Ein aktuelles Urteil des Kammergerichts Berlin (Az. 5 W 156/06) zielt darauf, dass die Frist für eBay-Kunden zum Widerruf regelmäßig einen Monat (statt 14 Tagen) sein müsse. Darauf weist RA Dr. Schirmbacher hin.
Der Hintergrund: Die Belehrung über das Widerrufsrecht muss laut Gesetz ‚vor dem Geschäftsabschluss‘ erfolgen. Versäumt ein Onlinehändler diese vorherige Belehrung, so kann er dieselbe jedoch noch nach Verkaufsabschluss nachholen – in diesem Fall verlängert sich allerdings die Frist für den Widerruf auf einen Monat. Diese Regelung war Mitte 2002 eingeführt worden, um Händler in solchen Ausnahmefällen vor der ansonsten drohenden ‚unendlichen Widerrufsfrist‘ zu schützen.
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