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Blog für den Onlinehandel

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Aktuelle Seite: Startseite / Archiv für Gast

Gast

10 häufige OnPage-Fehler im E-Commerce

8. Februar 2017 von Gast

Dieser Artikel wird Ihnen vorgestellt von: shopanbieter.de / Marcedo GmbH- Eigenanzeige -

Onlineshop verkaufenWir unterstützen E-Commerce-Unternehmer bei Kauf und Verkauf von Onlineshops, Amazon-Firmen und Internetportalen. Wir sind die Spezialisten dafür und vereinen langjährige E-Commerce-Erfahrung und das Know how aus über 65 Unternehmensverkäufen und -käufen. Wir beraten Sie im Vorfeld Ihrer Entscheidung zum Firmenverkauf, ermitteln den marktgängigen Wert eines Onlineshops und begleiten sie bis zum erfolgreichen Onlineshop Verkauf. Unser Honorar ist zu 100% erfolgsabhängig.

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Organische Besucher sind für viele Shopbetreiber eine wichtige Säule, um Besucher auf die eigene Webseite zu führen und im best case Umsatz zu generieren. Dabei ist der Wettbewerb um gute Rankings und Sichtbarkeit genauso hart, wie der eigentliche Wettbewerb mit den Shops selbst.

Gastartikel: Differenzierungsmöglichkeiten im Sortiment sind meist nicht vorhanden und so gewinnt der Online-Shop sehr häufig das Buhlen um den Kunden, der entweder bei Google mit kommerziellen Anzeigen gut gelistet ist oder eben im organischen Bereich auf den vordersten Positionen zu finden ist. Im E-Commerce gilt es zum Teil besondere Herausforderungen im Rahmen der Onpage Maßnahmen zu stemmen, da beispielsweise seitenlange Produktbeschreibungen abschrecken und auch sonst vielleicht weiterführende Informationen zum Thema eher ablenken könnten. Auf die gute Mischung kommt es eben an.

OnPage Analysen für ein solides Fundament – die Webseite

Produkttexte müssen umfänglich, aber auf den Punkt gebracht sein. Produktbilder bieten meist ein sehr großes Optimierungspotenzial, da viele Online-Händler sehr häufig Bilddaten verwenden, die von der Datenmenge viel zu groß sind. Dabei ist die Optimierung der Bilder so wichtig, insbesondere wenn es um Ladezeiten geht. Jedes KB, was an Datenmenge eingespart werden kann, hilft bei der Optimierung des PageSpeeds. Dieser wiederum ist seit einigen Jahren Rankingkriterium für Goolge und ist ein weiteter Aspekt, der im Rahmen der OnPage Optimierung meist eher stiefmütterlich behandelt wird. Ein vorhandener Server wird als – gegeben- gerne mal hingenommen. Ob dieser aber mit der Zeit vielleicht ein wenig an Substanz verloren hat, weil die Seite sich weiterentwickelt hat, mehr Seiten hinzugekommen und auch die Besucher in Summe mehr geworden sind. Regelmäßig Tests sind zu empfehlen und insbesondere vor der Einführung neuer Service und Funktionen serverseitige Vorher- und Nachher-Tests umzusetzen.

Immer wieder kommt es bei uns in der Branche auch vor, dass vorhandene Produkte aus dem Sortiment fallen und Status-Codes oder gar Broken Links auf anderen internen Webseiten vorkommen. Besucher der Webseite mögen es nicht, wenn sie auf weiterführende Links klicken und die Seite beispielsweise durch einen 404-Fehler dekoriert ist.

Viele kleine Zahnräder halten das Rad am Laufen

In der Suchmaschinenoptimierung greifen viele kleinere Zahnräder ineinander. Nur wenn diese optimal aufeinander abgestimmt sind, kann das Rad der Sichtbarkeit funktionieren und der eigene Webshop vor der Konkurrenz im besten Fall ranken. Die Inforgrafik zeigt noch einmal sehr schön, welche Fehler bei der OnPage Optimierung gerne gemacht werden. Im Eifer des Gefechts wird vergessen, wie wichtig beispielsweise Content (Produkttexte, etc.) ist und das Content letztlich auch Konversion- und Retourenquoten beeinflussen kann. [Weiterlesen…] Infos zum Plugin 10 häufige OnPage-Fehler im E-Commerce

Kategorie: Marketing Stichworte: Shop-Marketing

Verbraucherstreitbeilegung- Neue Informationspflichten für Onlinehändler ab dem 01.02.2017

18. Januar 2017 von Gast

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protectedshops-logoGastartikel: Online-Händler müssen sich derzeit mit der Einführung von neuen Informationspflichten befassen, die Ihnen der europäische Gesetzgeber auferlegt hat. Die Europäische Kommission hat die Verordnung über die Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (Verordnung (EU) Nr. 524/2013; sog. ODR-Verordnung) und die Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (Richtlinie 2013/11/EU; sog. ADR-Richtlinie) erlassen. Diese wurde mit dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) in nationales Recht umgesetzt.

