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Blog für den Onlinehandel

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Aktuelle Seite: Startseite / 2019 / Archiv für Juni 2019

Archiv für Juni 2019

Verkaufsbörse: Onlineshop für Outdoorartikel

25. Juni 2019 von Online Redaktion

Dieser Artikel wird Ihnen vorgestellt von: shopanbieter.de / Marcedo GmbH- Eigenanzeige -

Onlineshop verkaufenWir unterstützen E-Commerce-Unternehmer bei Kauf und Verkauf von Onlineshops, Amazon-Firmen und Internetportalen. Wir sind die Spezialisten dafür und vereinen langjährige E-Commerce-Erfahrung und das Know how aus über 65 Unternehmensverkäufen und -käufen. Wir beraten Sie im Vorfeld Ihrer Entscheidung zum Firmenverkauf, ermitteln den marktgängigen Wert eines Onlineshops und begleiten sie bis zum erfolgreichen Onlineshop Verkauf. Unser Honorar ist zu 100% erfolgsabhängig.

Jetzt informieren: Onlineshop verkaufen

(Anbietertext): Ein im Jahr 2005 gegründetes E-Commerce Unternehmen, welches sich auf den Vertrieb von Outdoorartikel spezialisiert hat, mit eigenem Markenpatent (Eigenmarke) und direkter Bezugsquelle aus China. Die Produktpallette ist in der Produktbreite und- tiefe beliebig erweiterbar.

Sehr positiv bewertete Verkaufskanäle Online Shop, ebay-Konto (zur Zeit 100% positive Bewertungen) bilden die Grundlage des Erfolgs.        

Der Verkauf findet seit Gründung lediglich in der Verkaufssaison  von Februar-Juli statt, ist aber bei realistischer Produkterweiterung auch das ganze Jahr möglich.    

Im Jahr 2018 (Februar-Juli) wurde ein Umsatz von ca. 180 000 € generiert bei lediglich sieben Zeltmodellen. Bei genügend Kapitaleinsatz sind Siebenstellige Umsätze im Jahr realistisch mit proportional steigendem Gewinn.        

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Kategorie: Marktplatz Stichworte: Marktplatz, Verkaufsbörse

Online-Shop vs. Marktplätze – Welcher Vertriebsweg lohnt sich?

25. Juni 2019 von Online Redaktion

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Logo HändlerbundProfessionalisieren Sie Ihr Online-Geschäft – mit dem Händlerbund!
Der Händlerbund ist das 360°-Netzwerk für den E-Commerce und unterstützt Online-Händler bei der Professionalisierung ihres Geschäfts. Profitieren Sie von unseren Angeboten – von der rechtlichen Absicherung und Beratung von Online- und Plattformshops über Events und Weiterbildungsmöglichkeiten bis hin zu aktuellen Studien und News.

Jetzt informieren: https://www.haendlerbund.de/de/shopanbieter

Wer seine Produkte im Netz verkaufen will, hat bei den Vertriebskanälen die Qual der Wahl. Zahlreiche Marktplätze bieten für Online-Händler einen vergleichsweise einfach zu erschließenden Weg, um den Verkauf zu starten. Doch auch der eigene Online-Shop ist für Händler durchaus attraktiv – welcher Kanal ist also der richtige?

Für Online-Händler stellt sich die Frage, wie viele und welche Vertriebskanäle sie bedienen wollen. Vor allem für Händler, die frisch in den E-Commerce einsteigen, ist das eine nicht zu vernachlässigende Frage: Soll ich einen eigenen Online-Shop aufbauen oder den Vertrieb meiner Produkte doch besser über einen Marktplatz starten? Die Plattformen ermöglichen schließlich einen vergleichsweise schnellen und einfachen Einstieg in den Online-Handel, ohne erst die komplette Infrastruktur aufzubauen. Der eigene Online-Shop gewährt dem Händler dagegen Unabhängigkeit und freie Gestaltungsmöglichkeiten.

Wer aber – vor allem zum Start – einen eigenen Online-Shop aufbaut, muss zunächst seine potenzielle Kundschaft erreichen. Zwar suchen drei Viertel der Online-Kunden zunächst auf Google nach Produkten im Netz, wie Statista zeigt, doch hier muss der Online-Shop dann in den ersten Suchergebnissen zu finden sein, damit die Kunden ihn überhaupt finden. Marktplätze haben sich inzwischen allerdings zu wichtigen Kanälen bei der Produktsuche entwickelt: 62 Prozent der Online-Kunden beginnen ihre Produktsuche auf Amazon, 43 Prozent bei Ebay.

