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News

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Einspruch: Amazon Logistics kocht auch nur mit Wasser

2. Oktober 2018 von Peter Höschl

Die letzten Monate mussten DHL & Co ja viel Häme einstecken. Umso größer der Spott, seitdem Amazon nun auch in Logistik macht. Schnell war in der Branche davon die Rede, dass es Amazon den Platzhirschen jetzt mal zeigt, wo der Hammer hängt und wie Logistik geht. Ein Selbstversuch zeigt jedoch, dass auch Amazon Logistics mit dem Flaschenhals letzte Meile zu kämpfen hat und sich das auch Geschäftsschädigend auswirken kann.

Doch der Reihe nach: Umzugsbedingt benötigte ich eilig und dringend einen WLAN-Repeater. Da mir Zustellgeschwindigkeit wichtiger als der Preis war, habe ich am Samstag bei Amazon den Bestseller bestellt, egal ob dieser woanders möglicherweise günstiger sein könnte. Und da ich seit Neuestem Prime-Kunde bin, habe ich extra Amazons Prime-Angebot ausgewählt, egal ob einer der anderen zwanzig Marktplatz-Händler möglicherweise günstiger ist. Ich brauchte das Teil so schnell wie möglich, am besten sofort.  Also habe wenigstens die vermeintlich beste Variante gewählt.

Bereits am Montag, erhielt ich die Mail, dass mein Paket noch am selben Tag zugestellt wird. Super, klappt ja. Also, wieder einmal alles richtiggemacht, als ich mich entschloss Prime-Kunde zu werden.

Aber ab jetzt wird es interessant: Ich musste kurz weg und als ich zurückkam, lagen In meinem Briefkasten fünf(!) Benachrichtigungen und nochmal einer im Gartentor eingeklemmt, dass der Amazon-Fahrer mich nicht antreffen konnte und das am nächsten Werktag erneut zugestellt wird. Soweit, so gut. Der Paketfahrer kann ja nichts dafür wenn ich nicht Zuhause bin. Warum es aber sechs Benachrichtigungen sein mussten, fünf davon völlig unbeschriftet, verstehe ich nicht. Aber ich muss ja nicht alles verstehen.

Seltsam nur, dass laut Bestellübersicht in meinem Amazon-Konto, die Bestellung angeblich bei einem Nachbarn abgegeben wurde. Ist ja eigenartig. Noch eigenartiger jedoch, dass ein Herr oder Frau Titler in Hausnr. 19 das Paket angenommen habe. Schade, dass der Fahrer keinen Straßennamen angegeben hat. Denn in der Hausnummer 19 meiner Straße gibt es nicht mal annähernd einen Herrn oder Frau Titler.  Ich habe natürlich dennoch geklingelt und auch andere Nachbarn ringsum noch befragt. Aber kein weiß etwas über den Verbleib meines dringend erwarteten Pakets.

Der Supportkontakt bei Amazon war nett, konnte mir aber nur mitteilen, dass sie den Paketfahrer befragen würden und ich am Freitag nochmal anrufen solle. Und jetzt wird es gruselig: Erst vier Tage nach Zustelltermin, kann ich überhaupt nachfragen (warum muss ich überhaupt anrufen?) ob und wann ich vielleicht mein Paket bekomme.  [Weiterlesen…] Infos zum Plugin Einspruch: Amazon Logistics kocht auch nur mit Wasser

Kategorie: Einspruch Stichworte: Amazon Logistic, Einspruch, Letzte Meile, Logistik

Weihnachtsmann mit Klingel
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Das Weihachtsgeschäft läuft an!

1. Oktober 2018 von Nicola Straub

Nicht nur die Supermärkte verbreiten bereits Weihnachtsstimmung, tatsächlich gibt es bereits Kunden, die sich nach Weihnachtsgeschenken umsehen. Und wo tun sie dies? Einer Studie von bloomreach nach starteten 2015 in den USA bereits 55% der Nutzer ihre Recherche bei Amazon. Suchmaschinen wie Google sind nur noch für 28% die erste Wahl als Produktsuchmaschine. Das ist eine schlechte Nachricht für Google, aber auch für Onlinehändler, die sich bislang ausschließlich auf den eigenen Shop konzentriert haben.

