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Blog für den Onlinehandel

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Aktuelle Seite: Startseite / Archiv für Recht

Recht

Rückblick: Die wichtigsten Urteile und Gesetze im April 2017

9. Mai 2017 von Onlinehändler News

Dieser Artikel wird Ihnen vorgestellt von: shopanbieter.de / Marcedo GmbH- Eigenanzeige -

Onlineshop verkaufenWir unterstützen E-Commerce-Unternehmer bei Kauf und Verkauf von Onlineshops, Amazon-Firmen und Internetportalen. Wir sind die Spezialisten dafür und vereinen langjährige E-Commerce-Erfahrung und das Know how aus über 65 Unternehmensverkäufen und -käufen. Wir beraten Sie im Vorfeld Ihrer Entscheidung zum Firmenverkauf, ermitteln den marktgängigen Wert eines Onlineshops und begleiten sie bis zum erfolgreichen Onlineshop Verkauf. Unser Honorar ist zu 100% erfolgsabhängig.

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Gastartikel: Die letzte Änderung bei Amazon war kein verspäteter Aprilscherz, sondern die knallharte Wahrheit. Seit dem 19. April 2017 müssen Händler bei Amazon, die noch den Eigenversand nutzen, mit weitreichenden Änderungen kämpfen. Die Umstellung auf diese neuesten Bedingungen sorgte für den meisten Aufwand im April. Was sonst noch in der Welt des E-Commerce los war? Hier geht’s zum Rückblick.

BGH ruft zu mehr Transparenz in Preisvergleichsportalen auf

Online-Shops gibt es wie Sand am Meer. Für den Kunden zählen jedoch neben Kundenservice und einer schnellen Lieferzeit maßgeblich der Endpreis beim Kauf im Internet. Gerade das macht das Online-Shoppen aus, denn ein Preisvergleich ist hier mit wenigen Klicks möglich. Nicht umsonst steckt hinten den Preissuchmaschinen ein knallhartes Geschäftsmodell und das Ranking wird teilweise auch durch die Zahlung von Provisionen an den Portalanbieter beeinflusst. Bei Preisvergleichsportalen geht der gutgläubige Verbraucher aber nicht automatisch davon aus, dass in den Vergleich nur solche Anbieter einbezogen werden, die dem Betreiber des Portals eine Provision zahlen. Daher ist, im Falle von Provisionszahlungen, auch auf diesen Umstand hinzuweisen (Urteil vom 27. April 2017 in Sachen I ZR 55/16).

Neueste Rechtsprechung zu sozialen Medien und Internetforen

Die Anonymität im Internet verleitet viele User, ihrer Meinung oder gar ihrem Frust freien Lauf zu lassen. Nicht nur strafrechtlich können Beleidigungen oder unwahre Tatsachen relevant sein, sondern auch zivilrechtlich. Betroffene können gegen die Aussage vorgehen und sie entfernen lassen. Dabei macht es keinen Unterschied, ob die falsche/beleidigende oder unwahre Aussage in aller Öffentlichkeit oder in einer geschlossenen Gruppe in einem sozialen Netzwerk hinterlassen wurde. Auch sie sind genauso unrechtmäßig (OLG Dresden, Beschluss vom 14.02.2017, Az.: 4 U 195/17).

In vielen Foren gibt es eigene Nutzungsbedingungen, die die Etikette klar definieren. Wird ein User jedoch unbequem, kann er nicht ohne Weiteres aus dem Forum entfernt werden. Mit der Anmeldung verpflichtet sich der User zwar zur Akzeptanz der Nutzungsbedingungen. Er schließt jedoch auch einen Forennutzungsvertrag, der nicht ohne Weiteres und ohne Gründe beendet werden kann. Dieser muss, vergleichbar mit einem Arbeitsvertrag oder einem Mietvertrag, mit einer Kündigung beendet werden (Amtsgericht Kerpen Urteil vom 10.4.2017, Az.: 102 C 297/16, BeckRS 2017, 107231). [Weiterlesen…] Infos zum Plugin Rückblick: Die wichtigsten Urteile und Gesetze im April 2017

Kategorie: Recht & Datenschutz Stichworte: Recht

BVOH begrüßt die Bestätigung der Grundsatzentscheidung des Bundeskartellamts: Ein wichtiger Schritt gegen Onlinebeschränkungen

