(Pressemitteilung): Berlin, den 03.11.2015 – Digitale Dokumente sind gerade im eCommerce Gang und Gäbe. Demzufolge sind die neuen GoBD, welche die bisher geltenden Vorgaben zur ordnungsgemäßen DV-gestützten Buchführung (GoBS) modernisieren, grundsätzlich zu befürworten. Einige Neuerungen in den GoBD könnten für viele Onlinehändler allerdings rechtliche Fallstricke bergen. Händler sollten deshalb Ihre eingesetzten Systeme zeitnah auf die neuen rechtlichen Anforderungen hin überprüfen.
Die e-vendo AG, Anbieter einer integrierten Omnichannel-Softwarelösung für den Online- und stationären Handel, weist im Zuge der Einführung der GoBD auf rechtliche Fallstricke hin, die Händlern beim Einsatz bestimmter Software-Systeme drohen. Um Steuerschätzungen und dadurch bedingte Nachzahlungen zu vermeiden, sollten sich Händler folglich dringend mit dem Thema auseinandersetzen. Die Regelungen gelten bereits für die Veranlagungszeiträume ab 01.01.2015.
Durchgängigkeit muss über alle Systeme hinweg gewährleistet werden
Den neuen gesetzlichen Vorgaben unterliegen nicht nur – wie bisher – die Finanzbuchhaltungssysteme, sondern alle Systeme die buchführungs- oder aufzeichnungspflichtige Daten erfassen, erzeugen, empfangen, übernehmen, verarbeiten, speichern oder übermitteln. Das bedeutet: Auch Vor- und Nebensysteme, wie Warenwirtschaft, Kasse oder Shopsoftware müssen den Grundsätzen entsprechen.
Da alle Vorgänge lückenlos über alle Systeme nachvollzieh- und nachweisbar sein müssen, könnten vor allem Händler, die keine integrierten Systeme für Onlineshop, Marktplatzverkäufe, Warenwirtschaft und gegebenenfalls stationären Handel nutzen, auf Probleme stoßen. In diesem Fall wären Händler dazu verpflichtet, Kontroll- und Abstimmungsverfahren einzuführen, mit denen die Identität von gespeicherten Buchungen aus Drittsystemen im Hauptsystem gewährleistet und nachgewiesen werden kann. Somit beziehen sich die GoBD nicht nur auf die Systeme an sich, sondern auch auf die Integrität und Funktionalität von Schnittstellen zwischen den Systemen. [Weiterlesen…] Infos zum Plugin e-vendo AG weist auf rechtliche Fallstricke der GoBD-Regelung für Onlinehändler hin



Das Ecommerce Europe Trustmark steht in der Startphase Online-Händlern in 12 europäischen Ländern zur Verfügung. In Deutschland wird das internationale Gütesiegel ab sofort Käufersiegel-zertifizierten Händlerbund-Mitgliedern zur Verfügung stehen – mit dem Ziel, Verbraucher und Händler besser zu schützen und das Vertrauen der Verbraucher in den grenzüberschreitenden Online-Handel zu stärken. Dies wird möglich durch ein einheitliches europäisches Regelsystem und eine klare Kommunikation dieser Regeln.