Und das ist noch nicht alles: neun von zehn Käufern gaben an, Produkte immer über Amazon zu „checken“, selbst dann, wenn sie vorhatten, diese direkt beim Retailer zu kaufen…

Ein anderer Trend ist die Suche über Bilder: Immer ofter nutzen Käufer auf Google die Bildersuche, um passende Artikel zu finden. Und schließlich hält auch der Trend zum mobilen Surfen weiter an. Eine optimale Nutzbarkeit auch mt kleineren Bildschirmen und ggf. geringerer Bandbreite ist darum heute mehr als nur wichtig, sie kann entscheidend sein!

Im Onlinehandel hat das Weihnachtsgeschäft ebenso begonnen, wie in den Supermärkten der Printenverkauf. Es gilt, sich auf den großen Ansturm vorzubereiten und vor allem für diesen zu sorgen. Die Lager müssen gefüllt werden – und besonders zeitkritisch ist es hierbei, wenn auch Amazon als Versanddienst genutzt wird: Die FBA-Anlieferungen müssen wirklich frühzeitig versendet werden. Nicht nur dauern die Einbuchungen teilweise recht lange – in Kürze werden manche Lager sogar bereits „dicht machen“. Also obacht, wer FBA nutzen möchte!

Hier kommen die Arbeitspakete für den Oktober

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Kategorie: Marketing Stichworte: Checklisten, Gratis-Whitepaper, Weihnachtsgeschäft

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Verkaufsbörse: Etablierter Beauty-Shop zu verkaufen

1. Oktober 2018 von Peter Höschl

(Anbietertext): Der Beauty Online Shop besteht seit dem Jahr 2000 und erwirtschaftete in 2017 einen Umsatz von netto 232.000 EUR sowie einen Rohertrag von 99.000 EUR. Der zu versteuernde Gewinn lag bei 38.000 EUR. Er verfügt über ein angeschlossenes Warenwirtschaftssystem ist geprüft und  über Trusted Shop zertifiziert.

Ferner steht ein Webmaster Support zur Verfügung und die Rechtlichen Updates werden automatisch durch unsere zuständige Kanzlei durchgeführt. Die professionelle Google Adword Werbung wird durch eine renommierte Agentur durchgeführt.

Die Kosmetischen Artikel der folgende Marken verschicken wir National sowie International und verfügen seit Jahren über sehr viele und treue Stamm Kunden welche nicht nur online sondern auch telefonisch bestellen. [Weiterlesen…] Infos zum Plugin Verkaufsbörse: Etablierter Beauty-Shop zu verkaufen

Kategorie: Marktplatz Stichworte: Marktplatz, Verkaufsbörse

Zeitungs-Schlagzeilen
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Presseschau KW 39: Medimax arbeitet mit Notebooksbilliger zusammen, Delticom investiert ein weiteres Mal in Food, ebay launcht Shopping-App catch

1. Oktober 2018 von Peter Höschl

Willkommen zum Wochenrückblick von shopanbieter.de! Die KW 39 hatte einiges an Überraschungen zu bieten. So kooperiert Notebooksbilliger mit Medimax, Allyouneed Fresh geht an den Reifenhändler Delticom, Karstadt will seine Lieferlogistik in Zusammenarbeit mit Fiege selbst machen, Amazon eröffnet ein richtiges Warenhaus in New York und ebay startet mit einem Wish-Konkurrenten in den Kampf um die junge, Social Media-affine Zielgruppe.

 

Die Themen der Woche

Notebookbilliger macht gemeinsame Sache mit Medimax. Beide Unternehmen wollen so ihre Stärken bündeln, berichtet die Süddeutsche. Medimax will von der Online-Reichweite von Notebooksbilliger profitieren und diesen im Gegenzug in Sortimentsbereichen unterstützen, in denen sich der Onliner bisher schwergetan hat. Medimax gehört zum Electronic-Partner-Verbund, der seit 2012 auch Minderheitsaktionär bei Notebooksbilliger.de ist.