10. April 2017 von Peter Höschl

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Pressemitteilung: Das Verbot der Nutzung von Preissuchmaschinen durch Asics stelle für die Händler eine Wettbewerbsbeschränkung dar, erklärte der Vorsitzende Richter Jürgen Kühnen am OLG Düsseldorf. Den Händlern werde laut 1. Kartellsenat damit eine Werbe- und Absatzmöglichkeit vorenthalten. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat damit eine Grundsatzentscheidung des Bundeskartellamtes gegen den Sportschuhhersteller Asics bestätigt. Danach ist das generelle Verbot der Nutzung von Preissuchmaschinen durch Händler im Rahmen eines (selektiven) Vertriebssystems kartellrechtswidrig und unzulässig. „Die Bestätigung der Grundsatzentscheidung des Bundeskartellamts durch das OLG Düsseldorf ist ein erneuter Schritt zu mehr Rechtssicherheit im Onlinehandel“, sagt Oliver Prothmann, Präsident des Bundesverbandes Onlinehandel e.V. (BVOH).

 

[Weiterlesen…] Infos zum Plugin BVOH begrüßt die Bestätigung der Grundsatzentscheidung des Bundeskartellamts: Ein wichtiger Schritt gegen Onlinebeschränkungen

Kategorie: Pressemitteilungen, Recht & Datenschutz Stichworte: Recht

EuGH: Keine Zusatzkosten bei 0180-Nummern bei Service-Hotlines mehr

22. März 2017 von Gast

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protectedshops-logoGastartikel: Der EuGH hat in einer aktuellen Entscheidung festgelegt, dass Anrufe bei Kundenhotlines nicht mehr kosten dürfen als Anrufe bei einer Festnetz- oder Mobilfunknummer. Zumindest wenn es bei dem Anruf des Kunden um Fragen geht, die seinen Vertrag mit dem Unternehmen betreffen.

Der Entscheidung des EuGH (Urteil vom 02.03.2017) liegt ein Rechtsstreit zu Grunde, in dem ein Online-Händler, der Elektro- und Elektronikartikel vertreibt, auf seiner Webseite eine kostenpflichtige 0180-Nummer eingerichtet hatte, die für den Kundenservice verwendet wurde. Ein Anruf bei dieser Nummer kostete 14 Cent pro Minute aus dem deutschen Festnetz und maximal 42 Cent pro Minute aus dem Mobilfunknetz. Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs sah darin eine unlautere Geschäftspraxis.

Die Wettbewerbszentrale war der Auffassung, dass mit der Geschäftspraxis gegen § 312 a Abs.5 S.1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) verstoßen wurde.

Danach darf für einen Anruf bei einer Kundenservice-Hotline keine höhere Gebühr anfallen als das „Entgelt für die bloße Nutzung des Telekommunikationsdienstes“. [Weiterlesen…] Infos zum Plugin EuGH: Keine Zusatzkosten bei 0180-Nummern bei Service-Hotlines mehr

Kategorie: Recht & Datenschutz Stichworte: Recht

Rückblick: Die wichtigsten Urteile und Gesetze im Februar 2017

2. März 2017 von Onlinehändler News

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Der Februar war der kürzeste Monat des Jahres. Das lässt darauf schließen, dass entsprechend weniger Meldungen aus E-Commerce und IT-Recht die Runde machten… Doch weit gefehlt. Der Blick auf den letzten Monat lohnt sich wie immer…

3x Bundesgerichtshof zum Online-Handel

justice_Hans_Braxmeier_pixabay_275Einen dreifachen Torerfolg landete der Bundesgerichtshof im vergangenen Monat. Im Februar urteilte der BGH als höchstes deutsches Zivilgericht gleich dreimal zu wichtigen Fragen aus Online-Handel und E-Commerce.

Erneut widmete sich der BGH der Werbung mit Testergebnissen im Internet. Das ist – abgesehen von den Lizenzbedingungen der Prüfinstitute – auch von zahlreichen gesetzlichen Vorschriften geprägt. Unter anderem muss der Werbende genau angeben, wer wann und was geprüft hat. Es sind also die genauen Informationen zu veröffentlichen, die dem Prüfverfahren zugrunde lagen. Die Neuerung: Ein Link zum Testergebnis werde aber nicht verlangt.