Der europäische Gesetzgeber folgt damit seinem Ziel, einfache, effiziente, schnelle und kostengünstige Möglichkeiten für Verbraucher zu schaffen, um Streitigkeiten, die sich aus Kauf- oder Dienstleistungsverträgen ergeben, außergerichtlich beizulegen.

Das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG), das vom deutschen Gesetzgeber erlassen wurde, aber auf der europäischen ADR-Richtline beruht, sieht zum 01.02.2017 die Einführung von neuen Informationspflichten für Onlinehändler, die Waren oder Dienstleistungen über ihre Webseite an Verbraucher („B2C“) vertreiben, vor.

Neue Informationspflichten nach dem VSBG

Die neuen Informationspflichten sind in § 36 und § 37 VSBG geregelt. Die wichtigste Pflicht, die in § 36 VSBG geregelt ist, besagt, dass jeder Unternehmer, der eine Webseite unterhält oder Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet, den Verbraucher davon in Kenntnis zu setzen hat, inwieweit er bereit oder verpflichtet ist, an einem Schlichtungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Bei einer Verpflichtung (freiwillig oder aufgrund gesetzlicher Vorschriften) zur Teilnahme muss zudem die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle mit Anschrift und Webseite genannt werden. Eine grundsätzliche Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren teilzunehmen, besteht übrigens weder für Unternehmer noch für Verbraucher. [Weiterlesen…] Infos zum Plugin Verbraucherstreitbeilegung- Neue Informationspflichten für Onlinehändler ab dem 01.02.2017

Kategorie: Recht & Datenschutz

Wie man einen Google Penalty erkennt und untersuchen kann

20. Dezember 2016 von Gast

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Immer wieder liest und hört man darüber. Google hat die Seite X oder Y mit einem Penalty belegt. Was genau das bedeutet und welche Möglichkeiten man hat, einen Penalty zu erkennen und genauer zu untersuchen, zeigen wir in dem heutigen Artikel.

Was ist ein Google Penalty?

Ein Google Penalty ist eine Bestrafung von Google, die sich gegen Webseiten richtet bzw. gegen Webmaszer richtet, die gegen die Google Webmaster Guidelines verstoßen. Dabei kann die Auswirkung eines solchen Penalties in unterschiedlicher Auswirkung erfolgen.

Vor einem Google Penalty ist letztlich keine Seite geschützt. Wer es übertreibt und nicht nachhaltig agiert, wird Folgen früher oder später zu spüren bekommen. Im Jahr 2006 musste BMW es an eigener Webseite erfahren. Jüngst hat es auch immer wieder prominentere Websites getroffen. Beispielsweise hatte sich die Sichtbarkeit bei Home24 lange Zeit in die falsche Richtung bewegt. Ein umfänglicher Säuberungsprozess im Jahr 2013 war notwendig, um wieder mehr Sichtbarkeit bei Google zu bekommen.

Letztlich kann es also jede Webseite treffen. Insbesondere auch Online-Händler versuchen die Grenzen des Erlaubten auszureizen, um dem starken Wettbewerbsdruck standhalten zu können und mehr Sichtbarkeit zu erlangen als der Wettbewerb. [Weiterlesen…] Infos zum Plugin Wie man einen Google Penalty erkennt und untersuchen kann

Kategorie: Marketing Stichworte: Google Penalty, SEO

Einschätzung zu einem Jahr Magento 2

28. November 2016 von Gast

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Gastartikel: Warum Magento 2? – Technologien, Produkte und Services, Märkte und Absatzkanäle, Kunden und ihre Erwartungen – Handel und B2B-Vertrieb sehen sich in allen Bereichen mit einem äußerst schnellen Wandel konfrontiert. Diese Dynamik stellt immer öfter auch den klassischen E-Commerce mit seinen monolithischen Shopsystemen vor unüberwindbare Hürden.