Allyouneed Fresh bekommt einen neuen Besitzer, berichtet die Internetworld. Die Deutsche Post DHL Group verkauft das Unternehmen zu einem unbekannten Preis an den Reifenhändler Delticom. Bereits 2016 hatte Delticom zwei Start-ups aus dem E-Food-Sektor übernommen. Damit wird die Deutsche Post eine weitere Online-Tochter los – der Marktplatz Allyouneed wird zum Jahresende geschlossen.

Das Verteilzentrum des Versandhändlers Amazon im Raum Wien könnte in Großebersdorf im Bezirk Mistelbach (Niederösterreich) entstehen. Der US-Konzern mietete sich dort in eine bereits bestehende Logistikhalle ein, so Bürgermeister Georg Hoffinger. ->ORF.at

Die von der Politik geplante Digitalsteuer, mit der besonders US-Internetkonzerne dazu gezwungen werden sollen, in Europa Steuern zu zahlen, könnte sich zum Bumerang entwickeln. Davor warnt zumindest derPräsident des Bundesfinanzhofs, Rudolf Mellinghoff. Auch deutsche Unternehmen, die international verkaufen, könnten von der Steuer betroffen sein. ->Internetworld

Eine neue Allianz zwischen Karstadtund dem Logistikdienstleister Fiegezeigt, dass die Warenhauskette entschlossen ist, den Kampf um den rasant wachsenden E-Commerce-Markt in Deutschland aufzunehmen. Ab 2020 soll die neue Gemeinschaftsfirma Fiege X Log die gesamte Logistik von Karstadt übernehmen, hat die „Welt“ erfahren. So soll eine ununterbrochene Leistungskette vom Lager bis zur Haustür des Kunden garantiert werden, die auch die 243 Warenhäuser einschließt. Auch die neuen Marktplatzpartner sollen profitieren.

Bisher war die Funktion „Shop the Look“ von Pinterest zur größeren Unternehmen und Händlern vorbehalten. Doch jetzt hat das Bildernetzwerk diese Option auch für kleinere Firmen freigegeben. Für die Integration der „shopable Pins“ wird nur ein Business-Account benötigt. ->Mobilbranche.de

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Kategorie: Presseschau Stichworte: Presseschau

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Mit diesen einfachen Kniffen wird die BWA zum wertvollen Steuerungsinstrument

26. September 2018 von Peter Höschl

Die hoffentlich monatlich und regelmäßig vom Steuerberater zur Verfügung gestellte BWA kann eine starke Waffe im Kampf gegen zu hohe Kosten und Gewinneinbrüche sein. Meist ist sie jedoch nur ein zahl- und zahnloser Papiertiger. In unserem Webinar zeigten wir kürzlich auf, wie man mit wenigen und einfachen Kniffen die langweilige BWA zur aussagekräftigen und mitunter spannenden Lektüre mit wertvollen Insights in seine eigene Welt der Zahlen macht. Nun ist die Webinaraufzeichnung verfügbar und kostenlos abrufbar.

Die Kostenstellenrechnung gilt ja gemeinhin als KÜR. Dabei ist diese nicht nur sehr wertvoll, sondern gar nicht mal so aufwendig, wie man denkt und wie auch unser Webinar beweist.

Pflicht und nicht KÜR

Es gibt aber auch noch sehr viel einfachere Möglichkeiten aus der BWA eine wertvolle Übersicht über seine Zahlen zu machen. Die BWA dient dann gleichzeitig der Trendbeobachtung der eigenen Unternehmensentwicklung, mit der man auch seine Kosten besser in den Griff bekommt.

Zu diesem Zweck nimmt man sich einfach seine BWA und ermittelt die größten Kostenblöcke wie Werbeausgaben oder Personal. Anschließend klärt man, aus welchen Positionen sich diese Kostenblöcke zusammensetzen. Bei den Werbekosten sind es in aller Regel Kosten für Google Ads, Bing oder Preisportale. Diese Positionen sollten nun künftig vom Steuerberater in entsprechende Unterkonten gebucht werden. Für den Steuerberater ist es nur eine andere Zahl, daher dürfte dabei kein zusätzlich zu bezahlender Aufwand entstehen.

