Was die Versandabwicklung in Deutschland (bzw. deren Kosten) angeht, liegen bei Amazon offenbar Nerven blank. Ob die Versandzentren hierzulande tatsächlich so viel teurer arbeiten oder ob Amazon einfach mehr Druckmittel in der Hand haben möchte, um zu erreichen, dass hiesige Mitarbeiter vor der Ausschöpfung ihrer Arbeitnehmerrechte zurückschrecken?
Jedenfalls will Amazon jetzt durch Druckerhöhung auf seine FBA-Händler dafür sorgen, dass mehr Artikel in die Logistikzentren in Polen und der Tschechischen Republik verlagert werden. Dazu hat die Handelsplattform nun seine Händler angeschrieben und eine Strafzahlung angekündigt für alle die, die der ausländischen Lagerhaltung NICHT zustimmen, wie ecomparo gestern öffentlich machte:
Allerdings ist eine solche Zustimmung für Händler keine Kleinigkeit. Denn wie auch Amazon selbst schreibt, folgt daraus u.U. einiges an steuerlich-bürokratischem Aufwand:
Eine Menge Steuerbürokratie für Händler
Das klingt in dem Schreiben relativ harmlos, dahinter steckt jedoch einiges an Bürokratie. Die steuerrechtlichen Folgen, die es hat, wenn ein deutscher Händler seine Waren in ein ausländisches Lager verbringt, hat die IHK Hannover am Beispiel Polen beschrieben:
Noch etwas klarer: Das Verbringen eigener Produkte in ein Lager im (EU-)Ausland stellt rechtlich ein „innergemeinschaftliches Verbringen ‚an sich selbst‘ dar. Dies ist in Deutschland steuerbar ist nach § 3 Abs.1a UStG. Werden allerdings bestimmte Voraussetzungen „buch- und belegmäßig nachgewiesen“, so ist diese Verbringung jedoch steuerbefreit nach § 6a Abs.2 UStG.
Doch das ist erst die halbe Miete, denn weiterhin ist laut IHK Hannover nötig:
- Meldung des innergemeinschaftlichen Erwerbs in Polen. Dazu wird eine polnische USt-IdNr. benötigt, die VOR dem Verbringen von Ware ins polnische Lager beantragt werden muss.
- Außerdem muss der Warenverkauf aus dem polnischen Amazonlager mit dem polnischen Umsatzsteuer-Satz in Rechnung gestellt werden. Händler mit FBA-Lagern in Polen müssen also die von Amazon erhaltene Umsatzsteuer nachträglich an das polnische Finanzamt melden und überweisen.
Mit all dem steht der Händler ziemlich allein da, weil dank des FBA-Konstruktes ja nicht Amazon, sondern der Händler selbst für die Einhaltung aller steuerrechtlichen Bedingungen verantwortlich ist. Und von Amazon sind hier auch keine Hilfestellungen zu erwarten. Ausführliche Infos zur steuerlichen Darstellung von (Konsignations-)lagern im EU-Ausland bietet die IHK Stuttgart hier. Hilfestellung zur steuerlichen Anmeldung in Polen bietet die Auslandshandelskammer in Polen (auf deutsch).
Einziger Ausweg: Freikaufen gegen 25 Cent
Weil sich dieser Aufwand für die meisten Händler kaum lohnen wird, dürften laut Vermutung von ecomparo vor allem solche Händler der Auslandslagerung zustimmen, die eh schon länger aus Polen zustellen (lassen). Denn diese betreiben diesen zusätzlichen steuerlichen Aufwand ja bereits. Alternativ würden nur Händler profitieren, bei denen die Einsparungen höher sind, als der neu hinzukommende Aufwand sowie die höheren Umsatzsteuersätze in Polen (23%) bzw. der Tschechischen Republik (21%).
Für das Gros der deutschen FBA-Händler aber dürfte der freundliche Hinweis Amazons, den Auslandslagern zuzustimmen nichts anderes sein, als eine Gebührenerhöhung um 25 Cent – pro versendeter Einheit, versteht sich.
Herzlich aus Hürth
Nicola Straub
wiechert meint
Naja,
diese Darstellung ist ja so nicht korrekt.