Die Lösung sind heute flexibel skalierende E-Commerce Plattformen, die sich an jede Herausforderung anpassen. Systeme wie Magento 2, die es Unternehmen erlauben, frei zu handeln anstatt nur mühsam auf Veränderungen zu reagieren.

Status Quo

Mit seiner mehrschichtigen Architektur und den erweiterbaren Service Layern folgt Magento 2 einem innovativen Softwarekonzept, mit dem sich E-Commerce-Plattformen realisieren lassen, die eine schnelle Time-to-Market mit individuellen Kundenwünschen verbinden. Die durchgängige Modularisierung macht Magento 2 flexibler und anpassbarer als viele andere E-Commerce-Lösungen und trägt entscheidend zum Erfolg der Software bei. Aktuell wurde Magento 2 bereits 700.000-mal heruntergeladen, 6.700 Projekte sind zurzeit online und es werden täglich mehr. Auf einer Magento 2 Themenseite fassen wir die Erfahrungen aus einem Jahr zusammen und geben Einblick in eines der modernsten Shopsysteme am Markt. Interessierte können sich hier auch für eine Livedemonstration des Shopsystems Magento 2 anmelden. [Weiterlesen…] Infos zum Plugin Einschätzung zu einem Jahr Magento 2

Kategorie: Artikel & Interviews, Shop Software, Shopsysteme Stichworte: Magento

Das sind die SEO Trends 2017

23. November 2016 von Gast

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Same procedure as every year. Die Trends für das kommende Jahr stehen an. Im E-Commerce generell gibt es sicherlich einige spannende Trends und Entwicklungen. Die Frage ist, welche der prognostizierten Trends aus dem vergangenen Jahr sind eingetroffen und welche nicht. Darum soll es in diesem Artikel aber nicht gehen. Vielmehr möchte ich an dieser Stelle auf die SEO Trends 2017 näher eingehen.

In den letzten Wochen und Monaten hat sich bei Google sehr viel getan. Google ist mit über 95% Marktanteil immer noch klar die Top-Suchmaschine bei uns in Deutschland. Daher wird der Fokus immer meist auf Google gelegt. So auch in diesem Artikel.

Für Shopbetreiber oder eher gesagt, für alle Seitenbetreiber, ist das Jahr 2016 bisher ein sehr spannendes Jahr mit vielen Neuerungen gewesen. So hat Google beispielsweise angekündigt, den mobilen Suchindex als Leitindex zu verwenden und damit endgültig das mobile Internet in den Fokus künftiger Veränderungen gepackt. Durch die Veränderung des Core Algorithmus, der nicht mehr die größeren Updates wie in der Vergangenheit mit Panda, Penguin oder Hummingbird vorsieht, lässt Google Veränderungen ab sofort permanent in den Such-Algorithmus einfließen. Das ist aber längst nicht alles und daher gibt es die SEO Trends 2017 in der folgenden Übersicht. [Weiterlesen…] Infos zum Plugin Das sind die SEO Trends 2017

Kategorie: Marketing Stichworte: SEO, Shop-Marketing

Amazon Locker – Weit mehr als eine Kopie der DHL Packstation

31. Oktober 2016 von Gast

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Seit Ende des Jahres 2015 häufen sich die Meldungen zu den logistischen Vorstößen des Handelsriesen und Marktplatzanbieters Amazon zu dessen Aufbau eigener Zustellmöglichkeiten (Amazon baut eigenen Lieferservice). Der Treiber dieser Entwicklung ist bei genauer Betrachtung die bestmögliche Verkürzung der Zustelldauer von Produkten oder Services. Aus diesem Grunde nutzt Amazon seine neu geschaffene logistische Infrastruktur und Lieferkapazität in erster Linie für die Zustelloptionen „Same-Day Delivery“ (taggleiche Lieferung) und „Prime Now“ (Lieferung innerhalb einer Stunde). Die Aussagen seitens Amazon, dass die eigene Logistikentwicklung kurz bis mittelfristig DHL und Hermes nicht ersetzen soll und kann, sind daher nachvollziehbar und stimmig.

amazon-locker

Warum strebt Amazon die Unabhängigkeit von DHL & Co an?