Vor- und Nachteile der Vertriebskanäle

Online-Marktplätze sind also ein guter Ort, um die potenzielle Kundschaft schnell zu erreichen. Schließlich tummelt diese sich dort bereits. Doch es gibt natürlich auch weitere Faktoren, die die Entscheidung über den Vertriebskanal beeinflussen: Denn als Händler auf einem Marktplatz hat man sich den Regeln der Plattform zu beugen. Änderungen an Richtlinien und Vorgaben können schnell Sand ins Getriebe streuen, Umstellungen am Layout die Arbeit erschweren. Zudem ist man eben nicht der einzige Anbieter auf dem Marktplatz – wer diesen Vertriebskanal erschließt, muss sich direkt mit seinen Konkurrenten auseinandersetzen und kann im Zweifelsfall genauso in der Masse untergehen wie mit einer schlechten Website in den Google-Suchergebnissen.

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Kategorie: Sponsored Posts Stichworte: Marktplätze

Presseschau KW 26: Aufregung um Zahlen-Leak bei Amazon, Retourendebatte geht weiter, ein Jahr DSGVO

24. Juni 2019 von Online Redaktion

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In der KW 26 brachten geleakte Zahlen zum deutschen GMV von Amazon den Online-Marktplatz in arge Erklärungsnöte. Dabei dürfte der den letzten Vorstoß der „Grünen“ in Sachen Retourenvernichtung noch nicht ganz verdaut haben. Zalando ließ auf jeden Fall vorsorglich verlauten, dass man sowieso nur mottenzerfressenen Ausschuss vernichte – das sind weniger als 0,05 Prozent der Retouren. Viel häufiger als Kleidungsstücke lassen sich die Deutschen übrigens Elektronik nach Hause schicken – oft in Form von Kleinstpaketen aus China mit gefälschten CE-Siegeln. Dem Umweltbundesamt schmeckt das nicht; es will gegen die nicht EU-konformen Produkte vorgehen und dafür auch die Online-Marktplätze einspannen.

Die Themen der Woche

Im Ranking der Bestellungen, die sich die Deutschen nach Hause schicken lassen, verdrängt erstmals Elektronik Mode von Platz eins. Viele der Sendungen sind Kleinstpakete aus China, die fast kein Porto kosten. Für die DHL und Co. ist das ein großes Problem, meldet die Welt. Denn die Mini-Sendungen machen Arbeit, bringen aber kaum Geld. 

1,2 Milliarden Produkte führt eBay aktuell im Sortiment. Um seinen Kunden dabei zu helfen, da den Überblick zu behalten, arbeitet der Marktplatz mit Nachdruck am Thema Personalisierung. Erste Ergebnisse sind eine Bildersuche, kuratierte Produkte unter der Überschrift „Trending in Your Interests“, Services wie „Buy again with one Click“ oder neue Speicher-Features. ->WWD.com

Der Shopping-Club Limango hat sich zum Marktplatz gewandelt, um seinen Kunden neben den Aktionswaren auch ein dauerhaftes Sortiment anbieten zu können. Dafür sorgen jetzt Handelspartner, die über Limango verkaufen können. Über die Gründe für die Änderung des Geschäftsmodells sprach Marktplatz-Manager Christian Keller mit Neuhandeln.de. 

Ein gutes Jahr ist die DSGVO nun alt. Die große Katastrophe ist ausgeblieben, aber Schwierigkeiten bereitet die Umsetzung der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) den deutschen Unternehmen durchaus, zeigen Recherchen der Internetworld. 

Die Garantie ist ein verbreitetes Thema in Abmahnungen: Oftmals geht es um fehlende oder unvollständige Garantiebedingungen. Aber auch die sogenannte Ebay-Garantie hat durch ihre Gestaltung Online-Händler beschäftigt. Nun wurde sie überarbeitet – aber ob sie jetzt auch rechtssicher genutzt werden kann, hat Onlinehändler-News untersucht.  

Bestandskunden sind die Lebensversicherung eines Händlers. Umso erstaunlicher, dass viele Händler diese wertvollen Kunden oft so stiefmütterlich behandeln. Wie man aus Wiederbestellern treue Stammkunden macht, erklärt die W&V.