Viel strenger ist es bei Elektrogeräten. Diese müssen schon seit Jahren mit einem Energielabel gekennzeichnet werden. Wer Elektrogeräte (z.B. Kühlschränke) verkauft, muss sogar dafür Sorge tragen, dass der Kunde vor dem Kauf über den Energieverbrauch und andere wichtige Faktoren (z.B. Geräuschemission) direkt im Online-Shop informiert wird.

Wenn es nach einem aktuellen Gesetzesentwurf geht, dürfen Händler keine gesonderten Entgelte mehr für Kartenzahlungen, Überweisungen und Lastschriften verlangen. Auch Rechnungen kosten Geld, die dem Kunden immer noch gerne in Rechnung gestellt werden. Unternehmen, die nicht gänzlich online agieren und noch Papierrechnungen versenden, dürfen den Kunden hierfür kein zusätzliches Entgelt in Rechnung stellen. Unternehmen, die Waren und Dienstleistungen ausschließlich online anbieten, dürfen für Papierrechnungen aber weiterhin ein Entgelt verlangen. 

Ausnutzung des fliegenden Gerichtsstandes

24 Prozent der Online-Händler erhielten laut der Händlerbund-Abmahnstudie in Deutschland im Jahr 2016 eine Abmahnung von einem Verein oder Wettbewerber, weil sie gegen rechtliche Vorschriften im Online-Handel verstoßen haben. Begünstigt wird diese Abmahnfreude auch durch den fliegenden Gerichtsstand, durch den man sich das passende, sprich das wohlwollende Gericht, deutschlandweit aussuchen kann. Aber auch das muss irgendwann seine Grenzen haben. Wer sein „Glück“ überstrapazieren will und sich gleichzeitig an mehrere Gerichte wendet, geht einen Schritt zu weit. Wurde der Antrag an einem Gericht abgelehnt, ist auch am anderen Gericht Schluss.

Gewollte An- und Nachfragen Spam?

Die klare Aufforderung „…Wenn Sie Beiträge von mir abdrucken möchten (ggf. auch Auftragsarbeiten), kontaktieren Sie mich einfach…“ befand sich auf der Webseite eines Rechtsanwaltes. Auf eine entsprechende Nachfrage wehrte er sich dann jedoch und sah die Mail als Spam an. Die Rechtslage ist klar: E-Mails mit werblichem Charakter dürfen nur versendet werden, wenn der Empfänger einverstanden ist. Wer seine Webseite gewerblich nutzt und ausdrücklich auf die Anfragemöglichkeit hinweist, ist jedoch mit Anfrage-Mails einverstanden. Die E-Mails sind gerade keine unerlaubte Werbung. [Weiterlesen…] Infos zum Plugin Rückblick: Die wichtigsten Urteile und Gesetze im Februar 2017

Kategorie: Recht & Datenschutz Stichworte: Recht

Marketplace-Händler: Pflicht zur Verlinkung auf die OS-Plattform

2. März 2017 von Gast

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protectedshops-logoGastartikel: Seit dem 09.01.2016 sind Online-Händler verpflichtet auf ihren Webseiten einen Link auf die von der Europäischen Kommission erstellte Plattform für Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) zur Verfügung zu stellen. Dieser sollte sich im Impressum oder in den AGB befinden (wir berichteten).

Mit der Frage, ob es auch für Marketplace-Verkäufer  verpflichtend ist, auf die OS-Plattform zu verlinken, hatten sich bereits verschiedene Gerichte zu befassen.

Das LG sowie das OLG Dresden (Urteil vom 16.09.2016 und Urteil vom 17.01.2017) hatten im letzten Jahr noch die Ansicht vertreten, dass es ausreiche, wenn der Betreiber der Marktplatz-Plattform den Link zur OS-Plattform hinzufüge. Die Verkäufer seien hierzu nicht verpflichtet.

OLG Koblenz: Verlinkung auch für eBay-Händler Pflicht

justice_Hans_Braxmeier_pixabay_275Das OLG Koblenz (Urteil vom 25.01.2017) hat jetzt- abweichend von der Vorinstanz- entschieden, dass die Verpflichtung zur Verlinkung auf die OS-Plattform auch eBay-Verkäufer trifft.

Die Vorinstanz (LG Koblenz, Urteil vom 27.04.2016) verneinte noch die Verpflichtung zur Verlinkung für den eBay-Händler.

