur Amazon-AGB-Änderung veröffentlichen zu können:

Das Problem mit dem „Kauf meines Lagerbestandes durch Amazon“

Amazon hat offenbar seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen für „Fullfillment by Amazon“ (FBA) bzw. „Versand durch Amazon“ geändert. Der Service funktioniert so, dass Händler, die dem Amazon Marketplace angeschossen sind, die Möglichkeit haben, ihre Artikel direkt bei Amazon einzulagern und Amazon den gesamten Versand und das Retourenmanagement zu überlassen. Die Änderung betrifft die Möglichkeit, wonach Amazon berechtigt sein soll, auf Lagerbestände der FBA-Händler zuzugreifen und diesen anzukaufen. Die Zustimmung der einzelnen Händler soll über die Option „Kauf meines Lagerbestandes durch Amazon genehmigen“ in den Händleraccounts im „Seller Central“ über eine vorab aktivierte Checkbox aktiviert sein. Medien berichten, dass nur einzelne Händler über die AGB-Änderung informiert wurden.

Selektive Vertriebssysteme

Unabhängig davon, ob Amazon über die vorab aktivierte Checkbox überhaupt eine wirksame Einwilligung der einzelnen Händler einholen konnte – was aus rechtlicher Sicht äußerst fraglich erscheint – ergeben sich durch das Vorgehen erhebliche vertriebsrechtliche Risiken für die einzelnen Händler, jedenfalls soweit sie selbst durch Vertriebsverträge mit Herstellern ihrer Waren vertraglich gebunden sind. [Weiterlesen…] Infos zum Plugin Rechtliche Bewertung der Amazon-Option zum Kauf von FBA-Artikeln

Kategorie: Recht & Datenschutz Stichworte: AGB, Amazon, amazon fba, Selektivvertrieb, Vertriebsbeschränkungen

Safe Harbour: Erste Bußgelder verhängt

13. Juni 2016 von Nicola Straub

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Nach dem „Untergang“ des Safe Harbour-Abkommens standen (bzw. stehen noch immer) Unternehmen vor dem Problem, dass sie durch die Nutzung diverser Dienste zwar Daten auf Serversysteme in Übersee transferieren (müssen), hierfür aber vielfach keine zulässige rechtliche Basis mehr bestand bzw. besteht. Während einige Dienstleister reagierten und relativ schnell Alternativen zum nicht mehr ausreichenden/gültigen „Safe Harbour“ anboten, versuchten andere, das Problem schlicht auszusitzen – vor allem auch, weil zunächst ja keine „flächendeckende Alternative“ vorhanden war. Offenbar war (und ist) es einigen Unternehmen zu mühsam gewesen, Standardvertragsklauseln auszuhandeln.

Schiff im SturmDoch „aussitzen“ ist oft eine schlechte Strategie und so gab es bereits vor einiger Zeit die Meldung, dass der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar Verfahren gegen drei große Unternehmen eingeleitet habe. Laut Pressemitteilung liegen hier nun die ersten Bußgeldbescheide vor:

Diese fielen für die betroffenen Unternehmen – Adobe, Punika und Unilever – allerdings ausgesprochen milde aus, nur zwischen 8.000,- und 11.000,- Euro Strafe wurden verhängt. Zum Vergleich: Bis zu 300.000,- Euro hätten die Strafen betragen können, doch da alle drei Unternehmen ihre Datenschutzerklärungen noch während der laufenden Verfahren angepasst hatten, wurde der mögliche Strafrahmen nicht ausgeschöpft. [Weiterlesen…] Infos zum Plugin Safe Harbour: Erste Bußgelder verhängt

Kategorie: Recht & Datenschutz Stichworte: Datenschutz, Recht, Safe Harbour

Achtung: gefährliche Amazon AGB-Änderung!

7. Juni 2016 von Nicola Straub

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Exzerpt: Amazon sichert sich über eine relativ unbemerkt vorgenommene AGB-Änderung sowie eine entsprechende Voreinstellung im System das Recht zum Ankauf von Händler-Warenbeständen. Händler werden so automatisch zu Großhändlern und wer mit Produkten handeln, für die Vertriebsbeschränkungen bestehen, kann zudem mächtig Ärger mit dem Hersteller bekommen.