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Kategorie: Presseschau Stichworte: Presseschau

Warum negative Kommentare positiv für die Performance Deiner Facebook Werbeanzeige sein können

24. Juni 2019 von Online Redaktion

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OMR hat in seinem Newsletter kürzlich einen spannenden Use Case bei einer ihrer Facebook Anzeigen vorgestellt. Mit deren Erlaubnis, möchten wir Euch diesen heute ungekürzt vorstellen.

Originaltext: Diese Facebook Werbeanzeige hat uns im letzten halben Jahr 10.000 hochwertige Leads für unseren E-Mail-Verteiler generiert und es ist kein Ende in Sicht.
 
Bitte schaue Dir die nachfolgende Anzeige (Bilder laden wenn Du das auf dem Handy liest) einmal an. Das Anzeigenmotiv zeigt ein recht gewöhnliches Foto von einem Ortsschild und der Anzeigentext beginnt mit einer Frage: „Was glaubst Du? Ist das hier ein gutes oder ein schlechtes Anzeigenbild?“.

Weil uns diese Anzeige bis heute schon über 10k Leads in unseren Verteiler gebracht hat (anfangs zu CPLs <1€) und bis heute unverändert gut läuft, wollen wir Dir in dieser Mail die Mechanik hinter dieser Anzeige verraten und zeigen, wie auch Du eine so erfolgreiche Lead-Kampagne für Dein Business erstellen kannst.

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Kategorie: Marketing Stichworte: Facebook, Marketing

Rückblick: Die wichtigsten Urteile und Gesetze im Mai 2019

21. Juni 2019 von Onlinehändler News

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„Alles neu macht der Mai.” – In diesem Sinne gab es auch in diesem Monat wieder spannende rechtliche Neuigkeiten. Von A bis Abmahnmissbrauch bis W wie Widerruf war alles dabei.

Gesetz zur Stärkung gegen des fairen Wettbewerbs

Geht es dem Missbrauch des Prinzips der Abmahnungen jetzt an den Kragen? Diese Frage dürften sich viele Händler mit Blick auf den Gesetzesentwurf zur Änderung des UWG stellen. Bereits im letzten Jahr kündigte die damalige Bundesjustizministerin Katharina Barley (SPD) an, gegen Abmahnmissbrauch vorgehen zu wollen. Der aktuelle Entwurf sieht auch tatsächlich eine Verschärfung der Voraussetzungen vor: So sollen Mitbewerber nur noch abmahnen dürfen, wenn sie Waren oder Dienstleistungen in nicht unerheblichen Maße und nicht nur gelegentlich vertreiben oder nachfragen. Neu ist auch die Regelung bei sogenannten Bagatellverstößen: Verstöße, die gesetzliche Informations- und Kennzeichnungspflichten betreffen, fallen unter die Bagatellregelung. Das bedeutet, dass Mitbewerber diese Verstöße zwar künftig weiter abmahnen dürfen sollen; die dafür erbrachten Aufwendungen (meist die Rechtsanwaltsgebühren) dürfen allerdings nicht mehr auf den Abgemahnten abgewälzt werden. Zu den Bagatellverstößen gehören Beispielsweise fehlerhafte Widerrufsbelehrungen, Verstöße gegen die Impressumspflicht oder der fehlende Grundpreis. Auch auf Verbände kommen strengere Voraussetzungen zu. Über die Änderungen berichtet der Händlerbund im Einzelnen.

OLG Frankfurt zur Versandkostenangabe

Der Kunde muss vor Abschluss des Kaufes über alle Kosten infomiert werden, die mit dem Shopping-Erlebnis einhergehen. Dazu gehört auch die Angabe der Versandkosten. Dass Angaben, wie etwa „Versandkosten auf Anfrage”, unzulässig sind, ist schon lange bekannt. Nun hat sich das OLG Frankfurt (AZ.: 6 U 19/18) mit der Frage beschäftigt, wann die Angabe erfolgen muss. Sicher ist, dass der Kunde bereits vor Einleitung des Bestellvorgangs darüber informiert werden muss, dass Versand- und Lieferkosten anfallen. Ein Hinweis, wonach sich der Produktpreis „zzgl. Versandkosten” versteht, kann ausreichen, wenn sich beim Anklicken oder Ansteuern des Hinweises ein Fenster mit einer Übersicht öffnet.

