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Blog für den Onlinehandel

das Zentralorgan der deutschen Onlinehändler-Szene

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Aktuelle Seite: Startseite / Archiv für Nicola Straub

Nicola Straub

Das Auge sucht mit: Welchen Traffic bringen SEO, SEA und Social Media?

31. August 2018 von Nicola Straub

Dieser Artikel wird Ihnen vorgestellt von: shopanbieter.de / Marcedo GmbH- Eigenanzeige -

Onlineshop verkaufenWir unterstützen E-Commerce-Unternehmer bei Kauf und Verkauf von Onlineshops, Amazon-Firmen und Internetportalen. Wir sind die Spezialisten dafür und vereinen langjährige E-Commerce-Erfahrung und das Know how aus über 65 Unternehmensverkäufen und -käufen. Wir beraten Sie im Vorfeld Ihrer Entscheidung zum Firmenverkauf, ermitteln den marktgängigen Wert eines Onlineshops und begleiten sie bis zum erfolgreichen Onlineshop Verkauf. Unser Honorar ist zu 100% erfolgsabhängig.

Jetzt informieren: Onlineshop verkaufen

In ihrer letzte Woche veröffentlichten Studie „Online-Marketing bei deutschen Onlineshops 2018“ untersuchte die Kommunikations- und Marketingagentur Aufgesang GmbH in Kooperation mit Searchmetrics zum achten Mal die Traffic-Kanäle großer deutscher Onlineshops, darunter die laut iBusiness 100 umsatzstärksten Onlineshops plus weiterer 96 Shops. Die Ergebnisse sind interessant: Auch in Zeiten der Social Media dominiert bei den untersuchten Shops die Google-Suche bei der Traffic-Generierung. Dabei spielen allerdings dabei zunehmend Bilder eine große Rolle. Google Ads haben dagegen weiter an Bedeutung als Traffic-Lieferanten eingebüßt, trotz starker Aktivitäten der Shops in diesem Bereich. Bei den Social Media dominiert Facebook auf ganzer Linie.

Top-Shops werden direkt besucht

Trafficverteilung Aufgesang-Studie 2018Einer der größten Vorteile, die die untersuchten Top-Shops haben, ist ihre Bekanntheit. Und sie können offenbar auch ihre Kunden binden. Das klingt eventuell banal, es führt aber zu einem Riesenvorteil: Im Schnitt rund 40% ihres Traffics erzielen die Shops als Direktbesuche. Das ist ein toller Wert, von dem kleine Shops oft nur träumen können.

Mit knapp 50% der Haupt-Trafficlieferant ist jedoch auch bei den großen Shops die Suche.

Bilder liefern Besucher

Universial Search aufgegliedert (Aufgesang-Studie 2018)Dabei ist interessant, dass mehr und mehr Traffic über die Universal Search generiert wird. Gegenüber dem Vorjahr hat sich der Anteil der Universial Search glatt verdoppelt. Stark zurückgegangen ist dafür der Anteil der Google Ads. Und dies, obwohl sich die Unternehmen hier mehr denn je engagieren:

Generell ist zu erkennen, dass die Aktivitäten hinsichtlich bezahlter Suche wieder ansteigen – die bezahlte Sichtbarkeit stieg um 44,57 Prozent –, der darüber generierte Traffic allerdings zunehmend sinkt (-41,29 Prozent). Speziell der Google-Ads-Traffic bereits seit 2014 stetig ab.

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Kategorie: Marketing Stichworte: Marketing, Studien

plentymarkets Omni-Channel-Day 2018

24. August 2018 von Nicola Straub

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Wer seinen Handel zukunftsorientiert planen und führen möchte, der kommt nicht umher, sich mit dem Konzept des Omni-Channel-Commerce auseinanderzusetzen. Eine kanalübergreifende Verkaufsstrategie ist erfolgversprechend und bietet sowohl Händlern als auch Kunden viele Vorteile.