Mausefalle(Meinung) Amazon will an alle Waren – dumm nur, dass manche Hersteller oder Importeure sich weigern, ihre Produkte an den Giganten zu verkaufen. Beispielsweise, weil sie auf einen guten Fachhandel mit Beratung setzen wollen. In solchen Fällen kann es vorkommen, dass Fachhändler die gefragten Produkte via Amazon verkaufen dürfen – Amazon selbst aber NICHT.

Nach eigenem Bekunden kann das dem Handelsriesen egal sein, denn der betont selbst immer wieder, er verdiene am Selbstvertrieb ähnlich wie an den Verkaufsprovisionen. Allerdings zeigen etliche Geschichten von Händlern und Herstellern, dass Amazon bei manchen Produkten sehr wohl extrem scharf darauf ist, selbst verkaufen zu können. Sehr schön publik geworden ist beispielsweise Amazons Gier nach Messern: Hier ließ Amazon kaum einen Versuch aus, irgendwie an die Ware zu gelangen – und sei durch übelste Tricks, wie die „Jeff, das Messer“-Geschichte zeigte.

Die aufwendige Trickserei im Einzelfall ist Amazon nun aber offensichtlich leid. Wozu auch mit vielen unwilligen Herstellern verhandeln, wenn man die Produkte eh schon im Lager liegen hat? Genauer gesagt in den Lagern von Händlern bei Amazon. Gut, dort gehören sie zwar nicht Amazon, aber das kann man ja ändern, dachte sich der Handelsgigant offenbar…

Änderung der AGB erlaubt Aufkauf durch Amazon

Und so wurden jetzt kurzerhand einfach die Amazon-AGB  geändert, und zwar ohne eine flächendeckende Information der Händler. Man habe es im Seller Central kund getan, erklärt Amazon. Wobei einige Händler wohl auch eine Benachrichtigung per Mail erhalten haben, aber eben nur wenige.

Der Inhalt der aktuellen Änderung räumt Amazon das Recht ein, den Warenbestand von Händlern in den Lagern aufzukaufen. Und zwar zu dem Preis, den der Händler auch vom Endkunden verlangt hätte – nur ohne Mehrwertsteuer natürlich, Amazon ist ja kein Verbraucher.

Super für Händler, oder…?

Händler könnten also frohlocken und auch die Argumentation Amazons dazu, dass die Option zum Verkauf an Amazon bereits generell voraktiviert ist, dürfte in diese Richtung gehen: Dem Händler entstehen durch einen Ankauf seiner Waren ja nur Vorteile, da er dabei ja sogar seinen Verkaufspreis erhalte…

Andererseits dürfte jedem rechnenden Vertriebler auch klar sein, dass Amazon nicht ohne echten Mehrwert bereit sein dürfte, den Endkundenpreis zu zahlen. Doch worin könnte dieser Mehrwert liegen? Was war noch einmal Amazons größtes Problem beim Erlangen von (bestimmten) Waren? Ah ja. [Weiterlesen…] Infos zum Plugin Achtung: gefährliche Amazon AGB-Änderung!

Kategorie: Bunte Kiste Stichworte: AGB, Amazon, amazon fba, Vertrieb über Marktplätze, Vertriebsbeschränkungen

Website-Tests: Warum Mut gut tut und negative Ergebnisse positiv sind

18. Mai 2016 von Nicola Straub

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Seit Jahren werden Websitebetreibern – und Shopbetreibern insbesondere! – dazu geraten, immer wieder A/B-Tests zu fahren, um die Website zu optimieren. Dennoch schrecken viele Händler davor zurück, z.B. weil sie bereits Tests hinter sich haben, diese aber als gescheitert ansehen.

Tatsächlich scheitern A/B-Tests nicht selten. Dafür gibt es vor allen zwei Gründe:

  • Die Tests waren“zu zögerlich“ und/oder
  • negative Ergebnisse wurden als wertlos angesehen.