So erhält man mit der BWA einen sehr guten und vor allem schnellen Überblick über Trends und Indikationen. Denn man sieht in der BWA üblicherweise ja nicht nur die absoluten Zahlen, sondern auch den jeweiligen Prozentanteil am Umsatz und einen Vergleich zum Vormonat oder Vorjahreszeitraum. Und das nicht nur für den aktuellen Berichtsmonat, sondern auch die kumulierten Jahresergebnisse.

Ich sehe also auf einen Blick, in welche Richtung sich bspw. meine einzelnen Marketingkosten entwickeln und kann ggf. sofort darauf reagieren.

Logo plentymarketsMehr Liquidität, Ertrag und Umsatz in nur 60 Minuten: Die Klage ist des Kaufmanns Lied. In diesem Fall jedoch wohl berechtigt. So klagen viele Online-Händler, das trotz harter Arbeit am Ende nichts in der Kasse bleibt. Sie aber nicht wüssten, warum dies so ist. Gleichzeitig fehlt es dadurch an Liquidität, um neue Ware einzukaufen oder wichtige Investitionen zu tätigen.

Unser Webinar wird am 10. Oktober sehr praxisnah aufzeigen, wie es in nur 60 Minuten gelingt, für mehr Liquidität zu sorgen und Ertrag, sowie Umsatz nachhaltig zu steigern.

Infos und kostenlose Anmeldung zum Webinar

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Kategorie: Businessplanung Stichworte: Businessplanung, Controlling, E-Commerce Analyse

Zeitungs-Schlagzeilen
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Presseschau KW 38: Google startet Shopping Image Ads, Galaxus gibt in Deutschland Gas und Amazon testet neuartige Produktempfehlungen

24. September 2018 von Peter Höschl

Willkommen zum Wochenrückblick von shopanbieter.de! In der KW 38 wurde bekannt, wie kurz die Migros-Tochter Galaxus bereits vor dem Deutschland-Start steht – was Exciting-Commerce-Blogger Jochen Krisch direkt zu der Frage führte, ob der Schweizer Elektronik-Pureplayer dem deutschen Platzhirschen Media-Saturn das Wasser abgraben könnte. In diesem Zusammenhang erscheinen aktuelle HDE-Zahlen in neuem Licht: Demnach hat erst ein Viertel der stationären Händler in  Deutschland einen Online-Shop, nur 15 Prozent verkaufen über Marktplätze. Außerdem in den Branchennachrichten: Google gab bekannt, dass das neue Werbeformat Shopping Image Ads, das vor allem für Online-Händler interessant ist, demnächst an den Start geht. Und Amazon testet ein neues Produktempfehlungstool.

 

Die Themen der Woche

Google startet demnächst seine neuen Shopping Image Ads. Mit diesen können vor allem Händler auf den Seiten von ausgewählten Publishern für ihre Produkte werben. Bald soll das neue Werbeformat auch auf die Google-Bildersuche ausgeweitet werden, berichtet die Internetworld.

Jetzt kommen die Schweizer: Mit ordentlich Druck dahinter packt Galaxis den Ausbau des Geschäfts in Deutschland unter der Leitung des neuen Deutschland-Chefs Frank Hasselmann an. Der Aufbau der Büro- und Logistikinfrastruktur und die Rekrutierung des Teams sind Unternehmensangaben zufolge weit fortgeschritten, berichtet Cash.at. In wenigen Wochen werde der Hauptsitz in Hamburg bezogen. Und auch die Website sei größtenteils bereit für den Start.

Real vermietet bereits seit August Spielwaren sowie Baby- und Kinderequipment online. Kooperationspartner ist das Berliner Startup Circus Internet, Betreiber der Online-Spielzeugvermietung „Meine Spielzeugkiste“, gab der Marktplatz jetzt bekannt.