Am 12. Oktober 2018 präsentiert plentymarkets gemeinsam mit eCommerce Rockstar Michael Atug den Omni-Channel-Day in Kassel. Dieses Event ist vollgepackt mit Neuigkeiten, Tipps und Tricks rund um den Omni-Channel-Handel: Branchen-Insider und Aussteller bieten dir Gelegenheit, wertvollen Input für dein Business zu sammeln, um deinen Handel zu optimieren!

Top-Speaker geben sich die Ehre

Die Vorbereitungen für den diesjährigen Omni-Channel-Day sind schon im vollen Gange und ganz so lange dauert es auch nicht mehr bis sich die Türen des Südflügels im Kulturbahnhof Kassel für dieses großartige Event öffnen. Zeit, sich mit den am Omni-Channel-Day teilnehmenden Speakern der E-Commerce-Branche auseinanderzusetzen. Neben eCommerce Rockstar Michael Atug vermitteln Christian Otto Kelm, Dr. Thomas Engels und Hendrik Klöters neueste Erkenntnisse und haben wie immer einige Tipps und Tricks im Gepäck. [Weiterlesen…] Infos zum Plugin plentymarkets Omni-Channel-Day 2018

Kategorie: Veranstaltungen Stichworte: Veranstaltungen

Wer hat an der Uhr gedreht? Amazon und die Lieferzeiten

20. August 2018 von Nicola Straub

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Letzte Woche staunten viele Prime by Seller-Händler nicht schlecht: Obwohl sie lieferfähig waren und i.d.R. ihre Artikel binnen ein bis maximal zwei Tagen beim Kunden ankommen, zeigte Amazon für die Artikel bereits am Samstag, den 11.8. als Liefertermin erst den 16.-17. oder gar 17.-18.8. an. Eine Woche Lieferzeit statt wie bei Prime gewohnt ein bis zwei Tage — Natürlich wirkte sich das direkt auf die Verkäufe aus!

Die Händler hatten nichts an ihren Einstellungen geändert, es war also eine Maßnahme von Amazon. Interessanterweise waren jedoch nur die Lieferzeiten der Händler betroffen, NICHT aber die Lieferzeiten bei Versand durch Amazon. Das macht die Sache dann natürlich gleich doppelt ärgerlich.

In den Händlerforen wurde zunächst ein Bug vermutet, manchem Händler wurde auf die Nachfrage beim Support auch tatsächlich ein technischer Fehler bestätigt. Anderen gegenüber argumentierte der Support dagegen mit dem Feiertag in einigen Bundesländern, man habe die Bearbeitungszeit hochgesetzt, um die Händler vor schlechten Bewertungen zu schützen.

Es darf jedoch vermutet werden, dass es in Wirklichkeit eine Gemengelage aus „Feiertagsschaltung“ in Kombination mit technischen Hürden war, die den Ärger ausgelöst hat. Denn tatsächlich hat Amazon nun eine recht weitreichende Neuerung bei den Liefertermin-Anzeigen eingeführt:

Standortbezogenes Prime-Versprechen

Amazon AnkündigungAm Donnerstag machte Amazon seinen Umbau bezüglich der Lieferfristen offiziell: Ab sofort wird die Plattform die Lieferfristen der Prime-by-Seller-Händler in Abhängigkeit vom Versand-Standort. In der Konsequenz führt dies dazu, dass Händler nur noch wenig Einfluss darauf haben, welche Lieferfrist-Anzeige bei ihren Produkten erscheinen.