Negative Ergebnisse sind nicht wertlos

Dass negative Ergebnisse sehr wertvoll sein können, zeigt eine Aufstellung von A/B-Testergebnissen, die Frank Piotraschke, Head of Sales DACH der Optimizely GmbH in einer Pressemitteilung zusammengestellt hat und die ein Licht auf diverse Aspekte von Website-Optimierungstests werfen. Piotraschke bricht in seinem Text eine Lanze für „negative Ergebnisse“:

Tests mit „negativen“ Ergebnissen oder ohne klare Gewinner sind nicht wertlos. Im Gegenteil: Sie liefern den Unternehmen oft wichtige Erkenntnisse über ihre Kunden und geplante Produktentwicklungen, auf die sie sonst nicht gekommen wären. Außerdem sind so genannte „negative“ Resultate die Grundlage für gezielte Folgetests und pflastern den Weg zu einer erfolgreichen Optimierung. Lassen Sie sich also nicht abschrecken, auch wenn Ihre Kollegen und Mitarbeiter Skepsis äußern, wenn sich die neue Variante nicht als Gewinner im Vergleich zum Original herauskristallisiert.

Als Beleg stellt er verschiedene Kampagnen vor, deren „negative Ergebnisse“ zu enormen Geldeinsparungen führten – oder anders ausgedrückt: Die dazu führten, dass an der Kreuzung der Möglichkeiten auf den ersten Blick attraktiv erscheinende Pfade als Wege erkannt wurden, die tatsächlich vom erstrebten Ziel wegführen.

Eines dieser Beispiele ist der Test des amerikanischen Taschenherstellers Chrome Industries, der überlegte, ob er (für viel Geld) Videos seiner Produkte erstellen sollte. Die Idee, seine Taschen und Schuhe mit Videos zu bewerben, klang zunächst bestechend. [Weiterlesen…] Infos zum Plugin Website-Tests: Warum Mut gut tut und negative Ergebnisse positiv sind

Kategorie: Tipps & Tricks Stichworte: Usability

FBA: Strafzahlungen, wenn osteuropäische Lager nicht akzeptiert werden

19. April 2016 von Nicola Straub

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Pakete auf BändernWas die Versandabwicklung in Deutschland (bzw. deren Kosten) angeht, liegen bei Amazon offenbar Nerven blank. Ob die Versandzentren hierzulande tatsächlich so viel teurer arbeiten oder ob Amazon einfach mehr Druckmittel in der Hand haben möchte, um zu erreichen, dass hiesige Mitarbeiter vor der Ausschöpfung ihrer Arbeitnehmerrechte zurückschrecken?

Jedenfalls will Amazon jetzt durch Druckerhöhung auf seine FBA-Händler dafür sorgen, dass mehr Artikel in die Logistikzentren in Polen und der Tschechischen Republik verlagert werden. Dazu hat die Handelsplattform nun seine Händler angeschrieben und eine Strafzahlung angekündigt für alle die, die der ausländischen Lagerhaltung NICHT zustimmen, wie ecomparo gestern öffentlich machte:

Sollten Sie der Lagerung und Abwicklung Ihres „Versand durch Amazon“-Lagerbestands im erweiterten Logistiknetzwerk einschließlich Polen und der Tschechischen Republik nicht zustimmen, werden wir Ihnen ab dem 8. Juni 2016 eine um 0,25 € erhöhte Versandgebühr für alle aus Deutschland versandten „Versand durch Amazon“-Einheiten in Rechnung stellen.

Allerdings ist eine solche Zustimmung für Händler keine Kleinigkeit. Denn wie auch Amazon selbst schreibt, folgt daraus u.U. einiges an steuerlich-bürokratischem Aufwand:

WICHTIG: Die Lagerung von Produkten in Polen und der Tschechischen Republik hat umsatzsteuerliche Pflichten für Ihr Geschäft zur Folge und kann weitere Meldungspflichten wie z.B. Intrastat-Meldungen auslösen.

Eine Menge Steuerbürokratie für Händler

Das klingt in dem Schreiben relativ harmlos, dahinter steckt jedoch einiges an Bürokratie. Die steuerrechtlichen Folgen, die es hat, wenn ein deutscher Händler seine Waren in ein ausländisches Lager verbringt, hat die IHK Hannover am Beispiel Polen beschrieben: [Weiterlesen…] Infos zum Plugin FBA: Strafzahlungen, wenn osteuropäische Lager nicht akzeptiert werden

Kategorie: Finanzen & Steuern Stichworte: amazon fba, EU-Recht, Lager, Recht

E-Commerce Berlin am 27. April 2016: Messe-Event für die CEE-Region

13. April 2016 von Nicola Straub

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(Pressemitteilung): Wie erobert man ausländische Märkte? Wie erreicht man weltweit Kunden? Wie vermeidet man juristische Fallen bei der Expansion? Wie optimiert man den Verkauf? Diese und zahlreiche weitere Themen erwarten Sie am 27. April, präsentiert von weltweit führenden Experten aus Unternehmen wie OTTO, Samsung, Google und Audioteka.