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Kategorie: Recht & Datenschutz

6. Amazon Sales Kongress: Mehr Wissen für mehr Erfolg auf Amazon – und auch auf anderen Marktplätzen 

21. Juni 2019 von Peter Höschl

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Der Amazon Sales Kongress gilt ja seit jeher als Muss für Vendoren und Seller, wenn sie es ernst mit Amazon meinen. Dieses Jahr wird es noch einmal wichtiger, dabei zu sein. Schließlich wird der erfolgreiche Amazon-Händler Klaus Forsthofer am ersten Tag erläutern, wie er sein Sortiment halbierte und dabei den Gewinn um 35% steigerte. Und am zweiten Tag geht es ins Eingemachte, indem ich am zweiten Tag in 1,5-stündigen Workshops zeige, wie einfach und zugleich wertvoll eine aussagekräftige Lagerauswertung und Deckungsbeitragsanalyse geht und ist. Beides, übrigens Mutter des Erfolgs, vom Forsthoferschen Restrukturierungsprogramm.

Der 6. Amazon Sales Kongress mit weitgehend separaten Programmsträngen für Seller und Vendoren und mehr als 20 hochkarätigen Referenten findet am 27./28. Juni 2019 in Mörfelden bei Frankfurt statt.

shopanbieter.de-Leser erhalten 15% Rabatt auf den regulären Teilnahmebeitrag. Der Rabattcode hierfür lautet: ASKPH15

Hier gibt es alle Infos und Tickets

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Kategorie: Veranstaltungen Stichworte: Amazon, E-Commerce Analyse, Veranstaltungen

10,25 Mrd. Euro Umsatz für die Marketplace-Seller: Amazons Marktplatzhandelsvolumen entmystifiziert?

19. Juni 2019 von Peter Höschl

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Vorgestern erhielten mehrere Amazon-Händlern, die sich für das Early-Reviewer Programm in den USA angemeldet haben, eine Werbe-E-Mail von Amazon, die sie davon überzeugen sollte, auf Amazon.com zu verkaufen. Denn Amazon.com, so das Schreiben, das Mark Steier in Auszügen veröffentlicht hat, generiert allein 50 Prozent des Amazon-Gesamtumsatzes.

Und auf Amazon.com wird 7-mal soviel Umsatz erwirtschaftet wie auf Amazon.de! Und spätestens hier spitzte jeder Zahlenfuchs in der Branche gespannt die Ohren – denn was die Amazon’sche Vertriebsabteilung da so nonchalant zwischen den Zeilen ausposaunt, ist, zusammen mit den Informationen, die Jeff Bezos im April in seinem letzten Letter to the Shareholders verriet, das heißbegehrte Puzzlestück, das bisher immer fehlte, um ihn endlich zu berechnen: den Geheimnis umwitterten Marktplatz-Umsatz von Amazon.de.

Rund 10,2 Milliarden Euro erwirtschaften die Marketplace-Händler auf Amazon.de

Die entsprechende Rechnung haben neben Mark auch das Handelsblatt und Internetworld.de aufgemacht. Alle drei gehen von Bezos‘ Angabe aus, dass weltweit die Third-Party-Seller für 58 Prozent der gesamten Handelsumsätze von Amazon verantwortlich zeichnen – das wären laut Amazons Geschäftsbericht 2018 rund 160 Milliarden US-Dollar. Die Hälfte dieser Umsätze – also 80 Mrd. Dollar – werden laut der Werbemail in den USA generiert. Und diese Summe wiederum ist angeblich 7-mal größer als der Umsatz, der auf Amazon.de erwirtschaftet wird. Damit verbliebe für sämtliche Händler auf dem deutschen Marktplatz ein kumulierter Brutto-Umsatz von 11,42 Mrd. US-Dollar oder 10,25 Mrd. Euro. 

Ich muss zugeben: Ich bin schwer versucht, ein „Ich hab’s doch gesagt“ von mir zu geben. Schließlich haben wir schon vor zwei Jahren, den Marktplatz-Umsatz für 2016 auf rund 8,6 Mrd. Euro geschätzt. Rechnet man das Wachstum der Marketplace-Händler ein, war ich damit ziemlich nah dran an den Zahlen, die man jetzt aus den Informationen der geleakten E-Mail ableiten kann. 