Man kann vermuten, dass Amazon damit auf die Beschwerden von Händlern reagiert, die sich entweder genau wegen solcher nur regional relavanter Feiertage benachteiligt sehen sowie auf solche, die Probleme mit ihren DPD-Hubs melden. Prime by Seller-Händler sind ja an DPD als Transporteur gebunden. In der Vergangenheit haben immer wieder Händler über Probleme mit den Laufzeiten bei DPD berichtet. [Weiterlesen…] Infos zum Plugin Wer hat an der Uhr gedreht? Amazon und die Lieferzeiten

Kategorie: Backoffice & Logistik Stichworte: Amazon, DPD, Lieferzeit, PBS, Versand

Presseschau KW 32: DHL will Paketpreise „überdurchschnittlich“ anheben, Amazon drückt bei Locker-Abholstationen aufs Gas, Studie zu Arbeitsbedingungen im E-Commerce

13. August 2018 von Nicola Straub

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Willkommen zum Wochenrückblick von shopanbieter.de! In der KW 32 hat die DHL einen Blick auf ihre eingebrochenen Gewinne geworfen, sich kurz geschüttelt und dann beschlossen: Diese Zeche sollen die Online-Händler zahlen. Jetzt muss sich die Branche auf „überdurchschnittliche Preiserhöhungen“ einstellen. Außerdem wurde bekannt, dass Amazon die Anzahl seiner Paket-Abholstationen, der „Amazon Locker“, mittlerweile auf 400 erhöht hat. Vor einem knappen Jahr waren es noch 180 Locker. Und eine bevh-Studie untersuchte erstmals ausführlich die Arbeitsbedingungen im deutschen E-Commerce. Ergebnis: Im E-Commerce arbeitet es sich oft besser als im klassischen Einzelhandel.

Die Themen der Woche

Amazon hat die Zahl seiner Paket-Abholstationen in Deutschland auf „rund 400″ erhöht. Im September 2017 standen erst 180 Amazon Locker. Inzwischen können Kunden in Berlin, München, Essen und Köln ihre Pakete in die Locker liefern lassen. ->Wirtschaftswoche

Der E-Commerce-Verband bevh veröffentlicht im Rahmen der Informationsbroschüre „Arbeitsmarkt und Tarifpolitik im E-Commerce“ erstmals eine umfangreiche Bestandsaufnahme sowie Analyse der Arbeitsbedingungen im E-Commerce in Deutschland. So zeigt sich, dass im E-Commerce mit 72,5 Prozent verhältnismäßig mehr Menschen in Vollzeitarbeitsverhältnissen tätig sind, als im traditionellen Einzelhandel mit einer Vollzeit-Quote von nur 53,8 Prozent. Auch der Anteil der sogenannten „geringfügig Beschäftigten“ liegt mit 19,2 Prozent fast 10 Prozent unter der Quote des klassischen Einzelhandels. [Weiterlesen…] Infos zum Plugin Presseschau KW 32: DHL will Paketpreise „überdurchschnittlich“ anheben, Amazon drückt bei Locker-Abholstationen aufs Gas, Studie zu Arbeitsbedingungen im E-Commerce

Kategorie: Presseschau

Facebook-Digest KW 18: Über den IDO und die Moral

4. Mai 2018 von Nicola Straub

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Willkommen zum Facebook-Digest der KW 18. Heute gibt es nur ein Thema: Den Streit um die Abmahnungen des IDO und die Bundestags-Petition einer Dawanda-Verkäuferin. Die Debatte findet statt unter dem Posting von Mark Steiers Artikel über die (ehemalige) DaWanda-Händlerin Vera Dietrich, die besagte Petition gestartet hat. Und diese Debatte ist meiner Meinung nach bemerkenswert.

Das Thema dieser Bundestags-Petition war in den diversen Gruppen schon früher einmal Diskussionsstoff. Dabei ging die Meinung vieler oft in die Richtung, dass die Petition an sich nicht unterstützenswert sei. Dies vor allem darum, weil das Werkzeug der Abmahnung als im Grunde durchaus wertvoll und sinnvolles Werkzeug angesehen wird.

Abmahnung als Werkzeug sinnvoll

Denn immer wieder gibt es Wettbewerber, die sich ihre Arbeit allzu einfach machen wollen, ihre Pflichten als Unternehmer vernachlässigen oder ganz ignorieren oder die gar die aufwendige Arbeit anderer ausnutzen, indem sie deren Bilder oder Texte „klauen“.