Global führende Unternehmen & Speaker präsentieren sich

Messe - NetworkingEin Termin, den sich jeder E-Commerce-Profi aus der CEE-Region vormerken sollte: 27. April 2016, am Postbahnhof am Ostbahnhof Berlin. Eine hervorragende Gelegenheit, mehr über neueste E-Commerce Trends & Technologien von führenden Industrieexperten zu erfahren.

“E-Commerce Berlin bietet eine hervorragende Gelegenheit zum Netzwerken – mit über 70 Ausstellern, mit Besuchern sowie Speakern wie zum Beispiel Marcin Beme, den Gründer von Audioteka, eines in 23 Ländern aktiven Hörbuchanbieters oder Rafal Brzoska, der den Postmarkt revolutioniert.” So Marek Tomaszewski, einer der Veranstalter von E-Commerce Berlin.

Die Veranstaltung ist ideal für alle, die bereits Online-Shops betreiben, wie auch für jene, die erst einen Einstieg in Online-Verkauf planen. [Weiterlesen…] Infos zum Plugin E-Commerce Berlin am 27. April 2016: Messe-Event für die CEE-Region

Kategorie: Veranstaltungen Stichworte: Pressemitteilungen

Freikarten gewinnen: Entwicklerkonferenz für E-Commerce Themen

14. März 2016 von Nicola Straub

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Mit code.talks commerce special findet am 19. und 20. April 2016 in Berlin eine Entwicklerkonferenz speziell zu Themen aus dem E-Commerce statt. Nach einer erfolgreichen code.talks-Veranstaltung im vergangenen Herbst in Hamburg, soll es in dieser „Spezialausgabe“ im Berliner CineStar/Kino in der KulturBrauerei gezielt um die speziellen Belange rund um die Entwicklung im E-Commerce-Bereich gehen.

Ab einer Coder-freundlicher Uhrzeit von 10:00 Uhr (MIttwoch erst 11:00 Uhr) gibt es rund 45 wirklich spannende Vorträge in den Themen-Tracks:

  • Business Intelligence & Marketing
  • Coding
  • IT-Organisation
  • Misc.
  • Product Management
  • Systeme
  • UX Frontend

Und das Beste: Shopanbieter.de-Leser und Leserinnen können zwei Freikarten für das Event gewinnen. [Weiterlesen…] Infos zum Plugin Freikarten gewinnen: Entwicklerkonferenz für E-Commerce Themen

Kategorie: Veranstaltungen Stichworte: Veranstaltungen

Datenschutzdilemma und Verbandsklagen: Amazon Marketplace nach Safe Harbour

24. Februar 2016 von Nicola Straub

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Im vergangenen Jahr wurde rechnerisch jeder 5. Onlinehändler mindestens einmal abgemahnt. Diese unschöne Zahl stammt aus der Studie „Abmahnungen im Jahr 2015“, die der Händlerbund heute veröffentlichte. Zudem scheint es trotz aller Anstrengungen, den Abmahnwahnsinn zu reduzieren, in 2015 mehr Abmahnungen gegeben zu haben als 2014, wobei es überwiegend um Wettbewerbsverstöße ging. Die einzige gute Nachricht ist: Die Kosten pro Abmahnung lagen im Schnitt bei ’nur‘ rund 500 Euro.

Angesichts dieser Daten mag man gar nicht daran denken, dass 2016 eine erneute Steigerung bei der Anzahl der Abmahnungen bringen könnte. Doch tatsächlich ist dies eine konkrete Gefahr. Denn seit heute dürfen Verbraucherschutzverbände Datenschutzverstöße bei Unternehmen abmahnen.

