In der KW07 waren die einschlägigen Branchenmedien mal wieder voller Amazon-Meldungen. So veröffentlichte der Online-Marktplatz nicht nur seine Zahlen für Deutschland – 16,85 Milliarden Euro Umsatz hat die deutsche Dependance 2018 erzielt – sondern schlug sich vor Gericht auch mit der Button-Löung herum; der Checkout entspräche nicht dem geltenden Recht, urteilte das Oberlandesgericht München. Etailment sammelte Argumente für das Vendor- bzw. Seller-Programm. Und in den USA liefert Amazon neuerdings in öffentliche Busse.
Die Themen der Woche
16,85 Milliarden Euro flossen im Jahr 2018 in die Kassen von AmazonDeutschland, meldete Buchreport. Das entspricht einem Umsatzplus von 17,3 Prozent – im Vorjahr wurden noch 19,8 Prozent Wachstum gemeldet. Damit ist Deutschland nach wie vor der größte internationale Markt der Amerikaner, doch der Anteil am Gesamtumsatz sank von 9,5 Prozent im Jahr 2017 auf jetzt 8,5 Prozent.
Ein Urteil vom Oberlandesgericht München könnte alle Amazon-Seller in Bedrängnis bringen; denn nach Ansicht der Richter ist der Checkoutdes Online-Marktplates nicht rechtskonform, berichtet Onlinehändler-News. Eigentlich muss ein Online-Händler dem Verbraucher unmittelbar vor der Bestellung bestellrelevante Informationen zur Verfügung stellen. Amazon tut dies nicht, stellte das OLG klar – und bestätigte damit ein Urteil des Landgerichts von April 2018.
Ist ein Händler als „Seller“ auf dem Amazon-Marktplatz erfolgreich, lässt die Einladung ins „Vendor“-Programm nicht lange auf sich warten. Der Schritt zum Amazon-Lieferanten sollte wohl überlegt sein. Der Onlineriese nimmt seinen Vendoren zwar viel Arbeit ab. Die begeben sich aber auch in eine Abhängigkeit. Etailment sammelte Argumentejeweils für das Seller- und das Vendor-Programm.
Mit zwei neuen Initiativen will Amazon in den USA Startups und etablierte Marken dazu motivieren, über die Amazon-Plattform auch zu werben, berichtet Digiday. Zum einen unterstützt Amazon Startups, die das Potenzial haben, im ersten Monat bei Amazon schon eine Million Dollar Umsatz zu erzielen, im Rahmen eines Accellerator-Programms finanziell bei Marketing- und Logistik-Aktivitäten. Im Gegenzug müssen die Startups sich langfristig gegenüber dem Marktplatz verpflichten. Außerdem startet Amazon mit dem „Manufacturer Accelerator Programm“ eine Initiative für Händler, die Amazons Private-Label-Ambitionen unterstützen wollen. [Weiterlesen…] about Presseschau KW07: Amazon Deutschland wächst um 17,3 %, OLG München hält Amazon-Checkout fürs rechtswidrig, So groß ist das Problem „Produktpiraterie“