Nach dem „Untergang“ des Safe Harbour-Abkommens standen (bzw. stehen noch immer) Unternehmen vor dem Problem, dass sie durch die Nutzung diverser Dienste zwar Daten auf Serversysteme in Übersee transferieren (müssen), hierfür aber vielfach keine zulässige rechtliche Basis mehr bestand bzw. besteht. Während einige Dienstleister reagierten und relativ schnell Alternativen zum nicht mehr ausreichenden/gültigen „Safe Harbour“ anboten, versuchten andere, das Problem schlicht auszusitzen – vor allem auch, weil zunächst ja keine „flächendeckende Alternative“ vorhanden war. Offenbar war (und ist) es einigen Unternehmen zu mühsam gewesen, Standardvertragsklauseln auszuhandeln.
Doch „aussitzen“ ist oft eine schlechte Strategie und so gab es bereits vor einiger Zeit die Meldung, dass der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar Verfahren gegen drei große Unternehmen eingeleitet habe. Laut Pressemitteilung liegen hier nun die ersten Bußgeldbescheide vor:
Diese fielen für die betroffenen Unternehmen – Adobe, Punika und Unilever – allerdings ausgesprochen milde aus, nur zwischen 8.000,- und 11.000,- Euro Strafe wurden verhängt. Zum Vergleich: Bis zu 300.000,- Euro hätten die Strafen betragen können, doch da alle drei Unternehmen ihre Datenschutzerklärungen noch während der laufenden Verfahren angepasst hatten, wurde der mögliche Strafrahmen nicht ausgeschöpft. [Weiterlesen…] about Safe Harbour: Erste Bußgelder verhängt