Und in diesem Bereich gibt es einiges, was „Stoff für Abmahnungen“ bietet, denkt man beispielsweise an das noch immer weit verbreitete Fehlen einer Verschlüsselung bei der Übertragung sensibler Daten. Dies wurde bereits vor einiger Zeit schon vom LDA Bayern abgemahnt (wir berichteten) – zukünftig könnten hier auch Verbraucherschutzverbände aktiv werden.

Noch schwieriger ist die Lage rund um die Datenübertragung in die USA – Thema „Safe Harbour“ bzw. „EU-US Privacy Shield“. Denn hier kann sich selbst ein engagierter Sitebetreiber aktuell kaum zurecht finden, weil es richtige „richtige Lösungen“ für viele gängige Dienste hier (noch) gar nicht gibt! [Weiterlesen…] Infos zum Plugin Datenschutzdilemma und Verbandsklagen: Amazon Marketplace nach Safe Harbour

Kategorie: Recht & Datenschutz Stichworte: Abmahnung, Datenschutz, Safe Harbour

Marketing-„(Un)-Konferenz“ CAMPIXX-Week

18. Februar 2016 von Nicola Straub

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Als eine „explosive Mischung aus Barcamp, Konferenz, Networking-Event und Fun-Event“ sieht sich die CAMPAXX-Week und verleiht sich deshalb den plakativen Titel einer „(Un)-Konferenz.

Sessionbild der CAMPIXX-Week 2015Tatsächlich dürfte die Veranstaltung, die vom 7. bis zum 13. März am schönen Berliner Müggelsee stattfindet etwas Besonderes sein: Denn gleich an sieben Tagen geht es jeweils in einer Fülle von Sessions und Workshops um konkrete Marketingthemen. Dabei konzentriert sich jeder Tag auf eine Marketing-Baustelle:

  • 7. März 2016 Entrepreneurs Day von Gründern für Gründer
  • 8. März 2016 Webshop Day alles zum Thema Ecommmerce
  • 9. März 2016 Content Creation Day: Kampagnen planen und Visualisieren
  • 10. März 2016 Content-In-Motion Day mit Video und Youtube
  • 11. März 2016 Content Marketing Day: mit guten Inhalten Reichweite erzeugen
  • 12./13. März 2016 SEO CAMPIXX mit SEO, SEO, SEO
    (hier sind laut Anbieter allerdings schon keine Tickets mehr erhältlich)

Neben dem leider schon ausverkauften SEO-Day ist für Händler sicherlich der Webshop-Day am 8. März besonders interessant. [Weiterlesen…] Infos zum Plugin Marketing-„(Un)-Konferenz“ CAMPIXX-Week

Kategorie: Veranstaltungen

Expertenrat-Portal bietet kostenlose Beratung

2. Februar 2016 von Nicola Straub

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Große Unternehmen leisten sich oft eigene Abteilungen für Recht und Unternehmensentwicklung. Für kleine Firmen oder Selbstständige können sich das nicht leisten. Und selbst für konkrete Fragestellungen ist der Gang zum Berater nicht selten unerschwinglich. Wer schnell ist, kann seine Fragen bis Mitte Februar jedoch kostenlos klären lassen.

Im Geschäftsalltag von Onlinehändlern ergeben sich oft viele Fragen, für die es schwierig (odersehr  aufwendig) ist, alleine fundierte Antworten zu finden. Einige Beispiele für solche „Alltagsfragen“:

  • „Muss ich eigentlich die Bildrechte auf meiner Homepage kontinuierlich prüfen?“
  • „Wie verhalte ich mich, wenn mir Kunden keine Referenzfreigabe erteilen?“
  • „Wie kann ich meinen Webshop und meine Kundendaten vor Datendiebstahl schützen?“

Rat von Wirtschafts- und Rechtsexperten

Aktuell bietet ein Experten-Portal unter www.unternehmer-community.de hier professionelle Hilfestellung: Noch bis zum 15. Februar beantworten namhafte Wirtschafts- und Rechtsexperten Fragen von Shopanbietern zur Datensicherheit, zum Wirtschafts- und Internetrecht sowie zur Unternehmensführung. [Weiterlesen…] Infos zum Plugin Expertenrat-Portal bietet kostenlose Beratung

Kategorie: Bunte Kiste

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