Wie von der Gerüchteküche bereits seit einiger Zeit erwartet, startete Google gestern in den USA sein neues Payment-System. Statt wie im Vorfeld ‚GBuy‘, heißt das System nun ‚Google Checkout‚. Das System soll es Kunden erlauben, von Google aus nach nur einmaligem Login in den allen das System einsetzenden Shops einzukaufen. Dazu sollen solche Shops in ihren Textanzeigen entsprechend markiert werden.
Was für den Kunden bequem erscheint, dürfte Datenschützern allerdings die Haare zu Berge stehen lassen. Denn zusätzlich zu den vielen Suchprofil- (und sonstigen) Daten, die Google bereits jetzt erhält, wenn Nutzer den Dienst eingeloggt nutzen, gesellen sich zukünftig dann noch die Bankdaten sowie umfangreiche Kaufprofile.
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Die heutige Ausgabe unserer Interview-Reihe "Leute des E-Commerce – 7 Fragen, 7 Antworten" bestreitet Christian Rothe. Der "Verkaufstrainer für Online-Shops" führt neben seiner eigentlichen Website
begin und die IHK Hannover bieten am 12. Juli 2006 von 9.00 bis 17.00 Uhr eine kostenlose E-Commerce-Beratung für Unternehmen und Unternehmensgründer rund um die Themen
"Laut einem BGH-Urteil aus dem April 2005 muss der Verbraucher an jedem einzelnen Produkt eines Internet-Versandhändlers erkennen können, ob die Lieferung umgehend erfolgt oder mehrere Tage beansprucht (Az: I ZR 314/02). 92 Prozent der Shops verstießen gegen diese Auflage, obgleich eine sehr reale Abmahngefahr droht." schreibt TrustedShops in einer aktuellen Presseerklärung. Und tatsächlich stehen Shopbetreiber bei diesem Thema nicht nur vor einer logistischen, sondern auch vor einer technischen Hürde: nur wenige Shopsysteme erlauben eine solche Angabe direkt bei den Produktdaten überhaupt.