„Amazon möchte von Versanddienstleistern unabhängiger werden“ ist die gängige Interpretation vieler Marktbeobachter zur Bekanntgabe der deutschlandweiten Einführung von Amazon Locker durch die Partnerschaft mit Shell. Im Kern geht es Amazon meiner Einschätzung nach aber v.a. darum, den eigenen Innovationspfad, auch beim Thema „Abholstation“ offen zu halten und kontrollieren zu können. Denn einer gemeinsamen Weiterentwicklung von neuen Zustell-Services basierend auf der DHL Packstation-Plattform in Kooperation mit DHL liegen aus Sicht von Amazon mehrere Probleme zugrunde: Zum einen wäre Amazon von der Innovationsgeschwindigkeit von DHL zur Schaffung benötigter Prozesse abhängig. Außerdem würde eine Kooperation bei der Bereitstellung von innovativen Zustellservices durch DHL langfristig für Amazon die Differenzierung zum Wettbewerb (USPs) erschweren. [Weiterlesen…] Infos zum Plugin Amazon Locker – Weit mehr als eine Kopie der DHL Packstation

Kategorie: Artikel & Interviews, Studien & Märkte Stichworte: Amazon Logistic, Packstation, Same day delivery

Podcast-Werbung in Marketing-Mix aufnehmen?

13. Oktober 2016 von Gast

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Der Podcast erlebt in Deutschland einen zweiten Frühling. Was in den USA längst normal ist, kommt bei uns in Deutschland auch immer mehr in Schwung. Aktuell findet eine zunehmende Professionalisierung in der Vermarktung und Produktion  statt. Ein großes Problem ist die standardisierte Messung der Reichweite. Zwar versuchen Unternehmen wie Nielsen eine Lösung zu finden, mit der man von unabhängiger Seite, den digitalen Audio-Sendung messen kann. Voraussetzung ist hier aber, dass die Software in den jeweiligen Player integriert werden müsste. Gut möglich also, dass wir schon bald eine Art IVW/AGOF für den Podcast vorfinden.

Mit zunehmender Reichweite mehren sich auch bei uns in Deutschland die Angebote für Podcast-Werbung. Erste Podcast-Vermarkter entstehen – eben genauso wie vor Jahren für das klassische Banner- oder Videosegment. Daher stellt sich schnell die Frage, lohnt sich Podcast-Werbung und sollte man diese auch als Shopbetreiber in seinen Marketing-Mix bereits heute integrieren? [Weiterlesen…] Infos zum Plugin Podcast-Werbung in Marketing-Mix aufnehmen?

Kategorie: Marketing

Was bringen Backlinks aus Web-Verzeichnissen noch?

12. Oktober 2016 von Gast

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Das Thema Backlinks wird in der Webszene immer wieder sehr konträr diskutiert. Dabei ist klar – Backlinks sind immer noch eine der wichtigsten Rankingfaktoren für Google. Spätestens seit dem Penguin-Update im Jahr 2012 greift Google gegen Webspammer massiv durch. Ziel des Penguin Updates war und ist es, Webspam in den Suchergebnissen einzudämmen und mehr Qualität und relevante Suchergebnisse den Google-Nutzern zu liefern.

Lange Zeit galt eben das Motto „Masse, statt Klasse“. Eine gute Möglichkeit zum Aufbau von Backlinks war damals das Eintragen von Webseiten in Web-Verzeichnisse. Die Folge: Es entstanden Web-Verzeichnisse wie Sand am Meer und es wurde sehr viel Missbrauch betrieben. Heutzutage sind Web-Verzeichnisse kaum noch relevant. Google selbst äußerte sich erst jüngst wieder mit einem Hinweis, der zwar Interpretationsspielraum lässt, dennoch auch irgendwo eindeutig die Richtung vorgibt.

Directories are very often not the right way to build links. Make sure you know what you’re doing & remember that there’s manual actions too

— Gary Illyes (@methode) 30. September 2016

Gerry Illes von Google äußert sich auf Twitter, dass Web-Verzeichnisse nicht der richtige Weg sind, um Links aufzubauen. Vielmehr solle man sicherstellen und wissen, was man tue und nicht Gefahr laufen, abgestraft zu werden. [Weiterlesen…] Infos zum Plugin Was bringen Backlinks aus Web-Verzeichnissen noch?

Kategorie: Marketing Stichworte: Linkaufbau, SEO

Der Amazon Dash Button – geht das rechtlich überhaupt?