Etsy will seine Kunden nicht mit hohen Liefergebühren vergrätzen. Wer als Anbieter hier über Gebühr zulangt, wird künftig durch eine schlechtere Positionierung in den Suchergebnislisten bestraft. ->Tamebay [Weiterlesen…] Infos zum Plugin Presseschau KW 38: Google startet Shopping Image Ads, Galaxus gibt in Deutschland Gas und Amazon testet neuartige Produktempfehlungen

Kategorie: Presseschau Stichworte: Presseschau

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Einspruch: Amazon im EU-Visier, oder warum auch für Jeff Bezos die Unschuldsvermutung gilt

20. September 2018 von Peter Höschl

Die EU-Kommission befragt Marketplace-Händler zu ihren Geschäftsbeziehungen mit Amazon. Im Raum steht der Verdacht auf wettbewerbswidriges Verhalten. Aktuell sammelt die EU aber nur Informationen, eine formale Untersuchung wurde noch nicht eingeleitet. Was das Ganze eigentlich soll, ist noch unklar.

Es war in den letzten Tagen ein viel kommentietrtes Thema in den Facebook-Händlergruppen, wie hier oder hier: Die EU hat in einem förmlichen Auskunftsverlangen Amazon Marketplace-Händler angeschrieben, um sie mittels eines 16-seitigen (!) Fragebogens zu ihren Geschäftsbeziehungen mit dem weltgrößten Marktplatz befragt. Wer sich das Monstrum einmal ansehen möchte – Mark Steier hat den Fragebogen zum Download bereit gestellt. Und wer sich fragt, ob er das alles wirklich ausfüllen muss: Ja, das ist Pflicht, wie die Internetworld in ihrem Bericht dazu erklärt:

„Da es sich um ein ‚förmliches Auskunftsverlangen‘ handelt, sind die Händler laut EU-Verordnung (Artikel 18) gesetzlich dazu verpflichtet ‚alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen, unabhängig davon, ob sie im Verdacht stehen, gegen Wettbewerbsvorschriften verstoßen zu haben‘. Eine unvollständige oder falsche Beantwortung der Fragen kann mit Geldbußen bis zu einem Höchstbetrag von einem Prozent des im vorausgegangenen Geschäftsjahres erzielten Gesamtumsatzes geahndet werden.“

Die Frage ist: Was will die EU-Kommission mit den auf diese Weise gesammelten Informationen? Worauf zielt die Untersuchung ab? Die verantwortliche EU-Kommissarin Margrethe Verstager hielt sich bisher hier relativ bedeckt. Gegenüber der Nachrichtenagentur dpa gab sie zu Protokoll:

„Internet-Plattformen wie Amazon haben eine doppelte Funktion. Sie bieten eine Plattform für Händler, sind aber auch selbst große Anbieter. Dadurch stellt sich die Frage, was mit den Daten geschieht, die Amazon von den vielen kleineren Händlern erhält. Wenn sie genutzt werden, um den Service für die Einzelhändler zu verbessern, ist das legitim. Aber werden die Daten auch genutzt, um selbst zu analysieren, was die Leute wollen, was das nächste große Ding sein wird?“

Damit folgt Verstager dem Bundeskartellchef Andreas Mundt, der schon Anfang August ankündigte, sich diesen Teil des E-Commerce „genauer anschauen“ zu wollen. Eine formale Untersuchung sei bislang nicht eingeleitet worden, sagte Vestager, die Kommission stehe bei der Informationssammlung noch ganz am Anfang. „Wir gehen der Sache nach.“