Der Sachverhalt

Ein Händler, der auf der Marketplace-Plattform eBay hauptsächlich Fahrzeug- und Motorradzubehörteile anbietet, wurde von einem Interessenverband der Online-Unternehmer abgemahnt, der einen Wettbewerbsverstoß darin sah, dass der Händler auf seiner eigenen Seite nicht auf die OS-Plattform verlinkt hatte.

Das LG Koblenz verneinte einen Wettbewerbsverstoß in Bezug auf den fehlenden Link. Marketplace-Verkäufer, die ihre Angebote auf der Plattform unterhalten, seien nicht selbst zur Einrichtung eines Links auf die OS-Plattform verpflichtet. [Weiterlesen…] Infos zum Plugin Marketplace-Händler: Pflicht zur Verlinkung auf die OS-Plattform

Kategorie: Artikel & Interviews, Recht & Datenschutz Stichworte: amazon marketplace, Recht

Rückblick: Die wichtigsten Urteile und Gesetze im November 2016

13. Dezember 2016 von Onlinehändler News

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justice_Hans_Braxmeier_pixabaySo kurz vor Weihnachten dreht sich im Online-Handel alles um den Kunden. Während alle Online-Händler vor Arbeit weder ein noch aus wissen, sind die Gerichte nicht ganz so aktiv gewesen. Anders jedoch die Abmahner, die auch in der Weihnachtszeit nicht nachlassen.

Neues Urteil: Sofortüberweisung als Zahlungsart im Online-Shop

Statt sich nach jeder Bestellung zur Bezahlung in den Online-Banking-Account einwählen zu müssen, gibt es immer mehr Zahlungsanbieter, die diesen Prozess abnehmen und erleichtern wollen. In jedem Online-Shop muss aber trotzdem mindestens eine gängige und zumutbare kostenlose Zahlungsart zur Verfügung stehen. Die Zahlung per Sofortüberweisung erfüllt genau diese Kriterien und hat den Status „gängige und zumutbare Zahlungsart“ erreicht.

Erotikhandel – Gericht stärkt Online-Händler beim Widerrufsrecht

Lange Zeit war der Erotikhandel ein schmuddeliges Thema. Doch damit ist schon lange Schluss. Was aber geblieben ist, sind Kunden, die benutze Erotikartikel in gebrauchten Zustand zurücksenden. Dass für diese Waren auch noch ein Widerrufsrecht besteht, versetzt betroffene Online-Händler regelmäßig in Entsetzen. Weil die betroffenen Produkte auch nach einem Gebrauch vom Widerrufsrecht nicht ausgeschlossen sind, sind die retournierten Waren meist nur noch reif für die Abfalltonne. Das Oberlandesgericht Hamm bestätigte nun aktuell, dass Online-Händler sich helfen können, indem sie eine Versiegelung an den Produkten anbringen. Wer das Siegel entfernt, kann sich nicht mehr auf den Ausschluss berufen. Inwieweit die Reinigungsmöglichkeit den Widerruf beeinflusst, bleibt abzuwarten. [Weiterlesen…] Infos zum Plugin Rückblick: Die wichtigsten Urteile und Gesetze im November 2016

Kategorie: Recht & Datenschutz Stichworte: Recht

Amazon löscht Bewertungen

28. November 2016 von Nicola Straub

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Bereits seit längerem war klar, dass Amazon keine „anreizbasierten“ Bewertungen möchte. Und am letzten Dienstag hat die Plattform solche Bewertungen nun auch in Deutschland schlicht verboten. Doch nun geht Amazon noch einen Schritt weiter…

Aktuell sind die diversen „Bewertungsclubs“ sowie sonstige Anbieter von „Lösungen zum Bewertungsaufbau“ noch in heller Aufregung. Und auch manche Händler stehen vor dem Problem, was nun mit bereits bezahlten (bzw. anderweitig incentivierten), aber noch ausstehenden Bewertungen passieren soll, beispielsweise wie diese sinnvollerweise formuliert werden können.

Sterne an Wand

Währenddessen hat Amazon angefangen, nach dem Verbot als anreizbasiert identifizierte Bewertungen nun auch zu löschen: So wurden in den USA bereits zum 23. November über eine halbe Million Bewertungen gelöscht, wie techcrunch berichtet: [Weiterlesen…] Infos zum Plugin Amazon löscht Bewertungen

Kategorie: Marketing Stichworte: Amazon, Kundenbewertungen, Recht

Rückblick: Die wichtigsten Urteile und Gesetze im September 2016

11. Oktober 2016 von Onlinehändler News

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Mit dem Start des Oktobers hat sich der Sommer aus Deutschland verabschiedet. Es wird also Zeit, einen Blick zurück zu werfen und zu schauen, welche rechtlichen Themen in den vergangenen Wochen relevant waren und welche Urteile bzw. Gesetze in den vergangenen Wochen für die Branche wichtig waren. In unserem Monatsrückblick haben wir alles Wichtige noch einmal für Sie zusammengefasst.