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Kategorie: Marktplatzreport, Studien & Märkte Stichworte: Amazon, amazon marketplace

E-Commerce Wachstum nach Branchen

18. Juni 2019 von Peter Höschl

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Wir wissen zwar recht gut, dass der Onlinehandel nach wie vor, round about, um die 10% jährlich wächst. Aber was hilft das dem gemeinen Händler? Möchte er doch wissen, wie es in seiner Branche aussieht. Wir haben daher versucht uns einen Überblick zu verschaffen. 

In den letzten Monaten haben bereits über 500 Teilnehmer unsere kostenlose Shop-Bewertung genutzt. Mit dieser erfahren sie, was ihr Onlinegeschäft in etwa wert ist. Auch wenn die Ergebnisse im schlichten und unspektakulärem Plain-Text daherkommen, die Werte an sich sind sehr valide. Kein Wunder, stecken doch mehr als mittlerweile zehn Erfahrung in der Bewertung von Onlineshops in diesem Tool. Ich kann also nur jedem Händler empfehlen diesen Service zu nutzen. Auch wenn er nichts kostet und es ja bekanntermaßen heißt: „Was nichts kostet, ist nichts wert“. Es heißt ja aber auch: „Ausnahmen bestätigen die Regel“. Aber lassen wir die Weisheiten nun und kommen zu den Zahlen.

Handel mit Lebensmittel als wachstumsstärkste Branche

Im ersten Chart sieht man sehr gut, dass in den meisten Branchen unserer Teilnehmer ein sehr heterogenes Bild vorherrscht. Beispiel Accessoires: Es gab im letzten Jahr viele Gewinner und etliche Verlierer. 

E-Commerce Wachstum nach Branchen
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Kategorie: Businessplanung, Studien & Märkte Stichworte: Businessplanung, E-Commerce Wachstum, Studien

Verkaufsbörse:B-to-B-Onlineshop für Klimaanlagen und Wärmepumpen

18. Juni 2019 von Online Redaktion

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(Anbietertext): Der Inhaber startete den Shop 2008 und führte ihn stets profitabel aus eigener Kraft bis zu einem Umsatz von 560.000 € bei einem Ebitda von zirka 100.000 €. 

Das Unternehmen wendet sich mit seinem Angebot ausschließlich an Handwerksbetriebe, die Klimaanlagen oder Wärmepumpen verbauen und hilft diesen in einer speziellen Situation, die für jeden in der Zielgruppe eintritt. 

Arbeitsaufwand und Risiko sind minimal. Das Unternehmen verlangt in der derzeitigen Form nur nach etwa 20 Wochenstunden für den Inhaber und Geschäftsführer. Er wird unterstützt von einer Minijobkraft. Alle Bestellungen werden bis heute per Vorkasse bezahlt und erst nach Zahlungseingang verschickt. Der Shop macht keinerlei kostenpflichtige Werbung. Alle Kunden kommen über die organische Google-Suche in der er zu den wichtigen Keywords sehr gut gefunden wird.

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Kategorie: Marktplatz Stichworte: Marktplatz, Verkaufsbörse

Presseschau KW 25: Retourendebatte erreicht Regierung, Zalando lagert Retourenabwicklung an Drittanbieter aus, FBA-Produkte werden automatisch weltweit verschickt

17. Juni 2019 von Online Redaktion

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In der KW 25 wurde eine Menge über das Thema nachhaltige Retourenabwicklung diskutiert. Nach dem Vorstoß der Grünen-Chefin Katrin Göring-Eckhardt, die eine bessere Verwertungsquote für Online-Retouren forderte, stieg auch das Bundesumweltministerium ein und präsentierte einen Vorschlag für eine Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes – der wiederum unter den Online-Händlern und E-Commerce-Verbänden auf wenig Zuspruch stieß. Apropos Retouren: Zalando hat sich des Problems mittlerweile entledigt und die Retourenabwicklung an Drittanbieter ausgelagert. Und zum Schluss noch ein Reminder für den Händler-Kalender: Am 15. und 16. Juli steigt der nächste Amazon Prime Day.

Die Themen der Woche

Zalando will die Prozesse im Logistikzentrum vereinfachen. Dazu will der Online-Händler Retouren seiner Kunden nicht mehr selbst in Empfang nehmen, sondern an spezialisierte Dienstleister auslagern,schreibt die Internetworld. Intern gilt die Ausgliederung als Sparmaßnahme.