Richtig ist, dass Amazon ja schon seit einem Jahr intensiv mit allerlei Vergünstigen bislang für eine Erst-Einlagerung mit Ziellager Breslau lockt, von dem aus für Händler, die auch im Ausland verkaufen, die Ware gfs innerhalb Europas verschoben wird.
(Dies war bislang gfs auch schon der Fall, genauso wie Retouren im Regelfall schon jetzt in PRG gelandet sind und genauso wie man als Händler schon jetzt gezielt ausländische FBA-Lager bestücken konnte)
Mit „Arbeitsnehmerrechten“ hat dies vermutlich eher weniger zu tun, sondern tatsächlich mit Warenschiebungen innerhalb des europäischen Logistik-Netzwerks.
Wie dem auch sei – falsch ist natürlich dass Amazon hier keinerlei Hilfestellung leisten würde. Die entsprechenden Links zur KPMG befinden sich sogar in der entsprechenden Amazon-Rundmail.
Und falsch ist natürlich auch dass man dann künftig die polnische Umsatzsteuer entrichten müsste. Es zählt natürlich der jeweilige Schwellwert (den für Deutschland wohl jeder professionelle Händler überschreiten dürfte) wobei man sich stets auch schon vorher für die Ust-Zahlung im Zielland der Warenlieferung entscheiden kann.
Dass dies alles irrsinnig-unsinnige Bürokratie ist, ist natürlich unstrittig.
Nicola Straub meint
Guten Tag,
uns lag leider nur der eingelinkte Text der Mail vor, so wie ecomparo ihn zitiert. Sollten in einem Anhang noch weitere Infos gegeben worden sein, finde ich das korrekt von Amazon. Würden Sie mir diesen Link evtl. zukommen lassen?
Dass auch bislang schon FBA via Polen und Tschechische Republik gemacht werden kann, stellt ja niemand in Abrede. Dass nun aber seitens Amazon eine „Druckerhöhung“ auf seine FBA-Händler stattfindet, ist meiner Meinung nach schon bemerkenswert. Wäre es Amazon lediglich um eine Gebührenerhöhung gegangen unter Einräumung von Vergünstigungen für Händler mit ausländischen Warenlager-Optionen, hätte Amazon das auch so verkaufen können. Dass es aber „andersherum“ aufgezogen wird, spricht in meinen Augen Bände.
Ob, bzw. zu welchem Teil, die arbeitnehmerrechtlichen Auseinandersetzungen hierzulande dabei (ein) Beweggrund für Amazon waren, bleibt natürlich tatsächlich reine Spekulation. Fakt ist aber, dass diese Streitigkeiten natürlich die Kosten für die inländischen Logistikzentren gegenüber ausländischen erhöht haben und Amazon bereits in diesen Auseinandersetzungen auch gezeigt hat, dass man vom Unternehmen her bereit ist, auch mit gezielten Druckmitteln zu arbeiten.
Die steuerlichen Folgen im Detail zu erläutern, würde hier den Rahmen sprengen. Ich habe darum auf die Darstellung der ganzen Ausnahmeregelungen verzichtet und verweise auf die entsprechenden Darstellungen der IHKn sowie der Außenhandelskammer Polens. Dort gibt es ganz gute Basisinfos und man kann sich zudem ja auch gezielt individuell beraten lassen. Dafür sind die schließlich da 😉
Tatsächlich denke ich, dass diese Verlagerung in ausländische Lager für kleinere Händler eine schlicht kaum stemmbare Bürde in Form des bürokratischen Aufwandes bedeutet. Von daher ist der Schritt geeignet, zu einer weiteren Öffnung der Schere zwischen kleineren und größeren Marketplace-Händlern zu führen. Von einer weiteren Verzerrung des Wettbewerbs mit Händlern aus Fernost oder Übersee, die Steuerehrlichkeit schlicht gar nicht kümmert, ganz zu schweigen. Und diese faktische Ungerechtigkeit kümmert Amazon leider halt auch gar nicht, wenn ich den entsprechenden Diskussionen in einschlägigen Foren Glauben schenken darf.
Vielen Dank für Ihre ergänzenden Hinweise!
Herzlich, Nicola Straub