Solche unerlaubte Verwendung von Bildern oder Texten ist unbestritten ein ungeheurer Wettbewerbsvorteil. Und auch wenn beispielsweise neue gesetzliche Vorgaben einfach völlig ignoriert werden, hat ein solcher Händler einen Vorteil gegenüber seinen pflichtbewussten Wettbewerbern, die sich Stunden oder gar Nächte um die Ohren hauen, um ihren Pflichten nachzukommen. Darüber hinausbergen viele Verstöße auch das Potential, Kunden zu verwirren oder in ihren Rechten zu beschneiden. Mithin haben solche „Lässigkeiten“ neben den wettbewerbsrechtlichen Auswirkungen für Mittbewerber oft auch Auswirkungen im Sinne des Verbraucherschutzes, also direkt auf Kunden.

In all diesen Fällen taugt das Werkzeug der Abmahnung (zumindest bei  „greifbaren“ Gegnern), um seine eigenen Rechte als Urheber oder Wettbewerber durchsetzen zu können bzw. um die Verbraucherrechte zu schützen. [Übrigens: Sollten Sie in der Situation sein, sich mittels einer Abmahnung wehren zu müssen, lassen Sie sich unser Experten-Webinar „So mahne ich als Händler erfolgreich ab (wenn es gerechtfertigt ist)“ am kommenden Donnerstag nicht entgehen. Mit Mark Steier!]
[Weiterlesen…] Infos zum Plugin Facebook-Digest KW 18: Über den IDO und die Moral

Kategorie: Facebook-Radar Stichworte: Facebook, Facebook Radar

Facebook-Digest: Verkaufshindernis Preissenkung? * TOP nicht top * im Detail liegt der DSGVO-Teufel * rätselhaftes Amazon * Vergleich plenty/JTL/Afterbuy * unerträglicher Schwund

27. April 2018 von Nicola Straub

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Willkommen zum aktuellen Facebook-Digest. Preis senken für mehr Verkäufe? U.U. keine gute Idee, wie ein eBay-Händler feststellen musste. Aber auch andere Dinge laufen bei eBay ja nicht so, wie man es erwarten würde. Z.B. wenn man für „TOP“ bezahlt, aber „bottom“ bekommt. Natürlich darf auch in dieser Woche die DSGVO nicht fehlen, diesmal liegt der Teufel in speziellen Details – und im Unwillen der Mitarbeiter. Manchem Amazon-Händler fiel dafür vor Schreck er Frühstückskaffee aus dem Mund, denn Seller Central begrüßte zeitweise in blütenreinen Hoch-Chinesisch. Ein schöner Service für unsere chinesischsprachigen Händler-Kollegen! Apropo Service: Wer sich für Afterbuy, plentymarkets oder JTL interessiert, kann einiges darüber lernen, welches System für welche Anforderungen taugt und,wo die Stärken und Schwächen sind. Was gibt es noch? Schmerzhaften Schwund, trickreiche Tipps und karikative Kunden.

Preissenkung = weniger Verkäufe

Aus der Abteilung „eigentich gut gedacht, aber dann doch blöd gelaufen“: Da reduziert man auf eBay seine Preise, weil man denkt, so mehr Verkäufe generieren zu können. Und dann geht die Sache nach hinten los und die Verkäufe brechen um 70 % (!) ein. Oder liegt es gar nicht am Preis, sondern nur am Wetter?