Datenklau hat Amazon nicht nötig

Die Untersuchung dreht sich also um die Doppelrolle von Amazon als Marktplatz und Händler – und darum, ob das Unternehmen diese Doppelrolle in wettbewerbsrechtlich bedenklicher Weise ausnutzt oder nicht. Es geht scheinbar nicht – wie man rauslesen könnte – um einen Datenklau, bei dem Amazon in unerlaubter Weise Einsicht in die Marketplace-Daten oder die Amazon Pay-Daten nimmt. Gerüchte dieser Art halten sich zwar schon sehr lange in der Branche, aber auch für einen Jeff-Bezos-Konzern gilt die Unschuldsvermutung – und es gab bisher keine konkreten Beweise, die den Verdacht wirklich erhärten würden. Auch wenn in den Foren und Facebook-Gruppen, Händler immer mal wieder genau dies behaupten. Doch auch im Laufe der letzten Jahre von mir befragte Ex-Amazon-Mitarbeiter, verneinten stets, dass es einen „Datentransfer“ gäbe. Zugegeben, auch das ist noch kein Beweis, aber zumindest schon mal starkes Indiz. [Weiterlesen…] Infos zum Plugin Einspruch: Amazon im EU-Visier, oder warum auch für Jeff Bezos die Unschuldsvermutung gilt

Kategorie: Einspruch Stichworte: Amazon, amazon marketplace, Einspruch

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UdZ-Siegerin Katrin ten Eikelder: Mit Markenbildung zum Erfolg – auch abseits der großen Marktplätze

20. September 2018 von Peter Höschl

In der Berliner Start-up-Szene ist Katrin ten Eikelder keine Unbekannte. Mit ihrem Unternehmen „The Knots“, das originale Orient-Teppiche in Anatolien und dem Iran aufkauft, restauriert und farblich modernisiert, hat sie es bereits in die deutsche „Vogue“ und in Interior- und Frauen-Magazine wie „Emotion“, „Barbara“ oder „Architectural Design“ gebracht. Mithilfe des Förderprogramms „Unternehmerinnen der Zukunft“ wollte sie herausfinden, ob ihr hochpreisiges Nischenprodukt auch auf Marktplätzen funktioniert. Doch es kam anders.

Die Geschichte von Katrin ten Eikelder und ihren Teppichen beginnt 2014 in New York. Als Mitarbeiterin eine Modelabels stellte sie dort fest: Die klassischen Orient-Teppiche, die ihre Eltern im heimischen Köln bereits seit Jahrzehnten verkaufen, sind in den USA auf einmal wieder en vogue. „Da habe ich mich dann gefragt, wie man das Produkt auch für den deutschen Markt wieder attraktiver machen könnte, wo das originale persische Design nicht mehr so gut ankam“, erinnert sich ten Eikelder. „Unsere Lösung: Wir nehmen den Teppichen die Schwere – weniger Hochflor, weniger dunkle Farben, weniger Kontraste.“ Dafür werden die Original-Teppiche geschoren, in der Sonne gebleicht und mit modernen Farben umgefärbt. Seit Oktober 2014 ist die Gründerin mit ihrem Startup The Knots am Markt präsent, seit gut zwei Jahren erweitern kostengünstigere Kilim- und Berberteppich ihr Sortiment. Von Anfang anfinanziert sich die Gründerin aus dem Cashflow – und das, obwohl sie durch die teuren Teppiche, die sie den Produzenten abkauft, eine hohe Kapitalbindung hat.

Ende letzten Jahres wollte ten Eikelder mit ihrem Unternehmen den nächsten Schritt machen. „Ich habe mich bei „Unternehmerinnen der Zukunft“ beworben, weil ich auf Know-How von außen gehofft habe – ich mache bei The Knots ja von Anfang an alles selbst“, so die Gründerin. „Gemeinsam mit meinem Coach Klaus Forsthofer wollte ich im Rahmen des Programms auf Amazon und Etsy voll durchstarten.“

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Kategorie: Unternehmer der Zukunft Stichworte: UdZ

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Verkaufsbörse: Sehr profitabler Onlineshop für Feuerwerk zu verkaufen

18. September 2018 von Peter Höschl

(Anbietertext): Zum Verkauf kommt eines der Top-E-Commerce-Unternehmen zum Thema Feuerwerk. Die Branche hat sich in den letzten Jahren stark verändert, weg von Raketen und Knallern hin zu Batterien, die – einmal angezündet – ein Minuten langes, abgestimmtes Feuerwerk in den Himmel zeichnen. Den Betreibern ist es gelungen, aus dem Verkauf von modernem Sylvester-, Event-, und Spezialfeuerwerk ein höchst lukratives Ganzjahresgeschäft zu machen.