Die Entwicklung hin zu einer „Headless“- Architektur im Bereich E-Commerce-Software wird immer deutlicher. Jüngste Beispiele für solche „kopflosen“, also besonders flexiblen Systeme, sind das Flamingo-Framework und das Shopware-Release 6. ->Internetworld.de

Voraussichtlich vom 15. bis 16. Juli feiert Amazon seinen inzwischen fünften Prime Day. Nicht nur auf dem Marktplatz rollt dann der Rubel. Auch mit eigenen Events können Händler ihre Umsätze jenseits von Amazon pushen. Der E-Commerce-Riese selbst nutzt das Event vor allem, um neue Prime-Mitglieder zu gewinnen – und seine Eigenmarken zu verkaufen, meint Digitalcommerce360.com.

Amazon hat sich in den letzten Jahren im Segment Unterhaltungselektronik zu einem der größten Player am Markt entwickelt. Das hat einige ehemals gut laufende Shops viele Kunden gekostet. Um diesem Amazon-Effekt zu entgehen, hat sich Beamershop24 frühzeitig für das lukrative B2B-Geschäft gerüstet. Nach rund sechs Jahren zahlt sich der Kurswechsel aus, erzählt Co-Gründer Christoph Hertz im Gespräch mit der Internetworld.

Amazon versendet Waren, die FBA-Händler bei dem Marktplatz einlagern, ab sofort weltweit – und zwar automatisch, wenn die Händler diese Funktion nicht eigenhändig im Seller Central deaktiviert haben. Steuerlich gesehen macht das die Händler auf einmal zu Exporteuren, die vom Finanzamt eine Umsatzsteuerfreiheit beantragen müssen, warnt deshalb Channelpartner. Dazu müssten Händler aber Beleg- und Buchnachweise vorlegen.

Amazon hat einen langjährigen Rechtsstreit um die Suchfunktion auf seiner deutschen Webseite gewonnen. Wenn Internetnutzer nach dem Produkt eines bestimmten Herstellers suchen, darf Amazon auch die Konkurrenzprodukte anderer Hersteller anzeigen. Das Oberlandesgericht München hat eine Klage des Fahrradtaschenherstellers Ortlieb abgewiesen. ->wuv.de

Die Diskussion der Woche

Der Aufreger des letzten Herbsts, als eine Reportage von Frontal21 dieVernichtung eines prozentual kleinen Anteils der Amazonschen Retourenberge einer breiten Öffentlichkeit bekannt machte, hat jetzt die Politik auf den Plan gerufen.

Erst schlug Grünenfraktionschefin Katrin Göring-Eckhardt einen Drei-Punkte-Plan vor, nachdem Online-Händler neuwertige Produkte nicht mehr vernichten, sondern verschenken oder verwerten sollen.

Dann stieg das Bundesumweltministerium ein und brachte ein mögliche Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes ins Spiel, in dem eine „Obhutspflicht“ verankert werden mit dem Ziel, rechtlich gegen die „unmittelbare Vernichtung von Retouren oder sonstiger Neuwaren vorgehen zu können“.

Onlinehändler wie Amazon und Otto kritisieren das geplante Retourenvernichtungsverbot. Das Problem sei „überschaubar“. Dieser Ansicht schloss sich auch der bevh an. Ebay-Europachef Eben Sermon begrüßte dagegen die Debatte über ein Verbot der Vernichtung von retournierten Waren. „Ich persönlich finde, dass das eine sehr positive Initiative ist“, sagte er im Gespräch mit dem „Handelsblatt“.

Am interessantesten dürfte aber der Diskussionsbeitrag von Juliane Kronen sein, der Gründerin der Hilfsorganisation Innatura, an die Amazon beispielsweise palettenweise retournierte Waren spendet. Sie findet die Vorschläge der Politik nämlich nicht wirklich praktikabel.

Die Zahl der Woche

24 Pakete bekommen deutsche Verbraucher im Schnitt pro Jahr, ermittelte die Unternehmensberatung McKinsey. Das sind doppelt so viele wie zum Beispiel in den Niederlanden. Bewohnern der chinesischen Mega-Cities Peking und Shanghai können die europäischen Online-Shopper aber nicht das Wasser reichen: Sie bekommen im Durchschnitt 70 Pakete pro Jahr. ->Handelsblatt.com

Die Zukunft der Woche

Verpackungen aus Pilzgeflecht oder Pflanzenfasern sind nachhaltig und innovativ. Doch welche Konzepte in Sachen nachhaltige und umweltfreundliche Verpackung eignen sich wirklich für den Online-Handel? Die Internetworld hat recherchiert.

Kategorie: Presseschau

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