TOP ist nicht top

Dagegen könnte theoretisch doch vielleicht Werbung helfen? Also beispielsweise schnell mal Geld in die Hand nehmen und die „TOP-Platzierung“ kaufen. Was bekommt man denn da wohl für sein Geld? Bestimmt doch eine Top-Platzierung, würde der Laie denken. EBay ist da aber kreativer, denn wer „TOP-Angebot“ (oder „Kategorie Highlight“) bezahlt, bekommt im Zweifelsfall noch lange keine Top-Platzierung. Das Geld nimmt eBay aber natürlich trotzdem. Apropo, „Galeriebild plus“ nutzt auch nicht wirklich…

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Kategorie: Facebook-Radar Stichworte: Facebook, Facebook Radar

Facebook-Digest: Amazon macht PBM-Prime zur Schnecke * 50-45-5: Was sind die optimalen Maße? * VAT-Thema Amazon UK * 30 Tage bis zur DSVGO

19. April 2018 von Nicola Straub

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Willkommen zum aktuellen Facebook-Digest in einer Woche, in der Amazon Prime-by-Merchant-Händler ganz schön zur Schnecke macht. Das Resultat sind offenbar deutliche Umsatzeinbußen bei den betroffenen Händlern. Ein weiteres Ärgernis bringt Amazon-UK mit sich, denn hier kommt wohl kein Händler am Thema britische Umsatzsteuer-ID vorbei. Rund um eBay schmerzt Händler ebenfalls ein Plattform-gemachtes Ärgernis, die bevorstehende bzw. bereits laufende „Zwangs-Plussisierung“ und deren Folgen. Dabei drängt rund um eBay doch auch die DSGVO: Wie geht man mit den langfristigen Angeboten um? Eine spannende Sache für Multichannel-Händlern ist der Vergleich der Umsatzverteilung über die bespielten Kanäle: 65%:35% oder 50%:45%:5% – wo liegen die Traummaße und wie erreicht man diese? Die bunte Kiste schließlich enthält wie immer alltägliche Absurditäten im Versand sowie einen Aufruf zur Solidarität, der nach hinten los ging.

Ich Hase, Du Schnecke

Amazon hat sich etwas Neues ausgedacht und macht kurzerhand alle Prime-by-Merchant-Händler zur Schnecke. Dass DPD (wie auch andere Versanddienstleister) in letzter Zeit öfter mal an seine Grenzen gekommen ist, ist kein Geheimwissen. Blöd nur, dass Teilnehmer am „Prime durch Händler“-Programm ausschließlich DPD nutzen können. Wenn dann die Laufzeiten dann nicht immer flächendeckend so schnell sind – denkt sich Amazon -, muss man doch reagieren. Wie könnte solch eine Reaktion aussehen? Evtl. mehrere verschiedene Versender zulassen, damit Händler sich die jeweils für ihren Standort und ihre Produkte optimale Versandlösung aussuchen können? Nah, wer wird denn gleich so weit gehen! Amazon löst das Problem auf seine Art und setzt die Versandfristen auf dem Portal für alle PBM-Angebote einfach hoch auf „zwei Tage“. Zumindest bis Ende April. Und Zauberei: Schon kommen die Bestellungen alle pünktlich bei den Kunden an. Also bei denen, die sich nicht abgeschreckt fühlen und dann lieber bei einem Nicht-Prime-Angebot mit schnellem 1-Tages-Versand bestellen. Oder bei Prime durch Amazon, das weiterhin mit einem Tag Versanddauer ausgewiesen wird. Ein Schelm, wer dahinter Absicht vermutet… PBM-Händler vermelden jedenfalls flächendeckend einen sofortigen Umsatzrückgang. Naja FAST flächendeckend.

Und wenn man als PBM-Händler schon dabei ist, sich zu verärgern, dann kommt es gern auch doppelt: Die im letzten Jahr nachgeforderte Mehrwertsteuerzahlung für die DPD-Versandmarken lässt manch Händlerin/Händler die Ohren schlackern. Da werden kurzerhand schon mal 3.000 Euro fällig. Oder gar 7.000 Euro…