Eine eigene Marke und der direkte Einkauf in Fernost sind wichtige Alleinstellungsmerkmale. Die Kosten für Werbung und Marketing sind überaus gering, der Wiederkäuferanteil am Umsatz liegt bei über 50%, die Rücksendequote bei nahe null.

Umsätze und Erträge sind in den letzten Jahren konstant gewachsen. Das Unternehmen ist überaus liquide und komplett eigenfinanziert. Die online noch weitgehend unerschlossene Branche bietet sehr gute Skalierungsmöglichkeiten bei moderatem Wettbewerbsdruck. Die beiden Gründer stehen – wenn gewünscht – weiterhin in zu vereinbarener Weise zur Verfügung. Der Verkauf erfolgt als Sharedeal.

Umsatz 2017/2018*/2020* 2,8/3,2/4,2 Mio.€
Ebitdaquote zum Umsatz: 19 %
Werbekostenquote zum Umsatz ca. 3%
Wiederkäuferanteil >50%
Kaufpreisvorstellung ca. 2,9 Mio zzgl. Lagerware

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Kategorie: Marktplatz Stichworte: Marktplatz, Verkaufsbörse

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Datenleck bei Amazon? Marktplatz kündigt gründliche Prüfung an

18. September 2018 von Peter Höschl

Das Wall Street Journal berichtet über ein mutmaßliches schweres Datenleck bei Amazon: Mitarbeiter des Unternehmens sollen sensible Kundendaten an externe Händler verkauft haben. Amazon führt aktuell eine „gründliche Prüfung“ der Vorfälle durch, heißt es aus der deutschen Amazon-Zentrale.

Es wäre ein Datenskandal erster Güte: Amazon geht einem Bericht des „Wall Street Journal“ (via Süddeutsche) zufolge dem Verdacht nach, dass Angestellte Kundendaten mithilfe von Vermittlern an externe Händler verkauft haben sollen. Die Käufer waren dem Bericht zufolge vornehmlich Händler aus China. Verkauft wurden bestimmte Vertriebskennzahlen sowie E-Mail-Adressen von Kunden, die Bewertungen abgegeben haben. Zusätzlich wurde den Käufern offenbar angeboten, negative Bewertungen zu löschen und gesperrte Amazon-Accounts wieder freizuschalten.

Laut Bericht verlangten die Zwischenhändler Summen zwischen 80 und 2.000 Euro für die sensiblen Daten. Wie viele Datensätze betroffen sind und ob nur die Daten US-amerikanischer Händler verkauft wurden oder auch die von internationalen oder deutschen Händlern, ist nicht bekannt; hierzu äußerte sich Amazon auf Nachfrage von shopanbieter.de nicht. Allerdings kündigte das Unternehmen einen Null-Toleranz-Kurs gegen die Datenverkäufer an: „Unsere Mitarbeiter müssen sich an strenge Richtlinien und an unseren Verhaltens- und Ethikkodex halten. Wir benutzen ausgefeilte Systeme, um den Zugriff auf Informationen zu beschränken und zu überwachen. Wir verlangen von unseren Mitarbeitern die Einhaltung eines hohen ethischen Standards und jeder, der gegen unseren Verhaltenskodex verstößt, muss mit disziplinarischen Maßnahmen wie Kündigung und anderen rechtlichen und strafrechtlichen Konsequenzen rechnen“, teilte ein Sprecher mit.

Aber auch Händler, die bei den dubiosen Datengeschäften als Käufer identifiziert werden, müssen sich warm anziehen: „Wir dulden keinerlei Missbrauch unserer Systeme und werden unverzüglich gegen jeden vorgehen, der sich hieran beteiligt, etwa durch Kündigung von Verkäuferkonten, Löschung von Bewertungen, Einbehaltung von Guthaben und Einleitung weiterer rechtlicher Schritte“, so das Amazon-Statement weiter.

Bildquelle: Andrew Rybalko @ bigstockphoto

Kategorie: IT-Sicherheit Stichworte: Amazon

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