Der Kampf gegen Spaßbieter: Können Vertragsstrafeklauseln helfen?

Der Alltag im Online-Handel wartet immer mal wieder mit Stolpersteinen oder Ärgernissen auf. Ganz besonders ärgerlich sind zum Beispiel sogenannte Spaßbieter – also jene Käufer, die auf Online-Marktplätzen wie Ebay mitbieten, ohne jedoch die Absicht zu haben, das Produkt tatsächlich zu kaufen. Für die Händler ist solch ein destruktives Verhalten nicht nur lästig, sondern bedeutet gleichzeitig mehr Aufwand und damit zugleich auch die Verschwendung wertvoller Ressourcen. Viele Händler versuchen sich gegen solche Kunden zu schützen, indem sie entsprechende Klauseln verwenden. Verweise wie „Spaßbieter müssen 20 Prozent des Kaufpreises bezahlen“ sollen abschreckend wirken und Verluste minimieren. Doch sind solche Klauseln überhaupt zulässig? Nein, hat das Oberlandesgericht Frankfurt a. M. am 12.05.2016 geurteilt (Az.: 22 U 205/14). Entsprechende Klauseln stellen demnach keine rechtssichere Lösung dar und verstoßen sogar gegen geltendes Recht.

Prüfzeichen im Internet nur mit Verlinkung

Siegel und Prüfzeichen spielen in der Online-Branche eine wichtige Rolle. Sie können das Vertrauen der Kunden steigern und geben ein Stück weit Sicherheit. So weit, so gut. Wichtig – und für viele Händler auch gang und gäbe – ist, dass man bei der Verwendung eines solchen Siegels auch eindeutig angeben muss, wer und wann dieses Prüfzeichen ausgestellt hat, wofür es ausgestellt wurde und welche Prüfbedingungen zugrunde liegen. Dieses gängige Prozedere hat der Bundesgerichtshof vor wenigen Wochen in einem Urteil bestätigt (Urteil vom 21. Juli 2016, Az.: I ZR 26/15).

Probleme bei der Verlinkung auf rechtswidrige Inhalte

Links bilden die Grundfesten des Internets. Was wäre denn die Online-Welt ohne Links? Richtig: umständlich, langweilig, ohne Komplexität. Doch Links sind nicht nur praktische Helfer und wichtige Instrumente, sie können auch Unsicherheiten und Probleme erzeugen. Was ist zum Beispiel, wenn man als Händler auf rechtswidrige Inhalte verlinkt? Droht diesem dann rechtlicher Ärger? – Das kommt darauf an, hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Grundsätzlich muss das Setzen eines Links gestattet bleiben, und zwar selbst dann, wenn hinter dem Link rechtwidrige Inhalte auf den Nutzer warten: Wenn ein solcher Link ohne die Absicht einer Gewinnerzielung und ohne Kenntnis der Rechtswidrigkeit gesetzt wird, liegt kein strafbares Verhalten vor. Anders sieht es aus, wenn der Händler bzw. Linksetzer mit der Verlinkung Geld verdienen wollte und / oder ganz bewusst auf rechtswidrige Inhalte verwiesen hat. Dann können tatsächlich Probleme drohen. [Weiterlesen…] Infos zum Plugin Rückblick: Die wichtigsten Urteile und Gesetze im September 2016

Kategorie: Recht & Datenschutz Stichworte: Recht

Der Amazon Dash Button – geht das rechtlich überhaupt?