Amazon UK droht mit Sperren

Aufregung gab es auch für Amazon-Händler, die über Amazon UK verkaufen. Amazon droht in Mails mit der Sperrung, falls keine Umsatzsteuer-ID hinterlegt wird. Der Hintergrund sind entsprechende Gesetze, mit denen die britische Regierung gegen Umsatzsteuerbetrug vorgehen möchte. So weit, so klar. Aber sind FBA-Händler, die einer Lagerung im UK widersprochen haben, nicht raus aus dem Thema? Nein! Warum? Weil es Retouren gibt… Wie es geht und wie man an die VAT-Nummer kommt, dazu gibt es Infos hier. [Weiterlesen…] Infos zum Plugin Facebook-Digest: Amazon macht PBM-Prime zur Schnecke * 50-45-5: Was sind die optimalen Maße? * VAT-Thema Amazon UK * 30 Tage bis zur DSVGO

Kategorie: Facebook-Radar Stichworte: Facebook, Facebook Radar

Facebook-Digest: Oster-Logistik und Oster-Kunden * sich dehnende Auszahlungsfristen * Ziele braucht der Händler! * Breaking: real goes Amazon

12. April 2018 von Nicola Straub

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Willkommen zum aktuellen Facebook-Digest, der mit einer kleinen Oster-Nachlese startet: Nachdem das Weihnachtsgeschäft logistisch wider Erwarten nicht voll in die Hose gegangen war, scheint es rund um Ostern vermehrt Verzögerungen gegeben zu haben. Auf der Habenseite rund um das Eierfest stehen dafür tiefenentspannte Kunden. Apropo Habenseite und Verzögerungen: Amazon lässt sich derzeit offenbar wieder mehr Zeit beim Auszahlen. Aber wen der Blick aufs Amazon-Guthaben frustriert, der guckt vielleicht einmal etwas sinniger auf seinen Paypal-Report. Der kann dazu verleiten, sich Ziele zu setzen. Schließlich ist neue Ziele zu finden noch viel besser als Eier zu suchen. Und nachhaltiger. Und dann kommt grad noch der Hammer rein: real.de goes Amazon-Marktlatz-Modell!

Ostern bleibt das Paket liegen

Das Paket zum Kunden zu bringen, wird immer schwieriger. Um Ostern herum – oder seit Ostern? – gab es regional offenbar besonders viele Logistikprobleme. Und damit sind nicht tragische  Unfälle oder seltsame Wald-Ablage gemeint, sondern containerweise liegengebliebene Pakte/verschleppte Scans, verschleppte Auslieferungen und insgesamt Murx der Transporteure. Verfolgt man die Gruppen, so gibt es praktisch mit allen anderen Probleme:

  • Hermes: „Probleme und Flut von Rückläufern“
  • DPD: „zu viele Probleme, geht ins Geld“ (mit kritischen Kommentaren auch zu GLS)
  • Und Amazon Logistik schießt den Vogel ab bezüglich Laufzeiten.

Fazit: Offenbar kommt es auf die Region an, was gut funktioniert. Und mehrere Standbeine sind evtl. auch nicht verkehrt. Interessant in dem Zusammenhang: Was ist bei Preisverhandlungen so herausholbar?

 

Auszahlungen wie Kaugummi

Geht es schon wieder los? Anscheinend ziehen sich derzeit die Auszahlungen von Amazon wieder wie Kaugummi. 2-5 Tage sollen es sein, fast eine Woche waren es zwischenzeitlich mal wieder… Gerade flutscht es aber wieder, oder nicht…? [Weiterlesen…] Infos zum Plugin Facebook-Digest: Oster-Logistik und Oster-Kunden * sich dehnende Auszahlungsfristen * Ziele braucht der Händler! * Breaking: real goes Amazon

Kategorie: Facebook-Radar Stichworte: Facebook, Facebook Radar

DSGVO: Dem Monster ins Gesicht sehen

23. März 2018 von Nicola Straub

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Die DSGVO ist in ihrer amtlichen Version satte 88 pdf-Seiten lang und besteht neben 173 Erwägungsgründen aus 99 Artikeln. Doch viel hilft nicht immer viel, denn Händler können mit der umfangreichen neuen Verordnung wenig anfangen. In unserem kostenlosen Webinar wurden die Teilnehmer fit für die Vorbereitung gemacht.