17. August 2016 von Gast

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Amazon will Online-Bestellungen noch einfacher machen und testet derzeit in den USA den Dash-Button. Es handelt sich hierbei um einen kleinen Knopf, der an Haushaltsgeräten angebracht werden kann und über den per Knopfdruck einfach ein bestimmtes Produkt – etwa Waschmittel oder Kaffeebohnen – nachbestellt werden kann. Die Buttons sind mit einer Smartphone-App des Nutzers verbunden und lösen die Bestellung automatisch aus. Die Frage ist nur, ob der Dash-Button auch in Deutschland bzw. innerhalb der Europäischen Union (EU) rechtlich darstellbar wäre.amazon_dash_button2-590

Wer als Unternehmer innerhalb der EU Waren an Verbraucher verkauft, hat diverse Informationspflichten im Fernabsatz sowie Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr zu beachten. Hierher gehört etwa die Verpflichtung, den Verbraucher über sein Widerrufsrecht zu informieren oder den Bestellbutton mit „Zahlungspflichtig bestellen“ zu beschriften. Innerhalb Deutschlands sieht sich der Handel dabei dem Problem gegenüber, dass praktisch jeder Fehler bei der Erfüllung dieser Pflichten ein Wettbewerbsverstoß darstellt und etwa von Mitbewerbern, Verbraucherschutzverbänden oder der Wettbewerbszentrale kostenpflichtig abgemahnt werden kann. Bereits heute schwappt eine Abmahnwelle nach der anderen über den Onlinehandel hinweg und der Großteil der Händler ist schon jetzt in einem klassischen Onlineshop nicht in der Lage, diesen rechtssicher zu gestalten. Die Frage ist, wie das dann im Falle von Dash-Buttons auch in Deutschland funktionieren soll. [Weiterlesen…] Infos zum Plugin Der Amazon Dash Button – geht das rechtlich überhaupt?

Kategorie: Recht & Datenschutz Stichworte: Amazon, Recht

Marketplace-Händler: Keine Urheberrechtsverletzung durch Anhängen

30. Juni 2016 von Gast

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protectedshops-logoGastartikel:Amazons Geschäftsphilosophie „eine ASIN, eine Produktseite“ hat bereits viele Marketplace-Händler in die Abmahnfalle geschickt. Unabhängig davon, ob sie für die Rechtsverletzung verantwortlich waren oder sie überhaupt vermeiden konnten. Entwarnung gibt es jetzt zumindest bzgl. urheberrechtlicher Verstöße.

Wie vor einiger Zeit berichtet, haftet Amazon für Urheberrechtsverstöße von Marketplace-Händlern (Urteil des LG Berlin vom 26.01.2016, AZ: 16 O 103/14).

Der Vertragshändler eines Parfumherstellers hatte seine Produkte über den Marktplatz angeboten und zu diesem Zweck Artikelbilder hochgeladen. Dazu war er jedoch nicht berechtigt. Die Fotos wurden – auf Grund der Darstellungspolitik von Amazon „eine ASIN eine Produktseite“ – zugleich bei Händlern verwendet, die dieselben Produkte über die Plattform verkauften. Auch Angebote des Marktplatzbetreibers wurden mit den Artikelbildern bestückt. Amazon nutzte sie zudem für Werbebanner auf Fremdseiten.

Amazon haftet für Urheberrechtsverstöße seiner Marketplace-Händler

Der Online-Riese wurde zur Unterlassung verurteilt. Es stellt sich jedoch die weitergehende Frage, ob auch die Marketplace-Händler, in deren Angeboten die Bilder eingefügt waren, urheberrechtliche Abmahnungen fürchten müssen. Schließlich gibt es zahlreiche Urteile gegen Unternehmer, die sich an rechtswidrige Angebote „angehängt“ haben. Dahingehend können Betroffene nun zunächst aufatmen. Das Oberlandesgericht (OLG) München hat mit Urteil vom 10.03.2016 (AZ: 29 U 4077/15) eine Haftung verneint.

Hersteller gegen Marketplace-Händler

Es ging erneut um die Verwendung von Produktbildern auf Amazons Marktplatz. Der Hersteller von Sport- und Freizeitrucksäcken ging im konkreten Fall nicht gegen den Plattformbetreiber, sondern gegen einen Marketplace-Händler vor. Dieser bot Artikel des Produzenten an, für die bereits eine Produktdetailseite existierte. Dort waren Artikelbilder eingefügt, an denen der Hersteller die ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte hielt. Er mahnte den Verkäufer wegen unberechtigter Vervielfältigung und öffentlicher Zugänglichmachung der Fotos ab. [Weiterlesen…] Infos zum Plugin Marketplace-Händler: Keine Urheberrechtsverletzung durch Anhängen

Kategorie: Recht & Datenschutz Stichworte: amazon marketplace, Recht

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