17. August 2016 von Gast

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Amazon will Online-Bestellungen noch einfacher machen und testet derzeit in den USA den Dash-Button. Es handelt sich hierbei um einen kleinen Knopf, der an Haushaltsgeräten angebracht werden kann und über den per Knopfdruck einfach ein bestimmtes Produkt – etwa Waschmittel oder Kaffeebohnen – nachbestellt werden kann. Die Buttons sind mit einer Smartphone-App des Nutzers verbunden und lösen die Bestellung automatisch aus. Die Frage ist nur, ob der Dash-Button auch in Deutschland bzw. innerhalb der Europäischen Union (EU) rechtlich darstellbar wäre.amazon_dash_button2-590

Wer als Unternehmer innerhalb der EU Waren an Verbraucher verkauft, hat diverse Informationspflichten im Fernabsatz sowie Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr zu beachten. Hierher gehört etwa die Verpflichtung, den Verbraucher über sein Widerrufsrecht zu informieren oder den Bestellbutton mit „Zahlungspflichtig bestellen“ zu beschriften. Innerhalb Deutschlands sieht sich der Handel dabei dem Problem gegenüber, dass praktisch jeder Fehler bei der Erfüllung dieser Pflichten ein Wettbewerbsverstoß darstellt und etwa von Mitbewerbern, Verbraucherschutzverbänden oder der Wettbewerbszentrale kostenpflichtig abgemahnt werden kann. Bereits heute schwappt eine Abmahnwelle nach der anderen über den Onlinehandel hinweg und der Großteil der Händler ist schon jetzt in einem klassischen Onlineshop nicht in der Lage, diesen rechtssicher zu gestalten. Die Frage ist, wie das dann im Falle von Dash-Buttons auch in Deutschland funktionieren soll. [Weiterlesen…] Infos zum Plugin Der Amazon Dash Button – geht das rechtlich überhaupt?

Kategorie: Recht & Datenschutz Stichworte: Amazon, Recht

Marketplace-Händler: Keine Urheberrechtsverletzung durch Anhängen

30. Juni 2016 von Gast

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protectedshops-logoGastartikel:Amazons Geschäftsphilosophie „eine ASIN, eine Produktseite“ hat bereits viele Marketplace-Händler in die Abmahnfalle geschickt. Unabhängig davon, ob sie für die Rechtsverletzung verantwortlich waren oder sie überhaupt vermeiden konnten. Entwarnung gibt es jetzt zumindest bzgl. urheberrechtlicher Verstöße.

Wie vor einiger Zeit berichtet, haftet Amazon für Urheberrechtsverstöße von Marketplace-Händlern (Urteil des LG Berlin vom 26.01.2016, AZ: 16 O 103/14).

Der Vertragshändler eines Parfumherstellers hatte seine Produkte über den Marktplatz angeboten und zu diesem Zweck Artikelbilder hochgeladen. Dazu war er jedoch nicht berechtigt. Die Fotos wurden – auf Grund der Darstellungspolitik von Amazon „eine ASIN eine Produktseite“ – zugleich bei Händlern verwendet, die dieselben Produkte über die Plattform verkauften. Auch Angebote des Marktplatzbetreibers wurden mit den Artikelbildern bestückt. Amazon nutzte sie zudem für Werbebanner auf Fremdseiten.

Amazon haftet für Urheberrechtsverstöße seiner Marketplace-Händler

Der Online-Riese wurde zur Unterlassung verurteilt. Es stellt sich jedoch die weitergehende Frage, ob auch die Marketplace-Händler, in deren Angeboten die Bilder eingefügt waren, urheberrechtliche Abmahnungen fürchten müssen. Schließlich gibt es zahlreiche Urteile gegen Unternehmer, die sich an rechtswidrige Angebote „angehängt“ haben. Dahingehend können Betroffene nun zunächst aufatmen. Das Oberlandesgericht (OLG) München hat mit Urteil vom 10.03.2016 (AZ: 29 U 4077/15) eine Haftung verneint.

Hersteller gegen Marketplace-Händler

Es ging erneut um die Verwendung von Produktbildern auf Amazons Marktplatz. Der Hersteller von Sport- und Freizeitrucksäcken ging im konkreten Fall nicht gegen den Plattformbetreiber, sondern gegen einen Marketplace-Händler vor. Dieser bot Artikel des Produzenten an, für die bereits eine Produktdetailseite existierte. Dort waren Artikelbilder eingefügt, an denen der Hersteller die ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte hielt. Er mahnte den Verkäufer wegen unberechtigter Vervielfältigung und öffentlicher Zugänglichmachung der Fotos ab. [Weiterlesen…] Infos zum Plugin Marketplace-Händler: Keine Urheberrechtsverletzung durch Anhängen

Kategorie: Recht & Datenschutz Stichworte: amazon marketplace, Recht

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