Mehr unter: Die DSGVO betrifft jeden! – wir machen Sie in nur 15 Minuten fit

Die Zeit wird knapp, die Datenschutzgrundverordnung steht schon in den Startlöchern. Leider kommt die DSGVO als eine Art Monster daher, das eine instinktive Fluchtreaktion oder „Kopf in den Sand“-Haltung triggert. Doch es hilft alles nichts, es ist hohe Zeit, zu handeln.

Und dies trifft praktisch jeden, der im Internet aktiv ist: Onlinehändler sowieso, aber sogar „normale Websitebetreiber“, Dienstleister etc. sind gehalten, sich mit dem „Monster“ auseinanderzusetzen. Bzw. vielmehr sich damit auseinanderzusetzen, wo und wie sie welche Daten erheben und/oder bearbeiten lassen – gerade letzteres ist ja nicht ohne: Jeder Webserver erhebt Besucherdaten, jedes CMS erst recht und insbesondere marketinglastige Funktionserweiterungen legen dabei noch einmal drei Schippen drauf. Hinzu kommt, dass womöglich noch Clouddienste genutzt werden und somit auch an dieser Stelle womöglich sensible Daten an externer Stelle verarbeitet werden.

Wichtig: Dieser Artikel soll ein Weckruf und eine Ermutigung sein für alle, die es bislang vermieden haben, dem Monstern ins Gesicht zu schauen. Er soll und kann aber keine Anleitung oder komplette To-do-Liste darstellen und schon gar nicht ein juristischer Ratgeber, zumal die Autorin keine Juristin ist. Vielmehr sind die enthaltenen Auflistungen beispielhaft und nicht vollständig, ebenso wie insgesamt an dieser Stelle nicht jeder einzelne Aspekt der DSGVO angesprochen und erläutert werden kann. Der Artikel ersetzt daher nicht eine Beratung im Einzelfall durch einen Juristen. Er beleuchtet jedoch die Kernbereiche und Grundideen der EU-Datenschutznovelle und enthält darüber hinaus diverse Links zu solchen Ratgebern und Checklisten, die weitere Hinweise  für ein individuelles „Abarbeiten“ der nötigen Aufgaben bieten.

Gegen die Blockade im Kopf

Zwei verbreitete Vorwürfe, die den Unwillen sich mit der DSGVO zu beschäftigen schüren, sind:

„Mal wieder erfinden die Deutschen lauter überflüssige Regeln, die keiner einhalten kann und die kein Mensch braucht.“

„Wir kleinen deutschen Händler leiden, während die großen multinationalen Konzerne fein raus sind.“

Ganz abgesehen davon, dass es nicht hilfreich ist, sich mit solchen Ansichten selbst zu blockieren: beides ist falsch. Erstens kommt die DSGVO ja gerade aus der EU und nicht aus deutscher Feder. Der Sinn dahinter ist, Händlern generell den grenzüberschreitenden Handel zu erleichtern. Denn mal Hand aufs Herz: Sind Sie informiert über die aktuellen Datenschutzregeln in Spanien, Frankreich, Polen, Belgien? Da die EU ja fordert, dass Händler generell alle Kunden in der EU bedienen müssen, ist es nur fair, für die Händler dann auch einheitliche Bedingungen zu schaffen. Hier ist nun der Vorstoß, der eine entsprechende Einheitlichkeit zumindest in Datenschutzfragen schafft. Und zweitens zeigen gerade die aktuellen Aufdeckungen rund um Cambridge Analytica, wie extrem wichtig guter Datenschutz für uns alle – persönlich, aber auch als Gesellschaft – ist.

Im übrigen gelten die Regelungen der DSGVO nicht nur für Unternehmen mit Sitz hier bzw. in der EU. Vielmehr gelten sie im Gegenteil für alle Personen mit Aufenthaltsort in der EU. Das bedeutet, auch alle multinationalen Unternehmen, „China-Händler“, Google und Facebook müssen (wie alle!) die Regelungen der DSGVO einhalten, wann immer sie mit EU-Bürgern handeln, ja sogar wann immer sie mit Personen agieren, die sich in der EU befinden – selbst wenn diese gar keine EU-Bürger sind.

Sogar Kindergärten, Schulen und Vereine – sowie alle Behörden! – müssen die Regeln der DSGVO einhalten. Und schließlich gilt das Regelwerk nicht nur für personenbezogene Daten, die elektronisch erhoben werden. Auch wer über Video oder sogar im direkten Dialog – mit Kugelschreiber und Block – personenbezogene Daten erfasst, unterliegt dabei den Regeln der DSGVO. Von einer einseitigen Belastung kleiner Händler kann mithin wirklich keine Rede sein.

Also Gedankenbarrieren beiseite und los geht’s! [Weiterlesen…] Infos zum Plugin DSGVO: Dem Monster ins Gesicht sehen

Kategorie: Recht & Datenschutz Stichworte: Datenschutz, Datensicherheit, DSGVO

Facebook-Digest: Sehr schwieriges Rechnen * Löschwahn bei Artikeln * Probleme beim Briefversand * Telefonmuffel * Rechtsfehler-Suchspiel

15. März 2018 von Nicola Straub

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Willkommen zum Facebook-Digest der Kalenderwoche 11! „Verkauft ein Bauer ein Pferd„, so beginnt eine Denksportaufgabe, die in dieser Woche die meisten Kommentare erlebte. Und was für welche! Einfaches Rechnen kann einem ganz schön Schwierigkeiten bereiten. Was beim Rosshandel noch lustig ist, kann einen bei der realen Kalkulation die Füße weghauen. Selbst wenn man mathematisch sogar richtig rechnet. Schwierigkeiten ganz anderer Art macht Amazon Händlern, wenn es Babywäsche mit Waffen verwechselt oder Werkzeug allzu erotisch findet. Wobei es für beides schöne Sprachbilder gäbe jetzt, aber lassen wir das. Darüber hinaus füllt Amazon diesmal auch ganz allein die Gerüchteküche. Im Praxistipp geht es französisch zu und am Ende gibt es noch ein Suchspiel. Vorab aber noch ein Aufruf an unsere Leserinnen: Amazon-Händlerinnen, die Interesse an einer rein weiblichen E-Commerce-Gruppe haben, bitte hier melden.

Wie man sich um Kopf und Kragen rechnet

Diese Woche ging es in den Gruppen hoch her bezüglich des Verkaufs eines (!) Pferdes. Da sollte es doch einfach sein herauszufinden, was hinten ‚raus kommt. Also beim Verkauf, nicht bei Pferd. Ist es aber nicht — und das, obwohl nicht einmal unterschieden wird zwischen Rohertrag, Gewinn und (eigentlich gefragt) dem Verdienst des Bauern. Hier geht es zu den Kollektivkalkulationen: Amazon-SEO-Gruppe, Wortfilter-Gruppe.

Ganz ab vom lustigen Rosshandel kann man sich aber auch beim Verkauf von Computern leicht „verrechnen“. Selbst (oder gerade?) wenn rein rechentechnisch alles stimmt. Das kann dann schmerzhaft werden…

Aua

Apropo schmerzhaft. Wichtiger Praxistipp: Wer eine Mail an den eBay-Support schreibt und um Löschung von irregulären Angeboten bittet, sollte seine eigene Angebotsnummer sicherheitshalber NICHT im gleichen Format in der Mail nennen.

Bei Amazon kommen offenbar derzeit Variantendaten durcheinander. Man sollte daher besser seine Varianten in der nächsten Zeit etwas genauer im Auge behalten. [Weiterlesen…] Infos zum Plugin Facebook-Digest: Sehr schwieriges Rechnen * Löschwahn bei Artikeln * Probleme beim Briefversand * Telefonmuffel * Rechtsfehler-Suchspiel

Kategorie: Facebook-Radar Stichworte: Facebook, Facebook Radar

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